Fundiert entscheiden

Ratgeber für Eigentümer.

Orientierung für Haus- und Wohnungseigentümer bei größeren Entscheidungen – verständlich eingeordnet, gründlich recherchiert und mit konkreten Prüfpunkten.

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Wer an einem öffentlichen Gehweg wohnt, räumt und streut nach der Satzung der Gemeinde. In Berlin gilt: Mindestbreite 1,5 oder 1 Meter, nach 20 Uhr bis 7 Uhr früh. Gestreut werden muss bei allgemeiner Glätte. Wer den Winterdienst abgibt, haftet gegenüber Mietern trotzdem voll.

Artikel lesen: Streupflicht und Winterdienst: Wann, wie breit und wie lange Eigentümer räumen müssen
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