RatgeberWer an einem öffentlichen Gehweg wohnt, räumt und streut nach der Satzung der Gemeinde. In Berlin gilt: Mindestbreite 1,5 oder 1 Meter, nach 20 Uhr bis 7 Uhr früh. Gestreut werden muss bei allgemeiner Glätte. Wer den Winterdienst abgibt, haftet gegenüber Mietern trotzdem voll.
Artikel lesen: Streupflicht und Winterdienst: Wann, wie breit und wie lange Eigentümer räumen müssen

































