AktuellHessen will die Mieterschutzverordnung neu fassen: 71 statt 49 Gemeinden, Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete, Kappungsgrenze 15 Prozent, Sperrfrist 6 statt 8 Jahre. Stand: Entwurf vom 24.09.2026, Kabinett voraussichtlich Mitte November.
Artikel lesen: Hessen: Mietpreisbremse soll ab Ende November in 71 statt 49 Gemeinden gelten

































