Wohnfläche prüfen: Warum 120 Quadratmeter im Exposé oft nur 95 nach Verordnung sind

Nach der Wohnflächenverordnung zählen Dachschrägen unter 2 Metern nur halb, Balkone meist zu einem Viertel und Keller gar nicht. Wie Sie die Angabe im Exposé nachrechnen und was beim Kauf rechtlich zählt.

Hand markiert mit Bleistift eine Höhe an einer weißen Wand entlang eines Maßbands
Hand markiert mit Bleistift eine Höhe an einer weißen Wand entlang eines MaßbandsFoto: Personal Creations / Wikimedia CommonsCC BY 2.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 4 WoFlV zählen Flächen mit mindestens 2 Metern lichter Höhe voll, mit 1 bis unter 2 Metern zur Hälfte, darunter gar nicht; Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
  • Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Heizungsraum, Garage und Räume, die das Bauordnungsrecht nicht als Aufenthaltsraum zulässt, gehören nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 WoFlV).
  • Beim Kauf ist eine Flächenangabe aus dem Exposé nur dann vereinbarte Beschaffenheit, wenn sie in der notariellen Urkunde steht (BGH, V ZR 78/14).
  • Bei der Vermietung gilt die WoFlV als Maßstab; liegt die tatsächliche Fläche mehr als 10 Prozent unter der Vertragsangabe, darf der Mieter mindern.

Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zählen Flächen mit mindestens zwei Metern lichter Höhe voll, Flächen mit ein bis zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet, Keller, Garage und Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen nicht. Die 120 Quadratmeter im Exposé sind deshalb nur vergleichbar, wenn dort steht, nach welchem Regelwerk gerechnet wurde.

Was zur Wohnfläche zählt

Fläche Anrechnung nach WoFlV Fundstelle
Raum oder Raumteil mit mindestens 2,00 m lichter Höhe voll § 4 Nr. 1
Raumteil mit 1,00 bis unter 2,00 m Höhe, etwa unter der Dachschräge zur Hälfte § 4 Nr. 2
Raumteil unter 1,00 m Höhe gar nicht § 4
Unbeheizter Wintergarten zur Hälfte § 4 Nr. 3
Balkon, Loggia, Dachgarten, Terrasse in der Regel ein Viertel, höchstens die Hälfte § 4 Nr. 4
Treppe mit mehr als drei Steigungen samt Absätzen gar nicht § 3 Abs. 3 Nr. 2
Keller, Waschküche, Heizungsraum, Dachboden, Garage gar nicht § 2 Abs. 3 Nr. 1
Raum, der bauordnungsrechtlich nicht als Wohnraum zulässig ist gar nicht § 2 Abs. 3 Nr. 2

Gemessen wird die lichte Grundfläche ab Vorderkante von Putz oder Verkleidung (§ 3 Abs. 1 WoFlV). Fußleisten, Einbaumöbel und Heizkörper werden nicht abgezogen. Schornsteine und Pfeiler über 1,50 Meter Höhe mit mehr als 0,1 Quadratmeter Grundfläche dagegen schon.

Rechenbeispiel: aus 120 werden 95 Quadratmeter

Ein Exposé nennt 120 Quadratmeter. Dahinter stehen 78 Quadratmeter Wohnräume in Erd- und Obergeschoss, ein ausgebautes Dachzimmer mit 20 Quadratmetern Grundfläche, ein Balkon mit 8 Quadratmetern und ein beheizter Hobbyraum im Keller mit 14 Quadratmetern. Vom Dachzimmer haben 12 Quadratmeter mindestens 2 Meter Höhe, 6 Quadratmeter liegen zwischen 1 und 2 Metern, 2 Quadratmeter darunter.

Fläche Grundfläche Anrechnung Wohnfläche
Wohnräume EG und OG 78,0 m² voll 78,0 m²
Dachzimmer, ab 2 m Höhe 12,0 m² voll 12,0 m²
Dachzimmer, 1 bis 2 m Höhe 6,0 m² halb 3,0 m²
Dachzimmer, unter 1 m 2,0 m² null 0,0 m²
Balkon 8,0 m² ein Viertel 2,0 m²
Hobbyraum im Keller 14,0 m² null 0,0 m²
Summe 120,0 m² 95,0 m²

Die Abweichung beträgt 25 Quadratmeter oder knapp 21 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 480.000 Euro steigt der Quadratmeterpreis damit von 4.000 auf rund 5.053 Euro. Wer Angebote nach Preis je Quadratmeter vergleicht, vergleicht ohne Nachrechnung Äpfel mit Birnen.

Was beim Kauf rechtlich zählt

Für Kaufverträge schreibt kein Gesetz die WoFlV vor. Andere Methoden wie die DIN 277 erfassen auch Keller und Nutzflächen und kommen deshalb auf größere Werte. Entscheidend ist, was im notariellen Vertrag steht: Eine Flächenangabe im Exposé oder in übergebenen Grundrissen wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in aller Regel keine vereinbarte Beschaffenheit, wenn sie in der Urkunde keinen Niederschlag findet (BGH, Urteil vom 06.11.2015, V ZR 78/14). Stellt sich die Fläche später als kleiner heraus, haben Sie dann meist keinen Anspruch. Bestehen Sie darauf, dass Wohnfläche und Berechnungsmethode in den Kaufvertrag aufgenommen werden, oder rechnen Sie vorher selbst nach.

Prüfen Sie außerdem, ob ausgebaute Räume als Wohnraum genehmigt sind. Ein Dachgeschoss oder Souterrain, das Raumhöhe, Belichtung oder Rettungswege nach Landesbauordnung nicht erfüllt, zählt nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 WoFlV nicht zur Wohnfläche. Die Bauaufsicht kann die Nutzung als Wohnraum untersagen. Was eine nachträgliche Baugenehmigung kostet und welche Risiken sie hat, steht in unserem Ratgeber dazu.

Was bei der Vermietung zählt

Im Mietvertrag ist der Begriff Wohnfläche im Zweifel nach der WoFlV auszulegen, bei Verträgen vor 2004 nach der damaligen II. Berechnungsverordnung (BGH, Urteil vom 17.04.2019, VIII ZR 33/18). Liegt die tatsächliche Fläche mehr als 10 Prozent unter der Angabe im Vertrag, darf Ihr Mieter die Miete im gleichen Verhältnis mindern, auch bei einer „ca.“-Angabe. Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB gilt immer die tatsächliche Fläche, ohne Toleranz (BGH, Urteil vom 18.11.2015, VIII ZR 266/14). Wie sich die Vergleichsmiete daraus ergibt, erklärt der Beitrag zu Mietpreis und Mietspiegel.

Prüfliste vor Unterschrift oder Vermietung

  1. Raumweise Flächenberechnung mit Datum und Methode anfordern, nicht nur eine Gesamtzahl.
  2. Berechnung mit Grundriss und Zustand vor Ort abgleichen: Wurden Dachschrägen verändert, Balkone verglast oder Räume zusammengelegt?
  3. In Dachräumen die Linien bei 1,00 und 2,00 Metern Höhe mit dem Laser-Entfernungsmesser markieren und die Teilflächen getrennt aufnehmen.
  4. Genehmigungsstatus von Dachausbau und Kellerräumen beim Bauamt oder über die Bauakte prüfen.
  5. Bei Abweichungen über 5 Prozent oder verwinkelten Grundrissen ein Aufmaß durch Architekt oder Sachverständigen beauftragen.

Eine seriöse Wohnfläche besteht aus drei Teilen: einer benannten Methode, einem nachvollziehbaren Aufmaß und Räumen, deren Nutzung rechtlich zu dem passt, was beworben wird.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Wohnflächenverordnung – § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
  2. Wohnflächenverordnung – § 3 Ermittlung der Grundfläche
  3. Wohnflächenverordnung – § 4 Anrechnung der Grundflächen
  4. BGH, Urteil vom 06.11.2015 – V ZR 78/14 (Wohnfläche im Exposé, keine Beschaffenheitsvereinbarung ohne Beurkundung)
  5. BGH, Urteil vom 17.04.2019 – VIII ZR 33/18 (Wohnfläche im Mietvertrag nach WoFlV, Balkon zu einem Viertel)
  6. BGH, Urteil vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14 (Mieterhöhung nach tatsächlicher Wohnfläche)
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