Der Wartungskalender fürs Eigenheim: Was im Jahreslauf nicht vergessen werden sollte

Ein Wartungskalender ordnet Dach, Entwässerung, Heizung und Sicherheit im Jahreslauf. So wird nichts vergessen und aus spontanen Reparaturen werden planbare Aufgaben.

Sortierte Handwerkzeuge an einer Werkstattwand – Wartungskalender fürs Eigenheim
Sortierte Handwerkzeuge an einer Werkstattwand – Wartungskalender fürs EigenheimFoto: Jonathan Cutrer / Wikimedia Commons, bearbeitet (Zuschnitt)CC0 1.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Rauchwarnmelder verlangen nach DIN 14676-1 eine Inspektion alle zwölf Monate und einen Austausch spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme.
  • Kehr- und Überprüfungstermine an Feuerstätten gibt nicht der Eigentümer vor, sondern der Feuerstättenbescheid nach der KÜO.
  • Wer Beobachtungen mit Datum und Foto festhält, erkennt langsame Veränderungen, die ein einzelner Kontrollgang nie zeigt.
  • Arbeiten in Höhe sowie an Elektrik, Gas und Trinkwasser gehören in fachkundige Hände.

Viele Gebäudeschäden kündigen sich früh an: eine verfärbte Stelle, ein lockeres Bauteil oder Wasser, das nicht mehr sauber abläuft. Ein Wartungskalender schafft über alle Jahreszeiten feste Zeitpunkte für den Kontrollblick.

Zwei Termine bestimmen Sie dabei nicht selbst. Wie oft Schornstein und Feuerstätte gekehrt und überprüft werden, ergibt sich aus Anlage 1 der Kehr- und Überprüfungsordnung und steht verbindlich im Feuerstättenbescheid Ihres Bezirksschornsteinfegers; die Feuerstättenschau selbst fällt nach § 14 SchfHwG zweimal in die siebenjährige Bestellungsperiode des Bezirksschornsteinfegers, frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der vorigen. Alles Übrige ordnen Sie frei — als Liste zum Abhaken finden Sie die 16 Punkte auch im Wartungskalender als Checkliste.

Frühjahr

Dach und Fassade vom Boden aus auf Sturmschäden prüfen, Außenwasser wieder in Betrieb nehmen und Entwässerungswege kontrollieren. Arbeiten in Höhe gehören in fachkundige Hände.

Sommer

Fenster, Sonnenschutz und Außenbauteile lassen sich bei trockener Witterung gut prüfen. Jetzt ist auch Zeit, Angebote für Arbeiten einzuholen, die vor der Heizperiode erledigt sein sollen.

Herbst

Rinnen und Abläufe freihalten, Heizung vorbereiten und Außenleitungen frostsicher machen. Rauchwarnmelder gehören nach DIN 14676-1 alle zwölf Monate geprüft — Rauchöffnungen frei, Umfeld frei, Signal auslösen — und spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme komplett ersetzt, nicht nur mit neuer Batterie versehen. Steht im Haus eine Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Litern Speicher oder mehr als drei Litern Inhalt in der Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, gilt sie als Großanlage zur Trinkwassererwärmung. Die Legionellen-Untersuchungspflicht nach § 31 TrinkwV knüpft daran an — sie nimmt Ein- und Zweifamilienhäuser allerdings ausdrücklich aus, auch vermietete. Wer dort dennoch Gewissheit will, misst im Herbst die Speichertemperatur.

Winter

Verbrauchsdaten und Raumtemperaturen beobachten. Auffälligkeiten dokumentieren, statt Einstellungen ständig ohne Protokoll zu verändern. Wer im Winter notiert, welche Räume nicht warm werden, hat im Frühjahr die Grundlage für die raumweise Heizlastberechnung und den hydraulischen Abgleich — beides lässt sich in der Heizperiode schlecht beauftragen und in der warmen Jahreszeit gut.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. KÜO § 1 – kehr- und überprüfungspflichtige Anlagen
  2. KÜO Anlage 1 – Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen
  3. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz § 1 – Pflichten des Eigentümers
  4. Trinkwasserverordnung § 31 – Untersuchungspflichten bei Großanlagen
  5. Rauchmelder-Lebensretter – Wartung nach DIN 14676
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