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Gebäudetyp E: Was der Gesetzentwurf für Ihren Bauvertrag ändert

Der Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E macht einfacheres Bauen im Bauvertrag rechtssicher: freiwillig, in Textform, ohne Abstriche bei Statik und Brandschutz. Stand 29. Oktober 2026: bisher nur ein Referentenentwurf.

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