BAFA-Energieberatung und Baubegleitung: Förderung, Kosten und Ablauf 2026

Das BAFA übernimmt die Hälfte der Energieberatung und die Hälfte der Baubegleitung, jeweils mit Deckel. Was Eigentümer tatsächlich bekommen, in welcher Reihenfolge sie vorgehen und warum die Beratungsförderung Ende 2026 ausläuft.

Blower-Door-Gebläse und Laptop in einer Haustür während einer Luftdichtheitsmessung
Blower-Door-Gebläse und Laptop in einer Haustür während einer LuftdichtheitsmessungFoto: BoRohde / Wikimedia Commons, bearbeitet (Zuschnitt)CC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Energieberatung für Wohngebäude fördert das BAFA mit 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten; eine WEG erhält für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung einmalig 250 Euro.
  • Die Baubegleitung ist ein eigener Zuschuss aus der BEG: 50 Prozent von höchstens 5.000 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus je Kalenderjahr, also bis zu 2.500 Euro, und nur mit unabhängigem Energieeffizienz-Experten.
  • Den Beratungsantrag stellen Sie oder bevollmächtigt Ihr Berater im BAFA-Portal, bevor der Beratungsvertrag unbedingt unterschrieben ist. Das Geld fließt erst nach vollständiger Zahlung des Honorars.
  • Der Sanierungsfahrplan hebt seit dem 21. Juli 2026 den Zuschuss für Dämmung und Fenster nur noch bei mindestens 30.000 Euro förderfähigen Kosten, dann aber oft um mehrere Tausend Euro.
  • Die Förderrichtlinie für die Energieberatung endet am 31. Dezember 2026; eine Nachfolgeregelung ist bis heute nicht veröffentlicht.

Das BAFA zahlt Ihnen für eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohnungen. Den Antrag stellen Sie vor dem Beratungsvertrag. Für die Baubegleitung während einer geförderten Sanierung gibt es einen zweiten, getrennten Zuschuss: 50 Prozent von höchstens 5.000 Euro, also bis zu 2.500 Euro je Jahr. Die Beratungsförderung läuft nach heutigem Stand am 31. Dezember 2026 aus.

Stand: 2. Oktober 2026. Grundlage sind die BAFA-Programmseite zur Energieberatung für Wohngebäude (EBW), die Richtlinie in der Fassung der Änderung vom 6. August 2024 sowie die BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen, die seit dem 21. Juli 2026 gilt.

Zuschüsse im Überblick: Beratung und Baubegleitung

Leistung Programm Zuschuss Höchstbetrag Zuschuss Antrag
Energieberatung mit iSFP, Ein- und Zweifamilienhaus EBW 50 % des Honorars 650 € vor dem Beratungsvertrag
Energieberatung, ab drei Wohneinheiten EBW 50 % des Honorars 850 € vor dem Beratungsvertrag
Erläuterung in der Eigentümerversammlung EBW pauschal 250 € einmalig je WEG mit der Beratung
Fachplanung und Baubegleitung, Ein- und Zweifamilienhaus BEG EM 50 % von max. 5.000 € je Jahr 2.500 € zusammen mit der Einzelmaßnahme
Fachplanung und Baubegleitung, Mehrfamilienhaus BEG EM 50 % von 2.000 € je Wohneinheit, max. 20.000 € 10.000 € zusammen mit der Einzelmaßnahme

Bis August 2024 übernahm das BAFA 80 Prozent der Beratungskosten, bis zu 1.300 Euro. Viele Ratgeber und Anbieterseiten nennen diese Werte noch. Seit der Richtlinienänderung vom 6. August 2024 gelten 50 Prozent und die Deckel von 650 und 850 Euro. Auch die frühere „Energiesparberatung vor Ort“ heißt heute Energieberatung für Wohngebäude.

Was die Energieberatung kostet und was Ihnen bleibt

Der Zuschuss ist bei einem Honorar von 1.300 Euro im Einfamilienhaus ausgeschöpft, im Mehrfamilienhaus bei 1.700 Euro. Jeder Euro darüber ist Eigenanteil. Das Honorar für einen vollständigen Sanierungsfahrplan hängt von Gebäudegröße, Unterlagenlage und Leistungsumfang ab; Thermografie, Luftdichtheitsmessung oder eine raumweise Heizlast sind oft Zusatzleistungen.

Honorar brutto Gebäude Zuschuss Eigenanteil
1.000 € Einfamilienhaus 500 € 500 €
1.800 € Einfamilienhaus 650 € 1.150 €
2.400 € Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen 850 € 1.550 €
2.400 € dasselbe, WEG mit Erläuterung 1.100 € 1.300 €

Sie gehen in Vorleistung: Der Zuschuss wird ausschließlich an den Antragsteller überwiesen, und zwar erst, wenn das Honorar vollständig bezahlt und der Verwendungsnachweis geprüft ist. Das BAFA nennt derzeit eine Bearbeitungszeit von rund zwei Wochen für Anträge und ebenso für Nachweise.

Eine BAFA-geförderte Beratung können Sie nicht zusätzlich beim Finanzamt geltend machen. Anders ist es beim Experten, der eine steuerlich begünstigte Sanierung plant und beaufsichtigt: Dessen Honorar mindert nach § 35c EStG die Einkommensteuer um 50 Prozent, wenn für die Maßnahme keine BEG-Förderung fließt. Welcher Weg sich lohnt, zeigt unser Vergleich von Steuerbonus und BEG-Förderung.

Wer die Beratungsförderung bekommt

  • Gebäude: ein Wohngebäude in Deutschland, dessen Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt. Auch beheizte Nichtwohngebäude, die künftig Wohngebäude werden sollen, sind möglich.
  • Antragsteller: Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Häuser, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter und Pächter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers. Ausgeschlossen sind Berater, die das Gebäude allein besitzen.
  • Berater: eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena in der Kategorie Wohngebäude, fachkundig und unabhängig. Eine Vor-Ort-Begehung ist Pflicht.
  • Wiederholung: Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Gebäude müssen mindestens vier Jahre liegen. Ein neuer Eigentümer darf sofort eine eigene Beratung beantragen, das ist wichtig für Käufer eines Altbaus.

Der Ablauf in sieben Schritten

  1. Berater auswählen und Angebot einholen. Klären Sie Leistungsumfang, Honorar, Messungen und ob der Berater Produkte verkauft oder Provisionen erhält.
  2. Antrag im BAFA-Portal stellen. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn eingehen; als Beginn gilt der Abschluss des Beratungsvertrags. Unterschreiben dürfen Sie vorher nur, wenn die Wirksamkeit des Vertrags von der Förderzusage abhängt. Mit Vollmacht darf der Berater den Antrag für Sie stellen.
  3. Zuwendungsbescheid abwarten. Er nennt die Frist, bis zu der die Nachweise vorliegen müssen.
  4. Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme. Legen Sie Baupläne, Rechnungen früherer Sanierungen, Schornsteinfegerprotokolle und mindestens drei Jahresabrechnungen bereit.
  5. Sanierungsfahrplan oder Effizienzhaus-Konzept. Der Berater zeigt entweder, wie das Haus Schritt für Schritt saniert werden kann, oder wie es in einem Zug ein Effizienzhausniveau erreicht. Der iSFP entsteht mit einer vorgeschriebenen Software, der sogenannten Druckapplikation, und umfasst den Fahrplan und die Umsetzungshilfe.
  6. Abschlussgespräch. Der Berater erläutert die Ergebnisse; bei einer WEG optional in der Eigentümerversammlung.
  7. Honorar bezahlen, Verwendungsnachweis einreichen. Wird die Vorlagefrist knapp, können Sie vor Ablauf einmalig sechs Monate Verlängerung beantragen. Verstreicht die Frist, ist der Bescheid unwirksam.

Ab 30.000 Euro Maßnahmenkosten rechnet sich der Sanierungsfahrplan

Der iSFP ist die Voraussetzung für den iSFP-Bonus in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung. Seit dem 21. Juli 2026 greift dieser Bonus jedoch nur noch, wenn eine Maßnahme aus dem Fahrplan mindestens 30.000 Euro förderfähige Kosten erreicht. Dann steigt die Kostengrenze im Einfamilienhaus von 30.000 auf 60.000 Euro, und auf den Teil über 30.000 Euro gibt es 5 Prozentpunkte zusätzlich.

Ein Beispiel mit neuen Fenstern und Fassadendämmung für 50.000 Euro förderfähige Kosten: Ohne Fahrplan bleibt es bei 15 Prozent von 30.000 Euro, also 4.500 Euro. Mit Fahrplan sind es 15 Prozent von 50.000 Euro plus 5 Prozent von 20.000 Euro, zusammen 8.500 Euro. Der Fahrplan bringt hier 4.000 Euro mehr. Bei einem Fenstertausch für 20.000 Euro dagegen bringt er beim Zuschuss nichts. Sein Nutzen liegt dann in der Planung.

Der Fahrplan muss vor dem Antrag für die Maßnahme vorliegen und darf dann höchstens 15 Jahre alt sein. Vor dem Verwendungsnachweis der Sanierung muss die Beratungsförderung abschließend beschieden und ausgezahlt sein. Ab dem ersten Quartal 2027 setzt auch der neue Bonus für besonders ineffiziente Gebäude einen geförderten iSFP voraus. Was das konkret für eine Dachdämmung oder einen Dachausbau bedeutet, rechnet unser Ratgeber zur BAFA-Förderung beim Dachausbau durch.

Baubegleitung: der zweite, oft vergessene Zuschuss

Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung gehört nicht zur Energieberatung, sondern zur BEG-Einzelmaßnahmenförderung nach Nummer 5.5 der Richtlinie. Sie wird zusammen mit einer Maßnahme an der Gebäudehülle, an der Lüftung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung beim BAFA beantragt. Für den Heizungstausch über die KfW gibt es diesen Baustein nicht.

Gefördert werden die energetische Fachplanung, Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle während der Ausführung sowie die Dokumentation, auch eine akustische Fachplanung etwa für Lüftungsgeräte. Nicht gefördert wird reine Fördermittelberatung. Der Deckel von 5.000 Euro förderfähigen Kosten gilt pro Gebäude und Kalenderjahr; auf die Baubegleitung gibt es keinen iSFP-Bonus.

Entscheidend ist die Unabhängigkeit. Der Energieeffizienz-Experte darf weder am ausführenden Betrieb beteiligt noch von ihm beauftragt sein noch ihm Aufträge vermitteln. Ist er es doch, muss er Ihnen das vor Vorhabenbeginn mitteilen, und sein Honorar wird nur noch mit dem Satz der Maßnahme gefördert, bei der Dämmung also mit 15 statt 50 Prozent. Wer ein Effizienzhaus über die KfW saniert, erhält dort eine eigene Baubegleitungsförderung mit bis zu 10.000 Euro förderfähigen Kosten im Ein- und Zweifamilienhaus.

Worauf es bei der Beratung inhaltlich ankommt

Ein Fahrplan ist nur so gut wie seine Eingangsdaten. Der Berater sollte Dach, oberste Geschossdecke, Außenwände, Fenster, Keller, Heizung, Warmwasser und Lüftung aufnehmen. Verbrauchswerte dürfen nicht unkritisch in Bedarfswerte übersetzt werden: Ein teilweise leerstehendes Haus oder ein Kaminofen verfälscht den gemessenen Verbrauch. Worin sich beide Kennwerte unterscheiden, erklärt der Beitrag zu Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Ein brauchbarer Fahrplan zeigt außerdem, welche Maßnahme die nächste vorbereitet oder verbaut. Neue Fenster verändern Luftdichtheit und Feuchteschutz, eine Dämmung senkt die raumweise Heizlast und damit die nötige Wärmepumpengröße. Bitten Sie bei offenem Budget um zwei Varianten, etwa schrittweise Sanierung gegen Effizienzhaus in einem Zug. Denn seit Juli 2026 schließen sich BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Effizienzhaussanierung für jeweils drei Jahre gegenseitig aus; diese Richtungsentscheidung gehört in die Beratung. Für die Reihenfolge im bewohnten Haus hilft unser Ratgeber zur Sanierungsreihenfolge.

Der iSFP ersetzt weder Statik noch Fachplanung oder Leistungsverzeichnis. Die Kostenangaben im Fahrplan sind Schätzungen, keine Angebote.

Frist: Die Beratungsförderung läuft Ende 2026 aus

Die EBW-Richtlinie gilt nach der Förderdatenbank des Bundes bis zum 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung oder ein Nachfolgeprogramm hat das Bundeswirtschaftsministerium bis zum 2. Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 sieht für die Energieberatung zudem weniger Geld vor als 2026, wie unsere Auswertung der Gebäudeförderung im Haushalt 2027 zeigt.

Wer einen Fahrplan will, sollte den Antrag deshalb in diesem Herbst stellen. Übergangsregeln für Anträge, die kurz vor Jahresende eingehen, sind bisher nicht bekannt. Steht der Heizungstausch bereits fest, führt der Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026 durch die KfW-Bausteine.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. BAFA – Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (Fördersätze, Antrag, FAQ)
  2. Förderdatenbank des Bundes – Energieberatung für Wohngebäude (Laufzeit bis 31.12.2026)
  3. BAFA – Fachplanung und Baubegleitung in der BEG
  4. BMWE – Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026 (Nummern 5.5, 8.3.1, 8.4.2, 8.4.7, 9.3)
  5. BAFA/KfW – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0 (09/2026)
  6. dena – Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
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