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Elementarschäden absichern: Diese Punkte gehören jetzt in den Versicherungs-Check

Starkregen und Überschwemmungen machen den Schutz gegen Naturgefahren zum festen Hausbesitzer-Thema. Entscheidend ist, was im Vertrag tatsächlich versichert ist.

Von Hochwasser umgebene Wohnhäuser
Von Hochwasser umgebene WohnhäuserFoto: Jocelyn Augustino / FEMA, bearbeitet (Zuschnitt)Public Domain (US-Regierungswerk)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Umfang der Wohngebäudeversicherung ist nicht bei jedem Vertrag gleich.
  • Elementarschäden müssen in vielen Verträgen zusätzlich eingeschlossen sein.
  • Selbstbehalt, Rückstau, Wartezeit und Obliegenheiten sollten verständlich dokumentiert sein.

Nach einem Starkregen stellt sich oft erst im Schadenfall die entscheidende Frage: Ist eindringendes Wasser wirklich versichert? Eine Wohngebäudeversicherung deckt nicht automatisch jede Naturgefahr in jedem Vertragsumfang ab. Deshalb lohnt sich der Vertrags-Check vor der nächsten Unwetterlage.

Nicht auf die Überschrift des Vertrags verlassen

Relevant sind der konkrete Versicherungsumfang und die Bedingungen. Eigentümer sollten nachsehen, ob Elementargefahren eingeschlossen sind und welche Ereignisse ausdrücklich genannt werden. Ebenso wichtig: Welche Gebäudeteile, Nebengebäude und fest eingebauten Bestandteile umfasst der Vertrag?

Rückstau und Selbstbehalt nachlesen

Bei Wasser aus überlasteten Kanälen kann eine funktionierende Rückstausicherung zur Voraussetzung des Versicherungsschutzes werden. Solche Pflichten stehen im Vertrag und sind je nach Gebäude unterschiedlich. Auch der vereinbarte Selbstbehalt, mögliche Wartezeiten bei Vertragsabschluss und die Versicherungssumme gehören auf die Checkliste.

Schäden und Vorsorge dokumentieren

Fotos vom Gebäudezustand, Rechnungen über Rückstauschutz oder Wartung sowie ein aktuelles Verzeichnis wichtiger Einbauten erleichtern die Kommunikation im Schadenfall. Bei akuter Gefahr sollte zuerst die Sicherheit von Personen und Stromanlagen im Vordergrund stehen.

Wichtig: Der Check ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Für eine Leistungszusage sind immer der konkrete Vertrag und der konkrete Schaden entscheidend.

Die aktuelle BBK-Vorsorgeinformation macht deutlich, dass Wetterextreme und Unterbrechungen des Alltags mitgedacht werden sollten. Ein verständlicher Versicherungsvertrag ist dabei nur ein Baustein neben baulicher Vorsorge.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Verbraucherzentrale – Elementarschadenversicherung
  2. BBK – Vorsorgen für Krisen und Katastrophen
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