BEG-Förderung ab 21. Juli 2026: Was sich bei Wärmepumpe und Sanierung ändert

Ab 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Förderbedingungen: Die Zuschüsse für Wärmepumpen und Sanierung sinken schrittweise, der Einkommensbonus wird stärker gestaffelt. So sind Sie betroffen.

Förderunterlagen und Antrag auf dem Schreibtisch neben einem Wärmepumpen-Plan
Förderunterlagen und Antrag auf dem Schreibtisch neben einem Wärmepumpen-PlanFoto: iStock / bearbeitet (Zuschnitt)Lizenz

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Förderbedingungen mit schrittweisen Zuschusskürzungen.
  • Die maximale Förderung für Wärmepumpen sinkt alle sechs Monate – je nach Einkommen.
  • Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag hat, kann bis 20. Juli noch alte Konditionen nutzen.
  • Der Einkommensbonus wird stärker gestaffelt, hohe Einkommen erhalten deutlich weniger.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich grundlegend geändert. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen, die für viele Eigentümerinnen und Eigentümer bedeuten: weniger Zuschuss bei der Wärmepumpe und anderen Sanierungsmaßnahmen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte die Änderungen bereits am 8. Juli bekanntgegeben, während einer Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli konnten keine neuen Anträge gestellt werden.

Was genau ändert sich bei der BEG-Förderung?

Die KfW und das BAFA haben ihre Systeme technisch angepasst, um eine stärker einkommensgestaffelte Förderung umzusetzen. Der Kern der Änderung: Die maximale Förderhöhe sinkt schrittweise – alle sechs Monate. Wer später anträgt, erhält weniger Zuschuss.

Bei der Heizungsförderung über den KfW-Zuschuss 458 sind die Auswirkungen am deutlichsten. Für den Einbau einer Wärmepumpe gilt:

  • Einkommen bis 30.000 Euro: Die maximale Förderung soll noch in diesem Jahr auf 19.600 Euro reduziert werden und bis 2030 auf 13.200 Euro fallen.
  • Einkommen ab 40.000 Euro: Die maximale Förderung liegt bereits jetzt bei 16.500 Euro und sinkt ebenfalls schrittweise.
  • Einkommen über 50.000 Euro: Hier könnte der Zuschuss bis 2030 auf 6.600 Euro zurückgehen.

Auch bei anderen BEG-Produkten gibt es Anpassungen. Das Kreditprogramm 261 für die umfassende Sanierung von Haus und Wohnung sowie die BAFA-Zuschüsse für einzelne Maßnahmen wie Wärmedämmung oder Fenstertausch unterliegen den neuen Regeln.

Wer profitiert noch von den alten Konditionen?

Das BMWK hat eine Vertrauensschutzregelung geschaffen. Eigentümer, die bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) beim BAFA oder eine (g)BzA bei der KfW vorliegen hatten, konnten bis zum 20. Juli noch Anträge zu den bisherigen Konditionen stellen. Bereits eingereichte Anträge werden nach den alten Regeln geprüft, und Förderzusagen bleiben unverändert gültig.

Wer jedoch erst ab dem 21. Juli eine neue Bestätigung zum Antrag erstellt, unterliegt automatisch den neuen, geringeren Förderbedingungen. Das bedeutet: Je früher Sie Ihren Antrag stellen, desto höher ist der mögliche Zuschuss.

Warum kürzt die Regierung die Förderung?

Die schwarz-rote Koalition begründet die Kürzungen mit dem Ziel einer sozialeren Verteilung der Fördermittel. Statt pauschale Zuschüsse zu zahlen, soll die Förderung stärker nach Einkommen gestaffelt werden – damit Haushalte mit geringerem Einkommen einen größeren Anteil erhalten. Parallel dazu plant die Regierung die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das unter anderem die umstrittene 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen aufheben soll.

Was sollten Eigentümer jetzt tun?

Wenn Sie eine Wärmepumpe oder andere Sanierungsmaßnahmen planen, gilt: Handeln Sie zeitnah. Kontaktieren Sie einen Fachbetrieb, lassen Sie eine Bestätigung zum Antrag erstellen und reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein. Da die Förderhöhen alle sechs Monate sinken, zahlt es sich aus, nicht zu warten.

Besonders relevant ist das für Eigentümer, die eine Öl- oder Gasheizung ersetzen wollen. Die Kombination aus sinkender Förderung und steigenden Energiekosten macht den Hebel für eine zeitnahe Entscheidung noch größer.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. BMWK: Neue Gebäudeförderung ab 21. Juli
  2. Stiftung Warentest: BEG-Anträge wieder möglich
  3. BR24: Antragsstopp bei Wärmepumpen-Förderung
  4. MDR: Alte Wärmepumpen-Förderung nicht mehr möglich
  5. FOCUS: Neue Heizungsförderung – weniger Zuschuss
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