BEG-Förderung ab 21. Juli 2026: Was sich bei Wärmepumpe und Sanierung ändert

Ab 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Förderbedingungen: Die Zuschüsse für Wärmepumpen und Sanierung sinken schrittweise, der Einkommensbonus wird stärker gestaffelt. So sind Sie betroffen.

Förderformulare und technische Zeichnung einer Wärmepumpe auf dem Schreibtisch – BEG-Förderung gekürzt
Förderformulare und technische Zeichnung einer Wärmepumpe auf dem Schreibtisch – BEG-Förderung gekürztFoto: iStock / bearbeitet (Zuschnitt)Lizenz

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Förderbedingungen mit schrittweisen Zuschusskürzungen.
  • Die maximale Förderung für Wärmepumpen sinkt alle sechs Monate – je nach Einkommen.
  • Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag hat, kann bis 20. Juli noch alte Konditionen nutzen.
  • Der Einkommensbonus wird stärker gestaffelt, hohe Einkommen erhalten deutlich weniger.
  • Ab Q1 2027 gilt ein Wertschöpfungsbonus: EU-Wärmepumpen erhalten 15 % Bonus, die Grundförderung sinkt auf 15 %.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich grundlegend geändert. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen, die für viele Eigentümerinnen und Eigentümer bedeuten: weniger Zuschuss bei der Wärmepumpe und anderen Sanierungsmaßnahmen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte die Änderungen bereits am 8. Juli bekanntgegeben, während einer Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli konnten keine neuen Anträge gestellt werden.

Was genau ändert sich bei der BEG-Förderung?

Die KfW und das BAFA haben ihre Systeme technisch angepasst, um eine stärker einkommensgestaffelte Förderung umzusetzen. Der Kern der Änderung: Die maximale Förderhöhe sinkt schrittweise – alle sechs Monate. Wer später anträgt, erhält weniger Zuschuss.

Bei der Heizungsförderung über den KfW-Zuschuss 458 sind die Auswirkungen am deutlichsten. Für den Einbau einer Wärmepumpe gilt:

  • Einkommen bis 30.000 Euro: Der maximale Zuschuss beträgt aktuell 22.400 Euro (80 % von 28.000 Euro höchstförderfähigen Kosten). Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Förderung halbjährlich um 750 Euro.
  • Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro: Der Einkommensbonus liegt bei 30 %, zusammen mit der Grundförderung von 30 % ergibt sich ein maximaler Fördersatz von 60 %.
  • Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro: Hier beträgt der Einkommensbonus noch 10 %, was einen maximalen Fördersatz von 40 % ergibt.

Auch bei anderen BEG-Produkten gibt es Anpassungen. Das Kreditprogramm 261 für die umfassende Sanierung von Haus und Wohnung sowie die BAFA-Zuschüsse für einzelne Maßnahmen wie Wärmedämmung oder Fenstertausch unterliegen den neuen Regeln. Wer mehrere Maßnahmen plant, sollte prüfen, ob die Kombinationsregeln und Sperrfristen zwischen BEG-Programmen die geplante Reihenfolge zulassen. Die KfW-Förderbedingungen im Detail zeigen, welche Boni entfallen und welche neu hinzukommen.

Wertschöpfungsbonus ab dem ersten Quartal 2027

Ab dem ersten Quartal 2027 wird ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt. Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann von 30 auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Bonus in Höhe von 15 Prozent – so dass die Gesamtquote bei EU-Wärmepumpen zunächst unverändert bei 30 Prozent bleibt. Wärmepumpen aus Drittländern erhalten diesen Bonus nicht und werden damit mit einer niedrigeren Gesamtquote gefördert.

Der Wertschöpfungsbonus dient dem Schutz europäischer Wertschöpfungsketten. Er wird voraussichtlich ab Ende September 2026 beantragbar sein.

Technische Mindestanforderungen

Neben den geänderten Fördersätzen gelten seit dem 21. Juli 2026 auch verschärfte technische Voraussetzungen. Eine Wärmepumpe ist nur dann förderfähig, wenn sie diese erfüllt:

  • Jahresarbeitszahl (JAZ): Das Gesamtsystem muss eine JAZ von mindestens 3,0 aufweisen. Dies ist eine Grundvoraussetzung für die Förderung.
  • Lärmgrenzwerte: Seit 1. Januar 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen in Bestandsgebäuden mindestens 10 dB unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen (zuvor reichten 5 dB). Je nach Leistung gelten neue Maximalwerte zwischen 55 und 78 dB. Diese Anforderung gilt nur für Bestandsgebäude, nicht für Neubauten.
  • Kältemittel: Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert, darunter Propan, Isobutan, Propen, Ammoniak, Wasser und Kohlendioxid.
  • Erneuerbare Energien: Förderfähig sind nur elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die erneuerbare Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe nutzen.
  • Digitale Steuerung: Neu eingebaute Wärmepumpen müssen eine digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung haben und an ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) angebunden sein.

Ohne diese Voraussetzungen wird der Antrag abgelehnt – auch wenn die Fördersätze korrekt berechnet sind. Prüfen Sie vor der Bestellung, ob das geplante System die technischen Mindestanforderungen erfüllt.

Wer profitiert noch von den alten Konditionen?

Das BMWK hat eine Vertrauensschutzregelung geschaffen. Eigentümer, die bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) beim BAFA oder eine (g)BzA bei der KfW vorliegen hatten, konnten bis zum 20. Juli noch Anträge zu den bisherigen Konditionen stellen. Bereits eingereichte Anträge werden nach den alten Regeln geprüft, und Förderzusagen bleiben unverändert gültig.

Wer jedoch erst ab dem 21. Juli eine neue Bestätigung zum Antrag erstellt, unterliegt automatisch den neuen, geringeren Förderbedingungen. Das bedeutet: Je früher Sie Ihren Antrag stellen, desto höher ist der mögliche Zuschuss.

Warum kürzt die Regierung die Förderung?

Die schwarz-rote Koalition begründet die Kürzungen mit dem Ziel einer sozialeren Verteilung der Fördermittel. Statt pauschale Zuschüsse zu zahlen, soll die Förderung stärker nach Einkommen gestaffelt werden – damit Haushalte mit geringerem Einkommen einen größeren Anteil erhalten. Parallel dazu plant die Regierung die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das unter anderem die umstrittene 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen aufheben soll.

Was sollten Eigentümer jetzt tun?

Wenn Sie eine Wärmepumpe oder andere Sanierungsmaßnahmen planen, gilt: Handeln Sie zeitnah. Kontaktieren Sie einen Fachbetrieb, lassen Sie eine Bestätigung zum Antrag erstellen und reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein. Da die Förderhöhen alle sechs Monate sinken, zahlt es sich aus, nicht zu warten.

Besonders relevant ist das für Eigentümer, die eine Öl- oder Gasheizung ersetzen wollen. Die Kombination aus sinkender Förderung und steigenden Energiekosten macht den Hebel für eine zeitnahe Entscheidung noch größer.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. KfW – Anpassungen BEG ab 21. Juli 2026
  2. BMWE: Reform der Gebäudeförderung ab 21. Juli
  3. Stiftung Warentest: BEG-Anträge wieder möglich
  4. BR24: Antragsstopp bei Wärmepumpen-Förderung
  5. MDR: Alte Wärmepumpen-Förderung nicht mehr möglich
  6. FOCUS: Neue Heizungsförderung – weniger Zuschuss
  7. ADAC: KfW-Heizungsförderung 2026 – neue Konditionen ab 21. Juli
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