Einbruchschutz steuerlich absetzen: Arbeitskosten über § 35a EStG ansetzen
Einbruchschutz ist über den Handwerkerbonus absetzbar – aber nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Was zählt, welche Rechnung brauchbar ist und wie viel Sie zurückbekommen – mit aktueller Fristenlage.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Arbeitskosten für einbruchhemmende Türen, Fenster, Gitter und Meldeanlagen sind über § 35a Abs. 3 EStG absetzbar: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr.
- Nicht absetzbar sind Materialkosten, Eigenleistung und Neubauaufwendungen – entscheidend ist eine Rechnung, die Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist und eine barfreie Zahlung per Überweisung.
- Der Handwerkerbonus deckt bis zu 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr ab; ab 2027 ist nach Koalitionsbeschluss eine Kürzung auf 15 Prozent geplant, was die maximale Ersparnis auf 900 Euro senken würde.
Die kurze Antwort
Ja – Einbruchschutz ist in Deutschland steuerlich absetzbar, und zwar über den Handwerkerbonus nach § 35a Abs. 3 EStG. Absetzbar sind die Arbeitskosten für in Auftrag gegebene Handwerkerleistungen: 20 Prozent davon, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Das entspricht 6.000 Euro förderfähiger Arbeitskosten.
Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht das Material – die einbruchhemmende Tür, das Gitter, die Alarmanlage – ist absetzbar, sondern nur die Arbeit des Handwerksbetriebs. Wer eine einbruchhemmende Tür für 3.000 Euro Material und 1.500 Euro Einbauarbeit bestellt, kann nur die 1.500 Euro Arbeitskosten ansetzen. Und: Die Zahlung muss barfrei per Überweisung erfolgen, und die Rechnung muss die Arbeitskosten getrennt ausweisen – sonst ist der Bonus nicht geltend machbar.
Was genau absetzbar ist
Folgende Maßnahmen fallen unter den Handwerkerbonus, wenn sie im eigenen Wohnungsbereich oder im Haus ausgeführt werden:
| Maßnahme | Absetzbare Arbeitskosten | Beispiel |
|---|---|---|
| Einbruchhemmende Tür (RC2 oder höher) | Montage- und Arbeitseinsatz | 1.500 Euro |
| Einbruchhemmende Fenster | Montage und Einbau | 900 Euro |
| Gitter für Fenster | Fertigung und Montage | 700 Euro |
| Einbruchmeldeanlage (DIN EN 50131) | Installation und Inbetriebnahme | 1.200 Euro |
| Einbruchhemmende Markisen- und Jalousiekassetten | Einbau und Montage | 600 Euro |
| Einbruchhemmende Rollläden und Rollladenkästen | Montage | 1.100 Euro |
Die Widerstandsklassen nach DIN EN 1627 (Türen) und DIN EN 50131 (Alarmanlagen) sind für den Nachweis relevant: Je höher die Klasse, desto höher die Investition – aber die steuerliche Behandlung ist identisch. Die Arbeitskosten sind unabhängig von der Widerstandsklasse absetzbar.
Was nicht absetzbar ist
Vier Ausnahmen gelten:
- Materialkosten: Die Tür, das Gitter, die Anlage selbst – alles, was als Material berechnet wird, ist nicht absetzbar.
- Eigenleistung: Wenn Sie die Tür selbst einbauen, sind keine Arbeitskosten ansetzbar.
- Neubau und Neubaukosten: Der Handwerkerbonus gilt nur für Arbeiten an bestehendem Eigentum, nicht für Neubau oder wesentliche Änderungen.
- Kommerzielle Nutzung: Wenn das Objekt gemischt oder gewerblich genutzt wird, sind die Arbeitskosten nicht über § 35a EStG absetzbar, sondern über die Betriebsausgaben.
Die Rechnung: so prüfen Sie sie
Die Rechnung des Handwerksbetriebs muss drei Voraussetzungen erfüllen, um absetzbar zu sein:
- Getrennte Darstellung der Arbeitskosten: Die Rechnung muss die Arbeitskosten (Lohn-, Fahrt-, Maschinenkosten) getrennt von den Materialkosten ausweisen. Eine Pauschalrechnung ohne Aufschlüsselung ist nicht ansetzbar – lassen Sie den Handwerker die Rechnung neu ausstellen oder korrigieren.
- Barfreie Zahlung: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlungen sind nicht absetzbar.
- Zahlungsnachweis: Sie brauchen den Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Überweisungsbestätigung), der belegt, dass die Zahlung barfrei erfolgt ist.
Die Rechnung sollte zusätzlich den Widerstandsklasse-Angaben der einbruchhemmenden Maßnahme enthalten, um den Nachweis zu erleichtern. Ein Muster für die Rechnung:
Firma: XY Fenster und Türen GmbH
Leistung: Montage einbruchhemmende Tür (RC2 nach DIN EN 1627)
Material: 2.500 Euro
Arbeitskosten: 1.500 Euro
Gesamtbetrag: 4.000 Euro
Zahlung: Barfrei per Überweisung
Datum: 15. März 2026
Wie viel Sie zurückbekommen
Die Formel ist einfach: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr.
| Arbeitskosten | Steuerermäßigung (20 %) |
|---|---|
| 1.500 Euro | 300 Euro |
| 3.000 Euro | 600 Euro |
| 6.000 Euro | 1.200 Euro (Maximum) |
| 10.000 Euro | 1.200 Euro (Maximum) |
Der Bonus ist pro Jahr begrenzt auf 1.200 Euro. Wenn Sie mehrere Maßnahmen im selben Jahr durchführen, summieren sich die Arbeitskosten, aber die Ermäßigung bleibt bei 1.200 Euro. In der Praxis: Wer eine einbruchhemmende Tür und eine Alarmanlage im selben Jahr installiert, kann beide Arbeitskosten ansetzen, solange die Summe unter 6.000 Euro liegt.
Der Bonus wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht – in der Regel in der Anlage N. Die Steuerermäßigung wirkt direkt auf die zu zahlende Einkommensteuer, nicht auf die Bemessungsgrundlage.
Die Reform 2027: was sich ändert
Nach dem Koalitionsbeschluss wird der Handwerkerbonus ab 2027 von 20 auf 15 Prozent gekürzt. Die maximale Steuerermäßigung sinkt damit von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr.
Das hat eine praktische Konsequenz: Wer den Bonus 2026 in Anspruch nehmen will, sollte die Handwerkerleistung vor dem 1. Januar 2027 in Auftrag geben und die Rechnung in diesem Jahr zahlen. Eine Maßnahme, die 2026 beauftragt und 2027 abgerechnet wird, ist grundsätzlich nicht mehr mit 20 Prozent absetzbar – der Bonus gilt nach dem Zahlungseingang.
Die KfW-Förderung für Einbruchschutz ist ein separates Thema: Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ deckt bestimmte Einbruchschutz-Maßnahmen ab, aber nur in Kombination mit altersgerechten Umbauten. Für reine Einbruchschutz-Maßnahmen ist der Handwerkerbonus der relevante steuerliche Vorteil.
So setzen Sie die Maßnahme um
- Handwerker beauftragen: Bestimmen Sie die Maßnahme (einbruchhemmende Tür, Gitter, Alarmanlage) und lassen Sie die Arbeitskosten getrennt berechnen.
- Rechnung prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Rechnung die Arbeitskosten getrennt ausweist und die Widerstandsklasse enthält.
- Barfrei zahlen: Überweisen Sie den Betrag und bewahren Sie den Zahlungsnachweis auf.
- Steuererklärung eintragen: Tragen Sie die Arbeitskosten in die Anlage N ein. Der Steuerberater oder das Finanzamt prüft die Berechtigung.
- Frist einhalten: Geben Sie die Handwerkerleistung vor dem 1. Januar 2027 in Auftrag, um den vollen 20-Prozent-Bonus zu sichern.
Der Einbruchschutz ist eine der wenigen Maßnahmen, die sowohl den Wert der Immobilie als auch die Steuerlast senkt: Die einbruchhemmende Tür oder Alarmanlage sichert das Eigentum, und die Arbeitskosten sind bis zu 1.200 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar. Wer die Maßnahme 2026 umsetzt und die Rechnung sauber ausstellt, maximiert den steuerlichen Vorteil vor der Reform 2027.









