BEG Einzelmaßnahmen: iSFP-Bonus und Fördersätze ab 21. Juli 2026
Die BEG Einzelmaßnahmen wurden reformiert: Der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 Euro Investitionsvolumen, die Fördersätze liegen bei 15 Prozent, mit Fahrplan 20 Prozent. Ab 2027 kommt ein WPB-Bonus hinzu.

Das Wichtigste in Kürze
- Die BEG Einzelmaßnahmen wurden zum 21. Juli 2026 reformiert: Der iSFP-Bonus greift erst ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro.
- Die Grundförderung für Dämmung, Fenster und Lüftung liegt bei 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan bei 20 Prozent.
- Die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sind gestaffelt: 30.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.
- Ab 2027 kommt ein Bonus von 5 Prozent für Worst Performing Buildings bei Einzelmaßnahmen hinzu — reine Fenstermaßnahmen sind ausgenommen.
- Eigentümer sollten prüfen, ob ihr Vorhaben die neue Schwelle erreicht und den iSFP rechtzeitig erstellen lassen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) hat sich zum 21. Juli 2026 geändert. Während die Grundstruktur unverändert bleibt, haben sich die Bedingungen für den iSFP-Bonus, die Höchstgrenzen bei Mehrfamilienhäusern und die Ausgestaltung des Worst-Performing-Buildings-Bonus verschärft. Eigentümer, die Dämmung, Fenstertausch oder eine Lüftungsanlage planen, sollten die neuen Schwellen kennen.
iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 Euro
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) war bisher der einfachste Weg, um den BAFA-Zuschuss von 15 auf 20 Prozent zu erhöhen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Bedingung: Der Bonus greift nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro erreicht. Liegt es darunter, bleibt der Zuschuss bei 15 Prozent – auch mit vorliegendem iSFP.
Die Schwelle bezieht sich auf die Summe der förderfähigen Kosten aller Einzelmaßnahmen im Kalenderjahr. Wer Dämmung, Fenster und Lüftung in einem Jahr kombiniert, erreicht die Schwelle leichter als wer nur eine einzelne Maßnahme umsetzt. Der iSFP selbst muss vor Antragstellung von einem gelisteten Energieeffizienz-Experten erstellt sein.
Fördersätze und Kategorien im Überblick
Die BEG EM fördert fünf Kategorien von Einzelmaßnahmen. Die Fördersätze sind seit der Reform stabil geblieben, die Bedingungen haben sich verschärft:
| Kategorie | Grundförderung | Mit iSFP | Förderstelle |
|---|---|---|---|
| Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) | 15 % | 20 % | BAFA |
| Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) | 15 % | 20 % | BAFA |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | – | BAFA |
| Emissionsminderung an Biomasseanlagen | 50 % | – | BAFA |
Der Heizungstausch läuft getrennt über die KfW (Programm 458) und unterliegt eigenen Regeln. Details dazu finden Sie im Artikel zur KfW-Förderung 2026.
Förderfähige Kosten sind gestaffelt
Die BAFA-Zuschüsse für Gebäudehülle und Anlagentechnik werden an einer gemeinsamen Höchstgrenze gedeckelt. Seit dem 21. Juli 2026 sind die förderfähigen Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr gestaffelt:
| Wohneinheit | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | 15.000 € | 30.000 € |
| Ab der 7. Wohneinheit | 8.000 € | 16.000 € |
Die Deckelung gilt pro Kalenderjahr. Wer Maßnahmen auf zwei Jahre verteilt, kann die Grenze erneut erreichen. Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung kommt zusätzlich und hat eine eigene Höchstgrenze (5.000 Euro beim Einfamilienhaus).
WPB-Bonus ab 2027 für Einzelmaßnahmen
Ab 2027 wird der Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) auf Einzelmaßnahmen ausgeweitet. Gebäude, die zu den energieineffizientesten 15 Prozent des Bestands gehören, erhalten einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent — auch bei BAFA-Einzelmaßnahmen. R reine Fenstermaßnahmen sind davon ausgenommen.
Der WPB-Status ergibt sich aus dem Energieausweis: Liegt der spezifische Endenergiebedarf über dem gesetzlichen Schwellenwert, gilt das Gebäude als Worst Performing Building. Die Beantragung wird voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.
Was Eigentümer jetzt prüfen sollten
- Investitionsvolumen kalkulieren: Addieren Sie die förderfähigen Kosten aller geplanten Maßnahmen. Erst ab 30.000 Euro lohnt sich der iSFP-Bonus.
- Maßnahmen bündeln: Wer Dämmung, Fenster und Lüftung in einem Jahr plant, erreicht die Schwelle leichter als bei Einzelmaßnahmen.
- iSFP rechtzeitig erstellen: Der Sanierungsfahrplan muss vor Antragstellung vorliegen. Planen Sie die Bearbeitungszeit des Energieeffizienz-Experten ein.
- Mehrfamilienhaus prüfen: Die gestaffelten Höchstgrenzen wirken sich bei mehreren Wohneinheiten deutlich aus. Prüfen Sie, ob sich die Verteilung auf zwei Kalenderjahre lohnt.
- WPB-Status prüfen: Liegt Ihr Gebäude im ineffizientesten Viertel des Bestands, können Sie ab 2027 den 5-Prozent-Bonus nutzen.
Die BEG Einzelmaßnahmen ergänzen die KfW-Heizungsförderung. Wer beide Programme kombiniert, sollte die Kombinationsregeln und Sperrfristen beachten.













