BEG Einzelmaßnahmen: iSFP-Bonus und Fördersätze ab 21. Juli 2026
Die BEG Einzelmaßnahmen wurden reformiert: Der Zuschuss liegt bei 15 Prozent, der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur ab 30.000 Euro je Antrag und nur für Kosten über 30.000 Euro. Ab 2027 kommt ein WPB-Bonus für Dämmung hinzu.

Das Wichtigste in Kürze
- Die BEG Einzelmaßnahmen wurden zum 21. Juli 2026 reformiert: Der iSFP-Bonus setzt förderfähige Kosten von mindestens 30.000 Euro im jeweiligen Antrag voraus.
- Die Grundförderung für Dämmung, Fenster und Lüftung liegt bei 15 Prozent. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte hinzu, aber nur auf die Kosten oberhalb von 30.000 Euro.
- Die förderfähigen Kosten sind gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.
- Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings einen Bonus von 5 Prozentpunkten, wenn die Maßnahme Teil eines iSFP ist.
- Eigentümer sollten prüfen, ob ein einzelner Antrag die neue Schwelle erreicht, und den iSFP rechtzeitig erstellen lassen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) hat sich zum 21. Juli 2026 geändert. Die Grundstruktur bleibt, doch die Bedingungen für den iSFP-Bonus sind strenger geworden, die Höchstgrenzen im Mehrfamilienhaus sind gestaffelt, und ab 2027 kommt ein neuer Bonus für Worst Performing Buildings hinzu. Eigentümer, die Dämmung, Fenstertausch oder eine Lüftungsanlage planen, sollten die neuen Schwellen kennen.
iSFP-Bonus nur ab 30.000 Euro – und nur auf den Mehrbetrag
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) hob den BAFA-Zuschuss bisher für die gesamte Maßnahme von 15 auf 20 Prozent. Seit dem 21. Juli 2026 gilt nach Nummer 8.4.2 der Richtlinie etwas anderes: Der Bonus von 5 Prozentpunkten setzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto voraus, und er wird nur auf den Teil der Kosten gezahlt, der über der Höchstgrenze ohne iSFP liegt. Im Einfamilienhaus sind das die Kosten zwischen 30.000 und 60.000 Euro. Liegt das Vorhaben darunter, bleibt es bei 15 Prozent – auch mit vorliegendem iSFP.
Die Schwelle muss im jeweiligen Antrag erreicht werden. Das BAFA stellt klar, dass Kosten aus mehreren Anträgen desselben Kalenderjahres nicht zusammengezählt werden. Wer Dämmung, Fenster und Lüftung in einem gemeinsamen Antrag bündelt, erreicht die Schwelle also leichter als mit mehreren kleinen Anträgen. Hat das Gebäude mehrere Wohneinheiten, steigt die Schwelle auf die jeweilige Höchstgrenze ohne iSFP: bei drei Wohneinheiten zum Beispiel auf 60.000 Euro.
Weitere Bedingungen: Die Maßnahme muss Bestandteil eines vom BAFA geförderten iSFP sein, der höchstens 15 Jahre alt ist und schon bei Antragstellung vorliegt. Erstellt wird er von einem gelisteten Energieeffizienz-Experten. Für Heizungstausch, Emissionsminderung an Biomasseheizungen sowie Fachplanung und Baubegleitung gibt es keinen iSFP-Bonus.
Fördersätze und Kategorien im Überblick
Die Fördersätze für Gebäudehülle und Anlagentechnik sind bei 15 Prozent geblieben, verändert hat sich die Wirkung des iSFP-Bonus (Nummer 8.4.1 und 8.4.7):
| Kategorie | Grundförderung | iSFP-Bonus | Förderstelle |
|---|---|---|---|
| Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) | 15 % | + 5 Prozentpunkte auf Kosten über der Grenze ohne iSFP | BAFA |
| Anlagentechnik (Lüftung) und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15 % | + 5 Prozentpunkte auf Kosten über der Grenze ohne iSFP | BAFA |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | – | BAFA |
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung an Biomasseheizungen | 50 % | – | BAFA |
Ein Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus mit 50.000 Euro förderfähigen Kosten in einem Antrag: Ohne iSFP gibt es 15 Prozent von 30.000 Euro, also 4.500 Euro. Mit iSFP gibt es 15 Prozent von 50.000 Euro plus 5 Prozent von 20.000 Euro, zusammen 8.500 Euro. Nach der alten Regel wären es 10.000 Euro gewesen. Der höchstmögliche Zuschuss mit iSFP liegt bei 10.500 Euro (60.000 Euro Kosten).
Der Heizungstausch läuft getrennt über die KfW (Programm 458) und unterliegt eigenen Regeln. Details dazu finden Sie im Artikel zur KfW-Förderung 2026.
Förderfähige Kosten sind gestaffelt
Für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gilt eine gemeinsame Höchstgrenze. Nach Nummer 8.3.1 der Richtlinie sind die förderfähigen Kosten je Gebäude und Kalenderjahr nach der Zahl der Wohneinheiten gestaffelt:
| Wohneinheit | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | je 30.000 € |
| Ab der 7. Wohneinheit | je 8.000 € | je 15.000 € |
Die Deckelung gilt pro Gebäude und Kalenderjahr, unabhängig von der Zahl der Anträge. Wer Maßnahmen auf zwei Jahre verteilt, kann die Grenze erneut ausschöpfen – für den iSFP-Bonus muss dann aber jeder einzelne Antrag die 30.000-Euro-Schwelle erreichen. Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung kommt zusätzlich und hat eine eigene Höchstgrenze: 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 2.000 Euro je Wohneinheit ab drei Wohneinheiten, höchstens 20.000 Euro.
WPB-Bonus ab 2027 für Dämmmaßnahmen
Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es nach Nummer 8.4.3 der Richtlinie auch bei BAFA-Einzelmaßnahmen einen Bonus für Worst Performing Buildings (WPB): 5 Prozentpunkte zusätzlich. Er gilt nur für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, also an Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen. Fenster, Außentüren und Sonnenschutz sind nicht bonusberechtigt. Die Maßnahme muss Teil eines geförderten iSFP sein; die 30.000-Euro-Schwelle des iSFP-Bonus gilt für den WPB-Bonus nicht. Er wird für höchstens drei Anträge gewährt.
Als Worst Performing Building gilt nach dem Infoblatt der Förderstellen ein Wohngebäude mit einem Jahres-Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²a) nach DIN V 18599 oder mit einem gültigen Bedarfsausweis der Klasse H. Die Berechnung beziehungsweise der Ausweis darf bei Antragstellung höchstens ein Jahr alt sein; ein Energieeffizienz-Experte bestätigt den WPB-Status. Was die Klassen im Energieausweis bedeuten, erklären wir gesondert. Beantragen lässt sich der Bonus erst ab dem ersten Quartal 2027.
Was Eigentümer jetzt prüfen sollten
- Investitionsvolumen kalkulieren: Addieren Sie die förderfähigen Kosten der Maßnahmen, die Sie in einem Antrag stellen. Erst ab 30.000 Euro bringt der iSFP einen Bonus, und zwar 5 Prozent auf den Betrag über 30.000 Euro.
- Maßnahmen in einem Antrag bündeln: Mehrere kleine Anträge im selben Jahr werden für die Schwelle nicht zusammengezählt.
- iSFP rechtzeitig erstellen: Der Sanierungsfahrplan muss vor Antragstellung vorliegen. Planen Sie die Bearbeitungszeit des Energieeffizienz-Experten ein.
- Mehrfamilienhaus prüfen: Die gestaffelten Höchstgrenzen wirken sich bei mehreren Wohneinheiten deutlich aus, und die iSFP-Schwelle steigt mit. Prüfen Sie, ob sich die Verteilung auf zwei Kalenderjahre lohnt.
- WPB-Status prüfen: Liegt der Endenergiebedarf Ihres Hauses bei mindestens 300 kWh/(m²a) oder hat es einen Bedarfsausweis der Klasse H, können Sie ab 2027 für Dämmmaßnahmen im iSFP den 5-Prozent-Bonus nutzen.
Die BEG Einzelmaßnahmen ergänzen die KfW-Heizungsförderung. Wer beide Programme kombiniert, sollte die Kombinationsregeln und Sperrfristen beachten.
Korrektur vom 22.09.2026: In einer früheren Fassung hieß es, mit iSFP betrage der Fördersatz pauschal 20 Prozent. Richtig ist: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für Kosten oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP und nur bei mindestens 30.000 Euro förderfähigen Kosten (Nummer 8.4.2 BEG EM). Die Schwelle muss im einzelnen Antrag erreicht werden, nicht in der Summe eines Kalenderjahres. Die Höchstgrenze ab der siebten Wohneinheit beträgt mit iSFP 15.000 statt 16.000 Euro (Nummer 8.3.1). Beim WPB-Bonus haben wir die Definition (mindestens 300 kWh/(m²a) oder Klasse H statt „ineffizienteste 15 Prozent“), den Start (erstes Quartal 2027 statt Ende September 2026), die Beschränkung auf Dämmmaßnahmen und die iSFP-Pflicht korrigiert (Nummer 8.4.3).
Quellen und weiterführende Informationen
- BMWE: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026
- BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Höchstgrenzen, iSFP-Bonus, WPB-Bonus)
- BAFA/KfW: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0
- BAFA: Förderprogramm BEG im Überblick
- BMWE: BEG-Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen
- Reduco: BEG Einzelmaßnahmen 2026 – aktualisierte Übersicht
- Energie-Experten: BEG-Förderung Einzelmaßnahmen

















