Förderung für Solarthermie: Welche Programme gibt es und was ist kombinierbar
KfW-Zuschuss, BAFA-Heizungsoptimierung oder Steuerbonus nach § 35c: Welche Förderwege für Solarthermie bestehen, was sie bringen und was sich nicht kombinieren lässt – mit den aktuellen Bedingungen seit Juli 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Solarthermie wird über drei Wege gefördert: als Teil der KfW-Heizungsförderung, über die BAFA-Heizungsoptimierung oder steuerlich nach § 35c EStG.
- Direktförderung und Steuerbonus sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar – die Wahl zwischen Zuschuss und Steuerabzug fällt vor dem Antrag.
- Der Beitrag vergleicht die drei Wege mit den aktuellen Fördersätzen und Bedingungen seit Juli 2026.
Drei Wege, eine Frage
Wer Solarthermie plant, steht vor einer Förderfrage, die sich nicht in einer Antwort klärt. Solarthermie wird in Deutschland über drei unterschiedliche Wege gefördert, und die Wahl zwischen ihnen fällt vor dem Antrag, nicht danach. Die drei Wege sind:
- Die direkte KfW-Förderung als Teil der Heizungsförderung, wenn die Solarthermie in ein Gesamtkonzept eingebunden ist.
- Der BAFA-Zuschuss über die Heizungsoptimierung, wenn die Solarthermie eine bestehende Anlage erweitert oder optimiert.
- Der steuerliche Abzug nach § 35c des Einkommensteuergesetzes, wenn keine direkte Förderung für dieselbe Maßnahme beantragt wird.
Die Entscheidung zwischen diesen Wegen ist verbindlich: Für dieselbe energetische Maßnahme kann nicht gleichzeitig direkt gefördert und steuerlich abgesetzt werden. Wer die KfW- oder BAFA-Förderung beantragt, gibt den Steuerbonus für dieselbe Maßnahme auf – und umgekehrt. Die Förderprogramme des Bundes schließen sich gegenseitig aus, und zwar pro Maßnahme, nicht pro Gebäude.
Weg 1: Die KfW-Heizungsförderung
Die Solarthermie wird über die KfW dann gefördert, wenn sie Teil einer geförderten Heizungsmaßnahme ist. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit dem 21. Juli 2026 gilt für die erste Wohneinheit ein Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro – dieser sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um 750 Euro.
Die Höhe des Zuschusses hängt an zwei weiteren Größen. Erstens der Klimageschwindigkeitsbonus: Er beträgt aktuell 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 ebenfalls halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Zweitens der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: Er ist nach dem Haushaltseinkommen gestaffelt – 40 Prozent bei bis zu 30.000 Euro, 30 Prozent bei bis zu 40.000 Euro, 10 Prozent bei bis zu 50.000 Euro. Mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das maßgebliche Einkommen um einen einmaligen Familienzuschlag von 10.000 Euro reduziert.
Die Obergrenze für Grund- und Bonusförderung zusammen liegt bei maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten; für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (mit Familienzuschlag 30.000 Euro) beträgt sie bis zu 80 Prozent.
Wichtig für die Solarthermie: Der Antrag muss vor der Installation gestellt werden. Die Bestätigung zum Antrag eines Energieeffizienz-Experten muss vorliegen, bevor die Anlage in Auftrag gegeben wird. Wer diese Reihenfolge verkennt, verliert den Anspruch – auch wenn die Anlage fachlich einwandfrei ausgeführt ist.
Weg 2: Die BAFA-Heizungsoptimierung
Die BAFA-Förderung über die Heizungsoptimierung kommt dann in Betracht, wenn die Solarthermie eine bestehende Heizung erweitert oder optimiert, nicht wenn sie Teil eines kompletten Heizungstauschs ist. Die Grundförderung liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten; mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sie sich um 5 Prozentpunkte auf 20 Prozent.
Seit dem 21. Juli 2026 greift der iSFP-Bonus bei den BEG-Einzelmaßnahmen nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro erreicht. Wer nur die Solarthermie als Einzelmaßnahme plant, wird diese Schwelle in der Regel nicht erreichen – die Heizungsoptimierung bleibt dann bei 15 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit ohne iSFP, 60.000 Euro mit iSFP.
Die BAFA-Förderung ist der günstigere Weg für kleinere Maßnahmen, der KfW-Weg der vorteilhaftere für größere Vorhaben. Die Wahl hängt an der Größe des Gesamtvorhabens und an der Frage, ob die Solarthermie Teil eines Heizungstauschs ist oder nicht.
Weg 3: Der Steuerbonus nach § 35c EStG
Der steuerliche Weg ist die Alternative zu den direkten Zuschüssen. Nach § 35c des Einkommensteuergesetzes können die Kosten einer energetischen Sanierung über die Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Die Förderung beträgt insgesamt 20 Prozent der förderfähigen Kosten, verteilt auf drei Jahre: im Jahr des Sanierungsabschlusses und im Folgejahr jeweils 7 Prozent, im zweiten Folgejahr 6 Prozent. Die Höchstsumme liegt bei 40.000 Euro pro Wohnobjekt.
Die Voraussetzungen: Das Gebäude muss selbst genutzt sein, mindestens zehn Jahre alt sein, und die Maßnahme muss energetisch begünstigt sein – bei der Solarthermie ist das der Fall. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich, und die Arbeiten dürfen durch beauftragte Fachbetriebe ausgeführt werden.
Der entscheidende Unterschied zu den direkten Zuschüssen: Der Steuerbonus reduziert die Steuerschuld, er wird nicht ausgezahlt. Für Eigentümer mit hoher Steuerlast ist er wirtschaftlich stärker, für Eigentümer mit geringer Steuerschuld oft deutlich schwächer, als der KfW-Zuschuss.
| Weg | Fördersatz | Höchstbetrag | Antrag vor Installation | Verteilung |
|---|---|---|---|---|
| KfW-Heizungsförderung | 30 % + Boni, max. 70–80 % | 28.000 € (1. Wohneinheit, sinkend ab 2027) | Ja, mit BzA | Einmaliger Zuschuss |
| BAFA-Heizungsoptimierung | 15 %, mit iSFP 20 % | 30.000 € je Wohneinheit/Kalenderjahr | Ja | Einmaliger Zuschuss |
| § 35c EStG | 20 % gesamt (7/7/6) | 40.000 € pro Wohnobjekt | Nein | Über 3 Jahre über Steuererklärung |
Was sich kombinieren lässt – und was nicht
Die wichtigsten Kombinationsregeln in der Praxis:
Direktförderung und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Wer den KfW-Zuschuss oder den BAFA-Zuschuss für die Solarthermie beantragt, kann dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich über § 35c absetzen. Die Wahl zwischen den beiden Wegen ist also die eigentliche Förderentscheidung.
Die Solarthermie lässt sich kombinieren mit anderen geförderten Maßnahmen im Gebäude, solange die Maßnahmen selbst nicht doppelt gefördert werden. Wer zum Beispiel Dämmung über die BAFA-Einzelmaßnahmen fördert und die Solarthermie über die KfW-Heizungsförderung, kombiniert zwei verschiedene Förderprogramme für zwei verschiedene Maßnahmen – das ist zulässig, sofern die Kombinationssregeln und Sperrfristen eingehalten werden.
Fördermittel mindern die steuerlich absetzbaren Kosten: Erhaltene Zuschüsse müssen bei der Steuererklärung angegeben werden, und nur der tatsächlich selbst getragene Eigenanteil kann berücksichtigt werden. Wer Förderung und Steuerbonus kombiniert – etwa für verschiedene Maßnahmen – muss beide Wege in der Steuererklärung sauber trennen.
Was Sie vor der Entscheidung klären müssen
Drei Punkte entscheiden, welcher Weg in Ihrem Fall der vorteilhafteste ist, und alle drei klären Sie vor dem Antrag, nicht danach.
Erstens die Einbettung in ein Gesamtvorhaben: Ist die Solarthermie Teil eines Heizungstauschs, einer systemischen Sanierung oder eine Einzelmaßnahme an der Bestand? Die Antwort bestimmt, ob die KfW-Heizungsförderung, die BAFA-Optimierung oder der Steuerbonus der richtige Weg ist.
Zweitens die Steuerlast des Haushalts: Der Steuerbonus wirkt nur, soweit Steuerschuld besteht. Bei einer geringen Steuerschuld ist der wirtschaftliche Wert des § 35c deutlich geringer als der eines direkten Zuschusses.
Drittens die Antragsterminologie: Bei der KfW muss die Bestätigung zum Antrag vor der Installation vorliegen, und die Förderhöchstbeträge sinken ab 2027 halbjährlich. Wer den KfW-Weg wählt, verliert mit jeder Verzögerung Zuschuss – der Steuerbonus kennt keinen solchen Verfall.
Was Sie selbst prüfen und was der Fachbetrieb übernimmt
Sie können die Einbettung der Solarthermie in Ihr Gesamtvorhaben bestimmen, die Steuerlast des Haushalts gegen die Höchstbeträge prüfen und die drei Wege mit ihren Bedingungen vergleichen. Damit entscheiden Sie, welcher Weg die höhere Wirtschaftlichkeit hat.
Nicht eigen entscheiden können Sie, ob die Solarthermie die technischen Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme erfüllt, welche Kombinationssregeln und Sperrfristen für das konkrete Vorhaben gelten und wie die BzA für den KfW-Weg am schnellsten erstellt wird. Diese Punkte gehören in die Hand des Energieeffizienz-Experten und des Fachbetriebs – und sie entscheiden über die Höhe der Förderung, die tatsächlich gezahlt wird. Die Förderentscheidung ist eine Frage der Reihenfolge und der Kombination, nicht der Höhe: Wer die drei Wege kennt, weiß, welcher Weg für sein Gebäude der wirtschaftlich richtige ist.











