Heizungsförderung: Ab 20. Juli keine neuen Anträge mehr möglich
Neue Vorhaben für einen Heizungstausch können vorübergehend nicht beantragt werden. Die Umstellung dauert bis zum 20. Juli – dann gelten neue Förderbedingungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Neue Vorhaben für einen Heizungstausch können seit dem 9. Juli vorübergehend nicht mehr beantragt werden.
- Die Umstellungsphase dauert bis zum 20. Juli 2026, anschließend treten neue Förderbedingungen in Kraft.
- Wer eine gültige Bestätigung zum Antrag hat, kann bis zum 20. Juli noch zu den bisherigen Konditionen beantragen.
Seit Mitternacht des 9. Juli 2026 können keine neuen Vorhaben für einen Heizungstausch mehr beantragt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Umstellungsphase verfügt, die bis zum 20. Juli dauert. Ab dem 21. Juli treten neue Förderbedingungen in Kraft.
Was die Umstellung bedeutet
Die staatliche Förderbank KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen technische Anpassungen vornehmen. In der Zeit vom 9. bis zum 20. Juli können keine neuen Anträge auf Heizungsförderung gestellt werden. Das betrifft den Zuschuss für klimafreundliche Heizungen, darunter Wärmepumpen, Solarthermie und Systeme mit erneuerbaren Energien.
Die KfW bestätigte, dass die Sperrung nur die Antragstellung betrifft. Bereits gestellte Anträge werden weiterhin bearbeitet.
Vertrauensschutz für bestimmte Antragsteller
Es gibt eine Ausnahme: Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine technische Projektbeschreibung vorlegt, kann während der Umstellungsphase bis zum 20. Juli noch einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen. Eine Sprecherin der KfW betonte, dass dies den einzigen Weg darstellt, um die alten Förderbedingungen zu sichern.
Die Bestätigung zum Antrag ist dabei entscheidend. Sie bescheinigt, welche Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Ausstellung galten. Ohne eine gültige BzA gilt der Fördersatz zum Zeitpunkt der Antragstellung – ab dem 21. Juli also die neuen, reduzierten Konditionen.
Weniger Zuschuss ab Juli
Die neuen Förderbedingungen sehen eine Reduzierung des staatlichen Zuschusses vor. Bisher zahlt die KfW für den Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung einen Zuschuss von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die neuen Konditionen senken diese Sätze.
Der Höchstbetrag der Förderung wird schrittweise reduziert. Bis 2030 ist er auf 8.800 Euro festgelegt. Das bedeutet: Selbst bei teuren Wärmepumpen-Systemen bleibt der Zuschuss unter dem bisherigen Niveau.
Was Sie jetzt tun sollten
Prüfen Sie im Förderportal, ob eine Bestätigung zum Antrag vorliegt und wann sie abläuft. Bei Fristnähe sollten Sie gezielt handeln – aber nur, wenn Technik, Vertrag und Finanzierung tatsächlich bereitstehen. Ein vorzeitiger Antrag ohne vorbereitete Unterlagen kann die Förderung gefährden.
Nutzen Sie den Wärmepumpen-Rechner, um die Betriebskosten Ihres neuen Systems einzuschätzen. Der Heizkosten-Vergleich zeigt, wie sich Gasheizung und Wärmepumpe bei identischem Wärmebedarf und eigenen Energiepreisen verhalten.

































