BAFA-Förderung beim Dachausbau: Was 2026 bezuschusst wird – und was nicht
Den neuen Wohnraum bezahlt das BAFA nicht, die Energetik schon: Dämmung, Dachfenster, Gauben-Hülle und sogar die Neueindeckung zählen. Was das in Euro bedeutet und wo seit dem 21. Juli 2026 die Fallen liegen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das BAFA fördert beim Dachausbau nur die energetischen Arbeiten mit 15 Prozent – bei höchstens 30.000 Euro förderfähigen Kosten je Kalenderjahr im Einfamilienhaus, also bis zu 4.500 Euro.
- Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Kostengrenze auf 60.000 Euro; der 5-Prozent-Bonus gilt seit dem 21. Juli 2026 aber nur für den Teil über 30.000 Euro. Maximal sind dann 10.500 Euro möglich.
- Förderfähig sind mehr als nur Dämmstoff: Neueindeckung, Lattung, Dachstuhlarbeiten, Gauben-Hülle und die Gipskarton-Verkleidung der Dämmung zählen als Teil der Maßnahme.
- Die Dachfläche muss einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) erreichen, Dachgauben 0,20, Dachflächenfenster 1,0. Ohne Energieeffizienz-Experten gibt es keinen Antrag.
- Wer später ohnehin das ganze Haus zum Effizienzhaus sanieren will, sollte vorher rechnen: BAFA-Einzelmaßnahme und KfW-Sanierung schließen sich seit Juli 2026 für drei Jahre gegenseitig aus.
Wer einen kalten Dachboden zu Wohnraum ausbaut, bekommt vom BAFA keinen Zuschuss auf die ganze Rechnung. Gefördert wird der energetische Teil: alles, was die neue Dachfläche dämmt, abdichtet und mit ausreichend guten Fenstern schließt. Der Rest des Ausbaus – Treppe, Bad, Innenwände, Böden – bleibt Ihre Sache. Die gute Nachricht: Der energetische Teil ist beim Dachausbau größer, als viele Angebote vermuten lassen.
Stand: 22. September 2026. Maßgeblich ist die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, die seit dem 21. Juli 2026 gilt, sowie das BAFA/KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten in der Fassung 11.0 vom September 2026.
Die kurze Antwort: So viel gibt es für die Dachdämmung
Der Dachausbau selbst ist kein Fördertatbestand. Die Dämmung der neuen Dachhülle ist es sehr wohl – als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle nach Nummer 5.1 der Richtlinie. Für ein Einfamilienhaus gilt:
| Baustein | Fördersatz | förderfähige Kosten je Kalenderjahr | maximaler Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Dämmung, Dachfenster, Gauben-Hülle ohne iSFP | 15 % | 30.000 € | 4.500 € |
| dasselbe mit iSFP, ab 30.000 € Kosten | 15 % plus 5 % auf den Teil über 30.000 € | 60.000 € | 10.500 € |
| Fachplanung und Baubegleitung durch unabhängigen Experten | 50 % | 5.000 € | 2.500 € |
Die Kostengrenzen gelten pro Gebäude und Kalenderjahr, unabhängig davon, wie viele Anträge Sie stellen. Im Mehrfamilienhaus kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro hinzu, ab der siebten jeweils 8.000 Euro; mit iSFP verdoppeln sich diese Werte auf 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro.
Drei Voraussetzungen gelten immer: Das Haus muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Ein Energieeffizienz-Experte muss den Antrag begleiten. Und der Antrag muss beim BAFA eingehen, bevor Sie den Handwerkervertrag unbedingt unterschreiben.
Ist ein Dachgeschossausbau überhaupt förderfähig?
Ja – das Infoblatt der Förderstellen regelt den Fall ausdrücklich. Die energetischen Maßnahmen beim Ausbau vormals unbeheizter Räume, etwa eines Dachgeschosses, werden über die BEG EM als Sanierung gefördert. Es ist also kein Hindernis, dass der Dachraum bisher kalt war.
Entsteht im Dach sogar eine eigene Wohnung, zählt sie in der BEG EM bei der Kostengrenze mit. Aus dem Einfamilienhaus mit ausgebauter Einliegerwohnung im Dach wird förderrechtlich ein Haus mit zwei Wohneinheiten: 30.000 Euro für die erste plus 15.000 Euro für die zweite, zusammen 45.000 Euro förderfähige Kosten ohne iSFP. Maßgeblich ist die Zahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. In der KfW-Sanierung zum Effizienzhaus werden solche rein im Ausbau entstandenen Wohnungen dagegen nicht mitgezählt.
Nicht förderfähig bleibt, was keinen energetischen Bezug hat: neue Innenwände, Treppe, Bad und Sanitärobjekte, Einbaumöbel, Elektroinstallation für die neuen Räume, Kosten der Baugenehmigung und Umzugskosten. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Sanierung von Räumen, die unbeheizt bleiben. Wer den Spitzboden kalt lässt, dämmt deshalb die Decke darunter, nicht die Dachfläche darüber.
Diese Arbeiten am Dach zählen zur geförderten Maßnahme
Das Infoblatt listet für Dachflächen deutlich mehr auf als den Dämmstoff. Wichtig ist das für die Angebotsgliederung, denn viele Posten landen sonst fälschlich beim Eigenanteil:
- Abbruch alter Dämmung, Eindeckung und Dachpappe, auch Asbest,
- neue Lattung, Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfbremse,
- Aufdopplung und Verstärkung der Sparren für eine dickere Zwischensparrendämmung,
- Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen davon,
- Dämmung, Erneuerung und Erstellung von Dachgauben,
- die Verkleidung der Dämmung, etwa mit Gipskartonplatten, samt Maler- und Tapezierarbeiten,
- Neueindeckung des Daches, Dachrinnen, Fallrohre, Einfassung des Schornsteinkopfs sowie notwendige Arbeiten an Antenne und Blitzableiter.
Dazu kommen Dachflächenfenster als eigene Position und außenliegender Sonnenschutz, sofern er parallel zu Fenstern in der gedämmten Hülle sitzt. Als Umfeldmaßnahmen zählen Gerüst, Baustelleneinrichtung, Baustoffuntersuchungen und die Entsorgung. Wie die Dämmebene selbst aufgebaut wird, erklären unsere Ratgeber zur Zwischensparrendämmung und zur Aufsparrendämmung.
Die Gaube ist damit nicht pauschal ausgeschlossen, wie es oft heißt. Ihre gedämmte Hülle gehört zur förderfähigen Dachfläche. Ob der Mehraufwand für eine größere Gaube in voller Höhe anerkannt wird, entscheidet sich an der Zuordnung im Angebot und an der Bestätigung durch den Experten. Was eine Gaube bautechnisch an zusätzlicher Hülle erzeugt, zeigt unser Beitrag zur Gaube bei der Dachsanierung.
Die technischen Mindestwerte: strenger als das Gebäudemodernisierungsgesetz
Förderfähig ist nur, was die Technischen Mindestanforderungen in der Anlage der Richtlinie einhält. Für den Dachausbau eines Wohngebäudes sind das:
| Bauteil | höchstens zulässiger U-Wert |
|---|---|
| Dachflächen von Schrägdächern und Kehlbalkenlagen | 0,14 W/(m²K) |
| Dachgauben | 0,20 W/(m²K) |
| Oberste Geschossdecke, Abseitenwände gegen unbeheizten Dachraum | 0,14 W/(m²K) |
| Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung | 0,14 W/(m²K) |
| Dachflächenfenster | 1,0 W/(m²K) |
Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt bei der Erneuerung eines Steildachs nur 0,24 W/(m²K). Wer nach Mindeststandard plant, verliert den Zuschuss. Mit den üblichen Sparrenhöhen im Altbau ist 0,14 allein zwischen den Sparren kaum zu erreichen; meist braucht es eine zusätzliche Dämmebene unter oder über den Sparren. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt stattdessen: höchstmögliche Dämmstärke mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,040 W/(mK).
Lassen Sie bei Dachflächenfenstern den Uw-Wert des ganzen Fensters für die tatsächlich bestellte Größe ins Angebot schreiben. Ein Prospektwert für das Glas allein reicht nicht als Nachweis.
Rechenbeispiel: Dachausbau im Einfamilienhaus mit 95.000 Euro Angebotssumme
Ein Ehepaar lässt das Dachgeschoss seines Hauses aus den 1970er-Jahren zu zwei Zimmern und einem Bad ausbauen. Die Angebote summieren sich auf 95.000 Euro brutto. Davon ordnet der Energieeffizienz-Experte 48.000 Euro der geförderten Maßnahme zu: Abbruch, Neueindeckung, Dämmung auf 0,14, drei Dachflächenfenster, Gipskarton-Verkleidung der Dämmung, Gerüst und Entsorgung. Die übrigen 47.000 Euro für Treppe, Bad, Innenwände, Elektro und Böden sind nicht förderfähig.
| Variante | Rechnung | Zuschuss |
|---|---|---|
| ohne iSFP | 15 % von 30.000 € (Kostengrenze) | 4.500 € |
| mit iSFP, Dach im Fahrplan enthalten | 15 % von 48.000 € + 5 % von 18.000 € | 8.100 € |
| zusätzlich Baubegleitung, Honorar 4.000 € | 50 % von 4.000 € | 2.000 € |
Der Fahrplan ist in diesem Beispiel 3.600 Euro wert, weil er die Kostengrenze von 30.000 auf 60.000 Euro anhebt. Wären nur 25.000 Euro förderfähig, brächte er beim Zuschuss nichts: Dann bleibt es bei 15 Prozent, also 3.750 Euro. Einen Überblick über übliche Quadratmeterpreise finden Sie im Ratgeber zu den Kosten einer Dachsanierung.
iSFP-Bonus und WPB-Bonus nach der Reform
Bis zum 20. Juli 2026 hob ein individueller Sanierungsfahrplan den Fördersatz für die gesamte Maßnahme auf 20 Prozent. Seit dem 21. Juli gilt nach Nummer 8.4.2 der Richtlinie: Der Bonus setzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro voraus und wird nur auf den Betrag gezahlt, der über der Kostengrenze ohne iSFP liegt. Die 30.000 Euro müssen im jeweiligen Antrag erreicht werden; mehrere kleinere Anträge desselben Jahres werden nicht addiert. Außerdem muss die Dachmaßnahme im Fahrplan stehen, der Fahrplan darf höchstens 15 Jahre alt sein und muss schon bei der Antragstellung vorliegen.
Neu ist ab dem ersten Quartal 2027 ein Bonus für Worst Performing Buildings: 5 Prozentpunkte auf Dämmmaßnahmen, ohne die 30.000-Euro-Schwelle, für höchstens drei Anträge. Als besonders ineffizient gilt ein Wohngebäude mit einem Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²a) nach DIN V 18599 oder mit Bedarfsausweis der Klasse H. Auch dieser Bonus verlangt, dass die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist. Was der Fahrplan kostet, wie viel das BAFA davon übernimmt und wie die Beratung abläuft, erklären wir im Ratgeber zur BAFA-Förderung der Energieberatung.
Antrag, Vertrag, Baubeginn: die Reihenfolge entscheidet
Nach Nummer 9.2.1 der Richtlinie muss der Antrag vor Vorhabenbeginn beim BAFA eingehen. Als Beginn gilt der Abschluss des Handwerkervertrags. Zum Zeitpunkt des Antrags muss aber bereits ein Vertrag vorliegen, der unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht und das voraussichtliche Ausführungsdatum nennt. Ein bloßes Rücktrittsrecht genügt nicht. Planung, Energieberatung und Bestandsaufnahme dürfen vorher stattfinden.
- Bestand, Statik, Feuchte und Genehmigungsbedarf klären; Bebauungsplan und Landesbauordnung entscheiden über Gauben und Aufenthaltsräume.
- Energieeffizienz-Experten beauftragen, am besten gleich mit Fachplanung und Baubegleitung.
- Angebote so gliedern lassen, dass energetische Posten und Innenausbau getrennt ausgewiesen sind.
- Vertrag mit Förderbedingung und Ausführungszeitraum schließen.
- Der Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung; mit deren ID stellen Sie den Antrag im BAFA-Portal.
- Baubeginn nach Antragseingang ist erlaubt, aber auf eigenes Risiko bis zum Bescheid.
- Nach Fertigstellung bestätigt der Experte im Technischen Projektnachweis die Mindestwerte und die förderfähigen Kosten; danach reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.
Die Baubegleitung wird mit dem Fördersatz von 50 Prozent nur bezahlt, wenn der Experte vom ausführenden Betrieb unabhängig ist. Arbeitet er für den Dachdecker oder vermittelt ihm Aufträge, zählt sein Honorar nur mit 15 Prozent und innerhalb der 30.000-Euro-Grenze.
Steuerbonus statt Zuschuss: § 35c EStG
Für selbst bewohnte Häuser, die bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sind, gibt es die Alternative Steuerermäßigung. Nach § 35c EStG mindern 20 Prozent der Kosten die Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre mit 7, 7 und 6 Prozent, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Ein Förderantrag ist nicht nötig; eine Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster schon. Die technischen Mindestwerte für das Dach liegen ebenfalls bei 0,14 W/(m²K).
Im Rechenbeispiel ergäbe das 9.600 Euro Steuerersparnis auf 48.000 Euro, also mehr als der Zuschuss ohne iSFP. Das funktioniert aber nur, wenn in drei Jahren genug Einkommensteuer anfällt, und nie zusätzlich zum BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Die Abwägung im Detail zeigt unser Vergleich von Steuerbonus und BEG-Förderung.
Wann die KfW-Sanierung zum Effizienzhaus besser passt
Wird neben dem Dach auch Fassade, Fenster und Heizung erneuert, kann die systemische Sanierung über die KfW 261 günstiger sein: Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, für Privateigentümer mit Tilgungszuschuss beim Effizienzhaus 55 EE (5 Prozent) und 40 EE (10 Prozent) sowie 10 zusätzlichen Prozentpunkten für Worst Performing Buildings.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt dabei ein hartes Kombinationsverbot. Ein Antrag auf BAFA-Einzelmaßnahmen ist erst drei Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises einer KfW-Effizienzhaussanierung möglich – und umgekehrt. Wer das Dach heute über das BAFA fördern lässt, verschiebt eine geförderte Komplettsanierung also um mindestens drei Jahre. Wie die Sperrfristen zusammenspielen, erklärt der Beitrag zu Kombinationsregeln und Sperrfristen der BEG. Für die Finanzierung einer Einzelmaßnahme gibt es außerdem den KfW-Ergänzungskredit, mit Zinsvorteil für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro.
Vor der Unterschrift prüfen
- Stehen U-Wert 0,14 für die Dachfläche und 1,0 für die Dachfenster im Angebot?
- Sind Neueindeckung, Lattung, Verkleidung der Dämmung und Gerüst der energetischen Maßnahme zugeordnet?
- Erreicht das Vorhaben 30.000 Euro förderfähige Kosten, und steht das Dach im iSFP?
- Enthält der Vertrag die Förderbedingung und einen Ausführungszeitraum?
- Ist der Experte für die Baubegleitung unabhängig vom Dachdecker?
Für die Vorbereitung des gesamten Vorhabens hilft unsere Checkliste zum Sanierungsstart im Altbau.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMWE – Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026 (in Kraft seit 21. Juli 2026), inkl. Technische Mindestanforderungen
- BAFA/KfW – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0 (09/2026)
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fördersätze, Höchstgrenzen, iSFP-Bonus)
- BAFA – Fachplanung und Baubegleitung
- BMWE – Förderrichtlinie BEG Wohngebäude vom 17. Juli 2026 (KfW 261)
- Bundesministerium der Justiz – § 35c EStG, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

















