iSFP-Bonus und Energieberatung: Zuschüsse, Grenzen und Rechenbeispiel
Ein individueller Sanierungsfahrplan sichert 5 Prozentpunkte Extra-Förderung und verdoppelt die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Wie Beratung und Bonus ineinandergreifen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.
- Der iSFP-Bonus erhöht den BAFA-Zuschuss für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung um 5 Prozentpunkte auf 20 Prozent.
- Mit einem gültigen iSFP verdoppeln sich die maximal förderfähigen Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle von 30.000 auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr.
- Für den Heizungstausch über die KfW (Programm 458) gilt der iSFP-Bonus nicht; hier greifen gesonderte Boni bis maximal 70 Prozent.
Wer sein Haus energetisch saniert, profitiert über einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von zwei handfesten Vorteilen: Der reguläre Fördersatz des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) steigt um fünf Prozentpunkte, und die Obergrenze der förderfähigen Investitionskosten verdoppelt sich von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Beide Hebel zusammen können den staatlichen Zuschuss für Dämmung oder Fenstertausch mehr als verdoppeln.
Die folgende Übersicht fasst die finanziellen Eckwerte der Energieberatung und der anschließenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) zusammen.
| Förderbaustein | Ohne Sanierungsfahrplan | Mit Sanierungsfahrplan (iSFP) | Rechtsgrundlage & Träger |
|---|---|---|---|
| Zuschuss zur Energieberatung (EBW) | Entfällt | 50 % des Honorars (max. 650 € bei 1–2 WE, max. 850 € ab 3 WE) | BAFA (Richtlinie EBW seit 07.08.2024) |
| Fördersatz Gebäudehülle & Anlagentechnik | 15 % der förderfähigen Kosten | 20 % der förderfähigen Kosten (inkl. 5 % iSFP-Bonus) | BAFA (BEG EM Richtlinie) |
| Max. förderfähige Kosten je Wohneinheit | 30.000 € pro Kalenderjahr | 60.000 € pro Kalenderjahr | BAFA (BEG EM Richtlinie) |
| Maximaler Zuschuss je Wohneinheit | 4.500 € (15 % von 30.000 €) | 12.000 € (20 % von 60.000 €) | BAFA (BEG EM Richtlinie) |
| Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse) | 30 % bis max. 70 % | Keine Erhöhung durch iSFP-Bonus | KfW (Zuschuss 458) |
Was ein individueller Sanierungsfahrplan leistet
Der iSFP ist kein einfaches Gutachten, sondern ein standardisiertes Dokument der Deutschen Energie-Agentur (dena) und des Bundeswirtschaftsministeriums. Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte nimmt das Gebäude vor Ort auf, analysiert Bauteile, Fenster und Haustechnik und entwickelt eine maßgeschneiderte Sanierungsstrategie. Die Beratung erfüllt zugleich die Anforderungen an ein informatorisches Beratungsgespräch nach § 84 Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie es beim Eigentumsübergang von Ein- und Zweifamilienhäusern gesetzlich vorgesehen ist.
Der Fahrplan gliedert die anstehenden Arbeiten entweder in bis zu fünf logisch aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete oder stellt eine Komplettsanierung in einem Schritt dar. Anhand eines Farbprofils von Rot über Gelb bis Grün sehen Eigentümer sofort, welche Sanierungsschritte den größten energetischen Hebel bieten.
Ein fertiggestellter iSFP behält eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ab Erstellungsdatum. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, die vorgeschlagenen Schritte tatsächlich oder in der vorgegebenen Reihenfolge umzusetzen. Der finanzielle Vorteil greift immer dann, wenn Sie eine im Fahrplan empfohlene Einzelmaßnahme realisieren.
Wo der Bonus greift und wo er ausgeschlossen ist
Der iSFP-Bonus in Höhe von 5 zusätzlichen Prozentpunkten wird ausschließlich bei Anträgen an das BAFA im Rahmen der BEG EM gewährt. Er gilt für:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung der Außenwände, der Dachflächen, der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke sowie der Austausch alter Fenster und Außentüren. Details zu den geforderten technischen Mindestwerten lesen Sie in unserem Ratgeber zur Förderung für die Gebäudehülle.
- Anlagentechnik: Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärmerückgewinnung.
- Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Austausch veralteter Heizungspumpen oder der Einbau digitaler Regelungstechnik in bestehenden Heizsystemen.
Für den eigentlichen Heizungstausch, etwa die Installation einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung, greift der iSFP-Bonus seit der Förderreform 2024 nicht mehr. Die Heizungsförderung läuft zentral über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, Programm 458). Dort setzt sich der Zuschuss aus einer Grundförderung von 30 Prozent sowie gesonderten Boni für Tempo, Einkommen und Effizienz zusammen, wie in unserem Überblick zur Heizungsförderung für Selbstnutzer dargestellt. Der Heizungstausch profitiert jedoch indirekt: Ein iSFP stellt sicher, dass Vorlauftemperaturen und Heizlasten vorab exakt berechnet werden.
Rechenbeispiel: Wie sich der Bonus bei einer Fassadendämmung auswirkt
Die finanzielle Wirkung des iSFP zeigt sich besonders deutlich bei größeren Sanierungsvorhaben, deren Kosten die Standardgrenze von 30.000 Euro übersteigen.
Nehmen wir ein Einfamilienhaus, dessen Eigentümer die Fassade für 52.000 Euro mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) dämmen lassen:
- Variante ohne iSFP: Die Eigentümer beantragen die reguläre Förderung von 15 Prozent beim BAFA. Da der Kostendeckel ohne Fahrplan bei 30.000 Euro liegt, werden nur 30.000 Euro gefördert. Der Zuschuss beträgt exakt 4.500 Euro. Der verbleibende Eigenanteil beläuft sich auf 47.500 Euro.
- Variante mit iSFP: Die Fassadendämmung ist als empfohlene Maßnahme im Fahrplan enthalten. Der Fördersatz steigt auf 20 Prozent (15 Prozent Grundförderung plus 5 Prozent iSFP-Bonus). Gleichzeitig steigt der förderfähige Kostenrahmen auf 60.000 Euro. Die gesamten 52.000 Euro sind förderfähig. Der Zuschuss beträgt 10.400 Euro. Der Eigenanteil sinkt auf 41.600 Euro.
Die Ersparnis durch den iSFP liegt in diesem Modellfall bei 5.900 Euro. Selbst nach Abzug des Eigenanteils für das Honorar der Energieberatung verbleibt ein Netto-Vorteil von über 5.000 Euro. Den verbleibenden Eigenanteil können Selbstnutzer über den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit finanzieren.
Was die Energieberatung kostet und wie das BAFA sie bezuschusst
Um den iSFP zu erhalten, beauftragen Sie einen in der dena-Expertenliste geführten Energieeffizienz-Experten für die „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Fördersätze für die Beratung im August 2024 neu geregelt:
- Förderquote: Das BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars.
- Höchstbetrag Ein- und Zweifamilienhäuser: Der maximale Zuschuss beträgt 650 Euro.
- Höchstbetrag Mehrfamilienhäuser: Ab drei Wohneinheiten liegt der Höchstzuschuss bei 850 Euro.
- WEG-Zuschlag: Für die Präsentation der Ergebnisse auf einer Eigentümerversammlung gewährt das BAFA einmalig einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 250 Euro.
Eine gründliche Energieberatung vor Ort mit Datenaufnahme, bauteilspezifischer U-Wert-Berechnung und Fahrplanerstellung kostet bei einem typischen Einfamilienhaus je nach Gebäudealter und Komplexität zwischen 1.300 und 1.800 Euro brutto. Nach Abzug des staatlichen Zuschusses von 650 Euro zahlen Hauseigentümer einen Eigenanteil von circa 650 bis 1.150 Euro.
Wichtig für die Abrechnung: Den Förderantrag für die Beratungsförderung stellt der Energieberater direkt beim BAFA. Der bewilligte Zuschuss wird an den Experten ausgezahlt, sodass sich dessen Rechnung an Sie unmittelbar um den Förderbetrag reduziert.
Formale Reihenfolge: Wann Sie welchen Vertrag abschließen müssen
Damit Sie den erhöhten iSFP-Bonus und die Verdopplung der Kostengrenze nicht verlieren, müssen die administrativen Schritte in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Reihenfolge ablaufen:
- Energieberatung durchführen: Beauftragen Sie den Experten und lassen Sie die Bestandsaufnahme durchführen. Sie erhalten den fertigen iSFP mitsamt einer individuellen iSFP-Druckapplikations-ID.
- Handwerkerangebote einholen: Holen Sie konkrete Angebote für eine Maßnahme ein, die im iSFP aufgeführt ist (beispielsweise Dämmung oder Fenstertausch).
- Vertrag mit Klausel unterzeichnen: Schließen Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen ab. Der Vertrag muss zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die an die Förderzusage durch das BAFA gekoppelt ist, sowie ein voraussichtliches Datum der Umsetzung. Beachten Sie dazu die genauen Regeln zum Vorhabensbeginn und Förderantrag.
- Technische Projektbeschreibung (TPB): Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt die TPB im BAFA-Portal und verknüpft diese mit der ID Ihres iSFP.
- BAFA-Antrag absenden: Erst nachdem die TPB vorliegt, reichen Sie den eigentlichen Förderantrag über das Online-Portal des BAFA ein.
- Umsetzung nach Zuwendungsbescheid: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (oder auf eigenes finanzielles Risiko direkt nach Antragstellung) führt der Handwerksbetrieb die Arbeiten aus.
Nächste Schritte für Ihre Sanierungsplanung
Wenn Sie in den kommenden ein bis zwei Jahren Dämmarbeiten, neue Fenster oder eine Heizungsoptimierung planen, sollten Sie die Energieberatung als allerersten Schritt anstoßen.
Prüfen Sie vorab die dena-Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de, wählen Sie einen regionalen Fachbetrieb für die Kategorie „Wohngebäude“ und fordern Sie ein Angebot für die geförderte Vor-Ort-Beratung nach EBW-Richtlinie an. Halten Sie für den Ersttermin Baupläne, den aktuellen Energieausweis sowie die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre bereit.

















