KfW-Ergänzungskredit: Bis zu 120.000 Euro Kredit für Heizung und Sanierung

Der KfW-Ergänzungskredit finanziert den Eigenanteil bei Heizungstausch und Sanierung mit Zinsverbilligung bis 2,5 Prozentpunkte. Erfahren Sie, wie Sie den Kredit beantragen.

Bürogebäude mit farbiger Lamellenfassade und angeschlossenem Hochhaus an einer Straße mit kahlen Bäumen
Bürogebäude mit farbiger Lamellenfassade und angeschlossenem Hochhaus an einer Straße mit kahlen BäumenFoto: DXR / Wikimedia CommonsCC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Der KfW-Ergänzungskredit (Programm 358 für Selbstnutzer, 359 für Vermieter) finanziert bis zu 120.000 Euro Restkosten pro Wohneinheit nach Abzug der BEG-Zuschüsse.
  • Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
  • Zwingende Voraussetzung für den Kreditantrag ist ein bereits erteilter Zuwendungsbescheid der KfW (Heizung) oder des BAFA (Gebäudehülle/Anlagentechnik).
  • Die Beantragung erfolgt ausschließlich über eine Hausbank oder Baufinanzierungsvermittler, die eine eigenständige Bonitätsprüfung vornehmen.

Mit dem KfW-Ergänzungskredit (Programm 358 für Selbstnutzer und Programm 359 für Vermieter) können Haus- und Wohnungseigentümer die finanzielle Lücke zwischen den reinen Sanierungskosten und den staatlichen Zuschüssen schließen. Wer eine neue Wärmepumpe einbaut, die Fassade dämmt oder neue Fenster montiert, erhält zwar Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), muss den verbleibenden Eigenanteil jedoch aus Eigenkapital oder Krediten finanzieren. Genau hier setzt das KfW-Darlehen an: Es bietet bis zu 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit zu Konditionen, die bei Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro um bis zu 2,5 Prozentpunkte unter dem regulären Marktzins liegen.

Der Ergänzungskredit kann allerdings nicht isoliert beantragt werden. Voraussetzung ist ein bereits vorliegender Zuwendungsbescheid: Entweder eine Zusage der KfW für die Heizungsförderung für Selbstnutzer (KfW-Programm 458) oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung für die Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Kriterium KfW 358 (Selbstnutzende Eigentümer) KfW 359 (Vermieter & Nicht-Selbstnutzer)
Maximaler Kreditbetrag Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
Zinsverbilligung des Bundes Bis zu 2,5 Prozentpunkte Zinsrabatt Keine Zinsverbilligung (KfW-Standardzins)
Einkommensgrenze für Zinsvorteil Zu versteuerndes Einkommen ≤ 90.000 € Entfällt
Zwingende Voraussetzung Gültiger KfW- oder BAFA-Zuschussbescheid Gültiger KfW- oder BAFA-Zuschussbescheid
Laufzeitvarianten 4 bis 35 Jahre (Zinsbindung 10 Jahre) 4 bis 35 Jahre (Zinsbindung 10 Jahre)
Tilgungsfreie Anlaufjahre 1 bis 5 Jahre wählbar 1 bis 5 Jahre wählbar
Antragsweg Hausbank / Finanzierungsvermittler Hausbank / Finanzierungsvermittler

Zinsverbilligung für Haushalte: Wer den 2,5-Prozentpunkte-Vorteil erhält

Der wesentliche finanzielle Hebel des Programms 358 ist die staatliche Zinsverbilligung. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen der im Gebäude gemeldeten Eigentümer bei maximal 90.000 Euro im Jahr, übernimmt der Bund einen erheblichen Zinsanteil:

  • Einkommensnachweis nach § 2 EStG: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) laut den Einkommensteuerbescheiden, nicht das Bruttoeinkommen. Weil Werbungskosten, Freibeträge für Kinder sowie Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen vom Bruttolohn abgezogen werden, liegen selbst Haushalte mit Bruttoeinkommen von 110.000 bis 120.000 Euro häufig unter der 90.000-Euro-Grenze des zvE.
  • Stichtagsjahre: Berechnet wird der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung. Wer 2026 den Kredit beantragt, weist sein Einkommen anhand der Steuerbescheide der Jahre 2023 und 2024 nach.
  • Eigentum und Eigennutzung: Der Zinsrabatt gilt ausschließlich für Eigentümer, die das Haus oder die Wohnung selbst als Hauptwohnsitz bewohnen. Zweitwohnsitze oder Ferienhäuser erhalten keine Zinsverbilligung.

Übersteigt das Haushaltseinkommen die Grenze von 90.000 Euro, wird der Kredit dennoch gewährt – allerdings zum regulären KfW-Zinssatz ohne Bundesverbilligung, der im Regelfall dennoch leicht unter den Konditionen freier Bankkredite liegt.

Rechenbeispiel: Kombination aus Zuschuss und Ergänzungskredit

Wie greifen BEG-Zuschuss und Ergänzungskredit in der Praxis ineinander?

Beispielfall: Austausch einer alten Ölheizung gegen eine moderne Wärmepumpe

  • Gesamtkosten für Wärmepumpe, Erdarbeiten und Heizkörperanpassung: 38.000 Euro
  • Förderfähige Höchstgrenze für Heizungstausch (KfW 458): 30.000 Euro
  • BEG-Zuschuss (Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 %, gedeckelt auf maximal 70 %): 21.000 Euro direkter Zuschuss
  • Verbleibender Eigenanteil des Eigentümers: 17.000 Euro (9.000 Euro aus der Deckelung plus 8.000 Euro übersteigende Kosten)

Über den KfW-Ergänzungskredit 358 kann der Eigentümer diesen Betrag von 17.000 Euro vollständig finanzieren:

  • Bei 10 Jahren Laufzeit, 10 Jahren Zinsbindung und Zinsverbilligung zahlt der Eigentümer eine spürbar reduzierte Monatsrate.
  • Sobald die KfW nach Fertigstellung den Zuschuss von 21.000 Euro auf das Girokonto überweist, kann dieser bei entsprechender Darlehensgestaltung zur Sondertilgung genutzt oder für weitere Dämmmaßnahmen eingesetzt werden.

Kombiniert der Eigentümer den Heizungstausch im selben Jahr mit einer Fassadendämmung über das BAFA (bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten mit individuellem Sanierungsfahrplan), summiert sich der Kreditanspruch im Programm 358 auf bis zu 120.000 Euro für die gesamte Sanierungsmaßnahme.

Das Hausbankprinzip: Warum die Bank den Kredit verweigern kann

Ein häufiges Missverständnis unter Sanierern: Eine Zuschusszusage der KfW oder des BAFA ist keine Garantie dafür, dass die Bank den Ergänzungskredit bewilligt.

Der Ergänzungskredit wird nicht direkt bei der KfW abgeschlossen, sondern nach dem Hausbankprinzip:

  1. Freie Wahl des Finanzierungspartners: Sie können den Kredit über Ihre Hausbank, eine regionale Sparkasse, Volksbank oder über überregionale Vermittler (wie Interhyp oder Dr. Klein) beantragen.
  2. Eigenständige Kredit- und Bonitätsprüfung: Die Bank prüft das Darlehen nach denselben Kriterien wie jeden anderen Raten- oder Baufinanzierungskredit nach den Vorgaben des § 488 und § 491 BGB. Sie prüft Haushaltsrechnung, SCHUFA-Score und bestehende Verbindlichkeiten.
  3. Sicherheiten und Grundschuld: Bei Kreditsummen bis 30.000 oder 50.000 Euro verzichten viele Institute auf eine dingliche Besicherung (Blankodarlehen). Bei Beträgen darüber bis 120.000 Euro verlangen die Banken häufig die Eintragung einer nachrangigen Grundschuld im Grundbuch. Die dafür anfallenden Notar- und Grundbuchkosten müssen im Budget der Kauf- und Sanierungsnebenkosten einkalkuliert werden.

Lehnt die eigene Hausbank die Bearbeitung ab – was bei kleineren Darlehensbeträgen wegen des hohen bürokratischen Aufwands leider vorkommt –, sollten Eigentümer sich an freie Baufinanzierungsberater oder KfW-zertifizierte Online-Banken wenden, die KfW-Kredite auch ohne bestehende Kundenbeziehung durchleiten.

Zwingende Reihenfolge: Erst der Zuschuss, dann der Kredit

Die Beantragung erfordert eine strikte chronologische Reihenfolge, die nicht umgekehrt werden darf:

Schritt 1: Handwerkerangebot mit aufschiebender Bedingung einholen
   │
Schritt 2: Antrag auf Zuschuss stellen (KfW-Portal oder BAFA-Portal)
   │
Schritt 3: Erhalt des Zuwendungsbescheids (Vorgangsnummer erhalten)
   │
Schritt 4: Gang zur Bank: Antrag für KfW-Ergänzungskredit 358/359
   │
Schritt 5: Kreditvertrag unterschreiben, Handwerker beauftragen
   │
Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen & Zuschuss abrufen

Kritischer Punkt: Wer zur Bank geht, bevor der schriftliche Zuwendungsbescheid der KfW oder des BAFA vorliegt, wird abgewiesen. Das Banksystem benötigt die genaue Zuschuss-Vorgangsnummer, um den Kredit im KfW-Partnerportal einzupflegen.

Konditionen und Laufzeiten im Detail

Der Ergänzungskredit bietet hohe Flexibilität bei der Tilgung:

  • Laufzeit: Zwischen 4 und maximal 35 Jahren wählbar.
  • Zinsbindung: Die Zinsen werden fest für 10 Jahre festgeschrieben. Bei einer Gesamtlaufzeit von über 10 Jahren muss für die verbleibende Restschuld nach zehn Jahren eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden.
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre: Eigentümer können 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre wählen. In dieser Anfangszeit fallen lediglich Zinsen an, während die Tilgung ruht. Das entlastet das monatliche Budget während der Bauphase.
  • Bereitstellungsprovisionsfreie Zeit: Üblich sind 12 Monate ab Kreditzusage. Erst danach fällt ein Bereitstellungszins (meist 0,15 % pro Monat) auf noch nicht abgerufene Teilbeträge an.

Checkliste für den Kreditantrag bei der Bank

Bereiten Sie für das Gespräch mit dem Finanzierungsinstitut folgende Unterlagen lückenlos vor:

  • Zuwendungsbescheid: Schriftliche Zuschusszusage der KfW (Programm 458) oder Bewilligungsbescheid des BAFA inklusive Vorgangsnummer.
  • Einkommensteuerbescheide: Die Bescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres für alle im Haushalt lebenden Eigentümer (zum Nachweis der 90.000-Euro-Grenze für die Zinsverbilligung).
  • Kostenaufstellung: Kostenvoranschläge der Handwerker und Energieberater für die Gesamtmaßnahme.
  • Aktueller Grundbuchauszug: Zum Nachweis der Eigentümerstellung und Prüfung etwaiger Grundschulden.
  • Gehaltsnachweise: Die letzten drei Gehaltsabrechnungen bzw. aktuelle BWA und Steuerbilanzen bei Selbstständigen zur Bonitätsprüfung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Förderprogramm Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
  2. Einkommensteuergesetz (EStG) § 2 – Zu versteuerndes Einkommen
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 488 – Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 491 – Verbraucherdarlehensvertrag
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