KfW-Förderung ändert sich: Was ab Juli 2026 gilt

Die KfW passt ihre Förderbedingungen für Heizung und Sanierung an. Wir zeigen, was sich ändert, welche Übergangsfristen gelten und wie Sie trotzdem Förderung erhalten.

KfW-Gebäude mit Infografik zu Förderbedingungen
KfW-Gebäude mit Infografik zu FörderbedingungenFoto: iStock / Quelle, bearbeitet (Zuschnitt)CC BY 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 21. Juli 2026 gelten angepasste KfW-Förderbedingungen für Heizung und Sanierung.
  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt auf 28.000 Euro und reduziert sich thereafter halbjährlich.
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen, der Einkommensbonus wird stärker gestaffelt.
  • Ein neuer Wertschöpfungsbonus soll ab dem ersten Quartal 2027 EU-Produkte bevorzugen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ändert sich. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch und die energetische Sanierung. Seit dem 9. Juli konnten vorübergehend keine neuen Anträge gestellt werden. Wer jetzt plant, sollte die Übergangsfristen und die geänderten Zuschüsse kennen.

Übergangsfrist: Bis zum 20. Juli noch alte Konditionen

Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten erhalten hat, den Förderantrag bei der KfW aber noch nicht eingereicht hat, kann dies bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Förderbedingungen tun. Voraussetzung ist, dass die BzA bereits vorliegt. Ab dem 21. Juli gelten dann durchgängig die neuen Regeln.

Neue BzA können derzeit nicht erstellt werden. Bereits bewilligte Anträge behalten ihre Gültigkeit und werden zu den ursprünglich bewilligten Konditionen ausgezahlt.

Förderhöchstbetrag sinkt und reduziert sich fortlaufend

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird jedoch auf 28.000 Euro gesenkt – zuvor lag er bei 35.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro.

Besonders relevant: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um 750 Euro. Je später der Antrag, desto niedriger der maximale Zuschuss.

Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen

Zwei Boni, die bisher die Förderung deutlich aufstocken konnten, werden gestrichen. Der Effizienzbonus entfällt vollständig. Auch der Emissionsminderungszuschlag, der bei besonders klimafreundlichen Anlagen gewährt wurde, gibt es ab dem 21. Juli nicht mehr.

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt weiterhin bestehen. Er beträgt aktuell 16 Prozent und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Die Obergrenze für Grund- und Bonusförderung zusammen liegt bei maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (mit Familienzuschlag sonst 30.000 Euro) beträgt die Obergrenze bis zu 80 Prozent.

Einkommensbonus wird stärker gestaffelt

Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer wird künftig nach dem Haushaltseinkommen gestaffelt:

  • 40 Prozent Bonus bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
  • 30 Prozent Bonus bis 40.000 Euro
  • 10 Prozent Bonus bis 50.000 Euro

Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das maßgebliche Haushaltseinkommen zusätzlich um einen einmaligen Familienzuschlag von 10.000 Euro reduziert. Das bedeutet, dass Familien mit Kindern höhere Einkommensgrenzen erreichen, bevor der Bonus sinkt.

Neuer Wertschöpfungsbonus ab 2027

Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, bleibt die Grundförderung von 30 Prozent erhalten. Für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Ländern sinkt die Grundförderung auf 15 Prozent. Welche Geräte genau betroffen sind, wird in den kommenden Monaten konkretisiert.

Sanierung: Höchstsatz steigt, Zuschüsse sinken

Für die systemische Sanierung zum Effizienzhaus steigt der Förderhöchstbetrag: Pro Wohneinheit gewährt die KfW künftig einen verbilligten Förderkredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Die Höhe der Tilgungszuschüsse wird jedoch pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert. Der zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten für die Erneuerbaren-Energien-Klasse entfällt.

Der Bonus für serielle Sanierung von Wohngebäuden wird ausgeweitet und künftig in Höhe von 5 Prozent auch für Effizienzhäuser der Stufe 70 EE gewährt. Die Beantragung wird voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.

So planen Sie jetzt richtig

Wer einen Heizungstausch oder eine Sanierung plant, sollte die Fördersumme nicht zum alleinigen Entscheidungskriterium machen. Entscheidend ist, dass die Heizungsanlage zum Gebäude passt und richtig dimensioniert ist. Eine unabhängige Energieberatung hilft, Angebote fachlich einzuordnen und die richtige Lösung zu finden.

Nutzen Sie den Energiekosten-Rechner, um zu berechnen, wie sich Preisänderungen bei Strom oder Gas auf Ihre laufenden Kosten auswirken. Der Heizkosten-Vergleich zeigt, ob eine Wärmepumpe oder eine Gasheizung im Betrieb günstiger ist. Beide Rechner helfen, die wirtschaftliche Seite Ihrer Entscheidung nachzuvollziehen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. KfW: Anpassungen in der BEG 2026
  2. Verbraucherzentrale Niedersachsen: KfW-Förderung wird angepasst
  3. KfW: Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
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