Kabinett beschließt BEHG-Novelle: CO2-Preis 2027 bleibt im Korridor von 55 bis 65 Euro

Mit dem am 12. August 2026 beschlossenen Dritten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes hält die Bundesregierung den CO2-Preis für Gebäude 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne.

Illustration: Einfamilienhaus neben abgestempelter CO2-Abgabevorschrift mit Kuppeldom-Silhouette im Hintergrund
Illustration: Einfamilienhaus neben abgestempelter CO2-Abgabevorschrift mit Kuppeldom-Silhouette im HintergrundFoto: Generiert für Hausbesitzer NewsAlle Rechte vorbehalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den überarbeiteten Regierungsentwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen.
  • Der CO2-Preis im nationalen Brennstoffemissionshandel bleibt 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne – gleich wie in 2026.
  • Für Eigentümer von Öl- und Gasheizungen entsteht damit Planbarkeit im letzten Jahr der nationalen Preisfestlegung vor dem ETS-2-Start 2028.
  • Danach folgt die parlamentarische Beratung im Bundestag; Detailwerte können sich dort noch ändern.

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 das Dritte Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Damit legt die Bundesregierung den gesetzlichen Rahmen für den nationalen CO2-Preis im Jahr 2027 fest: Heizöl, Gas und übrige Brennstoffe, die in Gebäuden genutzt werden, bleiben im gesetzlichen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne Kohlendioxid bewertet. Eigentümer von Häusern mit Öl- oder Gasheizung profitieren davon: Ihr CO2-Preisanteil in den Heizkosten bleibt für das Kalenderjahr 2027 vorhersehbar.

Vom Koalitionsbeschluss zum Kabinettpapier

Der Weg des Gesetzentwurfs verlief in mehreren Stufen. Im Koalitionsausschuss von Union und SPD war im Mai 2026 vereinbart worden, den CO2-Preis im nationalen Emissionshandel für das Folgejahr auf dem Niveau von 2026 zu halten. Anfang Juli legte das Bundesumweltministerium den Referentenentwurf vor und leitete die Anhörung der Länder und Verbände ein; Stellungnahmen gingen bis Mitte Juli ein. Nach Ressortabstimmung und Bearbeitung der Rückmeldungen fiel am 12. August die Kabinettsentscheidung zugunsten der überarbeiteten Fassung.

Nach Darstellung des Ministeriums besteht der Kern der Novelle darin, den Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne für 2027 ausdrücklich in nationales Recht zu übernehmen, statt den Preis wie bisher geplant am europäischen Großanlagenmarkt auszurichten. Ergänzend sieht der Entwurf angepasste Versteigerungsregeln in der Brennstoffemissionshandelsverordnung vor und regelt Fragen der Doppelbilanzierung, um den Umgang mit eingelagerten Brennmengen ordnungsgemäß zu steuern.

Was sich konkret ändert

Der Beschluss verhindert wirksam jene automatische Preisschraube, die ohne gezielte Gesetzesänderung auf 2027 zuläuft: Unter der bisherigen Übergangsregelung treibt der marktgebundene Mechanismus den nationalen Zertifikatspreis jährlich spürbar höher und belastet damit zunehmend Haushaltsbudgets. Zudem passt der Entwurf die regulatorischen Ausgleichswerkzeuge an, damit die Versteigerungsrunden für die berechtigten Unternehmen zuverlässig funktionieren. Wie diese Baustellen im parlamentarischen Verfahren ausgehen, entscheidet sich in den kommenden Monaten.

Deutlich wichtiger ist jedoch: Die Entscheidung markiert zugleich den Abschluss der nationalen Festpreisphase. Weil der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS-2) erst zum 1. Januar 2028 startet, wechselt die Preisgestaltung danach auf einen rein marktbestimmten Mechanismus um. Die Bundesregierung verlängert das Übergangsmodell damit um ein weiteres Jahr und ermöglicht Eigentümern, ihre Heizkostenplanung unter diesen stabilen Voraussetzungen für das Kalenderjahr 2027 vorzunehmen. Welches Preisniveau nach diesem Stichtag gilt, richtet sich künftig nach Zertifikatsangebot und Nachfrage.

Was Eigentümer jetzt tun können

Für Haushalte mit fossilen Heizkesseln entstehen durch den Kabinettsbeschluss keinerlei Verpflichtungen. Stattdessen eröffnet er eine Rechengrundlage, die sich praktisch nutzen lässt:

  • Verbrauch dokumentieren: Jahresabrechnungen, Zählerstände und Tarife zusammenstellen, um den CO2-Anteil der Nebenkosten sauber herauszulösen.
  • Effizienzmaßnahmen rechnen: Wenn der CO2-Preis 2027 planbar bleibt, amortisieren sich kleinere Schritte wie ein hydraulischer Abgleich oder neue Thermostatventile schneller.
  • Größere Investitionen solide kalkulieren: Wer einen Heizungsaustausch prüft, bekommt für 2027 eine belastbar vergleichbare Preisperspektive – von der Hybridlösung bis zum Anschluss ans Nahwärmenetz. Ab 2028 bestimmt allein der Marktmechanismus die Preisbewegung.
  • Ablauf beobachten: Das Gesetz geht in die parlamentarische Beratung, wo Detailwerte angepasst werden können. Größere Ausgaben lohnt es sich deshalb erst nach Inkrafttreten zu planen.

Welche konkreten Auswirkungen einzelne Tarifveränderungen auf Ihre Monats- und Jahressummen haben, zeigt der Energiekosten-Rechner.

Quellen: Bundesumweltministerium, Verfahrensseite zum Dritten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Stand 12. August 2026); EY Steuerberatung, Bewertung des Referentenentwurfs; Haufe, Beitrag zur Preisentwicklung 2027.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bundesumweltministerium: Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Kabinettbeschluss vom 12. August 2026)
  2. EY Steuerberatung: Referentenentwurf zum Dritten BEHG-Änderungsgesetz – Stabilisierung des CO2-Preises für 2027
  3. Haufe: CO2-Preis soll 2027 nicht steigen
Weiterlesen

Mehr zum Thema

016 Artikel
Von Leserinnen und Lesern entdeckt

Besonders beliebte Artikel

026 Artikel
Noch mehr Wissen für Ihr Zuhause

Das könnte Sie auch interessieren

036 Artikel