CO2-Preis 2027: Was 55 bis 65 Euro für Gas und Heizöl bedeuten

Der Bundestag beschloss am 15. Oktober 2026 den CO2-Korridor von 55 bis 65 Euro für 2027. Das entspricht bei 20.000 kWh Gas rund 237 bis 281 Euro brutto. Ein Heizkostendeckel ist das nicht.

Weißer Röhrenheizkörper mit Gebrauchsspuren und Rohranschlüssen vor einer Wand.
Weißer Röhrenheizkörper mit Gebrauchsspuren und Rohranschlüssen vor einer Wand.Foto: Symbolfoto: Heizkörper in Sion, Schweiz (2019). Tiia Monto / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0; verkleinert und als WebP gespeichertCC BY-SA 3.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 den Auktionskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 auch für 2027 beschlossen. Ein Inkrafttreten ist durch die hier geprüften Quellen nicht belegt.
  • Bei vollständiger Weitergabe ergeben 55 bis 65 Euro je Tonne für 20.000 kWh Erdgas rund 237 bis 281 Euro brutto, für 2.000 Liter Heizöl EL rund 350 bis 414 Euro.
  • Der Überschussmengenpreis soll 2027 bei 71 Euro liegen, der Nachkaufmengenpreis für 2027 bei 73 Euro. Der Auktionskorridor ist daher keine allgemeine CO2-Kostenobergrenze.
  • Die Modellrechnung trennt Zertifikatspreis und Heizkosten: Vergleichen Sie den gesamten Tarif, nicht nur den CO2-Anteil.

Der CO2-Preis-Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne, den der Bundestag am 15. Oktober 2026 für 2027 beschlossen hat, entspricht bei 20.000 kWh Erdgas rund 237 bis 281 Euro brutto im Jahr. Für 2.000 Liter Heizöl EL sind es 350 bis 414 Euro. Das sind Modellwerte bei vollständiger Kostenweitergabe, keine Deckelung Ihrer Heizrechnung. Stand 21. Oktober ist ein Inkrafttreten der Novelle durch die hier geprüften Quellen nicht belegt.

Was der CO2-Preis im eigenen Haushalt ausmacht

Die folgende eigene Rechnung setzt die Standardwerte aus Anlage 2 der EBeV 2030 an. Sie zeigt ausschließlich den rechnerischen CO2-Kostenanteil, nicht den gesamten Brennstoffpreis. Der Lieferant müsste den angesetzten Zertifikatspreis vollständig weitergeben; für die Bruttowerte kommen 19 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 1 UStG hinzu.

Zertifikatspreis (Euro/t) Gas, 20.000 kWh (3,628 t CO2) netto Gas brutto Heizöl EL, 2.000 Liter (5,353 t CO2) netto Heizöl brutto
55 200 Euro 237 Euro 294 Euro 350 Euro
65 236 Euro 281 Euro 348 Euro 414 Euro
66 (Rechenszenario, keine Prognose) 239 Euro 285 Euro 353 Euro 420 Euro

So wurde gerechnet: Erdgas: 0,0558 t CO2/GJ × 3,2508 GJ/MWh = 0,18139464 kg CO2/kWh. Heizöl EL: 0,074 t CO2/GJ × 42,8 GJ/t × 0,845 t/1.000 Liter = 2,676284 kg CO2/Liter. Verbrauch × Emissionsfaktor ÷ 1.000 ergibt Tonnen CO2; multipliziert mit Euro je Tonne folgen die Nettokosten. Brutto = netto × 1,19. Gerundet wird erst am Ende auf volle Euro.

Im Auktionskorridor von 55 bis 65 Euro ergeben sich damit die oben genannten Bruttospannen. Bei 66 Euro je Tonne wären es dagegen rund 285 Euro für Gas beziehungsweise 420 Euro für Heizöl. Diese Werte liegen außerhalb des Korridors. Der Ausschussbericht erwartet einen durchschnittlichen Zertifikatspreis aus Versteigerungen und Veräußerungen von knapp über 66 Euro; das ist eine Erwartung und kein garantierter Haushaltspreis.

Für Ihre Tarifentscheidung ist die Größenordnung entscheidend: Der Schritt von 55 auf 65 Euro erhöht den rechnerischen CO2-Anteil im Gasbeispiel um rund 43 Euro brutto jährlich, beim Heizöl um rund 64 Euro. Schon 1 Cent je kWh Unterschied im gesamten Gas-Arbeitspreis (brutto) bedeutet bei 20.000 kWh dagegen 200 Euro im Jahr. Vergleichen Sie deshalb den vollständigen Tarif. Die Mehrkostenrechnung zur Gasrechnung 2027 ordnet die übrigen Preisrisiken ein.

Was der Bundestag geändert hat

Nach der Beschlussempfehlung 21/8626, S. 7 und 11, sieht die beschlossene Fassung folgende Preise je Zertifikat für eine Tonne CO2 vor:

Beschaffungsweg 2026 2027 Regierungsentwurf 2027 Bundestagsbeschluss
Auktionskorridor 55–65 Euro 55–65 Euro 55–65 Euro
Überschussmengenpreis 68 Euro 73 Euro 71 Euro
Nachkaufmengenpreis 70 Euro 75 Euro 73 Euro

Der Nachkaufpreis für 2026 gilt bis 31. August 2027; für das Jahr 2027 sieht der Beschluss den Nachkauf bis 31. August 2028 vor. Er ist auf bis zu 10 Prozent der im Vorjahr erworbenen Zertifikate begrenzt. Das sind Beschaffungsregeln für die verpflichteten Unternehmen, keine Kaufoption für private Haushalte.

Zudem entfällt der im Regierungsentwurf vorgesehene Abzug von 40 Millionen Zertifikaten von der Versteigerungsmenge 2027. Dadurch steigt sie laut Ausschussbericht auf rund 234 Millionen. Der Ausschuss erwartet, dass die größere Auktionsmenge die höheren Preise für Überschuss- und Nachkaufmengen gegenüber 2026 ausgleicht. Ob ein einzelner Lieferant tatsächlich zu diesem erwarteten Durchschnitt beschafft und entsprechend kalkuliert, lässt sich daraus nicht ablesen.

Gruppiertes Balkendiagramm: Überschussmengenpreis 2026 68 Euro, Regierungsentwurf 2027 73 Euro, Bundestagsbeschluss 2027 71 Euro; Nachkaufmengenpreis 70, 75 und 73 Euro. Der Auktionskorridor beträgt in der Beschlussfassung für 2026 und 2027 jeweils 55 bis 65 Euro. Quelle: Drucksache 21/8626.

Beschluss ist nicht gleich geltendes Recht

Die Bundestagsseite dokumentiert den Beschluss vom 15. Oktober mit 303 Ja-Stimmen, 210 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen. Die am 21. Oktober abgerufene Fassung von § 10 BEHG enthält den Korridor weiterhin nur für 2026. Artikel 4 der beschlossenen Fassung sieht ein Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung vor.

Auf der vollständig geprüften Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 16. Oktober steht dieser BEHG-Gesetzesbeschluss nicht. Der dortige Tagesordnungspunkt 29 betrifft eine andere Vorlage, nämlich die Reform des europäischen Emissionshandels. BundesratKOMPAKT nennt den 20. November als nächsten Plenartermin; daraus folgt noch kein Beratungstermin für die BEHG-Novelle. Ein abschließender Bundesratsbeschluss und eine Verkündung sind mit den hier gelesenen Quellen nicht nachgewiesen.

Die Zertifikate müssen die Verantwortlichen nach §§ 3 und 8 BEHG abgeben. Private Eigentümer erwerben für ihren Heizverbrauch nicht selbst solche Zertifikate. Für die Heizungsentscheidung bleibt daher: mit dem Verbrauch Ihres Hauses und vollständigen Brennstoffangeboten rechnen, nicht mit einer vermeintlich gedeckelten Gas- oder Ölrechnung. Bei einem geplanten Wechsel helfen die fünf Prüfungen für eine Wärmepumpe im Altbau.

Korrektur vom 21. Oktober 2026: Die frühere Bruttospanne vermischte den Korridor bis 65 Euro mit dem zusätzlichen Szenario von 66 Euro. Für 55 bis 65 Euro je Tonne lauten die korrekten Spannen 237 bis 281 Euro bei Gas und 350 bis 414 Euro bei Heizöl. Die Werte bei 66 Euro sind nun separat ausgewiesen. Der Rechenweg verwendet ungerundete Emissionsfaktoren; außerdem wurde der Alt-Text des Symbolfotos berichtigt.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Deutscher Bundestag: Beschluss vom 15. Oktober 2026 zum Dritten Gesetz zur Änderung des BEHG
  2. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8626 vom 14. Oktober 2026, Beschlussempfehlung und Bericht, S. 7, 11, 17 und 22 (Vorabfassung)
  3. EBeV 2030: Anlage 2, Teil 4, Standardwerte für Erdgas und Heizöl EL (Abruf 21. Oktober 2026)
  4. § 12 Abs. 1 UStG: allgemeiner Umsatzsteuersatz (Abruf 21. Oktober 2026)
  5. § 10 BEHG: abrufbare Gesetzesfassung mit Auktionskorridor für 2026 (Abruf 21. Oktober 2026)
  6. § 3 BEHG: Verantwortlicher und Emissionszertifikat (Abruf 21. Oktober 2026)
  7. § 8 BEHG: Abgabepflicht der Verantwortlichen (Abruf 21. Oktober 2026)
  8. Bundesrat: vollständige Tagesordnung der 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026
  9. BundesratKOMPAKT: Rückblick vom 16. Oktober, nächste Sitzung am 20. November 2026
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