GModG beschlossen: 65-Prozent-Pflicht fällt, Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt
Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Die umstrittene 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht entfällt. Gas- und Ölheizungen bleiben über die Biotreppe zulässig. Ab 2027 gelten neue Energieausweise.

Das Wichtigste in Kürze
- Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen.
- Die umstrittene 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch entfällt vollständig.
- Gas- und Ölheizungen bleiben als Neueinbau erlaubt — unter der Bedingung der Biotreppe ab 2029.
- Ab 2027 gelten neue Energieausweise: Nichtwohngebäude erhalten eine A-bis-G-Skala.
Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz wurde am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet; die ersten Regelungen traten bereits am 29. Juli 2026 in Kraft. Damit ist das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt und die umstrittene 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch fällt weg.
65-Prozent-Pflicht entfällt — Technologieoffenheit bleibt
Die Kernfrage des GModG war, ob ein Heizungstausch künftig zwingend 65 Prozent erneuerbare Energie erfordern soll. Diese Vorgabe, die im bisherigen GEG in § 71 verankert war, wurde ersatzlos gestrichen. Beim Einbau neuer Heizungen können Eigentümer wieder technologieoffen wählen — zwischen Wärmepumpe, Gas, Öl, Biomasse und anderen Lösungen, die auf der gesetzlichen Positivliste stehen.
Die Bundesregierung begründet den Wegfall mit dem Ziel, die Gebäudemodernisierung „praxistauglicher und einfacher“ zu gestalten. Kritiker bemängeln, dass damit ein zentrales Instrument zur Beschleunigung der Heizungswende entfällt.
Gas- und Ölheizungen bleiben — mit Biotreppe
Gas- und Ölheizungen sind weiterhin als Neueinbau erlaubt. Allerdings gelten ab 2029 steigende Bioanteil-Pflichten — die sogenannte Biotreppe nach § 43 GModG. Neu installierte Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent Biogas bzw. Bioöl einmischen; bis 2040 steigt dieser Wert auf 60 Prozent. Hybridheizungen mit mindestens 25 Prozent erneuerbarer Energie sind bis 2035 von dieser Pflicht ausgenommen.
Die Details zur Biotreppe und den Kostenfolgen finden Sie im separaten Ratgeber.
Neue Energieausweise ab 2027
Ein weiterer Schwerpunkt des GModG betrifft die Energieausweise. Ab dem 1. Januar 2027 gelten erweiterte Anforderungen:
- Nichtwohngebäude erhalten erstmals eine Effizienzskala von A bis G — Klasse A ist dabei ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten, Klasse G den energetisch schlechtesten 16 Prozent des Bestands.
- Wohngebäude behalten die bekannte Skala von A+ bis H.
- Die Ausweise werden künftig digital und maschinenlesbar ausgestellt; Papierausweise bleiben auf Verlangen verfügbar.
- Neue Pflichtangaben: betriebsbedingte CO₂-Emissionen, Anteil erneuerbarer Energien, Modernisierungsempfehlungen, Smart-Readiness, Niedertemperaturfähigkeit.
Bestehende Energieausweise behalten ihre volle Gültigkeit und müssen nicht vorzeitig erneuert werden.
Solarpflicht wird bundesweit geregelt
Das GModG führt mit § 106 erstmals eine bundesweite Solarpflicht ein. Ab 2027 betrifft sie neue öffentliche und gewerbliche Gebäude; ab 2030 müssen auch alle neuen Wohngebäude mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet sein. Bundesländer mit strengeren Regeln — wie Bayern oder NRW — behalten diese bei. Mehr dazu im Ratgeber zur Solarpflicht.
Was sich für Eigentümer jetzt ändert
Für Eigentümer von Bestandsimmobilien bedeutet der GModG-Beschluss vor allem eines: Die akute Unsicherheit über die 65-Prozent-Pflicht ist vorbei. Wer die Heizung austauscht, kann wieder frei zwischen den verfügbaren Technologien wählen — muss aber die Biotreppe bei Gas- und Öl einplanen. Die Fristen für die Solarpflicht und die neuen Energieausweise lassen noch Raum für Planung.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz zur Grünen-Quote vorzulegen, das die Inverkehrbringer von Gas und Öl verpflichtet, die Brennstoffe ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.















