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Biotreppe einfach erklärt

Was bedeutet Biotreppe?

Die Biotreppe gilt für neu errichtete Gas- und Ölheizungsanlagen. Ab 2029 müssen 10 Prozent des eingesetzten Brennstoffs biogenen Ursprungs sein, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Der Bioanteil bezieht sich auf den energetischen Anteil der biogenen Komponente am Gesamtverbrauch.

Bestehende Anlagen bleiben unberührt. Erst der Austausch einer bestehenden Anlage gegen eine neue Gas- oder Ölheizung löst die Bioanteil-Pflicht aus. Hybridheizungen mit mindestens 25 Prozent erneuerbarer Energien sind bis 2035 von der Biotreppe ausgenommen.

Biogas und Bio-Heizöl sind deutlich teurer als konventionelle fossile Brennstoffe. Die Kostensteigerung ist planbar, aber erheblich. Eigentümer müssen den Bioanteil nachweisen, etwa durch Lieferantennachweis und jährliche Dokumentation.

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Die Biotreppe ist eine langfristige Kostenkomponente für neue fossile Heizungen. Sie macht deutlich, dass eine neue Gas- oder Ölheizung nicht nur die Anschaffung betrifft, sondern auch die laufende Brennstoffbeschaffung teurer wird. Wer die Heizung ohnehin austauschen muss, sollte alternative Systeme mit einbeziehen.

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