Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) einfach erklärt
Einfach erklärt: Was Gebäudemodernisierungsgesetz bedeutet, warum der Begriff für Eigentümer wichtig ist und worauf Sie achten sollten.
Was bedeutet Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das GModG wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet; die Änderungen traten am 29. Juli 2026 in Kraft. Es ersetzt die umstrittene 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen durch die Biotreppe (§ 43 GModG) für Gas- und Ölheizungen.
Die frühe 30-Jahre-Regel für alte Heizkessel (§ 72 GEG) wurde gestrichen. Stattdessen gilt für neu errichtete Gas- und Ölheizungen die schrittweise steigende Bioanteil-Pflicht. Hybridheizungen mit mindestens 25 Prozent erneuerbarer Energien sind bis 2035 von der Biotreppe ausgenommen (§ 42 GModG).
Die Nachrüstpflichten für Dach oder oberste Geschossdecke und für zugängliche Leitungen bleiben bestehen. Sie werden beim Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren fällig.
Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?
Das GModG ändert die Rahmenbedingungen für neue Heizungen. Wer eine Gas- oder Ölheizung plant, muss die Biotreppe in die langfristige Kostenkalkulation einbeziehen. Die gestrichene 30-Jahre-Regel bedeutet, dass alte Heizkessel nicht mehr allein wegen ihres Alters ersetzt werden müssen.


