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Bestätigung zum Antrag (BzA) einfach erklärt

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein Nachweis, den ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen online bei der KfW für ein geplantes Vorhaben erstellt; mit der BzA-ID beantragen Sie anschließend die BEG-Förderung, etwa den Heizungszuschuss 458.

Was bedeutet Bestätigung zum Antrag?

Die BzA wird nicht von der KfW ausgestellt, sondern vom Energieeffizienz-Experten oder vom Fachunternehmen im Partnerportal der KfW erstellt. Darin bestätigt der Fachmann die technischen Angaben zum Vorhaben, etwa die geplante Wärmepumpe oder den angestrebten Effizienzhaus-Standard. Jede BzA erhält eine eindeutige, 15-stellige BzA-ID und ist nach Angaben der KfW sechs Monate gültig.

Die BzA gibt es für die Wohngebäude-Programme der BEG, darunter den Kredit 261 für Effizienzhaus-Sanierungen und die Heizungsförderung 458 und 459, außerdem für Neubauprogramme wie 297 und 298. Für Unternehmen, Kommunen und Nichtwohngebäude heißt das Gegenstück gBzA. Beim BAFA, das Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik fördert, übernimmt die Technische Projektbeschreibung (TPB) diese Rolle.

Der Ablauf bei der Heizungsförderung: Zuerst schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für die Förderzusage enthält. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabensbeginn und schließt die Förderung aus. Dann erstellt der Fachbetrieb die BzA, und Sie stellen mit der BzA-ID den Antrag in „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate für die Umsetzung. Danach erstellt der Fachmann die Bestätigung nach Durchführung (BnD), und Sie laden die Rechnungen spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung hoch.

Bei der Umstellung der Förderbedingungen im Juli 2026 wurde die BzA zum Stichtagsdokument: Vom 9. bis 20. Juli konnten keine neuen Bestätigungen erstellt werden. Wer bereits eine gültige BzA hatte, konnte den Antrag bis zum 20. Juli noch zu den alten Konditionen stellen; seit dem 21. Juli gelten die neuen Sätze.

Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?

Die BzA ist kein Förderbescheid und sichert allein noch keinen Zuschuss. Entscheidend ist, dass der Antrag mit gültiger BzA-ID eingeht, bevor Sie den Auftrag ohne Förderbedingung erteilen oder die Arbeiten beginnen. Läuft die BzA nach sechs Monaten ab, muss eine neue erstellt werden, und dann gelten die Förderbedingungen dieses Zeitpunkts.

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