Bestätigung zum Antrag
Was bedeutet Bestätigung zum Antrag?
Die BzA wird von der zuständigen Förderstelle – etwa der KfW oder dem BAFA – erstellt und enthält die zum Zeitpunkt gültigen Förderbedingungen. Sie ist kein Förderbescheid, sondern eine Voraussetzung für den Antrag.
Sie gilt für eine begrenzte Zeit. Innerhalb dieser Frist muss der vollständige Antrag bei der Förderstelle eingehen. Nach Ablauf gelten die dann aktuellen Bedingungen, die günstiger oder ungünstiger sein können.
Während einer Umstellungsphase können neue BzA-Dokumente vorübergehend nicht erstellt werden. Bereits zugesagte Anträge bleiben in der Regel unberührt.
Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?
Die BzA ist der entscheidende Hebel, wenn sich Förderbedingungen ändern. Eine gültige BzA plus fristgerechter Antrag sichern die alten Konditionen. Fehlt sie, gilt der Fördersatz zum Zeitpunkt der Antragstellung – auch wenn dieser niedriger ist.

