EE-Quote und Grüngasquote: Was die neuen GModG-Pflichten für Gas- und Ölheizungen bedeuten

Die neuen GModG-Pflichten führen die Biotreppe für Neuanlagen und die Grüngasquote für bestehende Gasheizungen ein. Was Fristen, Kosten und Ausnahmen für Eigentümer bedeuten.

Gas-Brennwertheizung mit Leitungen im Heizungsraum – Pflichten aus EE-Quote und Grüngasquote nach GMoDG
Gas-Brennwertheizung mit Leitungen im Heizungsraum – Pflichten aus EE-Quote und Grüngasquote nach GMoDGFoto: Hausbesitzer News / KI-generiertAlle Rechte vorbehalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Das GModG führt zwei parallele Pflichten ein: die Biotreppe für neue Gas- und Ölheizungen und die Grüngasquote für bestehende Anlagen.
  • Die Biotreppe (§ 43 GModG) verlangt ab 2029 schrittweise steigende Bioanteile — von 10 Prozent bis 60 Prozent ab 2040.
  • Die Grüngasquote (§ 42a GModG) trifft bestehende Gasheizungen: Ab 2028 müssen sie klimaneutrales Gas nachweisen, bis 2045 sind 100 Prozent gefordert.
  • Bei einem 10-Prozent-Biomethan-Mix entstehen aktuell Aufschläge von rund 0,825 ct/kWh — das sind etwa 190 Euro Mehrkosten pro Jahr.
  • Eigentümer sollten beide Pflichten gemeinsam mit den GEG-Nachrüstpflichten und der BEG-Förderung betrachten.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) führt zwei parallele Pflichten für Gas- und Ölheizungen ein: die Biotreppe für neu errichtete Anlagen und die Grüngasquote für bestehende Systeme. Beide Regelungen zielen darauf ab, fossile Brennstoffe schrittweise durch biogene und klimaneutrale Alternativen zu ersetzen. Für Eigentümer ergeben sich daraus konkrete Nachweispflichten und planbare Mehrkosten.

Zwei Pflichten, zwei Zielgruppen

Das GModG unterscheidet zwischen neuen und bestehenden Heizungsanlagen. Die Biotreppe (§ 43 GModG) trifft ausschließlich neu errichtete Gas- und Ölheizungen. Die Grüngasquote (§ 42a GModG) richtet sich an den Bestand — also an Gasheizungen, die bereits heute in Betrieb sind. Beide Pflichten laufen parallel und überschneiden sich nicht: Eine neue Heizung unterliegt der Biotreppe, eine bestehende der Grüngasquote.

Ein Überblick über das Gebäudemodernisierungsgesetz im ganzen Umfang finden Sie hier.

Die Biotreppe für neue Anlagen

Die Biotreppe schreibt für neu errichtete Gas- und Ölheizungen einen schrittweise steigenden Bioanteil am Brennstoff vor. Die Stufen sind festgelegt:

Jahr Mindest-Bioanteil
2029 10 Prozent
2030 15 Prozent
2035 30 Prozent
2040 60 Prozent

Der Bioanteil bezieht sich auf den energetischen Anteil der biogenen Komponente am Gesamtverbrauch. Bei einer neuen Gasheizung mit 20.000 kWh Jahresverbrauch müssen ab 2029 mindestens 2.000 kWh aus Biogas stammen. Ab 2040 wären es 12.000 kWh.

Hybridheizungen mit mindestens 25 Prozent Anteil erneuerbarer Energien sind bis 2035 von der Biotreppe ausgenommen (§ 42 GModG). Die genauen Auswirkungen auf neue Anlagen erläutert der Artikel zur Biotreppe.

Die Grüngasquote für bestehende Anlagen

Die Grüngasquote (§ 42a GModG) ist die neuere und weniger bekannte Pflicht. Sie trifft bestehende Gasheizungen — also Anlagen, die bereits vor dem Inkrafttreten des GModG installiert wurden. Im Gegensatz zur Biotreppe, die den Bioanteil am Brennstoff festlegt, verlangt die Grüngasquote einen Nachweis über den klimaneutralen Anteil des eingesetzten Gases.

Die Stufen der Grüngasquote:

Jahr Klimaneutralitäts-Anteil
2028 Start der Pflicht
2030 15 Prozent
2035 30 Prozent
2040 60 Prozent
2045 100 Prozent

Die Pflicht beginnt 2028 — zwei Jahre früher als die erste Stufe der Biotreppe. Bis 2045 müssen bestehende Gasheizungen vollständig klimaneutrales Gas verbrennen. Das kann Biogas, Grüngas aus Power-to-Gas-Prozessen oder zertifiziertes klimaneutrales Erdgas sein.

Kosten der Bioanteil-Pflichten

Die Kosten hängen vom Preisunterschied zwischen konventionellem Gas und den biogenen Alternativen ab. Aktuell liegt der Aufschlag für Biomethan bei rund 0,825 ct/kWh für einen 10-Prozent-Mix. Das bedeutet:

Modellrechnung für ein Einfamilienhaus:

  • Hausgröße: 140 m² Wohnfläche
  • Jahresverbrauch: 22.000 kWh Gas
  • Biomethan-Aufschlag bei 10 % Mix: 0,825 ct/kWh

Bei 10 Prozent Bioanteil entstehen rund 190 Euro Mehrkosten pro Jahr. Steigt der Anteil auf 30 Prozent, verdreifachen sich die Kosten auf etwa 570 Euro pro Jahr. Langfristig — bei 60 Prozent — liegen die jährlichen Mehrkosten bei rund 1.100 Euro.

Die tatsächlichen Kosten hängen vom Marktpreis ab: Je größer die Nachfrage nach Biomethan und Grüngas, desto höher können die Aufschläge steigen. Gleichzeitig sinkt der Preis für konventionelles Gas bei geringerem Verbrauch. Die Nettoauswirkung lässt sich aktuell nicht präzise vorhersagen. Mit dem Energiekosten-Rechner können Sie aus Ihrem Jahresverbrauch und dem neuen Arbeitspreis nachrechnen, wie viel eine Bioanteil-Prämie pro Jahr und Monat ausmacht.

Nachweispflichten

Beide Pflichten erfordern einen dokumentierten Nachweis:

  • Lieferantennachweis: Der Gaslieferant bestätigt den biogenen oder klimaneutralen Anteil im Vertrag.
  • Jahresabrechnung: Der tatsächliche Verbrauch und der erfüllte Anteil werden jährlich dokumentiert.
  • Prüfintervall: Die Nachweise können von der zuständigen Behörde überprüft werden.

Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der gesetzlichen Ausgestaltung. Wichtig ist, dass der Nachweis lückenlos und über mehrere Jahre vorliegt.

Ausnahmen und Übergangsregelungen

Bestimmte Anlagen sind von den Pflichten ausgenommen oder unterliegen Übergangsregelungen:

  • Hybridheizungen mit mindestens 25 Prozent erneuerbarer Energien sind bis 2035 von der Biotreppe ausgenommen.
  • Wasserstoffheizungen sind nicht betroffen, solange der Wasserstoffanteil die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • Kleine Anlagen unter 50 kW Nennleistung können befreit sein — die genauen Schwellenwerte ergeben sich aus der gesetzlichen Ausgestaltung.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

  1. Bestand prüfen: Klären Sie, ob Ihre Gas- oder Ölheizung unter die Grüngasquote oder die Biotreppe fällt.
  2. Lieferanten kontaktieren: Fragen Sie bei Ihrem Gasanbieter nach, ob Biomethan- oder Grüngas-Mixe verfügbar sind und welche Aufschläge gelten.
  3. GEG-Pflichten beachten: Die Nachrüstpflichten nach GEG gelten unabhängig von den Bioanteil-Pflichten.
  4. Kosten kalkulieren: Rechnen Sie die Bio-Prämie in Ihre langfristige Heizkostenplanung ein.
  5. Alternativen vergleichen: Wärmepumpen, Solarthermie oder Pelletheizungen können langfristig kostengünstiger sein.
  6. Fördermittel nutzen: Die BEG-Förderung nach den neuen Regeln unterstützt die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme.

Zusammenfassung

Das GModG führt mit der Biotreppe und der Grüngasquote zwei parallele Pflichten ein, die Gas- und Ölheizungen schrittweise klimaneutral machen sollen. Die Biotreppe trifft neue Anlagen ab 2029, die Grüngasquote bestehende Anlagen ab 2028. Beide Pflichten erfordern dokumentierte Nachweise und verursachen planbare Mehrkosten. Eigentümer sollten jetzt prüfen, welche Pflicht auf ihre Anlage zutrifft, die langfristigen Kosten kalkulieren und alternative Heizsysteme vergleichen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bundestag: GModG Entschließung, § 42a GModG – Grüngasquote
  2. OekoZentrum NRW: Update zum GModG
  3. Haufe: Neues Heizungsgesetz – GModG verabschiedet
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