EU-ETS-Reform: Kommission lockert Emissionshandel für Industrie
Die EU-Kommission hat eine umfassende Reform des Emissionshandels vorgeschlagen. Kostenlose Zertifikate sollen bis 2038 verlängert werden, die Verschärfung verlangsamt sich.

Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kommission schlägt vor, kostenlose Emissionszertifikate für energieintensive Branchen bis 2038 zu verlängern.
- Die jährliche Verringerung der Zertifikate verlangsamt sich ab 2031 von 4,3 auf 3,7 Prozent.
- Für Gebäude und Heizung bleibt ETS2 gesondert geregelt – die Reform betrifft vor allem Industrie und Stromerzeugung.
EU-Kommission will Emissionshandel lockern
Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 einen umfassenden Reformvorschlag für den EU-Emissionshandel (ETS) vorgelegt. Das Herzstück: Kostenlose Emissionszertifikate für energieintensive Industrien sollen bis 2038 verlängert werden, statt wie geplant 2034 zu enden. Die jährliche Reduktion der verfügbaren Zertifikate soll sich ab 2031 von 4,3 auf 3,7 Prozent verlangsamen und ab 2036 auf 1,7 Prozent sinken.
EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra sprach von einem „business-friendly“ Ansatz. Die Reform soll den Emissionshandel an das EU-Ziel anpassen, die CO₂-Emissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken.
Was sich konkret ändert
Unternehmen erhalten künftig 80 Prozent der kostenlosen Zertifikate upfront, wenn sie nachweisbar in europäische Dekarbonisierung investieren. Die restlichen 20 Prozent werden nach Umsetzung der Investitionen ausgezahlt. Die Reform betrifft vor allem Stahl, Zement, Chemie und andere energieintensive Sektoren.
Laut Berechnungen der Forbes-Korrespondenten bedeutet die Verlängerung, dass rund 2,4 Milliarden zusätzliche Emissionszertifikate über die Laufzeit des reformierten Caps verfügbar sind. Das verlängert die Zeit, in der fossile Emissionen in europäischen Kernindustrien erlaubt bleiben, um etwa ein Jahrzehnt.
Folgen für Gebäude und Heizung
Für Haus- und Wohnungseigentümer hat die ETS-Reform keine unmittelbaren Auswirkungen. Der Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr – ETS2 – bleibt ein separates System. Die CO₂-Kosten, die sich auf Gas- und Ölheizungen durchschlagen, werden weiterhin über ETS2 geregelt, nicht über den klassischen Industrie-ETS.
Die Reform könnte jedoch indirekt wirken: Sinkt der CO₂-Preis im Industrie-ETS, reduziert sich auch die Einnahmebasis des Klimafonds, der unter anderem die Heizungsförderung finanziert. Ob sich das auf die Fördersätze für Wärmepumpen und Sanierung auswirkt, bleibt abzuwarten.
Politische Reaktionen
Die Reaktion fiel gespalten aus. Polens Klimaministerin Paulina Hennig-Kloska sprach von einem „großen Erfolg“ und kündigte an, noch weitere Abschwächungen durchzusetzen. Die Grünen kritisierten die Pläne scharf. Der deutsche Europaabgeordnete Michael Bloss warnte vor „gigantischer Klimaverschmutzung“ und einem schlechteren Lebensstandard für die nächste Generation.
Die Vorschläge müssen noch von den 27 EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verabschiedet werden – ein Prozess, der mindestens ein Jahr dauern kann.
Was das für Ihre Heizungsentscheidung bedeutet
Die ETS-Reform verändert nichts an der langfristigen Richtung: Fossile Heizungen werden teurer, elektrische Systeme werden subventioniert. Der CO₂-Preis im Gebäudebereich bleibt über ETS2 geregelt und ist von der Industrie-ETS-Reform unabhängig.
Wenn Sie eine Heizungsentscheidung planen, sollten Sie die aktuelle Förderlage und die CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter prüfen. Der CO₂-Kosten-Rechner zeigt, wie sich die gesetzlichen Stufen auf Ihre Rechnung auswirken.


































