BEG-Förderung: Drei-Jahres-Sperrfrist zwischen Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus

Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine Drei-Jahres-Sperrfrist zwischen BEG-Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung. Das müssen Sie bei der Sanierungsplanung beachten.

Infografik zu den BEG-Kombinationsregeln mit Drei-Jahres-Sperrfrist zwischen BEG EM und BEG WG
Infografik zu den BEG-Kombinationsregeln mit Drei-Jahres-Sperrfrist zwischen BEG EM und BEG WGFoto: ElitewerkAll Rights Reserved

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine Sperrfrist von drei Jahren zwischen BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) und der Effizienzhaus-Förderung (BEG WG) – in beide Richtungen.
  • Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises einer BEG-EM-Förderung beginnt die dreijährige Wartezeit bis zu einem neuen BEG-WG-Antrag.
  • Umgekehrt beginnt die Wartezeit bis zu einer BEG-EM-Förderung mit dem positiv geprüften Verwendungsnachweis des BEG-WG-Vorhabens.
  • Die richtige Reihenfolge der Maßnahmen kann mehrere Tausend Euro an Förderung machen oder kosten.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Kombinationsregeln dafür, welche Förderprogramme sich kombinieren lassen. Die wichtigste Neuerung: Zwischen der Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) und der Effizienzhaus-Förderung (BEG WG) gilt eine Sperrfrist von drei Jahren – und das in beide Richtungen.

Wer mehrere Sanierungsmaßnahmen plant, muss die Reihenfolge jetzt genau überlegen. Eine falsche Entscheidung kann bedeuten, dass die Förderung für die zweite Maßnahme entfällt.

Was sich geändert hat

Bis zum 20. Juli 2026 war es möglich, BEG EM und BEG WG zu kombinieren. Eigentümer konnten beispielsweise zuerst eine Dämmung als Einzelmaßnahme fördern lassen und anschließend eine Effizienzhaussanierung beantragen – oder umgekehrt.

Die BEG-Reform zum 21. Juli 2026 hat diese Kumulierung ausgeschlossen. Zum selben Stichtag wurden auch die Zuschüsse für Wärmepumpe und Sanierung gekürzt. Seitdem gilt:

  • BEG EM vor BEG WG: Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises der geförderten Einzelmaßnahme muss drei Jahre gewartet werden, bevor eine Effizienzhaus-Sanierung beantragt werden kann.
  • BEG WG vor BEG EM: Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises der Effizienzhaus-Sanierung beginnt ebenfalls eine dreijährige Wartezeit bis zu einer neuen BEG-EM-Förderung.

Die Regelung steht im Merkblatt zum KfW-Programm 261 (BEG WG) und in der neuen BEG-EM-Richtlinie des BAFA.

Welche BEG-Programme gibt es?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst drei Teilprogramme, die unterschiedlich verwaltet werden:

Programm Kurzbezeichnung Verwaltet von Fokus
Einzelmaßnahmen BEG EM BAFA (und KfW für Heizung) Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Heizungstausch
Wohngebäude BEG WG KfW (Programm 261) Gesamtsanierung zum Effizienzhaus
Nichtwohngebäude BEG NWG KfW (Programm 263) Gesamtsanierung von Büro-, Geschäfts- und Gewerbegebäuden

Für Haus- und Wohnungseigentümer sind vor allem BEG EM und BEG WG relevant. Genau hier greift die neue Sperrfrist.

Sperrfrist im Detail

Die drei Jahre beginnen nicht mit dem Antragseingang, sondern mit der positiven Entscheidung nach Prüfung des jeweiligen Verwendungsnachweises:

BEG EM vor BEG WG: Die Sperrfrist läuft ab dem Datum, an dem der Verwendungsnachweis für die BEG-EM-Förderung positiv geprüft wurde. Innerhalb der folgenden drei Jahre kann für dasselbe Gebäude kein neuer Antrag auf eine Effizienzhaus-Sanierung (BEG WG) gestellt werden.

BEG WG vor BEG EM: Die Sperrfrist beginnt mit der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises für das BEG-WG-Vorhaben. Erst drei Jahre danach kann eine Einzelmaßnahme für dasselbe Gebäude wieder über BEG EM gefördert werden.

Die Frist gilt für dasselbe Gebäude. Eigentümer, die mehrere Immobilien besitzen, können die Programme bei unterschiedlichen Gebäuden parallel nutzen.

Welche Kombinationen sind noch möglich?

Nicht alle BEG-Programme schließen sich gegenseitig aus. Folgende Kombinationen sind weiterhin möglich:

  • Weitere BEG-EM-Anträge: Innerhalb der jeweils geltenden Förderhöchstbeträge sind weitere Anträge in der BEG EM möglich. Prüfen Sie die aktuellen Produktregeln für das konkrete Vorhaben.
  • BEG EM und Steuerbonus (§ 35c EStG): Die steuerliche Förderung kann nicht mit BEG-Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombiniert werden, aber für andere Maßnahmen im selben Gebäude ist sie möglich. Welcher Weg sich rechnet, zeigt der Vergleich von Steuerbonus und BEG-Sanierungsförderung.
  • BEG WG und KfW-Kredit 270: Der Kredit für erneuerbare Energien lässt sich mit der Effizienzhaus-Förderung kombinieren.
  • BEG NWG und BEG EM: Auch bei Nichtwohngebäuden gilt die Sperrfrist zwischen BEG NWG und BEG EM.

Fallbeispiele

Einfamilienhaus, Baujahr 1978 – Dämmung vor Effizienzhaus

Familie Müller möchte zuerst die Fassade dämmen (BEG EM, BAFA-Zuschuss) und später die gesamte Immobilie zum Effizienzhaus 55 EE sanieren (BEG WG, KfW 261). Wird der Verwendungsnachweis für die Dämmung am 1. März 2027 positiv geprüft, kann sie die Effizienzhaus-Sanierung frühestens ab dem 1. März 2030 beantragen. Für die Planung zählt daher nicht allein das Antragsdatum, sondern auch der Zeitpunkt des Abschlusses und der positiven Verwendungsnachweisprüfung.

Mehrfamilienhaus, Baujahr 1965 – Effizienzhaus vor Einzelmaßnahmen

Eine Eigentümergemeinschaft saniert ihr Haus zum Effizienzhaus 70 EE (BEG WG). Wird der Verwendungsnachweis im Juni 2028 positiv geprüft, sind neue BEG-EM-Einzelmaßnahmen für dasselbe Gebäude grundsätzlich erst ab Juni 2031 wieder förderfähig. Die Eigentümergemeinschaft sollte deshalb vor dem ersten Förderantrag festlegen, welche Maßnahmen in das Gesamtvorhaben gehören.

Was Sie jetzt tun sollten

Prüfen Sie, welche Sanierungsmaßnahmen Sie in den kommenden Jahren planen. Wenn sowohl Einzelmaßnahmen als auch eine Effizienzhaus-Sanierung auf dem Programm stehen, entscheiden Sie sich für eine Reihenfolge:

  1. Effizienzhaus zuerst: Wenn Sie eine umfassende Sanierung anstreben, prüfen Sie zuerst die BEG WG. Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises beginnt die dreijährige Wartezeit für eine spätere BEG-EM-Förderung desselben Gebäudes.
  2. Einzelmaßnahmen zuerst: Wenn Sie nur einzelne Maßnahmen dringend benötigen, prüfen Sie zunächst BEG EM. Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises ist eine neue BEG-WG-Förderung für dasselbe Gebäude drei Jahre lang ausgeschlossen.
  3. Nur BEG EM nutzen: Wenn eine Gesamtsanierung nicht in Frage kommt, konzentrieren Sie sich auf Einzelmaßnahmen. Weitere BEG-EM-Anträge sind innerhalb der jeweils geltenden Förderhöchstbeträge möglich, solange die Sperrfrist für BEG WG zu Ihrer Planung passt.

Klären Sie für das konkrete Förderprodukt, ob ein Energie-Effizienz-Experte oder eine Fachunternehmerbestätigung erforderlich ist. Mit der Checkliste zur BEG-Förderplanung können Sie Sperrfrist, Reihenfolge und Antragstermine systematisch prüfen, bevor Sie den ersten Antrag stellen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. KfW — Wohngebäude-Kredit (261): Kombinationsverbot und Fristbeginn
  2. BAFA — Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen
  3. Energie-Fachberater — Umfangreiche Änderungen bei Heizungs- und Sanierungsförderung
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