KfW „Jung kauft Alt": Ab 3. August deutlich mehr Kredit für Familien

Die KfW erhöht die Kreditgrenzen im Programm „Jung kauft Alt" deutlich: Bis zu 180.000 Euro für Familien mit drei Kindern. So nutzen Sie die neuen Konditionen.

Familie mit Kindern beim Blick auf ein älteres Einfamilienhaus mit Sanierungsbedarf
Familie mit Kindern beim Blick auf ein älteres Einfamilienhaus mit SanierungsbedarfFoto: Generiert für Hausbesitzer NewsAlle Rechte vorbehalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 3. August 2026 erhöht die KfW die Kreditgrenzen im Programm "Jung kauft Alt" deutlich – auf bis zu 180.000 Euro für Familien mit drei oder mehr Kindern.
  • Die Zinsverbilligung liegt aktuell bei 0,53 Prozent effektiv (35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung).
  • Neu: Die Sanierung darf schrittweise über Einzelmaßnahmen erfolgen – nicht mehr nur als Komplettprojekt.
  • Die Einkommensgrenzen wurden angehoben: 90.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro pro zusätzlichem Kind.

Die KfW und das Bundesbauministerium verbessern die Konditionen des Förderprogramms „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / Jung kauft Alt“ deutlich. Ab dem 3. August 2026 können Familien mit Kindern deutlich höhere Kredite beantragen. Der Bund verbilligt den Zins, und die Sanierungspflicht lässt sich künftig auch schrittweise über Einzelmaßnahmen erfüllen.

Kreditgrenzen steigen deutlich

Die maximalen Darlehensbeträge wurden nach der Anzahl der Kinder gestaffelt angehoben. Die Änderungen sind beträchtlich und treffen genau den Hebel, der für viele Familien bisher den Ausschlag gegen den Altbaukauf gegeben hat: der Kaufpreis selbst.

Familie mit … Höchstbetrag bisher Höchstbetrag neu
1 Kind 100.000 Euro 140.000 Euro
2 Kinder 125.000 Euro 160.000 Euro
3 Kinder 150.000 Euro 180.000 Euro
ab 4 Kinder 150.000 Euro 180.000 Euro

Für jedes weitere Kind ab dem vierten steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro, der Kredit-Höchstbetrag bleibt bei 180.000 Euro. Die Anhebung bedeutet in der Praxis, dass ein größerer Teil des Kaufpreises über den günstigen Förderzins finanziert werden kann – der Rest lässt sich über das reguläre Hausbankdarlehen decken.

Zinsverbilligung bleibt attraktiv

Der Zins wird aus Mitteln des Bundes verbilligt. Für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegt der effektive Jahreszins aktuell bei 0,53 Prozent. Zum Vergleich: Ein klassisches Hausbankdarlehen liegt deutlich darüber. Die KfW rechnet mit einer Ersparnis von bis zu 34.000 Euro gegenüber einem normalen Bankkredit über die gesamte Laufzeit.

Der Zinssatz ist variabel und kann sich ändern. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zusage – wer früher beantragt, sichert sich den aktuellen Satz.

Neu: Sanierung in Einzelmaßnahmen erlaubt

Bislang musste die energetische Sanierung als abgeschlossenes Projekt auf Effizienzhaus-Standard erfolgen. Ab dem 3. August ist dies flexibler: Die Sanierung darf schrittweise über Einzelmaßnahmen erfolgen. Typische Pflichtmaßnahmen sind:

  • Austausch der Fenster
  • Dämmung der Fassade
  • Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke
  • Austausch der Heizung (entfällt bei mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien)

Alle Maßnahmen müssen innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage umgesetzt werden. Die schrittweise Umsetzung entlastet die Finanzierung und erlaubt es, die Sanierung an die Haushaltslage anzupassen.

Einkommensgrenzen angehoben

Auch die Zugangskriterien wurden gelockert. Die zu versteuernden Haushaltseinkommen liegen jetzt höher:

Kinderzahl Einkommensgrenze p.a.
1 Kind 90.000 Euro
2 Kinder 100.000 Euro
3 Kinder 110.000 Euro
ab 4 Kinder 120.000 Euro

Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Die Anpassung reagiert auf gestiegene Lebenshaltungskosten und erweitert den Kreis der förderberechtigten Familien.

Voraussetzungen im Überblick

Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die erstmals selbst genutztes Wohneigentum erwerben und mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt leben. Die Immobilie muss zum Kaufzeitpunkt in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein – also ein Sanierungsbedarf vorliegen.

Die Förderung wird über die Hausbank beantragt. Zusätzlich lassen sich die Sanierungsmaßnahmen über die BEG-Förderung (KfW und BAFA) finanzieren.

Warum die KfW jetzt nachlegt

Das Programm stieß bisher auf moderate, aber stetige Nachfrage: Im Jahr 2025 erteilte die KfW 690 Zusagen im Volumen von 80 Millionen Euro. Im ersten Quartal 2026 waren es bereits 259 Zusagen für 30 Millionen Euro. Die Regierung sieht in der Anhebung einen Hebel, um den Sanierungsstau im Gebäudebestand zu lösen und gleichzeitig den Flächenverbrauch durch Neubauten zu reduzieren.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie als Familie mit Kindern den Kauf einer Bestandsimmobilie planen, prüfen Sie drei Dinge:

  1. Einkommen und Kinderzahl: Liegen Sie unter der neuen Einkommensgrenze?
  2. Energieeffizienzklasse: Stuft der Energieausweis der Zielimmobilie diese in F, G oder H ein?
  3. Sanierungsbudget: Reicht der erhöhte Kreditbetrag für den Kauf, und haben Sie ein realistisches Sanierungskonzept?

Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über den aktuellen Zinssatz und lassen Sie sich die Kombination aus KfW-Förderkredit und BEG-Zuschuss für die geplante Sanierung konkret berechnen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. KfW – Wohneigentum für Familien (Jung kauft Alt)
  2. Cash Online – Jung kauft Alt 2026: Neue Förderung im Überblick
  3. Haufe – Jung kauft Alt: KfW erhöht Kredit für Familien im August
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