Haushalt 2027 in erster Lesung: Der BEG-Topf wächst, doch der Klimafonds wird angezapft

Der Bundestag hat den Haushaltsentwurf 2027 am 11.09.2026 an den Haushaltsausschuss überwiesen. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude sind 12,56 Milliarden Euro eingeplant, 590,5 Millionen mehr als 2026. Zugleich sollen 2,7 Milliarden Euro aus dem Emissionshandel in den Kernhaushalt fließen, und ab 2028 sinkt der Gebäudeblock im Klimafonds deutlich.

Plenarsaal des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude: Bundesadler vor der Glaswand, darunter Präsidium, Regierungsbank und blaue Abgeordnetensitze
Plenarsaal des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude: Bundesadler vor der Glaswand, darunter Präsidium, Regierungsbank und blaue AbgeordnetensitzeFoto: Steffen Prößdorf / Wikimedia Commons, bearbeitet (Zuschnitt)CC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat den Haushaltsentwurf 2027 nach der ersten Lesung vom 8. bis 11.09.2026 an den Haushaltsausschuss überwiesen; beschlossen ist noch nichts, die Schlussabstimmung ist für den 27.11.2026 geplant.
  • Im Entwurf des Klima- und Transformationsfonds steigt der Titel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude von 11,96 auf 12,56 Milliarden Euro; die Einzelmaßnahmen erhalten 8,24 Milliarden Euro, die Förderung für Nichtwohngebäude sinkt um 20,9 Prozent.
  • Laut Finanzplan fällt der Klimaschutz im Gebäudebereich von 13,02 Milliarden Euro 2027 auf 10,19 Milliarden Euro 2030, ein Minus von 21,7 Prozent, während die globale Minderausgabe im Fonds auf über 6 Milliarden Euro wächst.
  • 2,7 Milliarden Euro aus dem europäischen Emissionshandel sollen 2027 erstmals in den Kernhaushalt fließen; die Ausschüsse des Bundesrates sehen das mit Sorge, der Bundesrat berät am 25.09.2026.
  • Für bereits erteilte Förderzusagen sind im Haushalt Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen; offen bleibt, wie viel frei verfügbares Geld 2027 für neue Anträge bleibt.

Mit der Schlussrunde am Freitag, 11.09.2026, endete im Bundestag die erste Lesung des Bundeshaushalts 2027. Der Entwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7300) sieht Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro vor und liegt jetzt samt Finanzplan bis 2030 beim Haushaltsausschuss. Für Eigentümer, die eine Heizung tauschen oder ihr Haus sanieren wollen, steckt die entscheidende Zahl aber nicht im Kernhaushalt, sondern im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dort ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veranschlagt.

Die kurze Antwort: Für 2027 plant die Regierung mit mehr BEG-Geld als 2026. Der Spielraum wird trotzdem enger, weil der Fonds Einnahmen an den Kernhaushalt abgibt, eine wachsende Einsparvorgabe erbringen muss und der Gebäudeblock ab 2028 sinkt. Das alles ist ein Entwurf. Geltendes Recht wird es erst, wenn Bundestag und Bundesrat das Verfahren abgeschlossen haben.

Was in der Haushaltswoche beraten wurde

Am Donnerstag, 10.09.2026, stand der Etat des Bauministeriums auf der Tagesordnung. Einzelplan 25 umfasst 7,5 Milliarden Euro, nach 7,7 Milliarden Euro im Jahr 2026. Für den sozialen Wohnungsbau als Aufgabenschwerpunkt sind 6,2 Milliarden Euro eingeplant (2026: 6,4 Milliarden Euro), der eigentliche Haushaltstitel steigt dabei von 2,6 auf 3,3 Milliarden Euro. Deutlich sinkt der Bundesanteil am Wohngeld: rund 1,8 statt 2,4 Milliarden Euro. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) nannte die Änderungen beim Wohngeld in der Debatte den einzigen Weg, dem Konsolidierungsdruck zu begegnen.

Die Programme, die Eigentümer beim Heizungstausch, bei der Dämmung oder bei einer Komplettsanierung nutzen, laufen dagegen über Titel 893 10 im KTF. Diesen Titel bewirtschaftet das Bundeswirtschaftsministerium. Der KTF-Wirtschaftsplan ist Anlage 3 zum Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung). In der Plenardebatte kam er vor allem in der Schlussrunde vor: Die Grünen-Abgeordnete Katrin Uhlig kritisierte die geplante Umschichtung von 2,7 Milliarden Euro und eine globale Minderausgabe von 4,4 Milliarden Euro, die nach ihren Worten vor allem investive Förderprogramme treffen werde.

Die Gebäudeförderung im Entwurf, Titel für Titel

Die Tabelle stellt die Ansätze aus dem Regierungsentwurf 2027 dem Soll 2026 gegenüber. Alle Beträge stammen aus den Titelerläuterungen der KTF-Wirtschaftspläne 2026 und 2027 bzw. aus dem Bericht des Bundestages. Umgerechnet wurde von Tausend Euro auf Millionen Euro, gerundet auf eine Nachkommastelle. Die Veränderung in Prozent bezieht sich auf das Soll 2026.

Haushaltsposition Soll 2026 Entwurf 2027 Veränderung
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM, u. a. Heizungsförderung) 7.604,7 Mio. € 8.238,5 Mio. € +633,8 Mio. € (+8,3 %)
BEG Wohngebäude (BEG WG) 2.036,7 Mio. € 2.600,9 Mio. € +564,1 Mio. € (+27,7 %)
BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) 1.847,9 Mio. € 1.461,7 Mio. € −386,2 Mio. € (−20,9 %)
Ausfinanzierung altes CO2-Gebäudesanierungsprogramm 258,5 Mio. € 20,0 Mio. € −238,5 Mio. €
Titel 893 10 insgesamt 11.964,5 Mio. € 12.555,0 Mio. € +590,5 Mio. € (+4,9 %)
Beratung Energieeffizienz (Titel 686 14) 196,4 Mio. € 161,7 Mio. € −34,7 Mio. € (−17,6 %)
darin Energieberatung für Wohngebäude (EBW) 113,4 Mio. € 101,9 Mio. € −11,5 Mio. € (−10,1 %)
Energetische Stadtsanierung (KTF, Bauministerium) 38,5 Mio. € 24,2 Mio. € −14,3 Mio. €

In der Summe für Titel 893 10 stecken außerdem Projektträgerkosten von jeweils 200,0 Millionen Euro und Begleitprojekte (2026: 16,6 Millionen Euro, 2027: 34,0 Millionen Euro). Zwei Einordnungen gehören dazu. Erstens liegt der Titel mit 12.555,0 Millionen Euro zwar über dem Soll 2026, aber unter dem, was 2025 tatsächlich abgeflossen ist: 12.858,5 Millionen Euro weist der Entwurf als Ist 2025 aus, das Soll 2025 lag bei 15.320,7 Millionen Euro. Zweitens sinkt ausgerechnet die Förderung der Energieberatung, über die der BAFA-geförderte Sanierungsfahrplan läuft. Die Verpflichtungsermächtigungen für die BEG, also der Rahmen für Zusagen zulasten späterer Jahre, sinken leicht von 8,17 auf 8,02 Milliarden Euro.

Ab 2028 schrumpft der Gebäudeblock im Klimafonds

Die mittelfristige Planung steht im Finanzplan (Drucksache 21/7301, Tabelle 14). Er fasst den Titel für die BEG mit kleineren Posten zum Bereich „Klimaschutz im Gebäudebereich“ zusammen. Für die Jahre 2027 bis 2030 sind dort insgesamt 45,4 Milliarden Euro vorgesehen.

Jahr Klimaschutz im Gebäudebereich Globale Minderausgabe im KTF Rechnerischer Anteil Gebäude Gebäudebereich nach Abzug (Modell)
2026 (Soll) 12,61 Mrd. € 2,58 Mrd. € 0,87 Mrd. € 11,74 Mrd. €
2027 (Entwurf) 13,02 Mrd. € 4,43 Mrd. € 1,43 Mrd. € 11,59 Mrd. €
2028 11,23 Mrd. € 6,05 Mrd. € 1,68 Mrd. € 9,54 Mrd. €
2029 10,98 Mrd. € 6,07 Mrd. € 1,64 Mrd. € 9,34 Mrd. €
2030 10,19 Mrd. € 5,73 Mrd. € 1,53 Mrd. € 8,66 Mrd. €

Die Spalten zum Gebäudebereich und zur Minderausgabe sind Planzahlen der Regierung. Von 2027 bis 2030 sinkt der Gebäudeblock um 2,83 Milliarden Euro, das sind 21,7 Prozent. Die hinteren Spalten sind eine eigene Modellrechnung. Eine globale Minderausgabe ist eine pauschale Einsparvorgabe: Der Fonds muss sie im Jahresverlauf erbringen, ohne dass der Plan festlegt, bei welchem Programm. Angenommen wurde, dass sie im Verhältnis zu den Programmausgaben auf alle Bereiche verteilt wird. Die Formel lautet Gebäudeblock ÷ Programmausgaben × Minderausgabe. Für 2027 heißt das 13,02 ÷ 40,27 × 4,43 ≈ 1,43 Milliarden Euro. Gerundet wurde auf zwei Nachkommastellen.

Die Rechnung zeigt nur die Größenordnung. Sie sagt nicht, dass die BEG tatsächlich um diesen Betrag gekürzt wird. Die Minderausgabe kann auch dadurch zustande kommen, dass andere Programme weniger Geld abrufen. Sie kann aber genauso bei der Gebäudeförderung ankommen. Der Finanzplan selbst nennt die Richtung: Der Abbau von Finanzhilfen, die „noch nicht durch Zusagen gebunden“ sind, erstreckt sich über den gesamten Planungszeitraum und „betrifft insbesondere den KTF“.

Der Streit um 2,7 Milliarden Euro aus dem Emissionshandel

Neu ist, dass der Bund einen Teil der Erlöse aus dem europäischen Emissionshandel (ETS 1) direkt im Kernhaushalt vereinnahmt. Im Entwurf erscheinen dort 2,7 Milliarden Euro als neue Einnahme. Im KTF sinkt der ETS-1-Titel von 4,27 auf 2,51 Milliarden Euro. Der Finanzplan nennt das „sachgerecht“, weil der Bund auch im Kernhaushalt klimapolitische Ausgaben trägt. Die Planzahlen setzen dafür eine Änderung des KTF-Gesetzes voraus, die im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 steht. Die bereits im Juli bekannt gewordenen Kürzungen im Klimafonds haben wir gesondert eingeordnet.

Der Widerstand kommt aus mehreren Richtungen. Laut dem Deutschen Energieberater-Netzwerk forderten 16 Verbände in einem Brief vom 28.08.2026, das Geld im KTF zu belassen. Die Unternehmensinitiative DENEFF schrieb bereits am 15.07.2026, allein die 2,7 Milliarden Euro aus dem Jahr 2027 könnten die beschlossenen Kürzungen in der BEG bis 2030 vollständig ausgleichen. Das ist die Einschätzung eines Verbands, keine amtliche Rechnung. Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen in ihrer Vorlage vom 11.09.2026 (Drucksache 450/1/26), der Bundesrat solle festhalten, dass er diese Abkehr von der bisherigen Praxis „mit Sorge“ sieht.

Was für Antragsteller feststeht und was offen ist

Feststeht: Der Haushaltsentwurf selbst ändert keine Förderbedingung. Fördersätze, Höchstbeträge und Boni stehen in den Richtlinien, die seit dem 21.07.2026 gelten. Die KfW-Förderung für Heizung und Sanierung und die Kürzungen bei der BEG-Förderung ab 21. Juli haben wir dazu ausführlich erklärt. Für bereits erteilte Zusagen ist im Haushalt vorgesorgt. Der KTF-Wirtschaftsplan 2026 enthielt Verpflichtungsermächtigungen für die BEG, von denen bis zu 4,06 Milliarden Euro im Jahr 2027 fällig werden. Solche Ermächtigungen erlauben es, heute Zusagen zu geben, die erst in späteren Jahren ausgezahlt werden.

Offen ist dreierlei. Erstens die endgültige Höhe der Ansätze: Der Haushaltsausschuss kann sie bis zur Bereinigungssitzung noch ändern. Zweitens, wie viel frei verfügbares Geld nach der Minderausgabe für neue Anträge übrig bleibt. Drittens, ob Programme mit knappem Budget vor Jahresende schließen. Wie so etwas aussieht, zeigt der Zuschuss für Barrierereduzierung der KfW: Die Mittel waren ausgeschöpft, seitdem sind keine Anträge mehr möglich, wie wir beim Förderstopp für KfW 455-B berichtet haben. Die KfW macht einen Neustart davon abhängig, dass 2027 wieder Bundesmittel bereitstehen. Im Entwurf ist der zuständige Titel „Barrierefreies und altersgerechtes Umbauen“ mit 32,5 Millionen Euro veranschlagt, begründet mit „planmäßiger Abfinanzierung“ und ohne neue Verpflichtungsermächtigung. Eine neue Programmrunde lässt sich daraus nicht ablesen. Ob sie im parlamentarischen Verfahren noch dazukommt, ist offen.

Für Ihre Planung heißt das: Rechnen Sie mit den Konditionen, die heute gelten, und stellen Sie den Antrag, sobald Angebot und Bestätigung zum Antrag vorliegen. Auf höhere Budgets im Haushalt zu warten, lohnt sich nach dem Entwurf nicht.

Die Termine bis zum Beschluss

Datum Verfahrensschritt
06.07.2026 Kabinettsbeschluss über den Regierungsentwurf
14.08.2026 Zuleitung an Bundestag (Drucksache 21/7300) und Bundesrat (Drucksache 450/26)
08.–11.09.2026 Erste Lesung, danach Überweisung an den Haushaltsausschuss
23.09.2026 Haushaltsausschuss beginnt mit zehn Beratungssitzungen
25.09.2026 Bundesrat, 1068. Sitzung: Stellungnahme zum Entwurf
15.10.2026 Haushaltsausschuss berät den Etat des Wirtschaftsministeriums
05.11.2026 Haushaltsausschuss berät den Etat des Bauministeriums
12.11.2026 Bereinigungssitzung, darin Einzelplan 60 mit dem KTF-Wirtschaftsplan
24.–27.11.2026 Zweite und dritte Lesung, Schlussabstimmung am 27.11.2026

Die Bereinigungssitzung am 12.11.2026 ist das Datum, auf das Sie achten sollten. Dort klärt der Haushaltsausschuss die strittigsten Fragen und legt die Fassung fest, über die der Bundestag Ende November abstimmt. Ändert sich an den Ansätzen für die BEG, an der Minderausgabe oder an den 2,7 Milliarden Euro etwas, zeigt sich das in der Beschlussempfehlung dieser Sitzung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Deutscher Bundestag – 1. Lesung Einzelplan 25: 7,5 Milliarden Euro für das Bauministerium (10.09.2026)
  2. Deutscher Bundestag – Der Weg zum Bundeshaushalt 2027 vom Entwurf zum Beschluss (Stand 20.08.2026)
  3. Bundesministerium der Finanzen – Regierungsentwurf 2027, Einzelplan 60, Anlage 3: Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds
  4. Deutscher Bundestag – Drucksache 21/7301: Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030, Abschnitt 4.5.2 und Tabelle 14 (14.08.2026)
  5. Bundesrat – Drucksache 450/26 Haushaltsgesetz 2027 mit Ausschussempfehlungen 450/1/26 (11.09.2026)
  6. DENEFF – Pressemitteilung: DENEFF kritisiert Griff in Klimafonds (15.07.2026)
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