Netzentgelt 2027: Übertragungsnetz steigt auf 3,54 ct/kWh, Zuschuss bis 2029 geplant

Die Übertragungsnetzbetreiber nennen für 2027 3,54 statt 2,86 ct/kWh, mit geplantem Zuschuss. Ohne ihn wären es 6,52 ct/kWh. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Hochspannungsmasten und Stromleitungen über einem Feld
Hochspannungsmasten und Stromleitungen über einem FeldFoto: Martin Hahn / Wikimedia CommonsCC0 1.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben am 1. Oktober 2026 vorläufig 3,54 ct/kWh für 2027 genannt (2026: 2,86 ct/kWh). Ohne den geplanten Zuschuss wären es 6,52 ct/kWh.
  • Der Zuschuss soll 2027 bis 2029 je 5,525 Mrd. Euro betragen, 2026 waren es 6,5 Mrd. Euro. Das Gesetz (BT-Drs. 21/8236) ist nicht beschlossen, die 1. Lesung ist am 8. Oktober 2026.
  • Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch ergeben sich als Obergrenze bei voller Weitergabe 28,32 Euro brutto Mehrbelastung mit Zuschuss und 152,44 Euro ohne Zuschuss.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 1. Oktober 2026 vorläufig das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene für 2027 veröffentlicht: 3,54 ct/kWh nach 2,86 ct/kWh im Jahr 2026. Ohne den geplanten Bundeszuschuss würde es auf 6,52 ct/kWh steigen. Der Zuschuss soll 5,525 Milliarden Euro jährlich betragen (2026: 6,5 Milliarden Euro), das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen: Die 1. Lesung im Bundestag ist am 8. Oktober 2026.

Die Zahlen auf einen Blick

Größe 2026 2027 (vorläufig)
Netzentgelt Höchst-/Umspannungsebene mit Zuschuss 2,86 ct/kWh 3,54 ct/kWh (+0,68 ct/kWh netto)
Dasselbe ohne Zuschuss nicht angegeben 6,52 ct/kWh (fast 3 ct/kWh mehr als mit Zuschuss)
Bundeszuschuss 6,5 Mrd. Euro (verkündet, § 24c EnWG) 5,525 Mrd. Euro, je Jahr bis 2029 geplant (§ 24d EnWG im Entwurf)
Rechtsstatus in Kraft, BGBl. 2025 I Nr. 317 Regierungsentwurf, nicht beschlossen

Der Zuschuss kommt aus dem Klima- und Transformationsfonds. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen ihn nach eigener Angabe vollständig zur Senkung der Entgelte einsetzen.

Termine bis zur Rechtssicherheit

Datum Ereignis
1. Oktober 2026 Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen vorläufige Entgelte 2027
8. Oktober 2026 1. Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie
15. Oktober 2026 Verteilnetzbetreiber veröffentlichen ihre Entgelte (§ 20 Abs. 1 EnWG)
7. Dezember 2026 Fehlt bis dahin die Rechtssicherheit, erhöhen sich die endgültigen Übertragungsnetzentgelte 2027 laut Betreibern entsprechend

Der Weg bisher: Das Kabinett hat den Entwurf am 3. September 2026 beschlossen (Fassung vom 2. September), die Drucksache 21/8236 liegt seit 28. September 2026 vor. Ein Bundesrat-Termin ist nicht belegt. Bis zur Verkündung ist die Fortsetzung eine politische Zusage, kein geltendes Recht.

Was das für Ihre Stromrechnung bedeuten kann

Das Entgelt der Übertragungsnetzebene ist nicht Ihr Haushaltsnetzentgelt. Wie stark es unten ankommt, hängt laut Betreibern vom jeweiligen Verteilnetz ab und ist regional unterschiedlich. Die folgende Rechnung ist deshalb eine Obergrenze bei voller Weitergabe auf Haushaltsebene, keine Prognose für Ihren Tarif.

Formel: Differenz des Übertragungsentgelts in ct/kWh × Jahresverbrauch × 1,19 (19 % Umsatzsteuer), gerundet auf volle Cent. Beispiel 3.500 kWh:

Variante Differenz zu 2026 netto brutto
Zuschuss wie geplant 0,68 ct/kWh 23,80 Euro 28,32 Euro
Zuschuss entfällt 3,66 ct/kWh (6,52 − 2,86) 128,10 Euro 152,44 Euro

Der Abstand von rund 124 Euro brutto zeigt, was am Gesetz hängt. Dazu kommen weitere Preisbestandteile, die in dieser Rechnung fehlen. Die Bundesregierung nannte beim Kabinettsbeschluss eine Entlastung von bis zu 160 Euro pro Haushalt und Jahr als Modellwert, der auf eigenen Annahmen beruht und nicht mit der Rechnung oben vergleichbar ist.

Was Eigentümer jetzt tun können

  1. Warten Sie die Verteilnetzentgelte am 15. Oktober 2026 ab und sehen Sie dann ins Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
  2. Prüfen Sie ein Preisanpassungsschreiben Ihres Versorgers zum 1. Januar 2027: Dort muss die Änderung der Netzentgelte nachvollziehbar sein. Vergleichen Sie die Zeile mit dem Preisblatt.
  3. Wer einen Tarifwechsel erwägt, vergleicht Festpreis und dynamische Tarife und beachtet, dass Netzentgelte bei jedem Anbieter gleich anfallen. Den Hintergrund zu den aktuellen Endpreisen liefert der Artikel zum Haushaltsstrompreis.
  4. Mit Wärmepumpe oder Wallbox lohnt der Blick auf die steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG und das Netzentgelt für die Wallbox, weil dort reduzierte Netzentgelte gelten können.

Erläuterungen zum Begriff finden Sie im Lexikon unter Netzentgelte.

Stand der Gesetzgebung

Der Zuschuss für 2026 gilt nach § 24c EnWG. Für 2027 bis 2029 sieht der Regierungsentwurf einen neuen § 24d EnWG vor. Nach der 1. Lesung am 8. Oktober berät der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Wir ergänzen hier den Stand, sobald Beschlüsse vorliegen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. 50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW: Pressemitteilung zu den vorläufigen Netzentgelten 2027 (1. Oktober 2026)
  2. Bundestag, Textarchiv KW 41: Energiewirtschaftsgesetz, Regierungsentwurf Drucksache 21/8236
  3. BMWE, Gesetzentwurf «Übertragungsnetzkosten» in der Fassung vom 2. September 2026 (neu §§ 24c, 24d EnWG)
  4. Bundesregierung, Pressemitteilung «Bundesmittel für niedrigere Stromkosten» (Kabinettsbeschluss vom 3. September 2026)
  5. Bundesgesetzblatt: Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 317 (Verkündung 11. Dezember 2025)
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