Strompreis pro kWh 2026: 39,3 Cent trotz mehr Ökostrom
Der Strompreis pro kWh liegt für abschließbare Verträge laut BDEW bei 39,3 Cent, obwohl mehr Ökostrom eingespeist wird. Stand 27. Oktober 2026: Teures Gas treibt die Börse, bestehende Verträge werden dadurch nicht automatisch teurer.

Das Wichtigste in Kürze
- BDEW nennt für abschließbare Haushaltsverträge 39,3 Cent je kWh zum 15. Oktober 2026. Die Preisbasis sind 3.500 kWh Jahresverbrauch.
- Im dritten Quartal stiegen sowohl der Anteil erneuerbarer Energien an der Netzeinspeisung als auch der durchschnittliche Börsenpreis. Das ist kein Widerspruch: Entscheidend ist, welche Kraftwerke jeweils noch gebraucht werden.
- Destatis misst etwas anderes: 37,97 Cent je kWh über die privaten Haushalte im ersten Halbjahr, einschließlich neuer und bestehender Verträge.
- Für die Wechselentscheidung zählen eigener Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und Vertragsbedingungen, nicht ein Börsenprozentsatz.
Der Strompreis pro kWh 2026 beträgt für neu abschließbare Haushaltsverträge laut BDEW aktuell 39,3 Cent, bezogen auf 3.500 kWh Jahresverbrauch und den Preisstichtag 15. Oktober. Mehr Ökostrom garantiert trotzdem keine niedrigere Rechnung: Im dritten Quartal waren erneuerbare Energien stärker, gleichzeitig verteuerten höhere Gaspreise den Stromgroßhandel. Aus dessen Anstieg um 51,7 Prozent folgt aber keine entsprechend höhere Haushaltsrechnung. Für Sie zählt zunächst der vereinbarte Tarif.
Welcher Strompreis pro kWh 2026 für welchen Vergleich taugt
| Preis | Was er tatsächlich misst | Zeitraum oder Stichtag |
|---|---|---|
| 39,3 ct/kWh | BDEW-Durchschnitt abschließbarer Haushaltsverträge bei 3.500 kWh Jahresverbrauch | 15. Oktober 2026, Quick-Check vom 20. Oktober |
| 37,97 ct/kWh | Destatis-Durchschnitt für private Haushalte über die Verbrauchsgruppen, neue und bestehende Verträge, einschließlich Grundpreis und weiterer Preisbestandteile | Erstes Halbjahr 2026 |
| 12,551 ct/kWh | Umrechnung des durchschnittlichen Day-Ahead-Großhandelspreises von 125,51 €/MWh, kein Haushalts-Endpreis | Drittes Quartal 2026 |
Die 39,3 Cent und die 37,97 Cent widersprechen sich nicht. Die eine Zahl beschreibt abschließbare Verträge im Oktober, die andere bereits gezahlte Verkaufspreise im ersten Halbjahr. Auch die Zusammensetzung der betrachteten Haushalte unterscheidet sich. Keine der beiden Zahlen ist ein Angebot für Ihre Adresse.
Der Strompreis pro kWh 2026 lässt sich deshalb nicht mit einer einzigen Zahl für jeden Haushalt beantworten. Die Destatis-Erhebung berücksichtigt ausdrücklich Grund- und Arbeitspreise, Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Der Börsenwert dagegen ist nur der Preis einer gehandelten Strommenge. Wer die 12,551 Cent mit einem vollständigen Haushaltstarif vergleicht, lässt wesentliche Kosten weg.
Warum die Ökostrom-Debatte gerade wieder aufkommt
Das Vergleichsportal StromAuskunft griff am 26. Oktober den scheinbaren Widerspruch auf: mehr Ökostrom und dennoch steigende Preise. Anlass sind die am 21. Oktober veröffentlichten Quartalszahlen der Bundesnetzagentur. Sie belegen für Juli bis September:
- Erneuerbare Energien lieferten 66,5 Prozent der Netzeinspeisung, nach 65,0 Prozent im Vorjahresquartal.
- Photovoltaik speiste 31,5 Terawattstunden ein. Das war laut Bundesnetzagentur der höchste Solarwert eines dritten Quartals.
- Der durchschnittliche Börsenstrompreis stieg von 82,76 auf 125,51 Euro je Megawattstunde.
Die Bezugsgröße ist wichtig: 66,5 Prozent beziehen sich auf die erfasste Einspeisung ins Netz der allgemeinen Versorgung. Das ist weder der Solarstromanteil noch eine Aussage darüber, dass zu jeder Tageszeit zwei Drittel des benötigten Stroms aus erneuerbaren Quellen kamen.
Aus diesen drei Beobachtungen allein lässt sich auch nicht ableiten, wie teuer Strom ohne den zusätzlichen Wind- und Solarstrom gewesen wäre. Ein solcher Vergleich bräuchte eine gesonderte Modellierung. Die Behauptung, mehr Ökostrom habe den Preisanstieg verursacht, ist damit nicht belegt.
Warum teures Gas trotz Solaranlagen den Preis beeinflusst
An der Strombörse werden Angebote nach ihrem Preis geordnet. Reichen günstige Angebote aus Wind, Sonne und anderen Quellen nicht aus, werden teurere zusätzlich benötigt. Das letzte zur Deckung der Nachfrage noch benötigte Angebot prägt den Auktionspreis. Dieses Prinzip heißt Merit Order.
Solarstrom am Mittag ersetzt jedoch nicht automatisch Strom am Abend. Die Bundesnetzagentur nennt dafür ein konkretes Beispiel: Am 14. September kostete die Megawattstunde für die Viertelstunde von 19.45 bis 20 Uhr 740,01 Euro. Wind lieferte wenig, die Solareinspeisung lag fast bei null. Teurere Kraftwerke waren dadurch preissetzend.
Für das gesamte dritte Quartal verweist die Behörde auf rund 91 Prozent höhere Gas-Großhandelspreise gegenüber dem Vorjahresquartal. Gas wurde damit für die Stromerzeugung teurer. Zugleich sank die Stromerzeugung aus Gas um 8,1 Prozent, während Steinkohle zulegte. Das zeigt: Auch der eingesetzte Kraftwerksmix reagiert auf Brennstoffpreise. Nicht jedes Gaskraftwerk läuft immer, und nicht in jeder Viertelstunde bestimmt Gas den Preis.
Quartalsanteil ist kein Stundenpreis. Ein hoher Ökostromanteil über drei Monate kann mit teuren einzelnen Lieferzeiträumen zusammenfallen. Ebenso können günstige oder negative Zeiträume und ein gestiegener Durchschnitt gleichzeitig auftreten. Die gesonderten Mechanismen hinter negativen Strompreisen erläutert unser Hintergrund.
Was von den Börsenpreisen in Ihrem Vertrag ankommt
Versorger kaufen nicht zwangsläufig Ihren gesamten Jahresstrom am kurzfristigen Markt. SMARD erklärt, dass Strom auch Jahre vor der Lieferung am Terminmarkt und außerhalb der Börse gehandelt wird. Langfristige Beschaffung kann gegen steigende Preise absichern. Deshalb entscheidet nicht der jüngste Börsentag allein über den Endkundentarif.
Der BDEW nennt im Quick-Check gegenüber Jahresbeginn einen Anstieg der abschließbaren Haushaltsverträge um 2,1 Cent auf 39,3 Cent je kWh. Für laufende Tarife beschreibt er bislang keine Auswirkungen. Das ist eine Bestandsaufnahme des Verbands, keine Garantie für jeden einzelnen Vertrag oder die kommenden Monate.
Bei einer vereinbarten Preisgarantie kommt es auf deren Umfang und Dauer an. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass eine Preisgarantie eine Erhöhung ausschließen kann. Prüfen Sie deshalb den Vertrag statt nur die Schlagzeile. Einzelheiten zur Tarifentscheidung behandelt der Vergleich von Festpreis und dynamischem Stromtarif.

Eigene Darstellung nach Destatis, BDEW und Bundesnetzagentur. Die Werte sind wegen unterschiedlicher Zeiträume und Preisbestandteile nicht direkt vergleichbar.
Eigene Rechnung: Zwei Cent weniger können fast verpuffen
Für einen Tarifvergleich brauchen Sie den erwarteten Netzbezug und die vollständigen Bruttopreise. Die Bundesnetzagentur beschreibt die Grundrechnung so: Verbrauch mal Arbeitspreis, dazu der feste Grundpreis. Boni sollten Sie gesondert betrachten, damit ein einmaliger Vorteil nicht mit einem dauerhaft niedrigeren Preis verwechselt wird.
Das folgende frei gewählte Rechenbeispiel enthält keine echten Angebote und keine Marktprognose. Es unterstellt zwölf Monate unveränderte Preise, keine Boni und keine zusätzlichen Entgelte:
| Jahresverbrauch | Tarif A: 32 ct/kWh + 180 € Grundpreis/Jahr | Tarif B: 30 ct/kWh + 240 € Grundpreis/Jahr | Günstigere Variante |
|---|---|---|---|
| 2.000 kWh | 820 € | 840 € | A spart 20 € |
| 3.500 kWh | 1.300 € | 1.290 € | B spart 10 € |
| 5.000 kWh | 1.780 € | 1.740 € | B spart 40 € |
Bei 3.500 kWh spart Tarif B am Arbeitspreis 70 Euro: 3.500 × 0,02 Euro. Davon frisst der um 60 Euro höhere Grundpreis fast alles auf. Übrig bleiben 10 Euro im Jahr. Die rechnerische Schwelle liegt bei 3.000 kWh: 60 Euro geteilt durch 0,02 Euro je kWh. Dort kosten beide Tarife 1.140 Euro.
Auch die BDEW-Veränderung lässt sich einordnen: 2,1 Cent Unterschied entsprechen bei 3.500 kWh rechnerisch 73,50 Euro im Jahr, wenn dieser Abstand zwölf Monate gilt. Das ist eine Übersetzung der Preisgröße, keine angekündigte Mehrbelastung Ihres Vertrags. Die Rechnung erklärt zugleich, warum ein Börsenanstieg von 51,7 Prozent nicht auf die gesamte Stromrechnung übertragen werden darf.
Was Eigentümer und Mieter jetzt prüfen sollten
Legen Sie letzte Abrechnung, aktuelles Preisblatt und Vertragsbestätigung nebeneinander. Notieren Sie Arbeitspreis, Jahresgrundpreis, Ende einer Preisgarantie und die vereinbarten Kündigungsbedingungen. Erst danach lohnt der Angebotsvergleich.
Für Eigentümer mit Photovoltaik zählt dabei der Strom, den Sie tatsächlich aus dem Netz beziehen, nicht der gesamte Hausverbrauch einschließlich selbst erzeugter Energie. Im Rechenmodell oben kann ein geringerer Netzbezug die Rangfolge der Tarife ändern. Für Wärmepumpe oder Wallbox sollten Sie außerdem die jeweils dafür geltenden Vertragskonditionen verwenden und nicht ungeprüft einen Haushaltsdurchschnitt übernehmen.
Mieter können dieselbe Rechnung für ihren eigenen Stromliefervertrag nutzen. Die Kosten einer zentralen Heizung sind eine andere Abrechnung und werden nicht dadurch erfasst, dass Sie Ihren Haushaltsstromtarif vergleichen.
Prüfen Sie neue und bestehende Angebote mit identischem Verbrauch und derselben Laufzeit. Unser Energiekosten-Rechner hilft beim Gegenrechnen. Ein günstiger laufender Vertrag wird durch eine alarmierende Börsenschlagzeile nicht automatisch schlecht. Umgekehrt ist ein niedrigerer Arbeitspreis allein noch kein Beleg für eine Ersparnis.
Quellenstand und Aktualisierung
Stand der Einordnung: 27. Oktober 2026. Die amtlichen Haushaltszahlen beziehen sich auf das erste Halbjahr, die SMARD-Zahlen auf das dritte Quartal und der verwendete BDEW-Quick-Check auf den Preisstichtag 15. Oktober. Das sind keine Vorhersagen für den Winter oder für 2027.
Dieser bestehende Artikel wurde substanziell aktualisiert: Die frühere Oktoberangabe von 38,9 Cent für abschließbare Tarife wurde durch den neueren BDEW-Wert ersetzt. Hinzugekommen sind der Faktencheck zur Ökostrom-Debatte und die Grundpreis-Vergleichsrechnung. Das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum bleibt erhalten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesnetzagentur/SMARD: Der Strommarkt im 3. Quartal 2026, 21.10.2026
- Destatis: Strom- und Gaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2026, Pressemitteilung 345 vom 30.09.2026
- BDEW: Quick-Check Gas- und Strompreise, 20.10.2026, Preisstichtag 15.10.2026
- Bundesnetzagentur/SMARD: So funktioniert der Strommarkt, abgerufen 27.10.2026
- Bundesnetzagentur: Preise und Abschläge, abgerufen 27.10.2026
- StromAuskunft: Strompreise steigen trotz Ökostrom-Rekord, Debattenanlass vom 26.10.2026

















