Erweitertes Serielles Sanieren startet am 24. September 2026 – erstmals mit Stufe 70 EE
Die KfW nimmt ab dem 24. September 2026 Anträge auf den erweiterten Bonus für serielles Sanieren entgegen – erstmals auch für das Effizienzhaus 70 EE. Bei 150.000 Euro Kredit sind das bis zu 7.500 Euro Tilgungszuschuss je Wohneinheit.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Richtlinien sind im Bundesanzeiger veröffentlicht; die KfW nimmt Anträge auf den erweiterten Bonus für serielles Sanieren ab dem 24. September 2026 entgegen (KfW-Rundschreiben vom 27. August 2026).
- Das Effizienzhaus 70 EE erhält bei serieller Sanierung 5 Prozentpunkte Tilgungszuschuss, die Stufen 55 und 40 weiterhin 15; für Nichtwohngebäude führt die KfW einen entsprechenden Bonus neu ein.
- Seit der Juli-Umstellung gibt es für 70 EE ohne Zusatzklasse keinen Tilgungszuschuss mehr – mit dem Seriell-Bonus sind es bei 150.000 Euro Kredit bis zu 7.500 Euro je Wohneinheit.
- Maßgeblich sind die Förderbedingungen beim Antragseingang: Wer den Bonus für 70 EE will, stellt den Antrag erst nach dem Start – ein Verzicht mit Neuantrag kostet sechs Monate Sperrfrist.
Die Förderrichtlinien für effiziente Gebäude sind veröffentlicht: Die Richtlinie für Wohngebäude (BEG WG) erschien am 2. September 2026 im Bundesanzeiger, die für Nichtwohngebäude (BEG NWG) am 3. September. Beide tragen das Datum 17. August 2026 und gelten rückwirkend ab dem 21. Juli 2026. Mit einem Rundschreiben vom 27. August 2026 hat die KfW den Antragsstart für den erweiterten Bonus für serielles Sanieren verbindlich auf den 24. September 2026 terminiert.
Neu ist, dass der Bonus erstmals auch für das Effizienzhaus 70 EE gilt – mit 5 Prozentpunkten zusätzlichem Tilgungszuschuss. Bei einem Kredit von 150.000 Euro je Wohneinheit sind das bis zu 7.500 Euro. Für die Stufen 55 und 40 bleibt es bei 15 Prozentpunkten. Für Nichtwohngebäude führt die KfW einen entsprechenden Bonus neu ein.
Was sich an der Förderung geändert hat
Mit der Umstellung zum 21. Juli 2026 hat die KfW die Tilgungszuschüsse im Wohngebäude-Kredit 261 um jeweils 10 Prozentpunkte gesenkt. Zusätzlich entfiel der Bonus von 5 Prozentpunkten für die EE-Klasse, denn jede geförderte Effizienzhaus-Stufe muss nun mindestens die EE-Klasse erreichen: Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme müssen mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für Wärme und Kälte decken. Der Förderhöchstbetrag liegt einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit.
Laut Merkblatt 261 (Stand 09/2026) gelten diese Grundsätze:
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | mit NH-Klasse | Bonus serielles Sanieren |
|---|---|---|---|
| Denkmal EE | 5 % | 10 % | – |
| 85 EE | 0 % | 5 % | – |
| 70 EE | 0 % | 5 % | 5 Prozentpunkte (seit 24. September 2026) |
| 55 EE | 5 % | 10 % | 15 Prozentpunkte |
| 40 EE | 10 % | 15 % | 15 Prozentpunkte |
Hinzu kommt der Bonus für „Worst Performing Buildings“ von 10 Prozentpunkten für die Stufen 70 EE, 55 und 40. Er ist mit der NH-Klasse und dem Seriell-Bonus kombinierbar.
Was als serielle Sanierung zählt
Serielles Sanieren heißt nach der Definition der KfW: Fassaden- oder Dachelemente werden abseits der Baustelle vorgefertigt und am bestehenden Gebäude montiert. Der Vorfertigungsgrad muss so hoch sein, dass der handwerkliche Aufwand vor Ort im Vergleich zu einer herkömmlichen Sanierung deutlich sinkt. Typisch sind geschosshohe Holzrahmenelemente mit bereits eingesetzten Fenstern und integrierter Dämmung, die per Kran angesetzt werden. Ob ein Anbieter und sein System die Anforderungen erfüllen, prüft der Energieeffizienz-Experte im Rahmen der technischen Mindestanforderungen.
Die Rechnung bis 150.000 Euro
Der Tilgungszuschuss wird auf den bewilligten Kreditbetrag gewährt. Bei voller Ausschöpfung von 150.000 Euro je Wohneinheit ergeben sich für eine serielle Sanierung ohne NH-Klasse und ohne Worst-Performing-Bonus folgende Höchstbeträge:
| Stufe | Grundzuschuss | Seriell-Bonus | Summe | Tilgungszuschuss bei 150.000 Euro |
|---|---|---|---|---|
| 70 EE | 0 % | 5 % | 5 % | 7.500 Euro |
| 55 EE | 5 % | 15 % | 20 % | 30.000 Euro |
| 40 EE | 10 % | 15 % | 25 % | 37.500 Euro |
Wer weniger Kredit braucht, erhält anteilig weniger. Ein Haus mit 90.000 Euro Kredit auf Stufe 70 EE kommt auf 4.500 Euro. Ist das Gebäude ein Worst Performing Building, steigt der Satz für 70 EE auf 15 Prozent, also bis zu 22.500 Euro. Eine Übersicht aller Programme bietet der Beitrag KfW-Förderung 2026 im Überblick.
Warum die Stufe 70 EE jetzt interessant wird
Seit der Juli-Reform gab es für das Effizienzhaus 70 EE ohne Zusatzklasse keinen Tilgungszuschuss mehr – nur den zinsgünstigen Kredit. Mit dem Seriell-Bonus kommt ein Zuschuss zurück, allerdings nur für Vorhaben mit vorgefertigten Elementen.
Rechnen Sie nüchtern: 7.500 Euro sind bei einer Komplettsanierung mit vorgefertigter Fassade ein kleiner Anteil der Gesamtkosten. Der Abstand zur Stufe 55 EE bleibt groß – dort sind mit dem Seriell-Bonus bis zu 30.000 Euro möglich, allerdings mit deutlich höheren Anforderungen an Dämmung und Anlagentechnik. Lassen Sie den Energieeffizienz-Experten beide Stufen mit Kosten und Zuschuss gegenüberstellen, bevor Sie Angebote einholen.
Zeitpunkt des Antrags: nicht zu früh stellen
Für die Kreditzusage gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt, an dem der Antrag bei der KfW eingeht. Wer eine serielle Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE plant und den Antrag vor dem 24. September 2026 stellt, erhält den Bonus nicht.
Ein späterer Wechsel ist umständlich. Nach einem Verzicht auf den Kredit kann für dasselbe Vorhaben frühestens sechs Monate später ein neuer Antrag gestellt werden – ausdrücklich auch dann, wenn nur ein Seriell-Bonus hinzukommen soll.
Der Ablauf:
- Der Energieeffizienz-Experte plant die Sanierung und erstellt die Bestätigung zum Antrag.
- Sie stellen den Antrag über Ihre Bank oder Sparkasse, die ihn an die KfW weiterleitet.
- Erst danach beginnen die Arbeiten. Als Vorhabenbeginn gilt schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Unschädlich sind Verträge mit einer Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist, sowie Planungs- und Beratungsleistungen.
Nach der Zusage haben Sie 12 Monate Zeit, den Kredit abzurufen. Die Frist verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate; ab dem 13. Monat berechnet die KfW für nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat. Weil Hersteller vorgefertigter Elemente oft lange Lieferzeiten haben, sollten Sie Produktions- und Montagetermine vor dem Antrag abstimmen.
So wird der Zuschuss verrechnet
Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt. Er wird gutgeschrieben, nachdem der Energieeffizienz-Experte mit der Bestätigung nach Durchführung nachgewiesen hat, dass die zugesagte Stufe erreicht ist. Die Verrechnung erfolgt zu festen Terminen zwei, vier und fünf Jahre nach der Zusage und wird auf die zuletzt fälligen Raten angerechnet. Damit die Gutschrift zum nächsten Termin klappt, muss die Bestätigung mindestens vier Monate vorher bei der KfW eingehen. Die Monatsrate bleibt gleich, der Kredit ist früher abbezahlt.
Den Mitteleinsatz müssen Sie innerhalb von 54 Monaten nach der Zusage belegen. Wird die Stufe verfehlt, kann die KfW die Zusage zurücknehmen – deshalb gehört die Baubegleitung durch den Experten zum Vorhaben. Die Kosten dafür fördert die KfW mit 50 Prozent Tilgungszuschuss, bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf bis zu 10.000 Euro förderfähige Kosten.
Was Sie jetzt vorbereiten können
- Stufen vergleichen lassen: Der Energieeffizienz-Experte soll Effizienzhaus 70 EE und 55 EE jeweils klassisch und seriell durchrechnen – mit Kosten, Zuschuss und Kreditrate.
- Anbieter anfragen: Holen Sie Angebote von mindestens zwei Herstellern vorgefertigter Fassaden- oder Dachelemente ein und klären Sie Lieferzeit, Kraneinsatz, Gerüst und Anschlussarbeiten.
- Worst Performing Building prüfen: Klären Sie, ob Ihr Haus zu den energetisch schlechtesten Gebäuden zählt. Der zusätzliche Bonus von 10 Prozentpunkten ist mit dem Seriell-Bonus kombinierbar.
- Kombinationsregeln beachten: Wer Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung kombinieren will, muss die Sperrfrist beachten – Details in den BEG-Kombinationsregeln.
- Verträge richtig formulieren: Liefer- und Leistungsverträge nur mit Bedingung zur Förderzusage unterschreiben.
- Antragszeitpunkt abstimmen: Stellen Sie den Antrag für eine serielle Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE erst ab dem 24. September 2026, damit der Bonus verbindlich in die Förderzusage einfließt.
Die Checkliste zur BEG-Sanierungsplanung führt durch die übrigen Schritte von der Energieberatung bis zum Nachweis.
Quellen und weiterführende Informationen
- KfW – Pressemitteilung: Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG, 8. Juli 2026
- KfW – Merkblatt Wohngebäude Kredit 261, Stand 09/2026
- KfW – Pressemitteilung: Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude startet jetzt, 21. Juli 2026
- Öko-Zentrum NRW – BEG-Chronik: Bekanntmachung der Förderrichtlinien im Bundesanzeiger, Stand 4. September 2026
- ENERGIE-FACHBERATER – Update BEG WG: KfW-Rundschreiben zur Erweiterung der SerSan, 27. August 2026

















