Fernwärme-Warmwasser: So funktioniert der Weg von der Hausstation zur Zapfstelle

Ein Wärmeübertrager in der Hausstation trennt Netzwasser und Trinkwasser. Welche Bauarten, Temperaturen und Prüfpflichten für das Warmwasser gelten, mit Quellen und Rechnung.

Fernwärme-Übergabestation mit Regelarmaturen und Warmwasser-Standspeicher
Fernwärme-Übergabestation mit Regelarmaturen und Warmwasser-StandspeicherFoto: FBuHL09 / Wikimedia CommonsCC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wärmeübertrager in der Hausstation trennt das Netzwasser vom Trinkwasser; nach § 22 AVBFernwärmeV darf Heizwasser den Anlagen nicht entnommen werden.
  • Drei Bauarten sind üblich: Speicherladesystem, Speicher mit eingebauter Heizfläche und Durchflusswassererwärmer.
  • Die Erlanger TAB (Stand 02/2025) nennt mindestens 60 °C am Austritt des Warmwasserbereiters und höchstens 65 °C Rücklauf im Fernheizwasser; Ihr Versorger kann abweichen.
  • Eine Legionellenuntersuchung ist nach § 31 TrinkwV bei gewerblicher Abgabe, etwa Vermietung, mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Litern Leitungsinhalt und Duschen Pflicht, in Ein- und Zweifamilienhäusern nicht.
  • Gegenüber 55 °C braucht Warmwasser mit 5 Kelvin mehr rund 11 Prozent mehr Wärme je Kubikmeter.

Ein Wärmeübertrager, drei Bauarten

In der Hausstation entsteht das Warmwasser in einem Wärmeübertrager: Auf der einen Seite fließt das heiße Netzwasser des Versorgers, auf der anderen das kalte Trinkwasser aus dem Hausanschluss. Die Platten trennen beide Medien, nur die Wärme geht über. In den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Erlanger Stadtwerke, Stand 02/2025, ist festgelegt, dass das Warmwasser den Warmwasserbereiter mit mindestens 60 °C verlässt. Das Fernheizwasser darf dort mit höchstens 65 °C zum Netz zurückfließen.

Wie das Warmwasser im Haus bereitet wird, hängt von der Bauart ab. Die TAB kennt drei:

Bauart So arbeitet sie Was daran für Sie zählt
Speicherladesystem Ein außenliegender Wärmeübertrager lädt einen Speicher; der Ladevolumenstrom wird auf die Auslegungsleistung begrenzt Warmwasser steht als Vorrat bereit; Speicher mit Toträumen sind nicht einzusetzen, Speicher sind jährlich zu reinigen
Speichersystem mit eingebauter Heizfläche Die Heizfläche für das Fernheizwasser sitzt im Speicher selbst Ebenfalls Vorrat; für die Reinigung gilt dieselbe TAB-Vorgabe
Durchflusswassererwärmer Das Wasser wird erst beim Zapfen erwärmt, der Durchfluss wird auf die Auslegungsleistung begrenzt Kaum Vorrat; wegen besonderer Anforderungen an die Regelung verlangt die TAB Rücksprache mit dem Versorger

Zusätzlich legt die TAB fest, wie Warmwasser und Raumheizung konkurrieren. Im Vorrangbetrieb wird die Heizlast der Trinkwassererwärmung zu 100 Prozent gedeckt und die Leistung für die Raumheizung ganz oder teilweise reduziert. Im Parallelbetrieb werden beide gleichzeitig bedient. Die Dimensionierung der Warmwasserleistung folgt für Wohngebäude DIN 4708. Welche Betriebsart und welche Bauart in Ihrem Haus gelten, erfahren Sie vom Versorger oder vom Installateur der Hausstation. Die Bauteile der Hausstation insgesamt erklärt der Beitrag zur Fernwärme-Hausstation.

Warum Netzwasser nicht aus dem Hahn kommt

Die Regel steht in der Verordnung: Nach § 22 Absatz 2 AVBFernwärmeV dürfen Dampf, Kondensat oder Heizwasser den Anlagen, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht entnommen werden. Sie dürfen auch nicht verändert oder verunreinigt werden. Technisch stuft die TAB das Fernheizwasser nach DIN 1988 in Kategorie 3 ein (wenig giftige Stoffe). Der Trinkwassererwärmer muss deshalb mindestens der Ausführungsart C entsprechen: korrosionsbeständig und gesichert, Werkstoff Edelstahl oder Kupfer. Eine Druckabsicherung nach DIN 4747-1 ist erforderlich, wenn der maximale Netzdruck größer ist als der zulässige Druck der Trinkwassererwärmungsanlage.

Im Normalbetrieb bleiben Netz- und Trinkwasserkreis damit getrennt. Ein Defekt am Wärmeübertrager ist ein Störfall für den Fachbetrieb, kein Betriebszustand.

Welche Temperaturen vorgegeben sind

Die folgenden Werte stammen aus der TAB der Erlanger Stadtwerke. Sie zeigen die Größenordnung, sind aber keine bundesweite Norm: Jeder Versorger darf nach § 17 AVBFernwärmeV eigene technische Anforderungen festlegen, solange sie den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen.

Stelle Wert in der Erlanger TAB Hinweis
Netzvorlauf bis 120 °C Der Fernheizwasser-Volumenstrom wird für die niedrigste Netzvorlauftemperatur von 75 °C ausgelegt
Warmwasser am Austritt des Wassererwärmers mindestens 60 °C Verweis der TAB auf DVGW W 551
Zirkulationswasser höchstens 5 K unter der Austrittstemperatur, also rund 55 °C Verweis der TAB auf DVGW W 551
Rücklauf des Fernheizwassers bei der Trinkwassererwärmung höchstens 65 °C Rücklauftemperaturbegrenzung ist vorzusehen
Rücklauf des Fernheizwassers bei der Raumheizung höchstens 50 °C Getrennte Begrenzungseinrichtung nötig

Die beiden Rücklaufgrenzen unterscheiden sich, deshalb verlangt die TAB getrennte Begrenzungseinrichtungen für Raumheizung und Trinkwassererwärmung. Warum eine überschrittene Grenze die Heizleistung drosselt, steht im Beitrag zur Hausstation. Ob in einer Kleinanlage eine Temperatur unter 60 °C vertretbar ist, behandelt der Beitrag zu Warmwassertemperatur und Legionellenschutz. Für Ihren Anschluss ist zuerst die TAB Ihres Versorgers maßgeblich.

Zirkulation und Rücklauf sind zwei verschiedene Dinge

Zwei Begriffe werden oft vermischt. Die Zirkulation ist der Trinkwasserkreis im Haus: Eine Pumpe hält die Warmwasserleitung auf Temperatur, damit am Hahn schnell warmes Wasser ankommt. Sie läuft auch ohne Zapfen und verursacht laufende Wärmeverluste. Die TAB verlangt, ihre Funktion ständig zu überwachen und den Volumenstrom über Strangregulierventile oder selbsttätig regelnde Zirkulationsregulierventile einzustellen; die Einstellung ist zu dokumentieren. Was eine Zirkulationsstrecke im Jahr an Wärme verbraucht, rechnet der Beitrag zur Zirkulationsleitung für Warmwasser vor (dort rund 2.200 kWh im Jahr für eine 30 Meter lange Beispielstrecke, als Modellrechnung).

Der Rücklauf ist dagegen der Netzkreis: Das Fernheizwasser, das seine Wärme abgegeben hat und zum Versorger zurückfließt. Seine Temperatur wird begrenzt, weil sie die Leistung der Station beeinflusst. Beides liegt in der Hausstation nebeneinander, gehört aber zu verschiedenen Kreisen.

Was Warmwasser an Wärme braucht: eine Rechnung

Der Wärmebedarf je Kubikmeter Warmwasser folgt aus der spezifischen Wärmekapazität des Wassers von rund 1,16 kWh je Kubikmeter und Kelvin. Als Rechenannahme dient Kaltwasser mit 10 °C; die Werte sind Nutzwärme ohne Speicher-, Leitungs- und Zirkulationsverluste.

Warmwasser-Temperatur Temperaturhub Wärme je m³ Gegenüber 55 °C
50 °C 40 K 46,4 kWh 5,8 kWh weniger (rund 11 %)
55 °C 45 K 52,2 kWh Bezugswert
60 °C 50 K 58,0 kWh 5,8 kWh mehr (rund 11 %)

Multiplizieren Sie die Differenz mit Ihrem Arbeitspreis aus der Abrechnung: Bei einem angenommenen Preis von 12 ct je kWh kosten 5,8 kWh rund 0,70 Euro je Kubikmeter. Das ist eine Rechenannahme, kein Marktpreis. Die Temperatur lässt sich bei Fernwärme nicht frei wählen, solange Ihre TAB 60 °C am Austritt vorgibt; der Abschnitt zeigt vor allem, was die fünf Kelvin energetisch bedeuten. Wie die Wärme abgerechnet wird, erklärt der Beitrag zum Wärmemengenzähler bei Fernwärme.

Wann eine Legionellenuntersuchung Pflicht ist

§ 31 Trinkwasserverordnung verlangt die systemische Untersuchung nur, wenn die Abgabe gewerblich oder öffentlich ist und zusätzlich alle drei Bedingungen des Absatzes 1 zusammen vorliegen: Anlagengröße, Vernebelung und kein Ein- oder Zweifamilienhaus. Die Fernwärme ändert daran nichts, entscheidend ist der Inhalt der Anlage und die Art der Nutzung.

Prüfpunkt Regel
Abgabe Das Trinkwasser wird gewerblich oder öffentlich abgegeben. Vermietung zählt nach § 2 Nummer 8 TrinkwV als gewerbliche Tätigkeit
Anlagengröße Speicher oder zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern, oder mehr als 3 Liter in einer Leitung zwischen Abgang des Erwärmers und Entnahmestelle (die Zirkulationsleitung zählt nicht mit)
Vernebelung Duschen oder andere Einrichtungen mit Vernebelung des Trinkwassers sind vorhanden
Ausnahme Keine Untersuchungspflicht in Ein- und Zweifamilienhäusern
Intervall Bei gewerblicher, nicht öffentlicher Abgabe mindestens alle drei Jahre, sonst mindestens jährlich (das Gesundheitsamt kann nach § 31 Absatz 3 unter Bedingungen bis zu drei Jahre festlegen); Erstuntersuchung drei bis zwölf Monate nach der Inbetriebnahme
Maßnahmenwert 100 Legionellen je 100 Milliliter; wird er erreicht, ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren, die Ursache zu untersuchen und eine schriftliche Risikoabschätzung zu erstellen (§ 51 TrinkwV)

Unabhängig von der Untersuchungspflicht muss die Anlage nach § 13 TrinkwV mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet und betrieben werden. Die Pflichten für vermietete Häuser im Detail beschreibt der Beitrag zur Legionellenprüfung im Mietshaus.

Wer wofür zuständig ist

Teil Zuständigkeit Fundstelle
Hausanschluss bis zur Übergabestelle Versorger: Eigentum, Herstellung und Unterhaltung, keine Einwirkung durch den Anschlussnehmer § 10 Absatz 1 und 4 AVBFernwärmeV
Raum für die Übergabestation Anschlussnehmer stellt unentgeltlich Raum oder Platz § 11 Absatz 1
Anlage hinter dem Hausanschluss, einschließlich Warmwasserseite Anschlussnehmer verantwortlich, ausgenommen Mess- und Regeleinrichtungen des Versorgers § 12 Absatz 1
Weitere technische Anforderungen Versorger über die TAB § 17 Absatz 1

Abweichende Vereinbarungen sind möglich, etwa bei der Eigentumsgrenze. Wem die Hauszentrale in Ihrem Fall gehört, klären Sie anhand des Datenblatts zum Anschlussvertrag.

Fünf Fragen vor der Inbetriebnahme

  1. Welche der drei Bauarten wird eingebaut, und wie groß ist der Speicherinhalt?
  2. Welche Austrittstemperatur und welche Zirkulationstemperatur sind als Sollwert eingestellt?
  3. Welche Rücklaufgrenzen gelten für Trinkwassererwärmung und Raumheizung, und wirken sie getrennt?
  4. Läuft die Anlage im Vorrang- oder im Parallelbetrieb?
  5. Wo liegen Eigentums- und Liefergrenze, und wer reinigt den Speicher jährlich?

Wie sich die bestellte Leistung auf den Grundpreis auswirkt, erklärt der Beitrag zur Anschlussleistung des Fernwärmeanschlusses. Ob sich ein Anschluss insgesamt rechnet, behandelt Ab wann lohnt sich Fernwärme.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. AVBFernwärmeV § 22 – Verwendung der Wärme, Heizwasser darf nicht entnommen werden
  2. AVBFernwärmeV § 10 – Hausanschluss
  3. AVBFernwärmeV § 11 – Übergabestation
  4. AVBFernwärmeV § 12 – Kundenanlage
  5. AVBFernwärmeV § 17 – Technische Anschlussbedingungen
  6. Technische Anschlussbedingungen Fernwärme nach AGFW FW 515 (Erlanger Stadtwerke, Stand 02/2025), Kapitel 5, 7 und 10
  7. TrinkwV 2023 § 2 – Begriffsbestimmungen (gewerbliche Tätigkeit)
  8. TrinkwV 2023 § 13 – Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb
  9. TrinkwV 2023 § 31 – Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
  10. TrinkwV 2023 § 51 – Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.
  11. TrinkwV 2023 Anlage 3 – Technischer Maßnahmenwert für Legionella spec.
  12. DVGW – Das Arbeitsblatt W 551 und die 3-Liter-Regel
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