Ist ein Strom-Festpreis sinnvoll? Preisgarantie und dynamischer Tarif im Vergleich

Für die meisten Haushalte ja: Neukundentarife liegen im September 2026 deutlich unter dem Durchschnittspreis, und eine Preisgarantie sichert das ab. Entscheidend ist, was die Garantie tatsächlich umfasst.

Reihen von Stromzählern an einer Wand – Vergleich von dynamischem Stromtarif und Festpreistarif
Reihen von Stromzählern an einer Wand – Vergleich von dynamischem Stromtarif und FestpreistarifFoto: Jon Moore / UnsplashUnsplash License

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Festpreis ist sinnvoll, wenn Sie keinen Smart Meter haben oder wenig Verbrauch zeitlich verschieben können; das trifft auf die meisten Haushalte ohne E-Auto und Wärmepumpe zu.
  • Neukunden zahlen im September 2026 je nach Vergleichsportal rund 28 bis 30 Cent je Kilowattstunde, der BDEW-Durchschnitt über alle Haushalte liegt bei 37,0 Cent.
  • Eine eingeschränkte Preisgarantie deckt Energiepreis und Netzentgelte, aber nicht Steuern, Umlagen und Abgaben; eine volle Garantie schließt auch diese ein, die Umsatzsteuer nie.
  • Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen; danach ist der Vertrag nach § 309 Nr. 9 BGB mit höchstens einem Monat Frist kündbar.
  • Ein dynamischer Tarif lohnt sich vor allem mit intelligentem Messsystem und großen verschiebbaren Verbräuchen wie Wallbox, Wärmepumpe oder Heimspeicher.

Ist ein Strom-Festpreis sinnvoll? Für die meisten Haushalte lautet die Antwort im September 2026: ja — wenn Sie ihn jetzt zu einem Neukundenpreis abschließen und die Preisgarantie genau lesen. Neukundentarife liegen je nach Vergleichsportal bei rund 28 bis 30 Cent je Kilowattstunde, während der Durchschnitt über alle Haushalte laut BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026 bei 37,0 Cent liegt. Wer noch in der Grundversorgung oder einem alten Vertrag steckt, spart mit einem Festpreis meist dreistellig im Jahr und schützt sich zugleich gegen einen erneuten Anstieg.

Ein dynamischer Tarif ist die Alternative für Haushalte, die zwei Dinge mitbringen: ein intelligentes Messsystem und Verbräuche, die sich tatsächlich in billige Stunden verschieben lassen — Wallbox, Wärmepumpe, Heimspeicher. Fehlt eines davon, zahlen Sie das volle Preisrisiko der Börse, ohne den Hebel nutzen zu können.

Kriterium Dynamischer Tarif Festpreistarif mit Preisgarantie
Beschaffungsanteil folgt dem Day-Ahead-Preis, stündlich oder viertelstündlich über die Garantiezeit fest
Messung intelligentes Messsystem erforderlich (§ 41a EnWG) vorhandener Zähler genügt
Wer trägt das Preisrisiko Sie der Lieferant, im Umfang der Garantie
Sparhebel Verbrauch in günstige Stunden verschieben günstig abschließen, rechtzeitig wechseln
Was Sie planen können die Jahresmenge, nicht die Rechnung die Rechnung, solange die Garantie reicht
Kündigung meist monatlich nach Erstlaufzeit höchstens ein Monat Frist
Passt zu E-Auto, Wärmepumpe, Speicher, Smart Meter Haushalten mit normalem Tagesprofil

Wann sich der Festpreis lohnt — und wann nicht

Drei Fälle decken fast alle Haushalte ab:

  • Kein intelligentes Messsystem, kein großer steuerbarer Verbraucher: Der Festpreis ist die bessere Wahl. Ohne intelligentes Messsystem lässt sich ein dynamischer Tarif gar nicht abrechnen, und ein Haushalt mit 3.000 bis 4.000 Kilowattstunden kann nur wenige hundert davon verschieben.
  • Wärmepumpe oder E-Auto, aber keine Automatik: Ebenfalls Festpreis, eventuell ein Wärmepumpen- oder Autostromtarif mit eigener Garantie. Wer das Laden nicht automatisiert, lädt abends — genau dann, wenn die Börse im Winter am teuersten ist.
  • Smart Meter, Wallbox oder Wärmepumpe mit Preissteuerung, möglichst ein Speicher: Hier kann der dynamische Tarif günstiger sein. Das rechnen Sie mit Ihrem eigenen Lastgang nach, wie im letzten Abschnitt beschrieben.

Warum der Zeitpunkt gerade für den Festpreis spricht: Nach Beginn des Iran-Kriegs Ende Februar 2026 stiegen die Neukundenpreise laut Verivox binnen drei Wochen von rund 25,5 auf 28 Cent je Kilowattstunde, weil Gaskraftwerke über die Merit-Order den Großhandelspreis setzen. Der BDEW stellt in seiner Herbstanalyse fest, dass der Anstieg im Großhandel noch nicht vollständig in den Neukundentarifen angekommen ist. Wer jetzt einen Preis für 12 oder 24 Monate festschreibt, sichert sich das aktuelle Niveau; wer auf fallende Preise setzt, verzichtet auf diese Absicherung. Einordnung und Zusammensetzung des Durchschnittspreises finden Sie im Beitrag zum Strompreis von 37 Cent.

Welche Preisgarantie Sie tatsächlich bekommen

„Festpreis“ ist kein geschützter Begriff. Was Ihnen garantiert wird, steht im Vertrag, und es gibt drei übliche Stufen:

Garantieart Fest für die Garantiezeit Darf weitergegeben werden
Energiepreisgarantie Beschaffung und Vertrieb Netzentgelte, Messentgelt, Steuern, Umlagen, Abgaben
Eingeschränkte Preisgarantie Energiepreis und Netzentgelte Stromsteuer, Umlagen, Konzessionsabgabe, neue staatliche Belastungen
Volle Preisgarantie alle Bestandteile außer Umsatzsteuer Umsatzsteuer, meist auch neu eingeführte gesetzliche Abgaben

Die eingeschränkte Preisgarantie ist die häufigste Form. Nach der BDEW-Analyse machen Steuern, Abgaben und Umlagen 12,6 der 37,0 Cent aus, die Netzentgelte 9,2 Cent und Beschaffung samt Vertrieb 15,2 Cent. Eine Energiepreisgarantie sichert also weniger als die Hälfte Ihres Arbeitspreises ab. Die Netzentgelte ändern sich jeweils zum Jahreswechsel — für eine Garantie über den 1. Januar hinaus ist es deshalb ein echter Unterschied, ob sie eingeschlossen sind.

Keine Garantie schützt vor einer Änderung der Umsatzsteuer, und selbst volle Garantien nehmen neu eingeführte gesetzliche Belastungen meist aus. Erhöht der Lieferant trotz Garantie, muss er Sie nach § 41 Absatz 5 EnWG spätestens einen Monat vorher informieren; Sie können dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Das gilt auch für die zulässige Weitergabe staatlicher Bestandteile.

Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge von 2022 gelten für neue Stromverträge mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen drei Grenzen aus § 309 Nr. 9 BGB: Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit höchstens einen Monat. Eine automatische Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig, und dann können Sie jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Laufzeit und Garantiezeit. Ein Tarif kann 12 Monate Erstlaufzeit und 24 Monate Preisgarantie haben — oder umgekehrt nur 12 Monate Garantie bei 24 Monaten Bindung. Die zweite Kombination ist ungünstig: Sie sind ein Jahr lang gebunden, ohne geschützt zu sein, und bleiben nur über das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung beweglich. Achten Sie darauf, dass die Garantie mindestens so lange läuft wie die Erstlaufzeit.

Tragen Sie das Ende der Garantie in den Kalender ein und vergleichen Sie vier bis sechs Wochen vorher neu. Die meisten Lieferanten verlängern danach zu ihrem Bestandskundenpreis, der oft spürbar über dem Neukundenpreis liegt.

Bonusfallen im Tarifvergleich

Vergleichsportale zeigen häufig den Preis im ersten Jahr einschließlich Neukunden- und Sofortbonus. Das verzerrt die Rangfolge:

  • Der Neukundenbonus wird oft erst nach zwölf Monaten Belieferung gutgeschrieben und entfällt nach den meisten Bedingungen, wenn Sie vorher ordentlich kündigen.
  • Im zweiten Jahr fehlt der Bonus ganz. Ein Tarif mit 150 Euro Bonus und 2 Cent höherem Arbeitspreis ist bei 4.000 Kilowattstunden ab dem zweiten Jahr 80 Euro teurer als ein Tarif ohne Bonus.
  • Vorkasse- und Kautionstarife binden Geld beim Lieferanten; geht er insolvent, ist es weg.

Stellen Sie im Vergleich die Bonusanzeige ab oder rechnen Sie mit Arbeitspreis, Grundpreis und Garantie über die gesamte Laufzeit. Bleiben zwei Angebote gleichauf, gewinnt das mit der umfassenderen Garantie.

Dynamisch ist nur ein Teil der Rechnung

Beim dynamischen Tarif folgt allein der Beschaffungsanteil der Börse. Netzentgelt, Stromsteuer, Umlagen, Konzessionsabgabe und der Aufschlag des Lieferanten bleiben je Kilowattstunde fest und ändern sich zum Jahreswechsel, nicht zur Stunde. Eine Halbierung des Börsenpreises halbiert deshalb Ihre Rechnung nicht, und eine Verdopplung verdoppelt sie auch nicht.

Seit dem 1. Januar 2025 muss nach § 41a EnWG jeder Stromlieferant einen dynamischen Tarif anbieten, allerdings nur Kunden mit intelligentem Messsystem. Das Gesetz sagt nichts über den Aufschlag, den der Lieferant auf den Börsenpreis legt. Bei 4.000 Kilowattstunden kostet ein Cent Aufschlag 40 Euro im Jahr — fragen Sie diesen Wert ausdrücklich ab. Wie ein solcher Tarif im Haus funktioniert, erklärt der Beitrag zum dynamischen Stromtarif im Eigenheim.

Das Messsystem kostet wenig — der Einbau manchmal mehr

Die Bundesnetzagentur nennt als Preisobergrenzen für den grundzuständigen Messstellenbetreiber 25 Euro im Jahr für eine moderne Messeinrichtung und 30 Euro für ein intelligentes Messsystem, das unterhalb der Pflichtschwelle auf Wunsch eingebaut wird. Zwischen 6.001 und 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch sind es 40 Euro, darüber gestaffelt 50, 110 und 140 Euro. Der laufende Mehrbetrag gegenüber dem normalen Zähler liegt für einen typischen Haushalt also bei fünf bis fünfzehn Euro.

Beim vorzeitigen Einbau auf Wunsch darf der Messstellenbetreiber seit Februar 2025 zusätzlich ein einmaliges Entgelt verlangen; bis 100 Euro gilt es als angemessen. Deutlich höhere Forderungen hat die Verbraucherzentrale bereits erfolgreich angegriffen. Wie der Zählerwechsel abläuft, steht im Ratgeber zum Smart-Meter-Einbau.

Was die Börse 2025 wirklich verlangt hat

Der Day-Ahead-Preis lag 2025 im Mittel bei 89,32 Euro je Megawattstunde. In 40 von 8.760 Stunden überstieg er 300 Euro, die teuerste Stunde am Montag, dem 20. Januar, zwischen 17 und 18 Uhr kostete 583,40 Euro je Megawattstunde. Verbraucht ein Haushalt in diesen 40 Stunden je 1,5 Kilowattstunden und liegt der Börsenpreis dort im Mittel 25 Cent über dem Jahresschnitt, kostet das rund 15 Euro netto im Jahr. Die spektakulären Spitzen sind also nicht das Risiko.

Das Risiko ist das Niveau. Ein Winter wie 2022, in dem der Großhandel über Monate ein Vielfaches aufruft, schlägt im dynamischen Tarif ungebremst und ohne Ankündigungsfrist durch. Genau dagegen schützt der Festpreis — im Umfang seiner Garantie.

Auf der anderen Seite waren 573 Stunden negativ, 6,5 Prozent des Jahres, nach 457 im Vorjahr. Sie liegen überwiegend an sonnigen Mittagen im Sommerhalbjahr. Wer eine eigene Photovoltaikanlage hat, versorgt sich in diesen Stunden ohnehin selbst. Ein negativer Börsenpreis bedeutet zudem nicht, dass Sie Geld bekommen: Netzentgelt, Steuern, Umlagen und Aufschlag bleiben positiv.

Zurückwechseln ist eine Notbremse, keine Absicherung

Dynamische Tarife sind meist monatlich kündbar. Das klingt nach Sicherheit, ist aber asymmetrisch: Festpreisangebote werden genau dann teuer, wenn der Großhandel teuer ist, weil der Lieferant die Menge für die Garantiezeit am Terminmarkt einkauft. Sie kommen jederzeit aus dem Risiko heraus, aber nur zu dem Preis, den genau dieses Risiko gerade kostet.

Zwei Punkte gehören zusätzlich vor die Unterschrift eines dynamischen Tarifs. Erstens die Ersatzwertbildung: Fällt die Fernauslesung aus, wird geschätzt, und dieses Verfahren kennt keine günstigen Stunden. Zweitens die Monatsrechnungen, die im Januar deutlich über und im Mai deutlich unter dem Jahresmittel liegen können. Planen Sie dafür eine Rücklage von etwa zwei Monatsbeträgen ein.

Die Entscheidung in zwei Zahlen

Nehmen Sie die Viertelstundenwerte eines vollen Jahres — ohne intelligentes Messsystem ein Standardlastprofil — und legen Sie den modellierten dynamischen Strompreis von SMARD daneben, den die Bundesnetzagentur für genau diesen Zweck veröffentlicht. Rechnen Sie Ihr Profil einmal durch, ohne etwas zu verschieben, und addieren Sie Aufschlag, Grundpreis und Messentgelt. Die Differenz zum besten Festpreisangebot mit Garantie ist die Prämie, die Sie für die Sicherheit zahlen.

Die zweite Zahl ist die Menge, die Sie realistisch verschieben, nicht theoretisch. Bleiben Prämie und verschiebbare Menge klein, ist der Festpreis richtig. Sind beide groß — etwa mit Elektroauto an einer preisgesteuerten Wallbox —, kann der dynamische Tarif gewinnen. Wie Geräte, Wärmepumpe und Speicher auf Preissignale reagieren, beschreibt die strompreisbasierte Gerätesteuerung; die Ladesteuerung im Detail behandelt der Beitrag zum dynamischen Laden der Wallbox.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. BDEW — Strompreisanalyse Herbst 2026 (Stand 21.08.2026)
  2. Verivox — Strompreisentwicklung 2026
  3. § 41a EnWG — Verträge mit dynamischen Stromtarifen
  4. § 41 EnWG — Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Preisänderung, Sonderkündigung)
  5. § 309 BGB — Klauselverbote, Nr. 9 Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
  6. Bundesnetzagentur — Kosten und Preisobergrenzen beim Messstellenbetrieb
  7. vzbv — Urteil zu überhöhten Entgelten für den Smart-Meter-Einbau
  8. Bundesnetzagentur — Dynamische Stromtarife
  9. ZfK — Auswertung der SMARD-Daten zum Börsenstrompreis 2025
  10. SMARD — Modellierter dynamischer Strompreis
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