Elektroinstallation im Altbau erneuern: Wo die Leitung liegen darf, entscheidet das Mauerwerk

Wie viel eine neue Hausinstallation kostet, hängt weniger an der Technik als an der Wand: In einer 11,5 Zentimeter dicken Trennwand ist ein waagerechter Schlitz ohne statischen Nachweis gar nicht zulässig.

Alte Sicherungen mit Porzellaneinsätzen an einer Ziegelwand – Elektroinstallation im Altbau prüfen
Alte Sicherungen mit Porzellaneinsätzen an einer Ziegelwand – Elektroinstallation im Altbau prüfenFoto: crabchick / Flickr, bearbeitet (Zuschnitt)CC BY 2.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Angebote für eine Neuinstallation sind erst vergleichbar, wenn zu jedem Raum die Zahl der Anschlussstellen aufgeführt ist.
  • DIN 18015-2 und die Ausstattungswerte nach RAL-RG 678 liefern dafür die Systematik: Stufe 1 ist das Minimum, Stufe 3 der erweiterte Komfort.
  • DIN 18015-3 legt fest, in welchen Zonen Leitungen unter Putz verlaufen dürfen — 15 bis 45 Zentimeter über dem Boden, 100 bis 130 Zentimeter darüber und 15 bis 45 Zentimeter unter der Decke.
  • Nachträgliche waagerechte Schlitze sind ohne statischen Nachweis erst ab 175 Millimetern Wanddicke zulässig, und auch dann nur begrenzt.
  • Im bewohnten Altbau liegen die Kosten wegen Stemmarbeiten und Provisorien eher bei 100 bis 180 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

Zwei Angebote für dieselbe Wohnung, 118 Quadratmeter, beide für eine vollständige Neuinstallation: 11.400 Euro das eine, 19.800 Euro das andere. Beide nennen die Wohnfläche, beide nennen einen Pauschalpreis, keines nennt eine Zahl, die den Unterschied erklären würde.

Die Zahl, um die es geht, ist die Anzahl der Anschlussstellen. Eine Steckdose, ein Schalter, ein Lichtauslass, ein Datenanschluss — jeder Punkt kostet im Altbau mit Schlitzen und Verputzen erfahrungsgemäß 120 bis 200 Euro, bei einfacher Ausführung 80 bis 150. Zwischen einer knappen und einer großzügigen Ausstattung liegen in einer Wohnung leicht sechzig Punkte. Damit ist der ganze Preisunterschied erklärt, und keines der beiden Angebote war falsch.

Die Ausstattungsliste ist das eigentliche Leistungsverzeichnis

DIN 18015-2 in der Ausgabe 2021-10 regelt Art und Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden und führt in einer eigenen Tabelle auf, wie viele Steckdosen und Anschlüsse je Raumart vorzusehen sind — für Küche, Wohnzimmer, Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer, Bad, WC und Arbeitszimmer getrennt.

Darüber hinaus hat die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung die Ausstattungswerte definiert, die unter der Bezeichnung RAL-RG 678 registriert sind und in drei Stufen unterscheiden: Stufe 1 als Mindestausstattung, Stufe 2 als Standard, Stufe 3 als erweiterte Ausstattung. Die Stufen sind nicht rechtlich verbindlich, aber sie sind die einzige verbreitete Systematik, mit der sich zwei Angebote auf dieselbe Grundlage bringen lassen.

Verlangen Sie deshalb kein Pauschalangebot, sondern eine raumweise Liste: je Raum die Zahl der Steckdosen, Schalter, Lichtauslässe, Daten- und Antennenanschlüsse, dazu die Zuordnung zu Stromkreisen. Erst dann lässt sich auch sinnvoll diskutieren, wo Sie sparen wollen — und meistens ist die Antwort nicht „weniger Dosen“, sondern „einfachere Geräte“.

Die Zonen, in denen eine Leitung liegen darf

Damit später niemand beim Bohren eine spannungsführende Leitung trifft, legt DIN 18015-3 Installationszonen fest, und die Maße sind konkret.

Waagerecht gibt es drei Bänder von jeweils höchstens 30 Zentimetern Breite: 15 bis 45 Zentimeter über dem fertigen Fußboden, 100 bis 130 Zentimeter darüber — dieses mittlere Band vor allem für Küchen, Hobby- und Arbeitsräume mit höher gelegenen Anschlüssen — sowie 15 bis 45 Zentimeter unter der Decke.

Senkrecht verlaufen die Zonen an Rohbaukanten, Ecken sowie neben Türen und Fenstern: beginnend 10 Zentimeter von der Kante entfernt und höchstens 20 Zentimeter breit, also im Bereich zwischen 10 und 30 Zentimetern.

Für die Bauherrin hat das eine praktische Folge, die weit über die Elektrik hinausreicht. Wer die Zonen kennt, weiß, wo in einer korrekt errichteten Wand gebohrt werden darf und wo nicht — und wer Fotos der offenen Wände macht, bevor verputzt wird, besitzt die belastbarste Dokumentation, die eine Hausinstallation bekommen kann.

Das Mauerwerk setzt die härteren Grenzen als die Elektronorm

Hier liegt der Punkt, an dem Planungen im Bestand am häufigsten scheitern, und er hat mit Elektrotechnik nichts zu tun. Ein Schlitz schwächt den tragenden Querschnitt. DIN EN 1996-1-1 mit ihrem nationalen Anhang legt deshalb in den Tabellen NA.19 und NA.20 fest, was ohne statischen Nachweis zulässig ist.

Für nachträglich hergestellte waagerechte und schräge Schlitze gilt:

Wanddicke Schlitztiefe bei unbegrenzter Länge Schlitztiefe bei Länge bis 1.250 mm
115 bis 149 mm nicht zulässig nicht zulässig
150 bis 174 mm nicht zulässig 0 mm
175 bis 239 mm 0 mm 25 mm
240 bis 299 mm 15 mm 25 mm
über 300 mm 20 mm 30 mm

Dazu kommen drei Einschränkungen: Solche Schlitze sind nur an einer Wandseite und nur in einem Bereich von höchstens 0,4 Metern ober- oder unterhalb der Rohdecke zulässig, bei Langlochziegeln überhaupt nicht, und sie müssen mindestens 490 Millimeter Abstand von Öffnungen halten. Werden Werkzeuge verwendet, mit denen sich die Tiefe genau einhalten lässt — etwa eine Mauernutfräse statt des Meißels —, darf die Tiefe um 10 Millimeter größer sein.

Die Aussage, die daraus folgt, überrascht die meisten Eigentümer: In einer 11,5 Zentimeter dicken Trennwand ist ein waagerechter Schlitz ohne Nachweis schlicht nicht erlaubt. Genau dort verlaufen aber in vielen Altbauten die Leitungen, weil es früher anders gehandhabt wurde.

Bei senkrechten Schlitzen ist die Lage entspannter: nachträglich hergestellt sind 10 Millimeter Tiefe bei 115 bis 149 Millimetern Wanddicke zulässig, 20 Millimeter bei 150 bis 174 Millimetern und 30 Millimeter ab 175 Millimetern, jeweils bei höchstens 100 Millimetern Breite je Einzelschlitz. Schlitze, die höchstens einen Meter über den Fußboden reichen, dürfen bei Wänden ab 240 Millimetern sogar 80 Millimeter tief und 120 Millimeter breit sein.

Für die Planung heißt das: Die Leitungsführung folgt im Altbau senkrecht von der Decke oder vom Boden her, nicht waagerecht quer durch die Wand. Wo das nicht geht, bleiben Aufputzkanal, Sockelleistenkanal oder ein Weg über den Fußbodenaufbau — und all das gehört in die Angebotsbeschreibung, nicht in die spontane Entscheidung des Monteurs vor Ort.

Ein Detail derselben Logik betrifft die Gerätedosen. Eine übliche Schalterdose ist rund 45 Millimeter tief; in einer 115 Millimeter dicken Wand bleiben davon 70 Millimeter Restquerschnitt. Werden zwei Dosen in derselben Wand gegenüberliegend gesetzt — was bei aneinandergrenzenden Räumen ohne Absprache regelmäßig passiert —, bleibt fast nichts übrig. Statisch ist das heikel, akustisch ist es eine Brücke: Der Schallschutz einer Trennwand ist an dieser Stelle praktisch aufgehoben. Versetzen Sie gegenüberliegende Dosen deshalb um mindestens eine Steinlänge, und halten Sie das in der Ausstattungsliste fest, statt es vor Ort zu klären.

Was das bewohnte Haus zusätzlich kostet

Für eine Neuinstallation im Bestand werden je nach Zustand und Umfang 50 bis 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche genannt, für eine vollständige Erneuerung 80 bis 150 Euro. Im bewohnten Altbau mit Stemmarbeiten und Provisorien liegen die Werte eher bei 100 bis 180 Euro je Quadratmeter. Auf den Arbeitslohn entfallen dabei 50 bis 65 Prozent, der Rest auf Material.

Der Aufschlag für „bewohnt“ ist kein Zuschlag für Unbequemlichkeit, sondern für tatsächliche Leistungen: Bauabschnitte statt eines Durchgangs, Staubschutzwände, tägliche Reinigung, Möbelumzüge, Provisorien für Kühlschrank und Beleuchtung, mehrfache An- und Abfahrten. Rechnen Sie außerdem mit den Gewerken, die im Elektroangebot regelmäßig fehlen: Putzausbesserung, Malerarbeiten, gegebenenfalls Fliesen und Bodenbeläge. In einer durchschnittlichen Wohnung erreichen diese Nacharbeiten schnell die Größenordnung eines Viertels der Elektrokosten.

Der Zählerplatz steht dabei auf einem eigenen Blatt. Ob und warum er getauscht werden muss und was das auslöst, steht im Beitrag zur Modernisierung des Zählerschranks; die Bemessung der neuen Stromkreise behandelt der Beitrag zu Leitungsquerschnitt und Absicherung, den Fehlerstromschutz der Beitrag zum FI-Schutzschalter im Bestand.

Die Reihenfolge, in der entschieden wird

Erstens die Bestandsaufnahme mit Messwerten und die Feststellung, ob ein Schutzleiter bis in die Endstromkreise geführt ist. Zweitens die raumweise Ausstattungsliste, erstellt von Ihnen und nicht vom Betrieb — sie ist die Grundlage jedes Vergleichs. Drittens die Trassenplanung an den tatsächlichen Wanddicken, mit der Frage, wo geschlitzt werden darf und wo nicht. Erst viertens die Angebote.

Was in denselben offenen Wänden ohne nennenswerten Mehrpreis mitlaufen sollte, ist rasch aufgezählt: Leerrohre in die Obergeschosse, eine Ethernet-Verkabelung zu allen Räumen, Reserveadern für spätere Schaltungen und ein geprüfter, vollständiger Hauptpotentialausgleich. Alles davon kostet jetzt Prozente und später ein Vielfaches.

Und eine Bitte zum Schluss: Fotografieren Sie jede offene Wand, bevor sie verputzt wird, mit einem Zollstock im Bild. Das ist der Unterschied zwischen einem Haus, in dem man später weiß, wo die Leitungen liegen, und einem, in dem man es rät.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Baunormenlexikon — DIN 18015-2:2021-10, Art und Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden
  2. BauNetz Wissen — Installationsumfang und Ausstattungswerte nach DIN 18015-2 und RAL-RG 678
  3. Gira — Installationszonen nach DIN 18015-3 mit allen Maßen
  4. JASTO — Technische Information Schlitze und Aussparungen im Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1/NA, Tabellen NA.19 und NA.20
  5. Gira — Elektrik im Haus erneuern: Kostenrahmen und Einflussgrößen
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