Trinkwasser nach dem Urlaub: Der Fehler passiert nicht danach, sondern nach 72 Stunden Abwesenheit

Zum bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation gehört ein vollständiger Wasseraustausch an jeder Entnahmestelle spätestens alle 72 Stunden. Jede längere Abwesenheit unterbricht ihn – und ab vier Wochen genügt Spülen allein nicht mehr.

Wasserhahn über einer Küchenspüle – Trinkwasserleitungen nach dem Urlaub spülen
Wasserhahn über einer Küchenspüle – Trinkwasserleitungen nach dem Urlaub spülenFoto: Henry Kobutra / UnsplashUnsplash License

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach VDI/DVGW 6023 muss an jeder Stelle der Trinkwasserinstallation innerhalb von 72 Stunden ein Wasseraustausch durch Entnahme stattfinden; fehlt er länger, gilt der Betrieb als unterbrochen.
  • Das Umweltbundesamt rät, Wasser nach mehr als vier Stunden Standzeit ablaufen zu lassen, bis es merklich kühl nachströmt – das ist die Regel für den Alltag, nicht für die Rückkehr aus dem Urlaub.
  • Wird der bestimmungsgemäße Betrieb länger als vier Wochen unterbrochen, sind die Leitungen vorher abzusperren und vor der Wiederinbetriebnahme in festgelegter Weise zu spülen.
  • Kaltwasser soll unter 25 Grad bleiben, Warmwasser an jeder Stelle mindestens 55 Grad erreichen – beides sind Prüfkriterien beim Wiederanfahren.
  • Ein vollständiger Spülgang durch ein Einfamilienhaus verbraucht meist unter 400 Liter und kostet bei 4 bis 6 Euro je Kubikmeter weniger als zwei Euro.

Die Vorstellung, nach der Rückkehr aus drei Urlaubswochen den Hahn kurz laufen zu lassen und damit fertig zu sein, hält sich hartnäckig. Sie geht an der eigentlichen Frage vorbei. Entscheidend ist nicht, was Sie nach der Rückkehr tun, sondern was während der Abwesenheit passiert ist – und ab wann das Spülen den Zustand nicht mehr repariert.

Die Richtlinie VDI/DVGW 6023 benennt die Grenze präzise: Zum bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation gehört, dass an jeder Stelle innerhalb von 72 Stunden ein Wasseraustausch durch Entnahme stattfindet. Fehlt dieser Austausch länger, gilt der Betrieb als unterbrochen. Damit ist jeder Urlaub ab dem vierten Tag eine Betriebsunterbrechung – und zwar nicht nur für die Küche, sondern für den letzten selten genutzten Kellerhahn genauso.

Was in der stehenden Leitung tatsächlich geschieht

Zwei Prozesse laufen parallel. Der erste ist chemisch: Stehendes Wasser löst Stoffe aus Rohrmaterial und Armaturen – in alten Installationen Blei oder Kupfer, in neueren Bestandteile von Legierungen und Dichtungen. Der zweite ist mikrobiologisch: Kaltwasser, das in einem warmen Steigschacht oder neben einer ungedämmten Warmwasserleitung liegt, erwärmt sich langsam in den Bereich, in dem sich Bakterien vermehren.

Deshalb gelten zwei Temperaturschwellen als Betriebskriterium: Kaltwasser soll unter 25 Grad bleiben, Warmwasser an jeder Stelle des Systems mindestens 55 Grad erreichen. Wie diese Werte im Einfamilienhaus einzuordnen sind und warum die Anlagengröße über die Prüfpflicht entscheidet, behandelt der Beitrag zu Warmwassertemperatur und Legionellenschutz.

Die bekannte Vier-Stunden-Regel des Umweltbundesamts ist dagegen eine Alltagsregel: Wasser, das länger als vier Stunden in der Installation stand, lassen Sie ablaufen, bis es merklich kühl über die Finger strömt. Sie gilt für den Morgen nach der Nacht – nicht für die Rückkehr nach drei Wochen.

Vor der Abreise entscheidet sich, wie aufwendig die Rückkehr wird

Eine kurze Vorbereitung erspart den größten Teil der Arbeit danach. Drei Varianten sind üblich, und sie unterscheiden sich deutlich im Aufwand:

Abwesenheit Sinnvolles Vorgehen Aufwand bei der Rückkehr
bis 3 Tage nichts Besonderes normale Nutzung
4 Tage bis 4 Wochen jemanden bitten, alle Entnahmestellen alle drei Tage kurz zu öffnen; alternativ Hauptabsperrung schließen vollständiger Spülgang
über 4 Wochen Leitungen absperren; Wiederinbetriebnahme mit dem Installationsbetrieb abstimmen festgelegtes Spülverfahren, ggf. Probenahme

Die Vier-Wochen-Grenze ist keine Faustregel, sondern steht so in der Richtlinie: Wird der bestimmungsgemäße Betrieb länger als vier Wochen unterbrochen, sind die Leitungen vorher abzusperren und vor der Wiederinbetriebnahme in festgelegter Weise zu spülen. Für Ferienwohnungen und saisonal genutzte Objekte ist das der Punkt, an dem eine schriftliche Spülanweisung oder eine zeitgesteuerte Spüleinrichtung die bessere Lösung ist als guter Wille.

Wer die Hauptabsperrung schließt, prüft vorher, welche Anlagen weiter Wasser brauchen: Heizungsnachspeisung, automatische Gartenbewässerung, Enthärtungsanlage, Kühlgeräte mit Wasseranschluss, in größeren Objekten die Brandschutztechnik. Und schalten Sie keine Warmwasseranlage ab, deren Wiederinbetriebnahme Sie nicht beherrschen – ein abgekühlter Speicher ist beim Wiederanfahren die kritischste Komponente der ganzen Installation.

Die Reihenfolge nach der Rückkehr

  1. Sichtkontrolle vor dem ersten Hahn. Hausanschluss, Filter, Warmwasserbereiter und sichtbare Leitungen auf Feuchtigkeit prüfen. Eine geschlossene Hauptabsperrung langsam öffnen.
  2. Zähler beobachten. Bei geschlossenen Entnahmestellen darf sich nichts bewegen. Tut es das doch, liegt eine Leckage oder eine laufende Anlage vor – der Beitrag zum Wasserleck früh erkennen beschreibt das weitere Vorgehen.
  3. Kaltwasser von nah nach fern. Beginnen Sie an der Entnahmestelle, die dem Hausanschluss am nächsten liegt, und arbeiten Sie sich nach außen vor. Jede Stelle voll geöffnet laufen lassen, bis die Temperatur stabil kühl bleibt.
  4. Warmwasser im gleichen Muster. Laufen lassen, bis die vorgesehene Betriebstemperatur ansteht. Bleibt eine entfernte Zapfstelle lauwarm, ist das ein Befund und kein Geduldsproblem.
  5. Die vergessenen Stellen zuletzt. Gäste-WC, Kellerwaschbecken, Außenzapfstelle, Waschmaschinenanschluss, selten genutzte Dusche. Genau diese Stränge sind der Grund, warum eine Installation trotz täglicher Nutzung Stagnationswasser enthalten kann.

Zwei praktische Hinweise dazu: Duschköpfe beim ersten Öffnen so führen, dass möglichst wenig Aerosol entsteht – am besten den Kopf in die Wanne legen und langsam öffnen. Und stark verschmutzte Strahlregler an selten genutzten Hähnen nur entsprechend Herstellerangabe entfernen und reinigen.

Wer vermietet, bewegt sich nicht mehr im Empfehlungsbereich

Für selbst genutztes Wohneigentum sind die genannten Regeln gute fachliche Praxis. Sobald Sie Wohnraum vermieten oder eine Ferienwohnung anbieten, wird daraus eine Betreiberpflicht. § 31 der Trinkwasserverordnung verlangt, dass Wasserversorgungsanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, gebaut und betrieben werden – und VDI/DVGW 6023 ist genau eine solche Regel.

Praktisch heißt das: Der bestimmungsgemäße Betrieb muss auch dann sichergestellt sein, wenn die Wohnung leer steht. Zwischen zwei Mietverhältnissen, während einer Sanierung oder in der Nebensaison einer Ferienwohnung ist das nicht die Aufgabe des nächsten Nutzers, sondern Ihre. Eine Spülanweisung mit festgelegten Abständen, eine beauftragte Person oder eine automatische Spüleinrichtung sind die drei üblichen Lösungen – und die Dokumentation, wann gespült wurde, gehört dazu.

Wie viel Wasser dabei tatsächlich läuft

Die Sorge um die Wassermenge hält viele vom gründlichen Spülen ab. Sie ist unbegründet. Eine übliche Steigleitung mit 16 Millimetern lichtem Durchmesser fasst rund 0,2 Liter je Meter – eine 20 Meter lange Strecke also etwa 4 Liter. Selbst wenn Sie in einem Einfamilienhaus fünfzehn Entnahmestellen mit großzügigem Nachlauf spülen, liegt der Verbrauch typischerweise unter 400 Litern.

Bei Preisen von etwa 4 bis 6 Euro je Kubikmeter für Trinkwasser und Abwasser zusammen kostet dieser Spülgang also weniger als zwei Euro. Das ablaufende Kaltwasser lässt sich, solange es unauffällig ist, in Eimern zum Gießen oder Putzen auffangen; auffälliges oder verfärbtes Wasser gehört nicht in den Garten.

Wichtiger als die Menge ist das Kriterium: Nicht die Uhr entscheidet, sondern die Temperatur. Solange das Wasser noch die Temperatur des Raums hat, durch den die Leitung läuft, steht noch Standwasser in der Leitung.

Filter, Enthärter und Speicher brauchen eigene Aufmerksamkeit

Die Leitungen sind nur ein Teil der Installation. Drei Komponenten stehen während einer Abwesenheit ebenfalls still und werden beim Wiederanfahren regelmäßig übersehen.

Der Rückspülfilter am Hausanschluss soll nach DIN 1988-8 beziehungsweise nach Herstellerangabe in regelmäßigen Abständen – üblicherweise alle zwei Monate – rückgespült werden. Nach mehrwöchigem Stillstand gehört diese Spülung an den Anfang, nicht ans Ende des Wiederanfahrens: Sonst schwemmen Sie das, was sich im Filter gesammelt hat, durch die frisch gespülten Leitungen.

Die Enthärtungsanlage enthält ein Harzbett, das im Stillstand ein hervorragender Nährboden ist. Die meisten Geräte haben deshalb eine Zwangsregeneration nach einer festgelegten Zahl von Tagen ohne Betrieb. Prüfen Sie nach der Rückkehr, ob sie ausgelöst hat, und lösen Sie andernfalls manuell eine Regeneration aus, bevor Sie das Wasser wieder trinken.

Der Warmwasserspeicher ist die kritischste Komponente. War er abgeschaltet oder abgesenkt, durchläuft sein Inhalt beim Auskühlen genau den Temperaturbereich, in dem sich Legionellen vermehren. Bringen Sie ihn nach Hersteller- und Hygienekonzept wieder auf Betriebstemperatur und entnehmen Sie erst danach Warmwasser an den Zapfstellen. Eine einmalige hohe Speichertemperatur ersetzt dabei keine richtig dimensionierten Leitungen: Sie erreicht nur, was auch durchströmt wird.

Wo das Spülen aufhört und der Fachbetrieb anfängt

Rostbraunes Wasser nach Arbeiten im Versorgungsnetz klärt sich meist nach kurzem Laufenlassen. Anhaltende Verfärbung, auffälliger Geruch, Partikel, schmierige Beläge an Perlatoren oder ein veränderter Geschmack sind dagegen Befunde. Trinken Sie das Wasser dann nicht und wenden Sie sich an Versorger, Eigentümer oder Installationsbetrieb; bei hygienischem Verdacht berät das Gesundheitsamt.

Nach monatelangem Leerstand, Umbauten, einem Rohrbruch oder einer bekannten Legionellenbelastung reicht eine private Spülrunde nicht. Dann braucht es ein fachlich festgelegtes Spül-, Probenahme- und gegebenenfalls Desinfektionsverfahren.

Und eine Ursache lässt sich dauerhaft beseitigen, statt sie jedes Jahr neu zu spülen: tote Leitungsstränge. Ein stillgelegtes Bad, eine nicht mehr genutzte Zapfstelle oder eine blind endende Abzweigung enthält dauerhaft stehendes Wasser, das mit dem übrigen System in Verbindung steht. Solche Abschnitte werden nicht am Ventil geschlossen, sondern möglichst nahe am durchströmten Strang fachgerecht abgetrennt. Wie die Zirkulation im Übrigen zwischen Energieverbrauch und Hygiene auszubalancieren ist, beschreibt der Beitrag zu Warmwasser-Zirkulation zwischen Energie und Hygiene.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. VDI/DVGW 6023 – Hygiene in Trinkwasser-Installationen (Übersicht)
  2. TGA Fachplaner: Trinkwasser-Installationen – Wasseraustausch alle 72 Stunden sicherstellen
  3. Umweltbundesamt: Trinkwasser-Installation – auf die letzten Meter kommt es an
  4. Hamburg Wasser: Stagnationswasser – Wasser kurz laufen lassen
  5. Trinkwasserverordnung § 31 – Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen (Bundesministerium der Justiz)
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