PV ohne Speicher: Rund ein Fünftel des Solarstroms bleibt im Haus – die Waschmaschine ändert daran wenig
Ein Einfamilienhaus mit 8 kWp nutzt ohne Batterie meist nur 20 bis 30 Prozent seines Solarstroms selbst. Jede zusätzlich genutzte Kilowattstunde ist rund 29 Cent wert – die großen Mengen bewegen aber nicht Haushaltsgeräte, sondern Auto und Warmwasser.

Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Batterie liegt der Eigenverbrauchsanteil bei einem Kilowattpeak je 1.000 kWh Jahresverbrauch nach HTW-Simulationen bei rund 30 bis 35 Prozent und sinkt mit größerer Anlage deutlich.
- Bei 37,0 Cent Haushaltsstrompreis und 7,70 Cent Vergütung für neue Anlagen bis 10 kW ist jede zusätzlich selbst genutzte Kilowattstunde rund 29 Cent wert.
- Spül- und Waschmaschine verschieben im Beispielhaus zusammen nur gut 200 kWh im Jahr, ein E-Auto kann ein Vielfaches davon aufnehmen.
- Ein Heizstab neben einer Wärmepumpe verwertet Solarstrom schlecht, weil er eine Kilowattstunde Wärme ersetzt, die die Wärmepumpe mit einem Drittel davon erzeugt hätte.
- Bei Anlagen ab dem 25. Februar 2025 entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Preise ab dem Jahr nach Einbau eines intelligenten Messsystems; dann zählt Mittagsverbrauch doppelt.
Ohne Speicher erhöhen Sie den PV-Eigenverbrauch, indem Sie flexible Verbraucher in die Sonnenstunden verschieben. Im Beispiel mit 8 kWp und 4.000 kWh Jahresverbrauch nutzt das Haus ohne Steuerung rund 21 Prozent seines Solarstroms selbst. Wasch- und Spülmaschine bringen zusammen rund 224 zusätzlich selbst genutzte kWh und 66 Euro Vorteil pro Jahr, ein tagsüber angeschlossenes E-Auto im selben Modell 840 kWh und rund 246 Euro.
Die Beträge sind Modellwerte mit 37,0 Cent Strompreis und 7,70 Cent Einspeisevergütung, also 29,3 Cent Vorteil je zusätzlich selbst genutzter Kilowattstunde. Es sind keine garantierten Einsparungen: Sie hängen von Ertrag, Anwesenheit, Strompreis und Vergütungssatz ab. Wie die Zahlen entstehen, steht im Abschnitt „Durchgerechnet“.
PV ohne Speicher: Wie hoch ist der Eigenverbrauch?
Zwei Kennzahlen werden oft verwechselt. Der Eigenverbrauchsanteil gibt an, welcher Teil des erzeugten Solarstroms im Haus verbraucht wird. Der Autarkiegrad gibt an, welcher Teil des Jahresverbrauchs aus der eigenen Anlage stammt. Wer eine größere Anlage baut, erhöht den Autarkiegrad und senkt zugleich den Eigenverbrauchsanteil.
Die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin hat das für gemessene Lastprofile dreier Berliner Einfamilienhäuser und das VDI-Referenzprofil mit jeweils rund 4.000 kWh Jahresverbrauch simuliert. Bei einer Anlagenleistung von 1 kWp je 1.000 kWh Jahresverbrauch erreichen die untersuchten Ein- und Mehrfamilienhausprofile ohne Speicher einen Autarkiegrad zwischen 30 und 36 Prozent. Weil eine solche Anlage mit rund 1.000 kWh je kWp etwa so viel erzeugt, wie das Haus verbraucht, liegt auch der Eigenverbrauchsanteil in dieser Größenordnung. Verdoppeln Sie die Leistung, verdoppelt sich die Erzeugung, der selbst genutzte Teil wächst aber nur unterproportional, weil der Zusatzstrom in Stunden anfällt, in denen das Haus schon versorgt ist – der Anteil sinkt deutlich (siehe Tabelle). Die Verbraucherzentrale nennt für einen Vier-Personen-Haushalt mit 5-kWp-Anlage einen Eigenverbrauch von etwa 20 bis 30 Prozent.
Als Faustregel für Anlagen ohne Speicher gilt deshalb:
| Anlagenleistung je 1.000 kWh Jahresverbrauch | typischer Eigenverbrauchsanteil |
|---|---|
| etwa 1 kWp (z. B. 4 kWp bei 4.000 kWh) | rund 30 bis 35 Prozent |
| etwa 2 kWp (z. B. 8 kWp bei 4.000 kWh) | rund 20 bis 25 Prozent |
Wer tagsüber zu Hause ist oder im Homeoffice arbeitet, liegt höher; ein Haushalt, der werktags von 7 bis 18 Uhr leer steht, liegt niedriger.
Was eine selbst genutzte Kilowattstunde wert ist
Der Nutzen des Eigenverbrauchs ist eine Differenz. Eine Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht kaufen – aber Sie bekommen für sie auch keine Einspeisevergütung.
Die BDEW-Strompreisanalyse vom Herbst 2026 beziffert den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis im bisherigen Jahresverlauf auf 37,0 Cent je kWh. Die Bundesnetzagentur weist für Anlagen auf Gebäuden bis 10 kW mit Teileinspeisung, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, 7,70 Cent je kWh aus; der Satz gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Ältere Anlagen haben ihren eigenen, meist höheren Satz – maßgeblich ist, was auf Ihrer EEG-Gutschrift steht.
Für eine Neuanlage ergibt sich: 37,0 − 7,70 = 29,3 Cent Vorteil je zusätzlich selbst genutzter Kilowattstunde. Läge Ihr Satz bei 18 Cent, schrumpfte der Vorteil auf 19 Cent. Wie sich die Sätze zuletzt entwickelt haben, zeigt der Überblick zur gesunkenen Einspeisevergütung ab August 2026.
Durchgerechnet: Einfamilienhaus mit 8 kWp
Annahmen: vier Personen, 4.000 kWh Haushaltsstrom im Jahr, 8 kWp auf einem Süddach, Inbetriebnahme im September 2026. Den Jahresertrag setzen wir mit 950 kWh je kWp an (der Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin setzt für ein Süddach mit 35 Grad Neigung 1.024 kWh an), also 7.600 kWh. Ohne Steuerung nutzt das Haus davon 1.600 kWh selbst, das sind 21 Prozent Eigenverbrauch und 40 Prozent Autarkie.
Ausgangslage im Jahr:
- Eigenverbrauch: 1.600 kWh × 37,0 Cent = 592 Euro vermiedener Strombezug
- Einspeisung: 6.000 kWh × 7,70 Cent = 462 Euro Vergütung
- Zusammen: rund 1.054 Euro
Nun wird verschoben. Die Mengen je Gerät sind Annahmen, die Sie mit dem Energielabel Ihrer Geräte ersetzen sollten; das Label nennt den Verbrauch je 100 Zyklen im Eco-Programm. Angesetzt ist, dass nur 60 Prozent der Läufe zusätzlich in Sonnenstunden fallen – im Winter und an trüben Tagen reicht der Überschuss nicht.
| Verbraucher | Jahresmenge | davon neu in Sonnenstunden | Mehrwert bei 29,3 Cent |
|---|---|---|---|
| Spülmaschine, 260 Läufe × 0,9 kWh | 234 kWh | 140 kWh | rund 41 Euro |
| Waschmaschine, 200 Läufe × 0,7 kWh | 140 kWh | 84 kWh | rund 25 Euro |
| E-Auto, 12.000 km × 20 kWh/100 km | 2.400 kWh | 35 Prozent = 840 kWh | rund 246 Euro |
Die beiden Haushaltsgeräte bringen zusammen rund 66 Euro im Jahr und heben die Eigenverbrauchsquote von 21 auf rund 24 Prozent. Das kostet außer der Startzeitvorwahl kein Geld, ist aber nur gut ein Viertel dessen, was ein Auto erreicht, das regelmäßig tagsüber am Haus steht. Ob die Wallbox den Überschuss tatsächlich aufnehmen kann, hängt an der Mindestladeleistung; das ist im Beitrag zum PV-Überschussladen durchgerechnet.
Warmwasser: Heizstab ist nicht gleich Heizstab
Ein 300-Liter-Speicher, der mittags von 45 auf 60 Grad erwärmt wird, nimmt 300 Liter × 1,163 Wh je Liter und Kelvin × 15 Kelvin = rund 5,2 kWh auf. Ein Heizstab setzt eine Kilowattstunde Strom in eine Kilowattstunde Wärme um. Was das wert ist, hängt davon ab, welche Wärme er ersetzt.
Neben einem Gas- oder Ölkessel ersetzt er Brennstoff. Der Vorteil je Kilowattstunde ist Ihr Brennstoffpreis je kWh, geteilt durch den Nutzungsgrad des Kessels im Sommerbetrieb, abzüglich der 7,70 Cent Vergütung. Weil ein Kessel für kleine Sommer-Warmwassermengen schlecht ausgelastet ist, schneidet der Heizstab oft besser ab, als der reine Gaspreis vermuten lässt.
Neben einer Wärmepumpe kehrt sich die Rechnung fast um. Die 5,2 kWh Wärme hätte die Wärmepumpe bei einer angenommenen Leistungszahl von 2,8 im Warmwasserbetrieb mit 1,86 kWh Strom erzeugt. Vermieden werden also 1,86 kWh × 37,0 Cent = 69 Cent; entgangen sind 5,2 kWh × 7,70 Cent = 40 Cent. Übrig bleiben 29 Cent für 5,2 kWh Solarstrom – 5,6 Cent je Kilowattstunde statt 29,3 Cent. Sinnvoll ist es dort, die Wärmepumpe selbst mittags laufen zu lassen; wie das geht und warum der Winter dabei kaum hilft, steht im Beitrag zum PV-Überschuss für die Wärmepumpe.
Negative Preise und 60-Prozent-Grenze: Warum Mittagsverbrauch mehr zählt
Für neue Anlagen hat das Solarspitzengesetz zwei Regeln eingeführt, die den Wert des Eigenverbrauchs erhöhen.
- Keine Vergütung bei negativen Preisen. Nach § 51 Absatz 1 EEG sinkt der anzulegende Wert für Zeiträume mit negativem Spotmarktpreis auf null. Das gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25. Februar 2025. Anlagen unter 100 kW sind nach § 51 Absatz 2 davon ausgenommen, bis das Kalenderjahr abgelaufen ist, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wurde. Zum Ausgleich verlängert § 51a den Vergütungszeitraum; bei Solaranlagen zählen die ausgefallenen Viertelstunden nur zur Hälfte. In diesen Viertelstunden ist eingespeister Strom null Cent wert, selbst genutzter weiterhin 37 Cent.
- 60 Prozent Einspeisegrenze. Ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommene Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung dürfen nach § 9 Absatz 2 EEG bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und einer erfolgreichen Steuerungsprüfung höchstens 60 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen. Gemessen wird am Netzanschlusspunkt. Beim Beispielhaus sind das 4,8 kW. Liefert die Anlage mittags beispielsweise 6,5 kW und verbraucht das Haus 0,5 kW, gehen 1,2 kW verloren – außer, die Spülmaschine oder das Auto nehmen sie auf.
Beide Regeln treffen die sonnigen Mittagsstunden – genau dort lohnt es sich, flexible Lasten zu starten. Warum ein Börsenpreissignal dabei weniger bewegt als erhofft, zeigt der Beitrag zur strompreisbasierten Gerätesteuerung.
Und der Speicher?
Ein Batteriespeicher verdient an derselben Differenz, aber mit Abzug. Die Verbraucherzentrale rechnet in einem Beispiel mit rund 20 Prozent Verlust über Laden, Entladen und Eigenverbrauch des Geräts. Aus einer eingespeicherten Kilowattstunde werden dann 0,8 kWh im Haus: 0,8 × 37,0 − 7,70 = 21,9 Cent je Kilowattstunde, die in die Batterie geht. Eine verschobene Spülmaschine bringt 29,3 Cent ohne Investition. Der Speicher muss seinen Kaufpreis mit dem kleineren Vorteil hereinholen, und im Winter fehlt ihm der Überschuss zum Laden. Welche Rolle dabei der alte Vergütungssatz spielt, zeigt der Beitrag zum Speicher an der bestehenden PV-Anlage.
Was Sie jetzt tun
Notieren Sie drei Werte: Ihren Arbeitspreis aus der letzten Stromrechnung, Ihren Vergütungssatz aus der EEG-Gutschrift und den Eigenverbrauch des letzten Jahres aus dem Wechselrichterportal. Die Differenz der beiden ersten ist der Wert jeder verschobenen Kilowattstunde. Stellen Sie danach Spül- und Waschmaschine auf Startzeitvorwahl für die Mittagsstunden. Eine Überschusssteuerung für Wallbox oder Wärmepumpe rechnen Sie mit der verschiebbaren Jahresmenge gegen ihren Preis. Fragen Sie außerdem beim Netzbetreiber, wann ein intelligentes Messsystem vorgesehen ist – ab dem Folgejahr gilt für Neuanlagen die Nullvergütung bei negativen Preisen.
Quellen und weiterführende Informationen
- HTW Berlin – Weniger u. a.: Vergleich der photovoltaischen Eigenversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern (2015, PDF)
- Verbraucherzentrale – Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist
- Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze für Solaranlagen (Inbetriebnahme ab 1. August 2026)
- BDEW – Strompreisanalyse Herbst 2026
- § 51 EEG 2023 – Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
- § 9 EEG 2023 – Technische Vorgaben, 60-Prozent-Begrenzung der Einspeiseleistung

















