Gartenhaus ohne Baugenehmigung: Erlaubte Größe und Grenzabstand in allen 16 Ländern

Die verfahrensfreie Größe für ein Gartenhaus reicht von 10 Quadratmetern Grundfläche bis 75 Kubikmetern Rauminhalt. Wer an die Grenze bauen will, braucht zusätzlich das Grenzprivileg, und das verliert jedes Haus, das als Aufenthaltsraum taugt.

Gartenhaus aus Holz am Rand eines Grundstücks
Gartenhaus aus Holz am Rand eines GrundstücksFoto: Vikram Singh / UnsplashUnsplash License

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gartenhaus mit 3 × 4 Metern Grundfläche und 2,5 Metern Höhe hat bis zu 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt und ist damit in Bayern verfahrensfrei, in Berlin wegen der Grenze von 10 Quadratmetern aber nicht.
  • Im Außenbereich ist ein Gartenhaus in den meisten Ländern gar nicht oder nur bis 10 bis 40 Kubikmeter verfahrensfrei, und nach § 35 BauGB ist es dort meist unzulässig.
  • Ohne Abstandsfläche an der Grenze stehen darf ein Nebengebäude nach Musterbauordnung nur mit höchstens 3 Metern mittlerer Wandhöhe, 9 Metern je Grenze und 15 Metern insgesamt; mehrere Länder weichen davon ab.
  • Ein Aufenthaltsraum kostet das Grenzprivileg in allen Ländern und in neun Ländern auch die Verfahrensfreiheit; eine Feuerstätte genügt dafür in den meisten Ländern ebenfalls.
  • Für Bauen ohne erforderliche Genehmigung sehen die meisten Bauordnungen Bußgelder bis 500.000 Euro vor; hinzu kommt das Risiko einer Beseitigungsanordnung.

Ohne Baugenehmigung dürfen Sie ein Gartenhaus im Innenbereich je nach Bundesland bis 10 Quadratmeter Grundfläche (Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt) oder bis 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt (unter anderem Bayern, NRW, Niedersachsen, Sachsen) aufstellen. Im Außenbereich ist es in den meisten Ländern gar nicht oder nur bis 10 bis 40 Kubikmeter verfahrensfrei. Ohne Abstand an die Grenze darf es nur ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte, mit höchstens 3 Metern mittlerer Wandhöhe und 9 Metern Länge je Grenze.

Die verfahrensfreie Größe in allen 16 Ländern

Die Tabelle gilt für ein Nebengebäude ohne Garagen- oder Verkaufsnutzung, Stand 2. Oktober 2026. Mehrere Länder haben ihre Grenzen 2025 und 2026 angehoben. Die Bauordnungen messen dabei nicht in derselben Einheit: Die einen zählen Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, die anderen Quadratmeter Grundfläche.

Land Vorschrift Innenbereich Außenbereich Bedingung
Baden-Württemberg LBO Anhang 1 Nr. 1 a 40 m³ BRI 20 m³ ohne Aufenthaltsraum, Toilette, Feuerstätte
Bayern Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO 75 m³ BRI 20 m³, nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette, Feuerstätte innen keine
Berlin § 61 Abs. 1 Nr. 1 a BauO Bln 10 m² Brutto-Grundfläche, eingeschossig nicht verfahrensfrei keine
Brandenburg § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO 75 m³ BRI nicht verfahrensfrei ohne Aufenthaltsraum, Toilette, Feuerstätte
Bremen § 61 Abs. 1 Nr. 1 a BremLBO 10 m² BGF; Gartengerätehaus 12 m² nicht verfahrensfrei eingeschossig
Hamburg § 61 mit Anlage I Nr. 1 a HBauO 30 m³ BRI, ein Gebäude je Hauptgebäude nicht verfahrensfrei ohne Aufenthaltsraum
Hessen § 63 mit Anlage I Nr. 1.1 HBO 30 m³ BRI 30 m³, keine eigene Außenbereichsregel ohne Aufenthaltsraum, Toilette, Feuerstätte
Mecklenburg-Vorpommern § 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBauO M-V (seit 12.06.2026) 40 m² BGF, mittlere Wandhöhe bis 3 m nicht verfahrensfrei ohne Aufenthaltsraum, Feuerstätte
Niedersachsen NBauO Anhang Nr. 1.1 (seit 01.07.2025) 75 m³ BRI 40 m³ ohne Aufenthaltsraum, Toilette, Feuerstätte
Nordrhein-Westfalen § 62 Abs. 1 Nr. 1 a BauO NRW 75 m³ BRI nur für Land- und Forstwirtschaft ohne Aufenthaltsraum, Stall, Toilette, Feuerstätte
Rheinland-Pfalz § 62 Abs. 1 Nr. 1 a LBauO 50 m³ umbauter Raum 10 m³ ohne Aufenthaltsraum, Toilette, Feuerstätte; nicht bei Denkmälern
Saarland § 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO (seit 26.04.2025) 75 m³ BRI, eingeschossig nicht verfahrensfrei keine
Sachsen § 61 Abs. 1 Nr. 1 a SächsBO 75 m³ BRI nicht verfahrensfrei keine
Sachsen-Anhalt § 60 Abs. 1 Nr. 1 a BauO LSA 10 m² Grundfläche, eingeschossig nicht verfahrensfrei keine
Schleswig-Holstein § 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO 30 m³ BRI 10 m³ ohne Aufenthaltsraum, Toilette, Feuerstätte
Thüringen § 63 Abs. 1 Nr. 1 a ThürBO (seit 24.07.2026) 30 m² Grundfläche, eingeschossig nicht verfahrensfrei keine

BRI steht für Brutto-Rauminhalt, BGF für Brutto-Grundfläche. Für Garagen und Carports gelten eigene, meist größere Grenzen, in Bayern, Baden-Württemberg und NRW 50 m²; den Vergleich beider Bauformen finden Sie im Beitrag Carport oder Garage. In Schleswig-Holstein würde ein Gesetzentwurf die Grenzen auf 75 und 40 m³ anheben; beschlossen war er zum Stand der Tabelle nicht.

Das 3-mal-4-Meter-Haus durchgerechnet

Ein typischer Bausatz misst 3 mal 4 Meter bei 2,5 Metern Firsthöhe, der Händler schreibt „in vielen Bundesländern genehmigungsfrei“ dazu. Genau dieses Haus dürfen Sie in München ohne Bauantrag aufstellen, in Berlin nicht. Der Brutto-Rauminhalt wird aus den Außenmaßen gebildet, nicht aus den Innenmaßen des Prospekts. Bei einem Pultdach oder Flachdach mit 2,5 Metern an der höchsten Stelle ist der Quader die Obergrenze: 3 × 4 × 2,5 = 30 Kubikmeter. Fällt das Pultdach nach hinten auf 2,1 Meter ab, liegt die mittlere Höhe bei 2,3 Metern und der Rauminhalt bei 27,6 Kubikmetern. Die Grundfläche beträgt in beiden Fällen 12 Quadratmeter.

Bayern: 30 Kubikmeter liegen weit unter 75. Das Haus ist im Innenbereich verfahrensfrei, auch mit Sitzecke, weil Art. 57 dort keine Nutzungsbedingung stellt. Steht das Grundstück im Außenbereich, gilt die 20-Kubikmeter-Grenze, und das Haus braucht einen Bauantrag.

Berlin: Maßgeblich sind 10 Quadratmeter Brutto-Grundfläche. Mit 12 Quadratmetern liegt das Haus darüber und ist genehmigungspflichtig, selbst als reiner Geräteschuppen. Erst ein Modell mit höchstens 2,5 × 4 Metern Außenmaß bleibt innerhalb der Grenze.

Knapp wird es in Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein: Dort sind 30 Kubikmeter die Obergrenze. Mit Flachdach und exakt 2,5 Metern Außenhöhe passt das Haus gerade noch; zehn Zentimeter mehr durch Bodenaufbau ergeben 31,2 Kubikmeter und einen Bauantrag. Rechnen Sie deshalb mit dem Außenmaß einschließlich Boden und Dachhaut. In Bremen zählt die Bezeichnung: Als Gartengerätehaus sind 12 Quadratmeter frei, sonst 10.

Grenzabstand: 3 Meter oder Grenzprivileg

Nach § 6 Abs. 5 der Musterbauordnung beträgt die Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 Meter; bei 2,5 Metern Wandhöhe greift also das Minimum. Baden-Württemberg verlangt nach § 5 Abs. 7 LBO mindestens 2,5 Meter.

Näher heran geht es nur über das Grenzprivileg: § 6 Abs. 8 der Musterbauordnung erlaubt Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten ohne eigene Abstandsfläche, wenn die mittlere Wandhöhe 3 Meter und die Länge je Grundstücksgrenze 9 Meter nicht überschreiten, insgesamt 15 Meter. Bayern, Sachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt folgen dem. Abweichungen:

  • Nordrhein-Westfalen (§ 6 Abs. 8): Gebäude ohne Aufenthaltsräume nur bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, 9 Meter je Grenze, insgesamt 18 Meter.
  • Baden-Württemberg (§ 6 Abs. 1): Wandhöhe bis 3 Meter und Wandfläche bis 25 m², 9 Meter je Grenze, insgesamt 15 Meter.
  • Hessen (§ 6 Abs. 10): Wandfläche je Nachbargrenze bis 25 m², insgesamt 15 Meter einschließlich Dachüberstand.
  • Rheinland-Pfalz (§ 8 Abs. 8): mittlere Wandhöhe bis 3,20 Meter, 12 Meter je Grenze, insgesamt 18 Meter.
  • Schleswig-Holstein und Thüringen: 9 Meter je Grenze, aber insgesamt 18 Meter.
  • Niedersachsen (§ 5 Abs. 8): Höhe bis 3 Meter statt mittlerer Wandhöhe, ein hoher First kann deshalb das Privileg kosten.
  • Berlin und Brandenburg: Dachneigung höchstens 45 Grad; in Berlin zählt der Dachüberstand zur Länge.
  • Saarland (§ 8 Abs. 2): Nebengebäude je höchstens 30 m³, bis 12 Meter je Grenze, insgesamt 15 Meter.

Das Beispielhaus mit der 4-Meter-Seite an der Grenze passt fast überall; in Nordrhein-Westfalen liegt es mit 30 Kubikmetern exakt am Limit, die für Baden-Württemberg und Hessen maßgebliche Wandfläche von 4 × 2,5 = 10 m² bleibt unter 25. Steht an derselben Grenze schon eine 7 Meter lange Garage, bleiben nach Musterregel nur 2 Meter.

Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei

Die Verfahrensfreiheit erspart nur den Bauantrag. Bebauungsplan, Baugrenzen, Gestaltungssatzung und Nachbarrecht gelten weiter, nur prüft sie niemand vorab. Wie Sie Festsetzungen und Grundflächenzahl prüfen, steht im Beitrag Gartenhaus, Carport, Geräteschuppen: Verfahrensfrei heißt nicht erlaubt.

Im Außenbereich ist ein privates Gartenhaus ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB und nur zulässig, wenn es öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Ein Widerspruch zum Flächennutzungsplan genügt schon (§ 35 Abs. 3 BauGB). Die 20 Kubikmeter aus Bayern oder Baden-Württemberg ersparen den Antrag, nicht die Unzulässigkeit.

Schlafcouch, Ofen, Toilette: wenn der Schuppen etwas anderes wird

Aufenthaltsräume sind nach § 2 Abs. 5 der Musterbauordnung Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Ein gedämmtes Gartenhaus mit Heizung, Schlafcouch und Schreibtisch ist genau das. Die Folgen treffen Sie doppelt:

  1. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern (oberhalb von 10 m²), Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein entfällt die Verfahrensfreiheit, weil sie ausdrücklich an „ohne Aufenthaltsräume“ geknüpft ist.
  2. In allen Ländern entfällt das Grenzprivileg. Das Haus braucht dann die volle Abstandsfläche von meist 3 Metern. In den meisten Ländern genügt dafür schon ein Kaminofen, auch in Bayern und Sachsen; Nordrhein-Westfalen lässt Feuerstätten bis 28 kW Nennleistung in solchen Grenzgebäuden dagegen ausdrücklich zu.

Der spätere Ausbau zum Gästezimmer oder Homeoffice ist eine Nutzungsänderung mit Anforderungen an Brandschutz und Rettungsweg. Wer das plant, sollte es beim Fundament für das Gartenhaus gleich berücksichtigen.

Wenn das Haus ohne Genehmigung steht

Bauen ohne erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit. 13 Länder, darunter Bayern und Nordrhein-Westfalen, sehen Geldbußen bis 500.000 Euro vor; im Saarland sind es bis 250.000 Euro, in Baden-Württemberg bis 100.000 Euro (§ 75 Abs. 4 LBO), in Rheinland-Pfalz bis 50.000 Euro (§ 89 Abs. 1 LBauO). Das sind Obergrenzen; die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Teurer ist oft die Beseitigungsanordnung. Nach Art. 76 BayBO oder § 82 BauO NRW kann die Bauaufsicht den Abriss verlangen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. Ist das Haus materiell zulässig, genügt meist ein nachträglicher Antrag; welche Kosten und Risiken das Verfahren hat, erklärt der Ratgeber zur nachträglichen Baugenehmigung.

Vor dem Kauf: Rauminhalt aus den Außenmaßen rechnen, mit der Tabelle Ihrem Land zuordnen, beim Bauamt Außenbereich und Bebauungsplan klären und an der Grenze vorhandene Garagen mitzählen. Auch die Sturmsicherung von Gartenhaus und Carport gehört vor die Bestellung.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Bayerische Bauordnung, Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben
  2. Landesbauordnung NRW 2018, Fassung gültig ab 01.09.2026
  3. Architektenkammer Baden-Württemberg: LBO in der Fassung vom 16. März 2026
  4. Senatsverwaltung Berlin: Synopse zur Änderung der Bauordnung Berlin (Juli 2026)
  5. DIBt: Musterbauordnung, zuletzt geändert am 26./27.09.2024
  6. Baugesetzbuch, § 35 Bauen im Außenbereich
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