Poolwasser entsorgen: Warum Umweltbundesamt und Wasserbehörde das Gegenteil empfehlen
Das Umweltbundesamt verlangt den Abwasserkanal, untere Wasserbehörden halten das bei entchlortem Wasser für kontraproduktiv. Der Widerspruch löst sich auf, sobald man weiß, was außer Chlor noch im Becken ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Umweltbundesamt fordert für behandeltes Poolwasser den Abwasserkanal; die untere Wasserbehörde des Landkreises Oberhavel hält genau das für kontraproduktiv, weil verdünntes Wasser die Klärleistung senkt.
- Aufgelöst wird der Widerspruch über die Inhaltsstoffe: Chlor baut sich ab, Cyanursäure, Salz, Tenside und Komplexbildner nicht.
- Versickern ist nur über die belebte Bodenzone, außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten und mit mindestens einem Meter Abstand zum mittleren höchsten Grundwasserstand zulässig.
- Das Ableiten belasteten Abwassers ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 Absatz 1 Nummer 1 WHG und kann mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Ein 30-Kubikmeter-Becken, auf 100 Quadratmeter Rasen verteilt, entspricht 300 Litern je Quadratmeter — eine Wassersäule von 30 Zentimetern.
Wer im September wissen will, wohin mit dreißig Kubikmetern Poolwasser, findet zwei amtliche Antworten — und sie widersprechen einander. Das Umweltbundesamt schreibt unmissverständlich, Poolwasser müsse in den Abwasserkanal geleitet werden. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Oberhavel schreibt in ihrem Merkblatt ebenso unmissverständlich, dass eine Ableitung in die Kanalisation kontraproduktiv wäre, weil sie das Abwasser unnötig verdünnt und damit die Klärleistung senkt.
Beide haben recht. Sie reden nur über verschiedenes Wasser. Und genau darin liegt die Aufgabe, die vor dem Ablassen steht: herauszufinden, welches der beiden Sie im Becken haben.
Der Widerspruch ist keiner
Das Umweltbundesamt betrachtet Schwimmbeckenwasser so, wie es im Betrieb aussieht: mit freiem Chlor, mit Cyanursäure als Stabilisator, mit Algiziden und pH-Regulatoren. Dieses Wasser ist Abwasser, und für Abwasser gibt es einen vorgesehenen Weg — die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation, deren Nutzung § 58 WHG als Indirekteinleitung regelt und die kommunale Entwässerungssatzung im Detail ausgestaltet.
Die Wasserbehörde betrachtet dasselbe Becken einige Tage später. Chlor ist flüchtig und zerfällt unter Sonneneinstrahlung; ist es abgebaut, handelt es sich nach der Einschätzung des Landkreises um unbelastetes Wasser von annähernd Trinkwasserqualität. Dann in den Kanal zu pumpen, schadet zweimal: Die Kläranlage bekommt Verdünnung statt Fracht, und bei Mischsystemen steigt die Gefahr, dass der nächste Regen die Entlastung überlaufen lässt.
Die Behörde nennt sogar ein Erkennungszeichen ohne Messtechnik: Ist das Chlor weg, beginnt das Wasser grün zu werden. Belastbarer ist ein handelsüblicher Schnellteststreifen auf freies Chlor. Und ein Hinweis aus demselben Merkblatt, den man ernst nehmen sollte: Fotografieren Sie das Testergebnis und das Ablassen. Wer später von Ordnungs- oder Umweltamt gefragt wird, hat dann etwas vorzuweisen.
Chlor verschwindet, der Rest nicht
Hier endet allerdings die einfache Antwort. Ein negativer Chlortest beweist nur, dass kein Chlor mehr da ist — nicht, dass nichts mehr da ist. Vier Stoffgruppen überstehen jede Wartezeit:
- Cyanursäure. Der Stabilisator, der in Chlortabletten auf Isocyanurat-Basis steckt, baut sich nicht ab. Übliche Zielwerte in der Poolpflege liegen bei 30 bis 50 Milligramm je Liter, und senken lässt sich der Wert ausschließlich durch Wasserwechsel. Was Sie ablassen, enthält ihn also vollständig.
- Salz. Bei einer Elektrolyseanlage ist dem Wasser Kochsalz zugesetzt, aus dem die Zelle das Chlor erzeugt. Das Chlor verbraucht sich, das Salz bleibt und geht beim Versickern in den Boden.
- Tenside und Komplexbildner. Sie stecken in Reinigungsmitteln und Flockungshilfen.
- Ammoniumverbindungen. Typisch für Überwinterungsmittel, die im Herbst eingesetzt werden — also genau dann, wenn abgelassen wird.
Für die letzten beiden Gruppen ist die Rechtslage eindeutig: Das Merkblatt des Landkreises verlangt bei Ammoniumverbindungen, Komplexbildnern oder Tensiden zwingend die Entsorgung über Schmutzwasserkanalisation oder Abwassersammelgrube. Versickern wäre dann ein unzulässiges Ableiten belasteten Abwassers — eine Ordnungswidrigkeit nach § 103 Absatz 1 Nummer 1 WHG, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Führen Sie deshalb über die Saison eine schlichte Liste: welches Produkt, welche Menge, welches Datum. Etiketten und Sicherheitsdatenblätter heben Sie bis nach dem Ablassen auf. Wer im Oktober rekonstruieren muss, was er im Juli eingefüllt hat, wählt im Zweifel den falschen Weg. Wie sich der Chemikalieneinsatz von vornherein klein halten lässt, steht im Beitrag zur Wasserpflege bei Pool und Teich.
Unter welchen Bedingungen Versickern zulässig ist
Ist das Wasser frei von Chlor und frei von den genannten Zusätzen, knüpft die Wasserbehörde die Versickerung auf dem eigenen Grundstück an vier Bedingungen. Prüfen Sie sie in dieser Reihenfolge:
- Über die belebte Bodenzone. Das Wasser muss die oberen, biologisch aktiven Zentimeter durchlaufen — also flächig über Rasen oder Beet, nicht über einen Sickerschacht und nicht über ein Rohr ins Erdreich.
- Außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Ob Ihr Grundstück in einer Schutzzone liegt, zeigen die Kartendienste der Landesämter für Umwelt; im Zweifel beantwortet die untere Wasserbehörde die Frage.
- Mindestens ein Meter Abstand zum mittleren höchsten Grundwasserstand. Auch diese Angabe liefern die Kartenanwendungen der Länder.
- Nicht auf Nachbargrundstücke. Oberflächiger Abfluss über die Grenze ist unabhängig von der Wasserqualität unzulässig.
Die Grundsätze sind dieselben wie bei jeder anderen Versickerung auf dem Grundstück; wie man Flächen dafür auslegt, beschreibt der Beitrag zum Regenwasser versickern in Mulde und Rigole. Und erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde: Länder und Kommunen können strenger sein als das Merkblatt eines einzelnen Landkreises, und die örtliche Satzung geht vor.
Der kleine Aufstellpool ist der einfachere Fall
Nicht jedes Becken stellt dieselbe Aufgabe. Ein Aufstellpool von drei bis vier Metern Durchmesser und einem Meter Wassertiefe fasst rund sieben bis zwölf Kubikmeter — ein Bruchteil eines eingelassenen Beckens. Bei diesen Mengen ist eine Wasserpflege ganz ohne Chlor realistisch: Abdeckung gegen Eintrag, ein Kartuschenfilter, der täglich läuft, und ein kompletter Wasserwechsel in der Saison statt dauerhafter Desinfektion.
Dieser Verzicht rechnet sich beim Ablassen doppelt. Es entfällt die Wartezeit auf den Chlorabbau, es entfällt die Frage nach Cyanursäure, und die Menge verteilt sich ohne Weiteres über den Garten: Sieben Kubikmeter auf hundert Quadratmeter sind 70 Liter je Quadratmeter, also eine Höhe von sieben Zentimetern — eine Größenordnung, die ein normal durchlässiger Boden aufnimmt. Die vier Bedingungen aus dem vorigen Abschnitt gelten trotzdem, ebenso das Verbot, auf Nachbargrundstücke abzuleiten. Was bei der Aufstellung solcher Becken sonst zu beachten ist, behandelt der Beitrag zum Aufstellpool.
Ein kleines Planschbecken für Kinder ist der Grenzfall nach unten. Kam nichts hinein außer Leitungswasser, spricht nichts gegen die Verwendung im Garten. Wurden dagegen über Wochen Sonnencreme und Seife eingetragen, verteilen Sie das Wasser lieber breitflächig und nicht direkt an empfindlichen Pflanzen.
Der Gully ist der gefährlichste Weg
Ein Straßenablauf sieht aus wie der bequemste Weg und ist der riskanteste. In Trennsystemen führt er nicht zur Kläranlage, sondern direkt oder nur gering behandelt in ein Gewässer. Wer dort behandeltes Poolwasser einleitet, benutzt ein Gewässer ohne Erlaubnis — der Tatbestand, auf den sich § 103 WHG mit seinem Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro bezieht. Wird das Gewässer dabei nachteilig verändert, kommt § 324 StGB in Betracht, der die Gewässerverunreinigung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht; auch der Versuch ist strafbar.
Ob der Ablauf vor Ihrem Haus in ein Trenn- oder ein Mischsystem führt, wissen Sie nicht durch Hinsehen. Der Abwasserbetrieb weiß es. Ein Anruf dauert fünf Minuten und ersetzt jede Vermutung.
Die Menge ist ein eigenes Problem
Selbst einwandfreies Wasser kann Schaden anrichten, wenn es zu schnell kommt. Dreißig Kubikmeter, auf hundert Quadratmeter Rasen verteilt, sind 300 Liter je Quadratmeter — eine Wassersäule von 30 Zentimetern, die der Boden aufnehmen soll. Auf verdichtetem oder lehmigem Untergrund passiert das nicht; das Wasser läuft ab, sucht sich den tiefsten Punkt und steht dann am Lichtschacht oder beim Nachbarn.
Drosseln Sie deshalb den Volumenstrom und verteilen Sie das Ablassen über mehrere Tage. Eine handelsübliche Tauchpumpe fördert leicht 10.000 Liter in der Stunde — mehr, als jede Fläche und die meisten Hausanschlüsse verkraften. Geht das Wasser in den Kanal, gilt dasselbe: Beobachten Sie Kellerabläufe und Revisionsöffnungen, und halten Sie die Vorgaben des Entwässerers zu Menge und Geschwindigkeit ein. Filtern Sie Laub und groben Schmutz vorher ab und entsorgen Sie ihn über Kompost oder Restabfall, statt Leitungen zu verstopfen.
Reinigungslösung vom Säubern der Beckenwände zählt übrigens nie zum unbedenklichen Wasser. Sie gehört nach Produktangabe und örtlichen Einleitbedingungen entsorgt; Reste konzentrierter Chemikalien nimmt die kommunale Schadstoffsammlung. Und mischen Sie niemals verschiedene Poolchemikalien — chlorhaltige Mittel können in falscher Kombination heftig reagieren und giftige Gase freisetzen.
Was Sie vor dem Ablassen tun
Stellen Sie die Chlorung zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Termin ein, nehmen Sie die Abdeckung ab und lassen Sie die Sonne arbeiten. Testen Sie dann auf freies Chlor und fotografieren Sie das Ergebnis. Gehen Sie parallel Ihre Produktliste durch: Steht dort ein Überwinterungs- oder Spezialreinigungsmittel, ist die Entscheidung gefallen und das Wasser gehört in den Schmutzwasserkanal.
Rufen Sie im Zweifel beim kommunalen Abwasserbetrieb an, bevor Sie die Pumpe anschließen — er kennt das Kanalsystem, die zulässige Einleitmenge und die örtliche Satzung. Für die nächste Saison lohnt sich die Gegenrichtung: Eine Abdeckung, konsequente mechanische Reinigung und sparsame Dosierung senken den Chemikalieneinsatz so weit, dass die Frage im Herbst deutlich einfacher zu beantworten ist. Was beim Winterbetrieb sonst noch ansteht, steht im Beitrag zu Pooltechnik und Winterbetrieb.
Quellen und weiterführende Informationen
- Umweltbundesamt – Schwimmbeckenhygiene und Entsorgung von Poolwasser
- Landkreis Oberhavel, untere Wasserbehörde – Merkblatt Umgang mit Poolwasser
- § 103 Wasserhaushaltsgesetz – Bußgeldvorschriften
- § 58 Wasserhaushaltsgesetz – Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
- § 324 Strafgesetzbuch – Gewässerverunreinigung

















