Asbest vor der Sanierung erkunden: Baujahr, Probe und Laborbefund vor dem ersten Bohrloch
Wurde mit dem Bau Ihres Hauses vor dem 31. Oktober 1993 begonnen, kann Asbest auch in Putz, Spachtelmasse und Fliesenkleber stecken. Vor Arbeiten müssen Sie der Firma das Baujahr nennen; eine Laboranalyse kostet 73 bis 238 Euro je Probe.

Das Wichtigste in Kürze
- Asbest darf in Deutschland seit dem 31. Oktober 1993 nicht mehr verwendet werden; bei späterem Baubeginn ist laut Leitlinie von BAuA, BBSR und UBA keine Erkundung nötig.
- Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung müssen auch private Eigentümer der beauftragten Firma vor Arbeitsbeginn das Baujahr und alle vorliegenden Informationen zu Schadstoffen schriftlich oder elektronisch geben (§ 5a GefStoffV).
- Eine Beprobung ist keine Pflicht, wenn ein anerkanntes emissionsarmes Verfahren genutzt oder nach TRGS 519 unter Annahme von Asbest gearbeitet wird; der Abfall gilt dann aber als gefährlicher Abfall.
- Laboranalysen kosten nach Preislisten von Prüflaboren 73 bis 238 Euro je Probe und liegen in der Regel nach drei bis vier Werktagen vor.
Ob Sie vor einer Sanierung nach Asbest suchen müssen, entscheidet zuerst das Datum, an dem mit dem Bau begonnen wurde. Seit dem 31. Oktober 1993 sind Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Für ältere Häuser beschreibt die Leitlinie der Bundesoberbehörden BAuA, BBSR und UBA vier Wege, aus denen Sie wählen:
| Ausgangslage | Erkundung nötig? | Folge für Arbeit und Abfall |
|---|---|---|
| Baubeginn nach dem 31.10.1993 oder Bauteil danach vollständig erneuert | nein | normale Arbeit, normale Entsorgung |
| Bauteil wird nicht angefasst | nein | kein Handlungsbedarf |
| Bohren, Fräsen oder Schleifen mit anerkanntem emissionsarmem Verfahren | keine Probe nötig | Staub und Bohrmehl gelten als asbesthaltig, Entsorgung als gefährlicher Abfall |
| Arbeit nach TRGS 519 unter Annahme von Asbest | keine Probe nötig | Fachfirma, Abfall immer gefährlich |
| Sie wollen ohne Asbestschutz arbeiten oder normal entsorgen | ja, Probe und Labor | erst nach negativem Befund |
Eine Pflicht zur Beprobung gibt es nach der Leitlinie nicht. Wer aber ohne Asbestschutz stemmen, schleifen oder Fliesen abschlagen lassen will, braucht einen Laborbefund, der Asbest in genau diesem Material ausschließt.
Ihre Pflicht als Auftraggeber
Seit der Novelle der Gefahrstoffverordnung gilt § 5a GefStoffV ausdrücklich auch für private Haushalte. Wer Arbeiten an seinem Haus beauftragt, ist „Veranlasser“ und muss der ausführenden Firma vor Beginn schriftlich oder elektronisch alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe geben. Für Asbest gilt eine feste Regel: Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 oder nach 1996 genügt das Baujahr. Liegt das Baujahr zwischen 1993 und 1996, müssen Sie das Datum des Baubeginns nennen, weil nur es zeigt, ob der Stichtag im Oktober 1993 überschritten war.
Praktisch heißt das: Legen Sie dem Angebot eine kurze Mitteilung mit Baujahr, bekannten Umbauten samt Jahr und vorhandenen Befunden bei. Fehlt diese Angabe, muss die Firma selbst von Asbest ausgehen und kalkuliert entsprechend teurer. Wie Sie Angebote mit unterschiedlichen Annahmen vergleichbar machen, beschreibt der Beitrag zum Handwerkerangebot vergleichen.
Wo Asbest in Häusern vor 1993 steckt
Die Leitlinie hebt besonders Verwendungen hervor, die lange übersehen wurden: Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Klebstoffe und Abstandshalter in Betonwänden. Dazu kommen die bekannten Produkte wie Faserzementplatten an Dach und Fassade, Floor-Flex-Platten und schwarze Bitumenkleber unter Bodenbelägen, Rohre aus Asbestzement und Brandschutzplatten. Was beim Bodenbelag gilt, steht im Beitrag zu Asbest in Boden und Kleber.
Das Baujahr des Hauses reicht für die Einordnung nicht aus. Ein Haus von 1955 kann einen Bodenaufbau oder einen Wandputz aus den Siebzigerjahren haben. Ein negativer Befund für eine Fliese sagt außerdem nichts über den Kleber und die Spachtelschicht darunter. Jede Schicht, in die eingegriffen wird, braucht ihre eigene Aussage.
Probe, Labor und Kosten
Eine Materialprobe besteht aus einem Stück von etwa 1 mal 1 Zentimeter, das luftdicht verpackt ins Labor geht. Labore berechnen dafür je nach Material und Analyseverfahren 73 bis 238 Euro je Probe, das Ergebnis liegt meist nach drei bis vier Werktagen vor (Preisliste CRB, Stand 2026). Bei einer Badsanierung mit Wandputz, Fliesenkleber und Bodenkleber sind das drei Proben, also rund 220 bis 710 Euro Laborkosten. Anfahrt und Probenahme durch einen Sachverständigen kommen hinzu.
Testkits für die Probe in Eigenregie gibt es, die Leitlinie rät davon aber ab: Baujahr und Umbauphasen dürfen Laien ermitteln, Beprobung und Analyse sollen ausschließlich fachkundige Personen übernehmen. Der Grund ist nicht nur der Staub beim Herausbrechen, sondern die Aussagekraft. Asbest ist in Putzen und Spachteln oft ungleichmäßig verteilt, die nötige Probenzahl hängt vom Material ab (VDI 6202 Blatt 3), und auch eine umfangreiche Beprobung liefert keine hundertprozentige Sicherheit. Bis zum Befund bleibt das Bauteil unbearbeitet.
Wenn Asbest gefunden wird
Ein positiver Befund heißt nicht, dass alles sofort heraus muss. Fest gebundener Asbest in einem intakten Bauteil, das unberührt bleibt, ist kein Sanierungsfall. Kritisch wird es erst beim Bearbeiten. Instandhaltungsarbeiten in asbesthaltigen Schichten, etwa Dübellöcher oder Schlitze für Leitungen, sind nur mit anerkannten emissionsarmen Verfahren erlaubt, die die Faserfreisetzung meist deutlich unter 10.000 Fasern je Kubikmeter halten. Das Entfernen von Putzen, Fliesenklebern oder Beschichtungen gilt als Abbrucharbeit und gehört in die Hände einer Firma mit Sachkunde nach TRGS 519.
Planen Sie die Erkundung deshalb vor die Ausschreibung und nicht in die Bauzeit. Ein Fund nach Baubeginn stoppt die Baustelle und endet fast immer in einem Nachtrag; wie Sie den prüfen, steht im Beitrag zu Nachtrag und Zusatzleistung. In die Kostenreserve für die Altbausanierung gehört ein Asbestfund nur, wenn die Erkundung ihn nicht ausschließen konnte.
Befunde gehören in die Hausakte
Laborberichte mit Probenstelle und Schicht, Entsorgungsnachweise und Freigaben nach einer Sanierung bewahren Sie dauerhaft auf. Bei der nächsten Arbeit genügen sie als Information nach § 5a GefStoffV, und beim Verkauf belegen sie, welche Bauteile geprüft sind. Wie Sie solche Unterlagen ordnen, zeigt der Beitrag zur digitalen Hausakte.
Quellen und weiterführende Informationen
- BAuA, BBSR und UBA – Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden (Fassung 2020, in Überarbeitung)
- § 5a Gefahrstoffverordnung – Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser
- BAuA – TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- CRB GmbH – Asbest-Analyse, Preise und Bearbeitungsdauer

















