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Photovoltaik 2026: Was das Solarspitzengesetz für neue Anlagen bedeutet

Bei negativen Börsenstrompreisen wird für neue PV-Anlagen keine Einspeisevergütung gezahlt. Der Förderzeitraum verlängert sich dafür entsprechend.

Digitaler Stromzähler in einer Photovoltaikinstallation
Digitaler Stromzähler in einer PhotovoltaikinstallationFoto: Achimsh / Wikimedia Commons, bearbeitet (Zuschnitt)CC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Die seit Februar 2025 geltende Regel betrifft Zeiträume mit negativen Börsenstrompreisen.
  • Die nicht vergüteten Zeiträume werden laut Verbraucherzentrale an die Förderzeit angehängt.
  • Eigenverbrauch, Speicher und steuerbare Verbraucher gewinnen bei der Planung an Gewicht.

Wer 2026 eine neue Photovoltaikanlage plant, sollte einen Punkt im Angebot verstehen: Seit Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz. In Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen wird für neu betroffene Anlagen keine Einspeisevergütung gezahlt.

Keine Vergütung heißt nicht: Strom verschenkt

Die Regelung betrifft nur den eingespeisten Strom in den jeweiligen Negativpreiszeiten. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale geht die Förderzeit dadurch nicht verloren: Die betroffenen Zeiträume werden an den ursprünglich vorgesehenen Vergütungszeitraum angehängt. Auch Strom, der zunächst in einer Batterie gespeichert wird, kann weiter vergütet werden.

Eigenverbrauch realistischer planen

Für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage bleibt entscheidend, wie viel Solarstrom im Haus direkt genutzt werden kann. Verbrauchszeiten lassen sich zum Teil verschieben – etwa bei Waschmaschine, Geschirrspüler, Wärmepumpe oder Wallbox. Ein Speicher kann den Eigenverbrauch erhöhen, ist aber kein Selbstzweck. Seine Größe sollte zum Abend- und Nachtverbrauch passen.

Was ins Angebot gehört

Eigentümer sollten sich schriftlich erläutern lassen, ob die angebotene Steuerung auf die neue Rechtslage vorbereitet ist und welche Annahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung zugrunde liegen. Wichtig sind außerdem Angaben zu Modulen, Wechselrichter, Anmeldung, Zählerkonzept, Speicher und möglichen Zusatzkosten.

Praxisregel: Ertragsprognose und Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht mit einer Garantie verwechseln. Beide beruhen auf Annahmen zu Wetter, Verbrauch und künftigem Anlagenbetrieb.

Unverändert gilt: Auch Ost- und Westdächer können sinnvoll sein, wenn sie wenig verschattet sind und die Stromerzeugung gut zum Tagesverbrauch des Haushalts passt.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Verbraucherzentrale – Planung einer Photovoltaikanlage
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