Handwerker ohne Rechnung: Der Preisnachlass kann alle Mängelrechte kosten
Eine Ohne-Rechnung-Abrede ist kein harmloser Rabatt. Der Werkvertrag kann nichtig sein, während Bußgeld-, Steuer- und Beweisrisiken bleiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer bewussten Ohne-Rechnung-Abrede kann der Werkvertrag insgesamt nichtig sein.
- Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen dann grundsätzlich weder Mängel- noch Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers.
- Private Auftraggeber müssen Rechnungen und Zahlungsbelege zu grundstücksbezogenen Leistungen zwei Jahre aufbewahren.
„Mit Rechnung kostet es mehr.“ Hinter diesem Satz steckt kein gewöhnlicher Verhandlungsspielraum. Vereinbaren Auftraggeber und Handwerker bewusst, Umsatz zu verheimlichen, kann der gesamte Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig sein.
Der vermeintliche Preisvorteil wird besonders teuer, wenn die Arbeit mangelhaft ist. Der Bundesgerichtshof hat seine Linie mehrfach bestätigt: Bei einer auch nur teilweisen Schwarzgeldabrede bestehen grundsätzlich keine gegenseitigen vertraglichen Ansprüche.
Keine Mängelrechte aus einem nichtigen Vertrag
Ist der Vertrag nichtig, kann der Auftraggeber regelmäßig weder Nacherfüllung noch Schadensersatz oder Rückzahlung verlangen. Der Handwerker wiederum kann seinen Werklohn nicht auf normalem Vertragsweg durchsetzen. Das klingt symmetrisch, trifft den Eigentümer aber besonders hart, wenn Dach, Elektrik oder Abdichtung fehlerhaft ausgeführt wurden und eine Sanierung nötig ist.
Auch eine nachträgliche Abrede kann den zunächst legalen Vertrag erfassen. Wer nach Ausführung einen Teil „bar ohne Rechnung“ zahlt, schafft daher nicht bloß einen Nebenfehler.
Barzahlung ist nicht automatisch Schwarzarbeit
Eine Rechnung darf grundsätzlich bar bezahlt werden, wenn Leistung, Betrag und Umsatz ordnungsgemäß erfasst werden. Verdächtig ist die bewusste Verknüpfung: keine oder bewusst falsche Rechnung, damit steuerliche Pflichten umgangen und der Preis reduziert werden.
Bestehen Sie auf einer vollständigen Rechnung mit Leistungsbeschreibung, Ausführungsdatum, Unternehmerdaten und ausgewiesener steuerlicher Behandlung. Zahlen Sie möglichst unbar, wenn Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen wollen. Unser Ratgeber zu Handwerkerkosten in der Steuererklärung erläutert die Voraussetzungen.
Aufbewahrungspflicht für private Eigentümer
Bei steuerpflichtigen Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück müssen Privatpersonen Rechnung, Zahlungsbeleg oder andere beweiskräftige Unterlagen zwei Jahre aufbewahren. Dazu zählen Bau-, Reparatur-, Wartungs-, Planungs-, Reinigungs- und bestimmte Gartenleistungen.
Der ausführende Unternehmer muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen. Der Zoll kann im Rahmen seiner Prüfungen Einsicht in die Unterlagen verlangen. Verstöße können Bußgelder auslösen.
Nachbarschaftshilfe ist nicht dasselbe
Gefälligkeiten und Nachbarschaftshilfe sind nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht automatisch Schwarzarbeit, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind. Eine gelegentliche Hilfe unter Freunden gegen kleine Anerkennung unterscheidet sich vom planmäßig betriebenen Handwerk ohne Anmeldung und Steuer.
Die Grenze hängt von Umfang, Wiederholung, Vergütung und wirtschaftlicher Ausrichtung ab. Bei größeren Bauarbeiten kommen zudem Unfallversicherung und Bauherrenpflichten ins Spiel. Mithelfende Personen können bei der BG BAU anzumelden sein.
Qualifikation und Versicherung prüfen
Eine ordentliche Rechnung beweist noch nicht, dass der Betrieb für ein zulassungspflichtiges Handwerk eingetragen ist oder ausreichend haftpflichtversichert arbeitet. Prüfen Sie Impressum, Handwerksrolle beziehungsweise Fachqualifikation, Betriebshaftpflicht und Referenzen. Bei Elektro-, Gas-, Trinkwasser- und Dacharbeiten sind besondere Fach- und Zulassungsvoraussetzungen wichtig.
Wenn eine problematische Abrede bereits besteht
Versuchen Sie nicht, den Sachverhalt durch nachträglich erfundene Rechnungen oder falsche Angaben zu verdecken. Sichern Sie vorhandene Nachrichten und Zahlungsbelege und lassen Sie sich von Rechtsanwalt sowie gegebenenfalls Steuerberatung vertraulich beraten. Die rechtlichen Folgen hängen von der konkreten Vereinbarung und Ausführung ab.
Ein legales, detailliertes Angebot wirkt zunächst teurer. Es kauft aber Mängelrechte, Nachweise, steuerliche Transparenz und die Chance, einen Schaden geordnet zu regulieren. Gerade am Haus ist das kein bürokratischer Aufpreis, sondern ein wesentlicher Teil der Leistung.
























