Mehrgenerationenhaus planen: Private Zonen, barrierefreie Maße und klare Kostenregeln
Ein Mehrgenerationenhaus braucht private Rückzugsbereiche und unabhängig erreichbare Gemeinschaftsflächen. Planen Sie barrierefreie Zugänge und klären Sie Förderung sowie Kostenverteilung vor dem Umbau.

Das Wichtigste in Kürze
- Jede Generation braucht einen eigenen Rückzugsbereich mit Schlafraum und möglichst eigenem Bad; gemeinsame Flächen kommen erst danach.
- Nach DIN 18040-2 gelten innerhalb der Wohnung 120 × 120 cm Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten, mindestens 80 cm lichte Innentürbreite ohne Schwelle und ein Duschplatz mit höchstens 2 cm Absenkung. Die 2 cm gelten nur für die Dusche, nicht für Türen.
- Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen (§ 40 Abs. 4 SGB XI), aber nur, wenn der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Ein Pflegegrad allein garantiert den Zuschuss nicht.
- Der KfW-Zuschuss 455-B steht nach Fachpresse seit 30. Juli 2026 nicht mehr offen; der Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit steht in der KfW-Übersicht.
- Vermieten Sie eine Einliegerwohnung an Angehörige, gilt die Vermietung ab 66 Prozent der ortsüblichen Bruttomiete als voll entgeltlich; zwischen 50 und 66 Prozent entscheidet eine Totalüberschussprognose, darunter werden Werbungskosten anteilig gekürzt (§ 21 Abs. 2 EStG).
Ein Mehrgenerationenhaus funktioniert auf Dauer, wenn jede Generation einen eigenen Rückzugsbereich mit Schlafraum und möglichst eigenem Bad hat und gemeinsame Flächen freiwillig nutzt. Planen Sie innerhalb der Wohnung 120 × 120 cm Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten und mindestens 80 cm lichte Innentürbreite; für Rollstuhlnutzung gelten größere Maße. Innentüren werden schwellenlos geplant, die Dusche niveaugleich mit höchstens 2 cm Absenkung. Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren, wenn der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Eigentum, Kosten und den Fall eines Auszugs regeln Sie schriftlich, bevor investiert wird.
Mehrgenerationenhaus: drei Zonen im Grundriss
| Zone | Was hineingehört | Prüffrage |
|---|---|---|
| Private Zone je Generation | Schlafraum, Bad, Stauraum, möglichst Teeküche | Kann jemand früh schlafen, während andere die Küche nutzen? |
| Gemeinsame Zone | Küche oder Wohnküche, Garten, Hauswirtschaftsraum | Muss jemand durch den privaten Bereich eines anderen gehen, um sie zu erreichen? |
| Übergang | Flur, Treppenhaus, separater Zugang | Gibt es eine Tür, die man schließen kann, und eine akustische Trennung? |
Spielen Sie einen Tag auf dem Grundriss durch: Wege am Morgen, Besuch, Homeoffice, Kinderbetreuung und eine spätere Mobilitätseinschränkung. Ein eigener Eingang ist nicht immer nötig, ein unabhängiger Zugang zum privaten Bereich aber oft wertvoll. Wird daraus eine abgeschlossene zweite Wohnung mit Küche und Bad, ist das baurechtlich meist eine Nutzungsänderung, die Sie beim Bauamt klären müssen. Weitere Wohnmodelle beschreibt der Beitrag zum Mehrgenerationenwohnen.
Barrierefreie Maße nach DIN 18040-2
Die Werte stammen aus DIN 18040-2:2011-09 in der Wiedergabe des Bayerischen Bauministeriums. Die Spalte „Rollstuhlgerecht (R)“ meint die zusätzlichen Anforderungen für Rollstuhlnutzung. Die Tabelle trennt bewusst Wohnungseingang, Innentür und Duschplatz, denn jedes Bauteil hat eigene Maße.
| Bauteil (Abschnitt) | Barrierefrei | Rollstuhlgerecht (R) |
|---|---|---|
| Bewegungsfläche vor WC, Waschtisch, Badewanne und im Duschplatz (5.5.2) | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| Lichte Breite der Wohnungseingangstür (5.3.1.1, Tabelle 1) | 90 cm | 90 cm |
| Lichte Innentürbreite innerhalb der Wohnung (5.3.1.2) | mindestens 80 cm, ohne untere Anschläge oder Schwellen | 90 cm nach Tabelle 1, zusätzlich Bewegungsflächen vor den Türen |
| Duschplatz (5.5.5) | niveaugleich zum Sanitärraum, Absenkung höchstens 2 cm, rutschhemmender Belag | zusätzlich Nachrüstmöglichkeit für Klappsitz und Stützgriffe |
| Flur innerhalb der Wohnung (5.2) | 120 cm nutzbare Breite | zusätzlich mindestens einmal 150 × 150 cm Wendefläche |
Die 2 cm gelten nur für den Duschplatz. Innentüren sind nach der Norm schwellenlos, Absenkungen und Anschläge fallen dort ganz weg. Gemeinsam genutzte Flure außerhalb der Wohnungen, etwa ein Treppenhausflur zwischen zwei Wohneinheiten, regelt Abschnitt 4.3.2: 150 cm Breite, oder 120 cm, wenn mindestens einmal und bei langen Fluren mindestens alle 15 m eine Wendefläche von 150 × 150 cm vorhanden ist.
Ob die Anforderungen für Ihr Vorhaben verbindlich sind, hängt vom Landesbaurecht, der eingeführten Technischen Baubestimmung und gegebenenfalls dem Förderprogramm ab. Die Tabelle ersetzt diese Prüfung nicht. Als Planungsmaß erspart sie Ihnen aber den zweiten Umbau, falls später ein Rollator oder Rollstuhl dazukommt. Wie Sie Schwellen abbauen, zeigt der Beitrag zur barrierearmen Türschwelle, Grundrisse für das Bad der Beitrag zum barrierefreien Badezimmer.
Zwischen Schlaf- und Gemeinschaftsbereich gehört eine Wand mit echtem Schallschutz. Zwei Möbelreihen an einer leichten Trennwand ersetzen sie nicht.
Förderung und Steuer (Stand 10.10.2026)
| Weg | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Pflegekasse, wohnumfeldverbessernde Maßnahme | bis 4.180 € je Maßnahme; leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, bis 4.180 € je Pflegebedürftigem, insgesamt höchstens 16.720 € je Maßnahme | Kann-Leistung, nachrangig: nur wenn der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt (§ 40 Abs. 4 SGB XI) |
| KfW-Zuschuss 455-B | derzeit keine neuen Anträge | Nach Fachpresse seit 30. Juli 2026 ausgeschöpft, in der KfW-Produktübersicht am 10.10.2026 nicht als Produkt gelistet, siehe KfW 455-B Förderstopp |
| KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen | bis 50.000 € je Wohneinheit | Betrag laut KfW-Übersicht; Antragsweg und Fristen vor Vertragsschluss auf der KfW-Produktseite prüfen |
| Vermietung an Angehörige | Werbungskosten voll abziehbar ab 66 % der ortsüblichen Bruttomiete | § 21 Abs. 2 EStG; 50 bis unter 66 %: Totalüberschussprognose; unter 50 %: anteilige Kürzung |
Ein Pflegegrad allein garantiert keinen Zuschuss. Die Pflegekasse prüft im Einzelfall, ob die Maßnahme die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert, und kann dafür eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst einbinden. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie beauftragen: Die Kasse muss nach § 40 Abs. 7 SGB XI innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einbindung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung danach als genehmigt.
Miete unter Angehörigen: Rechenbeispiel
Maßstab ist die ortsübliche Bruttomiete, also Kaltmiete plus nach der Betriebskostenverordnung umlagefähige Kosten. Gezählt wird die vereinbarte und tatsächlich gezahlte Bruttomiete. Annahme: Die ortsübliche Bruttomiete für die Einliegerwohnung liegt bei 700 Euro.
- 66 Prozent: 700 € × 0,66 = 462 €. Ab 462 Euro Bruttomiete gilt die Vermietung als voll entgeltlich, und Sie ziehen Ihre Kosten voll ab.
- 50 Prozent: 700 € × 0,50 = 350 €. Unter 350 Euro teilt das Finanzamt die Überlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil, und Sie ziehen Kosten nur anteilig ab.
- Dazwischen, von 350 Euro bis unter 462 Euro: Das Finanzamt prüft die Einkünfteerzielungsabsicht mit einer Totalüberschussprognose. Der Prognosezeitraum ist typisierend 30 Jahre, bei befristeter Vermietung kürzer. Fällt sie positiv aus, bleibt der volle Abzug erhalten, sonst wird aufgeteilt.
Die Grenzwerte stehen in § 21 Abs. 2 EStG, die Auslegung zu Bruttomiete, Prognose und Prognosezeitraum im Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern. Die ortsübliche Miete müssen Sie selbst belegen, etwa über Mietspiegel oder vergleichbare Angebote. Das Beispiel ist eine Modellrechnung und ersetzt keine steuerliche Beratung zu Ihrem Fall.
Vereinbarungen vor der Investition
Klären Sie schriftlich, wer Eigentümer ist, wer Umbau, laufende Kosten und Reparaturen bezahlt und was bei Pflegebedarf, Trennung, Tod oder Auszug geschieht. Investieren Kinder in das Haus der Eltern, ohne im Grundbuch zu stehen, sichert ein schriftlicher Darlehensvertrag, am besten mit eingetragener Grundschuld, ihren Beitrag. Getrennte oder zumindest messbare Zähler für Strom und Wärme vermeiden Streit über Nebenkosten. Unbezahlte Hilfe im Haushalt oder bei der Pflege sollte nicht stillschweigend zur Gegenleistung für Wohnraum werden: Sprechen Sie Erwartungen offen aus und halten Sie sie fest.
Hinweis zur Entstehung: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Automatisierte Agenten prüfen ihn gegen die genannten Quellen; eine menschliche Fachprüfung oder rechtliche Beratung ist damit nicht verbunden. Die Quellen und die Berechnung des Mietbeispiels sind offengelegt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bayerisches Bauministerium – Planungsgrundlagen barrierefreies Bauen (Wiedergabe von DIN 18040-1 und DIN 18040-2:2011-09, Abschnitte 4.3.2, 5.2, 5.3.1, 5.5.2, 5.5.5, Tabelle 1)
- Sozialgesetzbuch XI – § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Einkommensteuergesetz – § 21 Vermietung und Verpachtung (verbilligte Überlassung)
- Bayerisches Landesamt für Steuern – Merkblatt zur verbilligten Vermietung zu Wohnzwecken (22.11.2022)
- KfW – Förderprodukte für Bestandsimmobilien (Kredit 159 Altersgerecht Umbauen)
- KfW – Barrieren reduzieren mit Förderung
- Energie-Fachberater – Förderstopp: KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit ausgeschöpft (31.07.2026)

















