Gasspeicher könnten für den Winter reichen, Gas bleibt teuer: Was Eigentümer mit Gasheizung jetzt am Tarif prüfen
Mit rund 136 Terawattstunden liegt laut Bundesnetzagentur schon mehr Gas in den Speichern, als im ganzen letzten Winter entnommen wurde. Die Versorgungssicherheit gilt als aktuell gewährleistet – die Preise für neue Gasverträge sind aber gestiegen. Eine Jahreskosten-Rechnung zeigt, wann sich ein Wechsel lohnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Laut Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller lagen um den 12.09.2026 gut 136 Terawattstunden Gas in den deutschen Speichern (rund 55 Prozent) – mehr als die knapp 134 Terawattstunden, die im gesamten letzten Winterhalbjahr ausgespeichert wurden.
- Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung als gering ein, verweist aber auf das erhöhte Preisniveau für Haushaltskunden; im Blick hat sie vor allem die Füllstandsvorgabe von 30 Prozent zum 1. Februar 2027.
- Bei 20.000 Kilowattstunden kostet die örtliche Grundversorgung laut Verivox im Schnitt 2.683 Euro im Jahr, der durchschnittliche Haushaltspreis liegt bei 2.351 Euro; die günstigsten von Finanztip empfohlenen Neukundentarife ohne Bonus entsprechen 2.518 Euro.
- Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, dürfen Sie ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen – in der Grundversorgung nach § 5 GasGVV, im Sondervertrag nach § 41 Abs. 5 EnWG.
Die Sorge vor leeren Gasspeichern hat die Bundesnetzagentur kurz vor Beginn der Heizperiode gedämpft. „Wir haben jetzt schon etwas mehr Gas in den Speichern als wir im gesamten letzten Winterhalbjahr aus den Speichern entnommen haben“, sagte Behördenpräsident Klaus Müller, wie ZDFheute am 12.09.2026 berichtete. In den deutschen Speichern lagen demnach gut 136 Terawattstunden, rund 55 Prozent der Kapazität. Im vergangenen Winter wurden knapp 134 Terawattstunden ausgespeichert. Die LNG-Terminals seien zurzeit zu etwa 45 Prozent ausgelastet, es gebe also Kapazität für zusätzliche Importe.
Für Eigentümer mit Gasheizung ist das eine gute Nachricht zur Versorgung, aber keine zur Rechnung. Die Bundesnetzagentur selbst schreibt in ihrer Lageeinschätzung (Stand 17.09.2026), ein sparsamer Umgang mit Gas bleibe „angesichts des weiterhin erhöhten Preisniveaus für Haushaltskunden sinnvoll“. Neue Gasverträge sind seit dem Frühjahr deutlich teurer geworden. Wer jetzt Tarif, Laufzeit und Kündigungsrechte prüft, kann vor dem ersten kalten Monat noch reagieren.
Warum 136 Terawattstunden beruhigen, aber keine Garantie sind
Im Juli sah die Lage angespannter aus: Mitte des Monats waren die Speicher nur zu 44,7 Prozent gefüllt. Seitdem wurde eingespeichert, doch der Abstand zu früheren Jahren bleibt. Die Bundesnetzagentur schreibt, die Füllstände lägen „deutlich niedriger als in den Vergleichszeiträumen vergangener Jahre“. Zugleich nennt sie die Gasversorgung stabil und schätzt die Gefahr einer angespannten Versorgung „weiterhin als gering“ ein.
Der Vergleich mit dem letzten Winter ist ein Anhaltspunkt, keine Prognose. Wie viel Gas in den kommenden Monaten aus den Speichern fließt, hängt vom Wetter, vom Verbrauch der Industrie und davon ab, wie viel Gas über Pipelines und LNG-Terminals nachkommt. Für die Befüllung sieht Müller die Händler in der Pflicht; staatliche Eingriffe wären „in jedem Fall teuer“, sagte er laut ZDFheute. Wie der Bund den Ausfall wichtiger Importwege absichern will und wer dafür zahlen soll, zeigt die geplante strategische Gasreserve.
Füllstandsvorgaben: 80, 45 oder 30 Prozent – je nach Speicher und Stichtag
Nach § 35b des Energiewirtschaftsgesetzes sollen Gasspeicher am 1. Oktober zu 80, am 1. November zu 90 und am 1. Februar zu 30 Prozent gefüllt sein. Davon weicht die Gasspeicherfüllstandsverordnung vom 05.05.2025 ab, die bis zum Ablauf des 31.03.2027 gilt:
- Am 1. November gilt für die meisten Speicher eine Vorgabe von 80 Prozent. Für die sechs Speicher Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen sind es 45 Prozent, wegen ihrer deutlich langsameren Ein- und Ausspeicherleistung und ihrer geografischen Lage.
- Am 1. Februar gelten 30 Prozent, für die vier Speicher Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg 40 Prozent.
Die Vorgaben gelten je Speicheranlage, nicht als Bundesdurchschnitt. Finanztip hält es für wahrscheinlich, dass die 80-Prozent-Marke zum 1. November in diesem Jahr verfehlt wird. Die Bundesnetzagentur bewertet die Lage nach eigener Aussage „mit einem besonderen Fokus auf die Füllstandsvorgabe von 30 % zum 1. Februar 2027“.
Warum Ihre Gasrechnung noch hinterherläuft
In der amtlichen Preisstatistik ist der Anstieg bei Gas noch nicht angekommen. Laut Statistischem Bundesamt waren Energieprodukte im August 2026 zwar um 10,5 Prozent teurer als ein Jahr zuvor, vor allem wegen Kraftstoffen und Heizöl (plus 49,6 Prozent). Erdgas einschließlich Betriebskosten kostete dagegen 2,9 Prozent weniger als im August 2025 – laut Destatis teilweise wegen der seit Jahresbeginn umgesetzten Maßnahmen der Bundesregierung. Die BDEW-Gaspreisanalyse vom 24.08.2026 nennt für Einfamilienhäuser einen Durchschnittspreis von 11,93 Cent je Kilowattstunde für 2026 bisher, weist aber auf einen jüngsten Aufwärtstrend hin.
Der Grund für den Abstand: Versorger kaufen Gas zu großen Teilen langfristig ein und geben höhere Einkaufspreise mit Verzögerung weiter. Neukundenangebote reagieren am schnellsten. Laut Verivox stiegen die günstigsten Neukundenangebote seit Anfang März 2026 von rund 8 auf 10 Cent je Kilowattstunde; Anfang September kletterte der Großhandelspreis am niederländischen TTF auf knapp 74 Euro je Megawattstunde, den höchsten Stand seit mehr als drei Jahren. Finanztip nennt für die günstigsten empfohlenen Neukundentarife mit zwölf Monaten Preisgarantie 12,59 Cent je Kilowattstunde (Stand 15.09.2026, Grundpreis eingerechnet, Boni nicht). Verivox-Energieexperte Thorsten Storck erwartet, dass bei anhaltend hohen Großhandelspreisen früher oder später auch Bestandskunden Erhöhungen zwischen 10 und 20 Prozent treffen.
Jahreskosten im Einfamilienhaus: 15.000 und 20.000 Kilowattstunden im Vergleich
Die folgende Modellrechnung übersetzt veröffentlichte Durchschnittswerte in Jahreskosten. Ausgangspunkt sind Mischpreise, die Arbeits- und Grundpreis für 20.000 Kilowattstunden bereits enthalten.
Formel: Mischpreis = Jahreskosten bei 20.000 kWh ÷ 20.000 kWh. Für 15.000 kWh gilt: Arbeitspreis = Mischpreis − (Grundpreis ÷ 20.000 kWh); Jahreskosten = 15.000 kWh × Arbeitspreis + Grundpreis.
Annahme: Grundpreis 180 Euro im Jahr (15 Euro im Monat) für alle Varianten. Diese Zahl ist eine Rechenannahme, kein Durchschnittswert; sie verändert das Ergebnis bei 15.000 kWh nur um 45 Euro gegenüber einer rein linearen Umrechnung. Beträge auf volle Euro, Preise auf zwei Nachkommastellen gerundet.
| Tarifsituation (Quelle, Stand) | Mischpreis bei 20.000 kWh | Jahreskosten 20.000 kWh | Jahreskosten 15.000 kWh |
|---|---|---|---|
| Örtliche Grundversorgung, Durchschnitt (Verivox, 07.09.2026) | 13,42 ct/kWh | 2.683 € | 2.057 € |
| Durchschnittlicher Haushaltspreis (Verivox, 07.09.2026) | 11,76 ct/kWh | 2.351 € | 1.808 € |
| Szenario: Durchschnittspreis nach Erhöhung um 10 % | 12,93 ct/kWh | 2.586 € | 1.985 € |
| Szenario: Durchschnittspreis nach Erhöhung um 20 % | 14,11 ct/kWh | 2.821 € | 2.161 € |
| Günstigste empfohlene Neukundentarife ohne Bonus (Finanztip, 15.09.2026) | 12,59 ct/kWh | 2.518 € | 1.934 € |
| Günstigster empfohlener Tarif mit Bonus, erstes Jahr (Verivox, 07.09.2026) | 10,96 ct/kWh | 2.192 € | 1.689 € |
Erstens: Wer noch in der Grundversorgung ist, zahlt bei 20.000 Kilowattstunden im Schnitt 165 Euro mehr als mit dem günstigsten bonusfreien Neukundentarif und 491 Euro mehr als mit dem günstigsten Bonustarif im ersten Jahr. Zweitens: Ein laufender Vertrag zum Durchschnittspreis ist derzeit günstiger als neue Angebote ohne Bonus – ein Wechsel ohne Anlass kann also teurer werden. Drittens: Die Schwelle liegt bei rund 7 Prozent. Hebt Ihr Versorger einen Durchschnittstarif um mehr als 7 Prozent an, liegt er über dem bonusfreien Neukundenangebot von 12,59 Cent.
Die Aussagekraft ist begrenzt: Alle Werte sind bundesweite Mittel. Netzentgelte und Grundversorgerpreise unterscheiden sich stark nach Region; laut Verivox reicht die Ersparnis gegenüber der Grundversorgung von 188 Euro in Hamburg bis 964 Euro in Thüringen. Boni fallen nur im ersten Jahr an, und Neukundenpreise können bis zu Ihrem Wechsel weiter steigen.
Preiserhöhung angekündigt: Welche Kündigungsrechte Sie haben
Ob und wie schnell Sie aus einem Gasvertrag herauskommen, hängt davon ab, in welcher Vertragsform Sie beliefert werden. Die Bezeichnung steht auf Ihrer Rechnung; § 40 EnWG verpflichtet Versorger, dort anzugeben, ob Sie in der Grundversorgung sind, und den nächstmöglichen Kündigungstermin samt Frist zu nennen.
| Ihre Lage | Pflicht des Versorgers | Ihr Recht | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Grundversorgung, Preiserhöhung angekündigt | Öffentliche Bekanntgabe und Brief mindestens sechs Wochen vorher; Änderung nur zum Monatsbeginn | Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden; die Erhöhung gilt für Sie nicht, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung einen neuen Liefervertrag nachweisen | § 5 Abs. 2 und 3 GasGVV |
| Grundversorgung ohne Preisänderung | – | Kündigung mit zwei Wochen Frist, in Textform, ohne Entgelt für den Wechsel | § 20 GasGVV |
| Sondervertrag mit Preisänderungsrecht, Erhöhung angekündigt | Unterrichtung von Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher, mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang | Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden, ohne gesondertes Entgelt | § 41 Abs. 5 EnWG |
| Unveränderte Weitergabe einer Mehrwertsteueränderung oder gesunkener staatlicher Preisbestandteile | Keine Unterrichtung nach Abs. 5 nötig | Kein außerordentliches Kündigungsrecht | § 41 Abs. 6 EnWG |
| Vertrag mit Preisgarantie in der Erstlaufzeit | – | Ordentliche Kündigung zum Vertragsende; in AGB darf die Kündigungsfrist vor Ablauf höchstens einen Monat betragen, eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist zulässig | § 309 Nr. 9 BGB |
Wichtig bei der Sonderkündigung: Stimmen Sie den Lieferbeginn des neuen Anbieters auf den Tag ab, an dem die Erhöhung wirksam würde. Prüfen Sie beim neuen Vertrag, was die Preisgarantie abdeckt. Verivox unterscheidet eine vollständige Garantie, bei der nur Mehrwertsteueränderungen weitergegeben werden dürfen, von eingeschränkten Varianten, bei denen Steuern, Abgaben und Umlagen oder auch Netzentgelte angepasst werden können. Die Übersicht ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelvertrags; bei strittigen Klauseln helfen die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG weiter.
Was Sie vor dem ersten kalten Monat erledigen
Legen Sie die letzte Jahresabrechnung neben die Tabelle und rechnen Sie Ihren Mischpreis aus: Verbrauch mal Arbeitspreis plus Jahresgrundpreis, geteilt durch den Verbrauch. Liegt er über den aktuellen Neukundenangeboten in Ihrer Postleitzahl, lohnt der Wechsel; liegt er darunter, behalten Sie den Vertrag und achten auf Post Ihres Versorgers. Notieren Sie das Ende einer Preisgarantie im Kalender und fotografieren Sie bei einer Preisänderung den Zählerstand am Stichtag, damit die Abgrenzung auf der Abrechnung nachvollziehbar bleibt.
Der zweite Hebel ist der Verbrauch, denn jede eingesparte Kilowattstunde wirkt unabhängig vom Tarif – etwa über eine passend eingestellte Heizkurve. Ob Ihr Verbrauch tatsächlich gesunken ist oder nur der Winter milder war, zeigt die Witterungsbereinigung des Heizverbrauchs. Wer über die nächsten Jahre plant, sollte zusätzlich im Blick behalten, wie sich der CO2-Preis 2027 entwickeln soll – er steckt in jedem Gastarif.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesnetzagentur – Aktuelle Lage der Gasversorgung (Lageeinschätzung, Stand 17.09.2026)
- ZDFheute – Bundesnetzagentur: Gasspeicher könnten für Winter reichen (12.09.2026)
- Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 130 – Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) vom 05.05.2025
- Gesetze im Internet – § 41 Energiewirtschaftsgesetz (Energielieferverträge mit Letztverbrauchern)
- Statistisches Bundesamt – Inflationsrate im August 2026 bei +2,9 % (Pressemitteilung Nr. 320 vom 10.09.2026)
- Verivox – Gaspreise auf Drei-Jahres-Hoch: Tarifwechsel spart je nach Region bis zu 964 Euro (07.09.2026)















