Grundversorgung einfach erklärt
Sicheres Standardangebot des zuständigen Grundversorgers, das greift, solange kein gewählter Wettbewerbstarif besteht – bei Strom wie bei Gas.
Was bedeutet Grundversorgung?
Jedes Strom- und Gasnetzgebiet weist einen gesetzlich bestimmten Grundversorger auf. Solange kein anderer Liefervertrag besteht – etwa nach einem Umzug oder nach Ablauf eines alten Tarifs –, beliefert dieser den Haushalt.
Preis und Konditionen legt der zuständige Grundversorger in einer öffentlichen Liste für die Grundversorgung fest. Damit können Haushalte Angebote verschiedener Anbieter vergleichen und nachgelieferte Rechnungen Position für Position prüfen.
Einen Versorgerwechsel vollzieht allein die Unterschrift unter einen Liefervertrag eines anderen Unternehmens – die Grundbelieferung endet darauf automatisch. Still problematisch ist der umgekehrte Fall: Läuft ein gewählter Tarif aus und kein Folgevertrag entsteht, fällt der Haushalt unbemerkt auf die meist deutlich teurere Grundversorgung zurück.
Warum ist der Begriff für Eigentümer wichtig?
Wer gerade beliefert, steht in der jeweiligen letzten Abrechnung. Sich regelmäßig Alternativangebote anzusehen lohnt fast immer, denn viele Haushalte kennen ihren eigentlichen Vertragspartner gar nicht. Auch Kündigungen und Wechselbestätigungen archivieren: Mit diesen Papieren lassen sich Rückbuchungen sauber abrechnen.
