Elementarschaden-Pflichtversicherung: Was Hausbesitzer 2026 wissen müssen
Die Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden läuft auf Hochtouren. Was Hausbesitzer über Elementarschutz, das GDV-Modell und die geplanten Änderungen wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Koalitionsvertrag ist eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vorgesehen – die Details stehen noch.
- Der GDV schlägt das Modell 'Elementar Re' vor: Risikoteilung für Hochrisikogebäude mit Beitragsobergrenzen.
- Rund 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland haben aktuell keinen Elementarschutz.
- Prävention bleibt entscheidend: Versicherung gleicht Schäden aus, verhindert sie aber nicht.
Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 hat die Debatte um Elementarschäden neu entfacht. Fünf Jahre später bleibt die Versicherungslücke groß: Rund 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland haben keinen Schutz gegen Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine Pflichtversicherung vorgesehen – die konkreten Regelungen stehen noch aus.
Was Hausbesitzer jetzt über den Stand der Diskussion, das GDV-Konzept und die eigenen Versicherungsbedingungen wissen müssen.
Was ist eine Elementarschadenversicherung?
Eine Elementarschadenversicherung ergänzt die bestehende Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden ab, die durch Naturgewalten entstehen – vor allem Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen und Rückstau. Rückstau spielt dabei eine besondere Rolle: Bei Starkregen kann Abwasser aus dem Kanal in Kellerabläufe drücken und Keller überschwemmen.
Wichtig für die Einordnung: Sturm und Hagel sind in der Regel bereits in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Elementarschäden sind es nicht automatisch. Viele Hausbesitzer gehen fälschlicherweise davon aus, umfassend geschützt zu sein.
Wie groß ist die Versicherungslücke?
Die Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen ein klares Bild: 2025 hatten rund 41 Prozent der Wohngebäude keinen Elementarschutz. Das bedeutet, dass bei einem Elementarschaden etwa vier von zehn Eigentümern die Kosten weitgehend selbst tragen müssen.
Die GDV-Statistik für 2025 verzeichnet rund 1,4 Milliarden Euro Schäden durch Naturgefahren – davon rund 1,0 Milliarde Euro durch Sturm und Hagel und rund 400 Millionen Euro durch Elementargefahren. Langfristig betrachtet liegen die Elementarschäden durchschnittlich bei zwei Milliarden Euro pro Jahr. 2025 war damit vergleichsweise ruhig.
Besonders betroffen sind Gebäude in Hochrisikogebieten. Der GDV nennt mehr als 400.000 Wohngebäude, bei denen risikogerechte Prämien kaum bezahlbar sind. In diesen Gebieten bewegen sich die Kosten teilweise über 2.000 Euro pro Jahr – bei einer durchschnittlichen Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung liegen die Kosten bei rund 608 Euro.
Das GDV-Konzept “Elementar Re”
Die Versicherungswirtschaft hat ein Gesamtkonzept vorgelegt, das über eine reine Pflichtversicherung hinausgeht. Im Mittelpunkt steht das Modell “Elementar Re” – ein Mechanismus zur Risikoteilung für Hochrisikogebäude.
Die Kernpunkte des Konzepts:
- Regelfall mit Opt-out: Elementarschutz könnte im Neu- und Bestandsgeschäft automatisch vorgesehen sein. Nach transparenter Information könnte bewusst widersprochen werden.
- Beitragsobergrenzen: Für Hochrisikogebäude sind nach Gebäudegröße gestaffelte Obergrenzen vorgesehen. Die Differenz zur eigentlich erforderlichen Prämie würde über eine Solidarumlage ausgeglichen.
- Staatsbeteiligung: Der Staat soll für rechtlichen Rahmen, Prävention und Katastrophenschutz zuständig bleiben. Eine staatliche Rückdeckung ist nur bei sehr seltenen Extremereignissen ab rund 30 Milliarden Euro vorgesehen.
- Risikobündelung: Klar definierte Hochrisiken könnten an “Elementar Re” übertragen und dort gebündelt werden. Der Vertrag bleibt beim Erstversicherer.
Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, formuliert das Ziel: “Ein Sicherungssystem, das dauerhaft funktioniert: fair für Hauseigentümer, stabil für den Markt und tragfähig für die öffentliche Hand.”
Was sagt der Koalitionsvertrag?
Die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist im Koalitionsvertrag verankert. Die Bundesregierung prüft jedoch, ob es eine Abwahlmöglichkeit geben soll. Konkret ist noch nichts beschlossen.
Die Linken im Bundestag haben im März 2026 einen Antrag eingebracht, der eine kurzfristige Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung fordert. Die Kosten sollen demnach nicht auf Mieter umgelegt werden. Ein Elementarschaden-Fonds als “solidarischer Schadenspool” soll die Absicherung ergänzen.
Warum Prävention entscheidend bleibt
Versicherung gleicht Schäden aus – sie verhindert sie nicht. Der GDV betont, dass Prävention gerade bei Starkregen, Hochwasser und Rückstau darüber entscheidet, ob Schäden entstehen und wie groß sie ausfallen. Das wirkt sich indirekt auf die Bezahlbarkeit aus: Weniger Schäden senken den Druck auf die Prämien.
Kommunale Planung spielt eine Rolle. Der GDV weist darauf hin, dass seit dem Jahr 2000 rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden sind – mehr als 32.000 davon in Überschwemmungsgebieten. Insgesamt liegen etwa 300.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Lagen.
Was Hausbesitzer jetzt prüfen sollten
Die Diskussion um eine Pflichtversicherung bietet einen Anlass, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen:
- Versicherungsschein prüfen: Ist Elementarschutz enthalten? Suchen Sie nach Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Erdsenkung.
- Selbstbehalt notieren: Viele Verträge sehen einen Selbstbehalt von zehn Prozent der Schadenssumme vor, mindestens 500 Euro, maximal 5.000 Euro.
- Leistungsniveau verstehen: Wohngebäude sind häufig zum gleitenden Neuwert versichert. Das bedeutet, Schäden werden zu aktuellen Baukosten reguliert – inklusive öffentlich-rechtlicher Anforderungen.
- Präventionsmaßnahmen ergreifen: Rückstauklappen, Drainagen und Kellerablaufverschlüsse können Schäden verhindern oder mindern.
Pflichtversicherung politisch offen, eigener Schutz jetzt prüfbar
Die Elementarschaden-Pflichtversicherung bleibt ein Baustein der Klimaanpassung. Ob sie kommt, wann und in welcher Form – das wird die politische Diskussion der nächsten Monate entscheiden. Für Hausbesitzer gilt: Den eigenen Schutz prüfen, Prävention ernst nehmen und die Entwicklung beobachten. Die Versicherungslücke ist groß, aber schließbar.















