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Bundesregierung will zirkuläres Bauen mit neuen Regeln stärken

Ein Aktionsprogramm soll die Wiederverwendung von Bauteilen erleichtern, Materialdaten verfügbar machen und Regeln für Ersatzbaustoffe vereinfachen.

Sortierte Baustoffe und wiederverwendbare Bauteile auf einer Baustelle: Ziegel, Holzbalken und Stahlträger
Sortierte Baustoffe und wiederverwendbare Bauteile auf einer Baustelle: Ziegel, Holzbalken und StahlträgerFoto: Generiert für Hausbesitzer NewsAlle Rechte vorbehalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung will die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie mit einem Aktionsprogramm umsetzen, das besonders den Bausektor anspricht.
  • Ausgebaute, technisch geeignete und schadstofffreie Bauteile sollen leichter direkt im Produktkreislauf bleiben können.
  • Geplant sind Änderungen am Kreislaufwirtschaftsrecht, eine Novelle der Ersatzbaustoffverordnung und stärker digitalisierte Nachweise.
  • Eigentümer sollten Wiederverwendung, Schadstoffprüfung, sortenreinen Rückbau und Materialdokumentation schon in der Planung vereinbaren.

Die Bundesregierung will die Wiederverwendung von Baustoffen und Bauteilen im Bausektor erleichtern. Ein Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie soll dafür rechtliche Hürden senken, Materialdaten besser nutzbar machen und die Regeln für mineralische Ersatzbaustoffe praxistauglicher gestalten. Das geht aus einem am 16. Juli 2026 veröffentlichten BauNetz-Interview mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesbauministerium, Sören Bartol, hervor.

Ausgebaute Bauteile sollen nicht vorschnell zu Abfall werden

Ein zentrales Problem liegt nach Bartols Darstellung in der rechtlichen Einordnung ausgebauter Bauteile. Sobald ein Fenster, ein Stahlträger, Ziegel oder eine Fassadenplatte aus dem ursprünglichen Gebäude gelöst wird, kann in der Praxis schnell die Abfalleigenschaft zugeschrieben werden. Das macht eine direkte Wiederverwendung rechtlich riskant und wirtschaftlich unattraktiv.

Die Bundesregierung will deshalb das Kreislaufwirtschaftsgesetz weiterentwickeln. Technisch geeignete und schadstofffreie Bauteile sollen möglichst im Produktkreislauf bleiben können, statt zunächst in das Abfallregime zu fallen und erst über zusätzliche Verfahren wieder als Ersatzbaustoff zugelassen zu werden. Neben dem Ressourcenschutz nennt Bartol die Versorgungssicherheit als Ziel: Wiedergewonnene Baustoffe können die Abhängigkeit von Primärrohstoffen und störanfälligen Lieferketten verringern.

Für private Eigentümer wird das vor allem bei größeren Umbauten, Dacharbeiten und Teilabbrüchen greifbar. Wiederverwendung beginnt nicht auf dem Wertstoffhof, sondern bei der Bestandsaufnahme. Bauteile müssen identifiziert, beschädigungsarm ausgebaut, geprüft, gelagert und für einen neuen Einsatz dokumentiert werden.

Drei Hemmnisse bremsen den Markt

Bartol nennt drei zentrale Hindernisse. Erstens erschwert die schnelle Einordnung als Abfall den Wiedereinsatz. Zweitens sind neue Primärbaustoffe häufig günstiger als geprüfte und aufbereitete Sekundärmaterialien. Drittens fehlen bundesweit digital nutzbare Daten darüber, welche Materialien in Gebäuden vorhanden sind und wann sie verfügbar werden.

Damit entsteht ein praktisches Henne-Ei-Problem: Planer können gebrauchte Bauteile nur verbindlich vorsehen, wenn Qualität, Menge und Lieferzeit bekannt sind. Rückbauunternehmen investieren wiederum nur in sorgfältige Demontage und Lagerung, wenn verlässliche Nachfrage besteht. Das Aktionsprogramm soll die Rahmenbedingungen so verändern, dass aus einzelnen Pilotprojekten ein belastbarer Markt entstehen kann.

Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie wurde im Dezember 2024 beschlossen. Sie erfasst den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien, von der Gestaltung über eine lange Nutzung bis zu Wiederverwendung und Recycling. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums decken Sekundärrohstoffe derzeit nur rund 13 Prozent des gesamten Rohstoffverbrauchs in Deutschland.

Ersatzbaustoffverordnung soll einfacher werden

Noch in dieser Legislaturperiode ist nach dem Interview eine Novelle der Ersatzbaustoffverordnung vorgesehen. Grundlage soll eine Auswertung des Umweltbundesamtes sein. Die Bundesregierung plant Vereinfachungen und einheitlichere Regeln bei der Güteüberwachung mineralischer Ersatzbaustoffe. Dokumentationspflichten sollen stärker digital abgewickelt werden.

Mineralische Ersatzbaustoffe entstehen etwa aus aufbereitetem Beton, Ziegeln oder anderen mineralischen Bauabfällen. Sie können in geeigneten Anwendungsbereichen neue Gesteinskörnungen ersetzen. Ob ein Material eingesetzt werden darf, hängt jedoch von Qualität, Schadstoffwerten, Einbauweise und Standortbedingungen ab. Eine vereinfachte Verwaltung hebt diese technischen Anforderungen nicht auf.

Auch bei Altholz bleibt der Zielkonflikt bestehen. Eine stoffliche Nutzung hält Kohlenstoff länger im Material, während eine Verbrennung Wärme liefert. Zugleich dürfen Schadstoffgrenzwerte und das Vermischungsverbot nicht ausgehöhlt werden. Die Regierung sucht laut Bartol nach Vereinfachungen, ohne die Schutzstandards zu senken.

Eigentümer sollten den Rückbau im Auftrag beschreiben

Für ein konkretes Sanierungsprojekt ändert das angekündigte Programm noch nicht sofort die geltenden Entsorgungs- und Nachweispflichten. Es zeigt aber, welche Angaben künftig wichtiger werden. Eigentümer sollten bereits bei der Ausschreibung festlegen, welche Bauteile erhalten, wiederverwendet, getrennt zurückgebaut oder verwertet werden sollen.

Bei älteren Gebäuden gehört eine Schadstofferkundung vor zerstörenden Arbeiten dazu. Technische Eignung und Schadstofffreiheit sind ausdrücklich Voraussetzungen für die weitere Nutzung. Ohne belastbare Prüfung kann aus einem vermeintlich wertvollen Altbauteil ein Kosten- und Haftungsrisiko werden.

Lassen Sie Angebote deshalb nicht nur nach Abbruchpreis vergleichen. Fragen Sie nach Demontageverfahren, Trennung der Stoffgruppen, Zwischenlagerung, Transport, Prüfungen und Entsorgungsnachweisen. Vereinbaren Sie außerdem, wem ausgebaute Bauteile gehören und wer Erlöse oder zusätzliche Kosten trägt. Für diesen Themenbereich ist derzeit weder ein Rechner noch eine Checkliste im Serviceangebot passend genug; deshalb bleibt die Werkzeugliste leer.

Förderprogramme sollen Erfahrungen in die Praxis bringen

Als bestehendes Förderinstrument nennt Bartol das Innovationsprogramm „Zukunft Bau“, das praxisnahe Forschung und Vorhaben zum zirkulären Bauen unterstützt. In der Neubauförderung gelten seit 2023 zudem Grenzwerte für das Treibhauspotenzial über den Lebenszyklus. Wiederverwendete Bauteile und Sekundärmaterialien können helfen, solche Vorgaben einzuhalten, sofern ihre Eigenschaften und Umweltwirkungen nachvollziehbar dokumentiert sind.

Für das einzelne Eigenheim ist Förderung jedoch nur ein Teil der Rechnung. Wirtschaftlich kann es bereits sein, vorhandene Holzböden, Dachziegel, Türen oder Natursteine im Gebäude weiterzuverwenden, weil Ausbau, Transport und Neukauf entfallen oder reduziert werden. Wo ein Wiedereinsatz technisch nicht sinnvoll ist, bleibt ein sortenreiner Rückbau die Voraussetzung für hochwertiges Recycling.

Nehmen Sie bei Ihrer nächsten Sanierungsanfrage eine eigene Position „Erhalt, schadstoffgeprüfter Ausbau und Wiederverwendung vorhandener Bauteile“ in das Leistungsverzeichnis auf.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. BauNetz – Fünf Fragen an Sören Bartol
  2. Bundesumweltministerium – Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
  3. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Zukunft Bau
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