Wärmepumpe im Hausangebot: Jedes sechste Haus hat eine, doch die Förderung sinkt

Stand 26. Oktober 2026: Laut immowelt hatten im 3. Quartal 2026 16,2 Prozent der inserierten Einfamilienhäuser eine Wärmepumpe, 2023 waren es 5,6 Prozent. Die KfW-Förderung sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich.

Symbolfoto: Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe an der Wand eines Hauses, davor ein Kiesbett und ein Mauerrand, rechts ein geparktes Auto
Symbolfoto: Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe an der Wand eines Hauses, davor ein Kiesbett und ein Mauerrand, rechts ein geparktes AutoFoto: Mueller felix / Wikimedia Commons; Symbolfoto, Größenanpassung und WebP-KonvertierungCC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer Auswertung von immowelt hatten im 3. Quartal 2026 16,2 Prozent der inserierten Einfamilienhäuser eine Wärmepumpe (3. Quartal 2023: 5,6 Prozent), Gas lag bei 37,7 und Öl bei 20,1 Prozent.
  • Das ist eine Portalauswertung von Inseraten, keine amtliche Statistik; sie trennt weder Neubau und Bestand noch nennt sie Ursachen.
  • Eine Wärmepumpenpflicht gibt es nicht. Wer ab dem 30. Juli 2026 eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil Bio- oder Wasserstoffbrennstoffe nachweisen.
  • Die KfW-Förderung für den Heizungstausch sinkt für Anträge ab 1. Februar 2027 halbjährlich; im Modell kostet ein Jahr Warten je nach Haushalt zwischen 450 und 2.960 Euro Zuschuss.

Jedes sechste Haus im Hausangebot hat inzwischen eine Wärmepumpe: Auf immowelt.de lag der Anteil bei den inserierten Einfamilienhäusern im 3. Quartal 2026 bei 16,2 Prozent, im 3. Quartal 2023 waren es 5,6 Prozent. Das ist die Auswertung eines Immobilienportals, keine amtliche Statistik, und sie sagt nichts darüber, warum der Anteil steigt. Für Käufer und Verkäufer zählen zwei Dinge: Eine Wärmepumpenpflicht gibt es nicht, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) lässt zehn Heizoptionen zu. Und die KfW-Förderung sinkt für Anträge ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate.

Die Zahlen: Wärmepumpe, Gas und Öl im Hausangebot

immowelt hat die Heizungsart der zum Kauf inserierten Wohnimmobilien im 3. Quartal 2026 mit dem 3. Quartal 2023 verglichen. Über alle Wohnimmobilien stieg der Wärmepumpenanteil von 4,6 auf 12,2 Prozent, im Vorquartal lag er bei 11,7 Prozent. Die Aufteilung nach Haus und Wohnung zeigt, wo sich etwas bewegt:

Angebot Heizungsart 3. Quartal 2023 3. Quartal 2026 Veränderung
Einfamilienhäuser Wärmepumpe 5,6 % 16,2 % +10,6 Punkte
Einfamilienhäuser Öl 24,7 % 20,1 % −4,6 Punkte
Einfamilienhäuser Gas 47,6 % 37,7 % −9,9 Punkte
Einfamilienhäuser Sonstige oder ohne Angabe* 22,1 % 26,0 % +3,9 Punkte
Wohnungen Wärmepumpe 2,1 % 2,8 % +0,7 Punkte
Wohnungen Gas 52,8 % 49,7 % −3,1 Punkte
Wohnungen Öl 13,0 % 11,1 % −1,9 Punkte
Wohnungen Sonstige oder ohne Angabe* 32,1 % 36,4 % +4,3 Punkte

*Eigene Restrechnung auf 100 Prozent. Nach der Mitteilung von immowelt fallen darunter Inserate mit anderen Heizungsarten und solche ohne Angabe.

Balkendiagramm: Bei inserierten Einfamilienhäusern stieg der Anteil der Wärmepumpe vom 3. Quartal 2023 bis zum 3. Quartal 2026 von 5,6 auf 16,2 Prozent, Gas sank von 47,6 auf 37,7 und Öl von 24,7 auf 20,1 Prozent

Aus diesen Werten ergibt sich:

  • Bei Häusern hat sich der Wärmepumpenanteil fast verdreifacht (Faktor 2,9). Auf 1.000 inserierte Einfamilienhäuser kamen 2023 rund 56 mit Wärmepumpe, heute rund 162.
  • Gas verlor bei Häusern relativ gut ein Fünftel seines Anteils (−20,8 Prozent), Öl knapp ein Fünftel (−18,6 Prozent). Gas bleibt trotzdem die häufigste Heizungsart.
  • Der Abstand zwischen Öl und Wärmepumpe bei Häusern schrumpfte von 19,1 auf 3,9 Punkte. Setzt sich das Durchschnittstempo von rund 1,3 Punkten je Quartal fort, wäre die Wärmepumpe in rund drei Quartalen gleichauf. Das ist reine Arithmetik, keine Prognose.
  • Bei Wohnungen bleibt die Verschiebung klein. immowelt vermutet den Grund in der Wohnform: In Mehrfamilienhäusern muss meist die Eigentümergemeinschaft zustimmen, außerdem fehlen oft Freiflächen.

Was die Zahlen nicht belegen

Der Satz „trotz Heizungsgesetz-Aus“ stammt aus der Überschrift der Mitteilung. Ob das neue Gesetz den Trend bremst, beschleunigt oder gar nichts bewirkt, haben die Daten nicht untersucht. Vier Grenzen sollten Sie kennen:

  • Inserate sind nicht der Bestand. Gemessen werden Angebote auf einem Portal, nicht die Heizungen aller Häuser in Deutschland. Wie sich die Einbauzahlen entwickeln, steht im Beitrag zur meistverbreiteten Heizungsart 2025.
  • Neubau und Bestand sind nicht getrennt. Die Mitteilung weist das nicht aus. Ein Teil der Häuser mit Wärmepumpe dürfte neu gebaut sein, belegt ist das nicht.
  • Das Tempo ist nicht konstant. Über alle Angebote lag der Zuwachs im letzten Quartal bei 0,5 Punkten, im Dreijahresschnitt bei gut 0,6 Punkten je Quartal. Die Linearrechnung oben ist deshalb kein Ausblick.
  • Preise fehlen. Ob eine Wärmepumpe den Angebotspreis erhöht, zeigt die Auswertung nicht. Zum Preisabstand nach Effizienzklasse gibt es eine eigene Auswertung zu Energieklasse und Kaufpreis.

Was rechtlich gilt, wenn die Heizung getauscht wird

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde zuletzt durch ein Gesetz vom 23. Juli 2026 geändert. Die frühere 65-Prozent-Vorgabe (§ 71) sowie die §§ 72 und 73 stehen im Gesetz als „weggefallen“. Nach § 42 darf der Eigentümer beim Ersatz einer Heizung unter zehn Optionen wählen, darunter Gas, Öl, Wärmepumpe, Biomasse und Hausübergabestation für ein Wärmenetz.

Die Wahlfreiheit hat eine Bedingung für fossile Anlagen: Wird nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut, muss der Eigentümer nach § 43 ab 2029 mindestens 10 Prozent der bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugen. Fällt die alte Anlage irreparabel aus und wird 2028 durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt, greift die Pflicht erst zwölf Monate nach dem Einbau. Alle Details und Erfüllungswege stehen im Ratgeber zur Biotreppe für Gas- und Ölheizungen. Wie viel Wärme das ausmacht, zeigt eine Beispielrechnung mit angenommenen 20.000 Kilowattstunden Heizwärme im Jahr:

Ab Mindestanteil nach § 43 Bei 20.000 kWh Wärme
1. Januar 2029 10 % 2.000 kWh
1. Januar 2030 15 % 3.000 kWh
1. Januar 2035 30 % 6.000 kWh
1. Januar 2040 60 % 12.000 kWh

Die 20.000 Kilowattstunden sind eine Annahme für ein Einfamilienhaus, Ihren Wert finden Sie in der Verbrauchsabrechnung. Was ein Kilowattstunden-Anteil an Biomethan kostet, regelt das Gesetz nicht; eine Preisangabe wäre hier erfunden.

Käufer: Was im Inserat steht und was Sie nachfragen

Der Energieausweis muss laut § 80 GModG spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Die Heizungsart im Inserat sagt nur die halbe Wahrheit:

Im Inserat Das fragen Sie nach Was es bedeutet
Wärmepumpe Einbaujahr, Typ, Vorlauftemperatur der Heizkörper, Stromverbrauch der letzten Jahre Hohe Vorlauftemperaturen senken die Effizienz, siehe Jahresarbeitszahl prüfen
Gas Einbaujahr, Wartungsnachweise, Zustand Ein späterer Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung fällt unter § 43
Öl Einbaujahr, Zustand von Kessel und Tank Ein funktionstüchtiger Ölkessel erfüllt die Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus der KfW
Keine Angabe Energieausweis, Rechnungen, Schornsteinfegerprotokoll Ohne Angabe lässt sich ein Tausch nicht kalkulieren

Wer ein Haus mit Gas- oder Ölheizung kauft, sollte den Tausch einrechnen, bevor er den Kaufpreis verhandelt. Der Beitrag zu Heizung und Energiezustand beim Hauskauf zeigt, wie Sie das in der Verhandlung nutzen.

Förderung: Was Warten beim Heizungstausch kostet

Die KfW-Förderung nach Programm 458 gilt in ihren Konditionen seit dem 21. Juli 2026: Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent, Einkommensbonus bis 40 Prozent, förderfähige Kosten im Einfamilienhaus höchstens 28.000 Euro. Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag halbjährlich um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 entfällt er. Die Einzelheiten der Reform stehen im Beitrag zur BEG-Förderung ab 21. Juli 2026.

Eigene Modellrechnung für ein selbst genutztes Einfamilienhaus, Kosten mindestens in Höhe des Höchstbetrags, Austausch einer funktionstüchtigen Ölheizung (oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung):

Haushalt (zu versteuerndes Einkommen) Antrag bis 31.01.2027 ab 01.02.2027 ab 01.08.2027
bis 30.000 €, ohne Kind (30 + Tempo + 40 %, höchstens 80 %) 22.400 € 21.800 € 20.670 €
45.000 €, ohne Kind (30 + Tempo + 10 %) 15.680 € 14.170 € 12.720 €
über 60.000 € (30 % + Tempobonus) 12.880 € 11.445 € 10.070 €
über 60.000 €, Gasheizung unter 20 Jahre (nur 30 %) 8.400 € 8.175 € 7.950 €

Der Zuschuss ist der Fördersatz mal Höchstbetrag: 56 Prozent von 28.000 Euro sind 15.680 Euro, ab August 2027 sind es 48 Prozent von 26.500 Euro. Wer statt bis Januar 2027 erst ab August 2027 beantragt, verliert in dieser Modellrechnung zwischen 450 und 2.960 Euro Zuschuss. Die Einkommensgrenzen steigen mit Kindergeldanspruch um 10.000 Euro. Vermieter ohne Selbstnutzung erhalten nur die Grundförderung. Zusätzlich plant das Bundeswirtschaftsministerium für das erste Quartal 2027 einen Wertschöpfungsbonus. Nach der KfW könnte die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Produktion auf 15 Prozent sinken, die Details stehen aus.

Antragsberechtigt sind Eigentümer. Die KfW stellt auf den Grundbucheintrag ab: Bis zur Umschreibung kann der Käufer den Antrag voraussichtlich nicht selbst stellen. Den Lieferungs- oder Leistungsvertrag schließen Sie nach den KfW-Regeln mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, bevor Sie beantragen.

Verkäufer: Was in die Anzeige gehört

Liegt beim Inserieren ein Energieausweis vor, muss die Anzeige nach § 87 GModG unter anderem die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder -verbrauch, die wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse nennen. Die Technik selbst ist nicht vorgeschrieben, eine belegte Wärmepumpe können Sie freiwillig angeben, etwa mit Einbaujahr und Wartungsnachweis. Alle Pflichtangaben erklärt der Beitrag zur Immobilienanzeige und zum Energieausweis.

Was Sie jetzt tun können

  1. Energieausweis prüfen: Liegt er vor, wenn Sie kaufen oder verkaufen, und nennt er die richtige Heizung?
  2. Tausch kalkulieren: Rechnen Sie bei Gas oder Öl den Heizungstausch ins Budget, mit und ohne Förderung nach der Tabelle oben.
  3. Fristen beachten: Wer noch bis zum 31. Januar 2027 beantragen kann, erhält den höchsten Fördersatz dieser Modellrechnung.
  4. Eignung klären: Für Altbauten lohnt vorab die Prüfung der fünf Voraussetzungen für die Wärmepumpe im Altbau.
  5. Nachweise sichern: Rechnungen, Wartungsprotokolle und Strom- oder Gasabrechnungen der letzten Jahre erleichtern Verkauf und Förderantrag.

Dies ist keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die KfW nach Prüfung des Antrags.

Stand und Quellen

Stand: 26. Oktober 2026. Die Zahlen zum Hausangebot stammen aus der Pressemitteilung von immowelt vom 21. Oktober 2026 und sind eine Portalauswertung. Die Prozentpunkte, relativen Veränderungen, Restanteile und die Förderrechnung sind eigene Berechnungen der Redaktion. Das GModG (§§ 42, 43, 80, 87) und die KfW-Seite zum Zuschuss 458 wurden im Original gelesen. Ein Gesetz, das Gas und Öl verbietet oder die Wärmepumpe vorschreibt, gibt es nicht; die Förderkonditionen können der Bund und die KfW ändern.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. immowelt (AVIV Germany GmbH): Pressemitteilung „Trotz Heizungsgesetz-Aus: Jedes sechste angebotene Haus verfügt über Wärmepumpe“, Nürnberg, 21. Oktober 2026 (Original-Content in der Wiedergabe des Presseportals; Auswertung eines Portals, keine amtliche Statistik), gelesen am 26. Oktober 2026
  2. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Inhaltsübersicht mit § 71 bis 73 (weggefallen), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), gelesen am 26. Oktober 2026
  3. GModG § 42 Grundsatz (zehn Optionen für den Heizungsersatz), gelesen am 26. Oktober 2026
  4. GModG § 43 Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird, gelesen am 26. Oktober 2026
  5. GModG § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen und § 87 Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige, gelesen am 26. Oktober 2026
  6. KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458), Konditionen seit 21. Juli 2026, gelesen am 26. Oktober 2026
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