KfW-Expertenportal gestartet: Das müssen Hauseigentümer zur Heizungsförderung wissen

Seit dem 25. September 2026 läuft die Antragsbestätigung zur KfW-Heizungsförderung nur noch über das neue Expertenportal. Welche Fristen gelten, welche Daten zusätzlich Pflicht sind und was Betroffene jetzt tun sollen.

Zeitleiste der KfW-Portalumstellung: bis zum 22. September 2026 weitere Nutzung der alten Bestätigungsanwendung, keine Erstellung am 23. und 24. September, ab dem 25. September ausschließlich Neues Expertenportal
Zeitleiste der KfW-Portalumstellung: bis zum 22. September 2026 weitere Nutzung der alten Bestätigungsanwendung, keine Erstellung am 23. und 24. September, ab dem 25. September ausschließlich Neues ExpertenportalFoto: Grafik: Hausbesitzer NewsAlle Rechte vorbehalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 25. September 2026 erstellt die KfW die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Heizungsförderung ausschließlich im neuen Expertenportal; betroffen sind die Produkte 458, 459, 522 und 422.
  • Bei der Anmeldung gelten die bekannten Zugangsdaten weiter; BzA und BnD, die bis zum 22. September 2026 vollständig erstellt wurden, eignen sich weiterhin für Anträge und Nachweise.
  • Zwischengespeicherte Bestätigungen verlieren dagegen ihre Funktion: Sie lassen sich in der alten Anwendung zwar zu Ende führen, taugen danach aber nicht mehr für Anträge und müssen im Expertenportal neu aufgesetzt werden.
  • Drei Angaben zur Altanlage sind jetzt Pflicht: Nennleistung, Inbetriebnahmedatum und der Endenergieverbrauch der letzten zwölf Monate – die KfW erlaubt Pauschalwerte von etwa zehn Kilowattstunden je Kubikmeter Gas oder Liter Öl.
  • Entscheidend bei Kombinationen: Die Drei-Jahres-Frist zwischen Einzelmaßnahmen und umfassender Gebäudesanierung richtet sich bei Anträgen ab dem 21. Juli 2026 an dem Tag, an dem der Verwendungsnachweis positiv geprüft wurde.

Am Freitag, 25. September 2026, hat die KfW den digitalen Prozess ihrer Heizungsförderung umgestellt: Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die vier Programme der Heizungsförderung entstehen seither ausschließlich in ihrem neuen Expertenportal. Davon betroffen sind der Zuschuss für Haushalte (Produkt 458) ebenso wie seine gewerblichen Entsprechungen für Wohngebäude (459) und Nichtwohngebäude (522) sowie für Städte und Gemeinden (422). Wer in den kommenden Wochen seine Heizung mit Zuschuss tauschen will, sollte die Übergangsregeln kennen: Vollständige Bestätigungen bis zum 22. September gelten weiter, halb fertige drohen wertlos zu sein – und die Anforderungen an die Altanlagendaten wachsen spürbar. Darunter erfahren Sie, was das für Ihr Projekt bedeutet.

Im Mittelpunkt der Umstellung steht die Bestätigung zum Antrag: Zusammen mit ihr entscheidet sich, ob ein Zuschussantrag überhaupt möglich ist – darum entsteht sie ausschließlich im neuen Portal, das die zugelassenen Berater und Fachbetriebe bedienen. Ohne gültige BzA kommt kein Antrag zustande. Wie genau die Bestätigung zum Antrag (BzA) wirkt, erklärt das Glossar – ebenso die Bestätigung nach Durchführung (BnD), deren Rolle im Auszahlungsprozess es jetzt klärt. Die Fördervoraussetzungen des Produkts 458 selbst – Zuschüsse, Boni, Grenzen – hat die KfW zuletzt zum 21. Juli 2026 verändert; die Details schildert unser Artikel zur Umstellung, die Gesamtübersicht liefert unsere Seite zur KfW-Förderung 2026.

Zeitleiste: Wo Ihr Projekt gerade steht

Zeitraum Situation Bedeutung für Eigentümer
Bis Di., 22.09.2026 BzA und BnD entstehen in der bisher üblichen Anwendung Vollständig erstellte Bestätigungen bleiben uneingeschränkt für Anträge und Nachweise verwertbar
Mi. und Do., 23.–24.09.2026 Wartungsfenster: keine BzA- und BnD-Erstellung für die meisten KfW-Produkte; Änderungs-BzA bereits seit 14.09. ausgesetzt Betroffen: Projekte, deren Bestätigung an den betreffenden Tagen hätte erstellt werden sollen; bereits zugesagte Verfahren blieben unberührt
Ab Fr., 25.09.2026 Erstellung ausschließlich im neuen Expertenportal Altverfahren übertragen; neue Fälle erfordern zusätzliche Altanlagendaten und gegebenenfalls die BAFA-Anlagenummer

Grundlage der mittleren Zeile ist die Mitteilung der Deutschen Energie-Agentur (dena) über die Einschränkungstage vor dem Umstellungstermin, über die Branchenportale am 14. September berichteten.

Was weiter gültig ist: Die Stichtage im Überblick

Die KfW äußert sich dazu im FAQ klar: Auch BzA und BnD, die in der bisherigen Anwendung bis einschließlich 22. September 2026 vollständig erstellt wurden, eignen sich weiterhin für die Antragstellung und die Einreichung von Nachweisen. Für laufende Anträge mit Zusage ändert sich deshalb nichts – und auch wer die BzA knapp vor dem Stichtag erhalten hat, behält sie für den weiteren Verlauf.

Gemischte Konstellationen sind weitgehend unkritisch: Eine in der alten Anwendung entstandene BzA ist mit dem neuen Portal vereinbar, und die zugehörige BnD lässt sich dort ausstellen – laut KfW ausdrücklich auch dann, wenn die BzA in der alten Anwendung entstanden ist. Bestehende Zugangsdaten bleiben übrigens gültig: Fachbetriebe und Beratende melden sich mit den bisher verwendeten dena-Zugangsdaten an. Mit der Migration fällt außerdem die einstige Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Variante: Beide Varianten entstehen künftig einheitlich im selben System.

Gelbsignal für Entwürfe: Zwischengespeicherte BzA und BnD lassen sich in der alten Anwendung formal zwar noch zu Ende bringen – geeignet für Anträge oder die Nachweisabgabe sind sie danach jedoch nicht. Alles, was über das Wochenende gerutscht ist, muss im neuen Portal praktisch neu aufgebaut werden. Maßgeblich bleibt die KfW-Vorgabe: Ein Entwurf ist dort abschließbar, aber unwirksam.

Die neuen Pflichtdaten zur Altanlage

Spürbar wird der Umbau allerdings bei der Datenerhebung: Die neue BzA verlangt drei Angaben zur vorhandenen Heizung, die in dieser Form bislang nicht benötigt wurden:

  • die Nennleistung der Altanlage in Kilowatt (kW),
  • das Datum der Inbetriebnahme,
  • den Endenergiebedarf bzw. -verbrauch als jährlichen Endwert in Kilowattstunden pro Jahr (kWh/Jahr) basierend auf den letzten zwölf Monaten – ausdrücklich nicht flächenbezogen.

Als vereinfachte Berechnungsgrundlage nennt die KfW folgende Faustregel: Ein Kubikmeter Erdgas liefert grob gezählt zehn Kilowattstunden Endenergie, ebenso ein Liter Heizöl. Rechnerisch heißt das: Wer etwa 1.600 Liter Heizöl pro Jahr verheizt, gibt rund 16.000 kWh pro Jahr an. Die Menge ergibt sich aus der Jahressumme der Versorgerrechnung – wer es exakter mag, addiert die Monatswerte der letzten zwölf Rechnungen; das Inbetriebnahmedatum findet sich auf dem Typenschild, im Kaufbeleg oder im Wartungsprotokoll.

Darüber hinaus verlangt das Portal für bestimmte Technikarten – aktuell Wärmepumpen, Bioenergiewandler und solare Warmwasseranlagen – die Wahl eines förderfähigen Modells aus dem Geräteverzeichnis des BAFA; die Gerätenummer genügt. Für andere Techniken wie Brennstoffzellenanlagen stellt das Portal derzeit solche Angaben nicht. Praktische Konsequenz: Klären Sie vorher mit Ihrem Fachbetrieb, ob das Wunschmodell in der BAFA-Liste geführt wird – andernfalls droht ein Modellwechsel oder eine Verzögerung.

Eigentümer sollten den Prozess aktiv begleiten

Der Ablauf bleibt im Ganzen nahezu unverändert, doch zwei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit. Erstens: Der Liefer- oder Leistungsvertrag enthält zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung – fehlt sie ganz, bestimmt der Vertragsabschluss den Projektbeginn, und eine nachträgliche Aufnahme wird ausgeschlossen. Zweitens: Wird ein anderes Modell eingebaut als in der BzA ausgewiesen, muss es zum Zeitpunkt der BnD-Erstellung in der BAFA-Wärmeerzeugerliste geführt sein – der schnelle Check beim Fachbetrieb vor der Bestellung erspart Überraschungen bei der Nachweisabgabe.

Für Kombinierer bringt die Umstellung Klarstellungen, denn die KfW definiert zugleich die Fristenmechanik: Bei der zeitlich begrenzten Kombination einzelner BEG-Maßnahmen mit umfassender Gebäudesanierung (BEG-Wohngebäude) beginnt die Drei-Jahres-Frist mit der positiven Entscheidung nach der Prüfung des Verwendungsnachweises – und das gilt für Anträge, die ab dem 21. Juli 2026 eingereicht wurden. Konkret im KfW-Beispiel: Wird der Verwendungsnachweis eines Gebäudes exemplarisch am 8. Februar 2027 positiv geprüft, ist ein weiterer Einzelmaßnahmen-Antrag frühestens ab dem 8. Februar 2030 zulässig. Zugleich gilt seit derselben Reform: Eine Heizungsförderung als BEG-Einzelmaßnahme lässt sich nicht mehr parallel zu einer umfassenden Gebäudesanierung (Produkt 261) durchführen. Den größeren Rahmen dieser Regelungen beleuchtet unser Beitrag zur BEG-Reform vom 21. Juli 2026. Wer parallel den seriellen Sanierungsbonus plant, orientiert sich an unserem Beitrag zum Bonus ab 24. September, dessen eigenständiges Fristenregime unabhängig von der Portalumstellung gilt.

Schlussfolgerung: Vier Punkte für Ihr eigenes Projekt

  • Altfälle aufnehmen: War Ihre BzA bis zum 22. September vollständig erstellt? Dann läuft der Antragsprozess mit dieser Bestätigung ungehindert weiter, und Sie müssen sie im neuen Portal nicht neu aufsetzen.
  • Daten zusammentragen: Energielieferantenrechnungen (zwölf Monate), Typenschild oder Kaufbeleg der Altanlage, das genaue Inbetriebnahmedatum und – bei Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermie zusätzlich – die Gerätenummer aus dem BAFA-Listengeräteverzeichnis.
  • Bedingungen prüfen: Jeder Liefer- oder Leistungsvertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung; nachträglich lässt sich dies nicht nachholen.
  • Zeit realistisch kalkulieren: Zwischen dem 23. und 24. September gab es kein Funktionsfenster; nach dem Portalstart sollten Sie Ihrem Experten etwas Einrichtezeit einräumen, und Kombinationen mit anderen BEG-Produkten verlangen sorgfältiges Fristenmanagement.

Die Portalumstellung ist in erster Linie eine Organisationsfrage für Experten und Betriebe – entscheidend bleibt, ob Ihr eigener Fall sauber übergeht oder im Wartestand steckt. Wer die vier Punkte darüber befolgt, schafft den Sprung auf den neuen Prozessen ohne schwerwiegende Einbußen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. KfW-Partnerportal: Informationen zum Expertenportal für die Heizungsförderung (FAQ und Transition-Infos, abgerufen am 28.09.2026)
  2. Wärmepumpe.de: KfW kündigt Expertenportal für BzA/BnD-Erstellung an (14.09.2026, unter Berufung auf Infoletter der dena)
  3. Baumeister Online: KfW startet neues Expertenportal am 25. September (unter Berufung auf die Übergangsregeln der KfW)
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