Ferienwohnung registrieren: Die Nummer ist keine Genehmigung
Wer eine Ferienwohnung registrieren muss, entscheidet sich am Standort. Stand 8. November 2026: Die EU-Datenregeln gelten bereits, eine Registrierungsnummer erlaubt die Vermietung aber nicht automatisch.

Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Datenverordnung gilt seit dem 20. Mai 2026, schafft aber keine flächendeckende Registrierungspflicht für jede Ferienwohnung.
- Wo ein entsprechendes Verfahren gilt, ist jede separat vermietete Unterkunft einzeln zuzuordnen.
- Registrierung, örtliche Vermietungserlaubnis und Plattformmeldung sind getrennte Prüfungen.
Wer seine Ferienwohnung registrieren muss, sollte zuerst die Regeln der Gemeinde prüfen und nicht einfach eine Nummer bei der Bundesnetzagentur beantragen. Die EU-Verordnung 2024/1028 gilt seit dem 20. Mai 2026. Sie organisiert Registrierung und Datenaustausch, macht aber nicht jede Ferienwohnung in Deutschland automatisch registrierungspflichtig. Und selbst dort, wo eine Nummer vorgeschrieben ist, ersetzt sie keine Vermietungsgenehmigung. Das ist die wichtigste Unterscheidung für Eigentümer, die jetzt ein Inserat einstellen oder ihre bestehenden Angebote überprüfen.
Warum Ferienwohnungen wieder stärker kontrolliert werden sollen
In der Debatte um knappen Wohnraum geht es auch darum, welche Wohnungen dauerhaft zum Wohnen und welche kurzfristig für Gäste angeboten werden. Nürnberg hat beispielsweise zum 1. Oktober 2026 eine Registrierungspflicht eingeführt. Die Stadt begründet sie mit besserer Zuordnung von Online-Angeboten und schnellerer Verfolgung unzulässiger Zweckentfremdung. Die Ankündigung stammt aus dem Juli, ist also keine neue Novembermeldung. Für Gastgeber ist der inzwischen erreichte Starttermin trotzdem ein konkreter Anlass zur Bestandsprüfung.
Die Bundesnetzagentur beschreibt inzwischen den laufenden Aufbau des deutschen Datenaustauschs. Das bedeutet nicht, dass jede angekündigte Kontrolle schon nachweislich stattfindet. Ihre Informationsseite nennt Stichprobenkontrollen noch als geplanten Schritt mit weiteren Informationen. Daraus lässt sich weder eine bundesweite Kontrollwelle noch Entwarnung für einzelne Inserate ableiten.
Dieser Beitrag behandelt die bereits geltende Datenverordnung. Davon getrennt ist der EU-Entwurf zu Wohnraumknappheit, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen. Wer beide Vorhaben vermischt, hält leicht einen Entwurf für geltendes Recht oder eine Datenmeldung für ein neues Vermietungsverbot.
Ferienwohnung registrieren: Drei Prüfungen statt einer Anmeldung
Die praktische Entscheidung lässt sich in drei getrennte Fragen zerlegen. Diese Prüfreihenfolge ist unsere Einordnung der geöffneten EU-Regeln und der kommunalen Erläuterung, keine zusätzliche gesetzliche Anmeldepflicht.
| Prüfung | Was Sie klären | Was das Ergebnis nicht beweist |
|---|---|---|
| Registrierung am Standort | Gilt für die konkrete Unterkunft ein Verfahren, und welche Nummer ist nötig? | Eine Nummer bestätigt nicht automatisch die zulässige Nutzung. |
| Erlaubnis der Vermietung | Ist eine Genehmigung nötig und liegt sie für die geplante Nutzung vor? | Eine vorhandene Erlaubnis beantwortet nicht jede Frage zur Nummer im Inserat. |
| Angaben auf der Plattform | Stimmen Unterkunft, Nummer und tatsächlicher Anbieter überein? | Ein technisch freigeschaltetes Inserat ist kein behördlicher Bescheid. |
Nürnberg formuliert diese Trennung ausdrücklich: Registrierung ist kein pauschales Verbot, ersetzt aber auch keine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung. Zweckentfremdung meint hier die Nutzung von geschütztem Wohnraum für andere Zwecke als dauerhaftes Wohnen. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, muss anhand der örtlichen Vorschriften geklärt werden, nicht anhand eines pauschalen Deutschland-Ratgebers.
Welche Angaben die EU-Regeln vorsehen
Artikel 5 der Verordnung verlangt im Registrierungsverfahren unter anderem die genaue Anschrift, die Art der Unterkunft und die Angabe, ob sie ganz oder teilweise am Haupt- oder Zweitwohnsitz angeboten wird. Hinzu kommen die maximale Zahl der Schlafgelegenheiten und Gäste. Soweit eine Genehmigungsregelung einschlägig ist, muss angegeben werden, ob eine Genehmigung eingeholt wurde.
Natürliche Personen geben außerdem Identifikations- und Kontaktdaten an. Mitgliedstaaten dürfen geeignete Nachweise verlangen. Wesentliche Veränderungen sind zu aktualisieren. Für Gastgeber heißt das: Ein alter Datensatz sollte nicht ungeprüft weiterverwendet werden, wenn sich Anbieter, Unterkunft oder Belegung geändert haben. Artikel 5 Absatz 6 legt die Verantwortung für richtige Angaben bei den Gastgebern.
Nach Artikel 4 sollen die Verfahren online verfügbar sein und die automatische, unverzügliche Vergabe der Nummer ermöglichen, sobald die vorgesehenen Angaben und gegebenenfalls Nachweise vorliegen. Die Verordnung formuliert dabei möglichst unentgeltliche oder angemessene und verhältnismäßige Kosten. Eine kostenlose Anmeldung überall lässt sich daraus nicht versprechen.
Ein Haus, zwei Wohnungen, drei Inserate: So vermeiden Sie eine falsche Zuordnung
Ein angenommenes Beispiel macht den Unterschied zwischen Unterkunft und Anzeige sichtbar: Eine Eigentümerin bietet zwei getrennte Ferienwohnungen im selben Haus an. Die größere Wohnung erscheint auf zwei Buchungsplattformen, die kleinere auf einer. Das ergibt zwei Unterkünfte, drei Inserate.
Für die Registrierung ist nicht die bloße Zahl der Anzeigen maßgeblich. Nach der Gastgeber-FAQ der Bundesnetzagentur braucht jede separat vermietete Unterkunft eine eigene Nummer, auch im selben Haus. Im Beispiel sind deshalb bei geltender örtlicher Registrierung zwei Unterkunftsnummern zuzuordnen. Die beiden Anzeigen derselben größeren Wohnung müssen auf dieselbe zutreffende Unterkunft verweisen, nicht auf die kleinere Wohnung.
| Unterkunft | Inserate | Unterkunftsnummern |
|---|---|---|
| Größere Wohnung | 2 (Plattform A und B) | 1, in beiden Inseraten identisch |
| Kleinere Wohnung | 1 (Plattform A) | 1, eigene Nummer |
| Summe | 3 | 2 |
Rechnung: 2 + 1 = 3 Inserate, aber 1 + 1 = 2 Unterkünfte und damit 2 Nummern. Die Zählung ist unsere angenommene Zuordnung, keine Vorgabe aus den Quellen; sie gilt nur, wo am Standort ein Registrierungsverfahren besteht, etwa in Nürnberg seit dem 1. Oktober 2026. Quelle der Nummernregel: Bundesnetzagentur, Gastgeber-FAQ.
Das ist eine Zuordnungsprüfung, keine Ertragsrechnung und kein Nachweis dafür, dass die Aufteilung des Hauses baurechtlich zulässig ist. Werden statt ganzer Wohnungen einzelne Zimmer separat angeboten, sollte die genaue Einheit ebenfalls vor der Anmeldung geklärt werden. Die Bundesnetzagentur nennt auch separat vermietete Zimmer als Fall eigener Registrierungsnummern.
Was bei fehlerhaften Angaben passieren kann
Artikel 6 erlaubt den zuständigen Behörden, Angaben und Belege nach Vergabe der Nummer zu überprüfen. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Behörde eine Berichtigung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Wird nicht berichtigt, kann die Gültigkeit der Nummer ausgesetzt und eine Entfernung oder Sperrung des Angebots auf der Plattform angeordnet werden.
Das ist kein Automatismus bei jedem Tippfehler. Die Verordnung sieht begründete Mitteilungen und Gelegenheit zur Anhörung beziehungsweise Berichtigung vor. Trotzdem ist die richtige Schlussfolgerung nicht, auf eine Behördennachricht zu warten. Bewahren Sie den Registrierungsnachweis auf und vergleichen Sie die Angaben mit jedem aktiven Inserat.
Ferienwohnung registrieren: Was Gastgeber jetzt erledigen können
- Standort zuerst klären: Suchen Sie die zuständige Gemeinde beziehungsweise Landesbehörde und prüfen Sie das für Ihre Adresse geltende Verfahren.
- Legen Sie für jede separat angebotene Unterkunft einen eindeutigen Datensatz an: Anschrift, Einheit, Anbieter und gegebenenfalls Genehmigung.
- Wenn eine Registrierung erforderlich ist, beantragen beziehungsweise aktualisieren Sie sie bei der zuständigen Stelle und tragen die zutreffende Nummer in die Angebote ein.
- Prüfen Sie die Vermietungserlaubnis unabhängig davon. Aus der Vergabe einer Nummer folgt kein Freibrief.
- Kontrollieren Sie nach Änderungen die Registrierungsangaben und alle Plattformanzeigen gemeinsam.
Die laufenden Pflichten privater Vermieter bleiben eine andere Prüfaufgabe. Dieser Beitrag beurteilt weder Steuern noch Mietverträge oder die Zulässigkeit einer konkreten Ferienwohnung. Er hilft, den ersten häufigen Fehler zu vermeiden: Nummer und Erlaubnis verwechseln.
Stand ist der 8. November 2026. Ausgewertet wurden der EU-Originaltext, die Gastgeberinformationen der Bundesnetzagentur und die Nürnberger Mitteilung. Eine vollständige Liste aller registrierungspflichtigen Gemeinden oder eine unabhängige Prüfung des kommunalen Vollzugs wurde nicht erstellt.

















