RatgeberBeim Eigentümerwechsel können Nachrüstungen an Dämmung und Leitungen fällig werden. Für neue Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten weitere Vorgaben.
Artikel lesen: GEG-Pflichten nach dem Hauskauf: Welche Nachrüstungen innerhalb von zwei Jahren anstehen können




















