EU will Strom günstiger machen: Elektifizierungsplan für Gebäude
Die EU-Kommission hat einen Elektifizierungsplan vorgelegt, der den Strompreis für Haushalte im Verhältnis zu Gas senken und die Elektrifizierung von Gebäuden vorantreiben will.

Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kommission hat am 17. Juli 2026 einen Elektifizierungsplan vorgelegt, der den Stromanteil am Energieverbrauch bis 2040 auf 46 Prozent steigern will.
- Zentrales Ziel: Das Strom-Gas-Preisverhältnis für Haushalte soll bis 2030 auf maximal 2,5 gesenkt werden.
- Die Kommission will erreichen, dass Strom nicht höher besteuert wird als Gas, und beschleunigt den Smart-Meter-Ausbau.
- Für Eigentümer bedeutet das: Wärmepumpen und elektrische Heizsysteme könnten mittelfristig wettbewerbsfähiger werden.
Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 einen umfassenden Elektifizierungsplan vorgelegt, der die Art und Weise verändern soll, wie Gebäude in Europa beheizt und versorgt werden. Im Kern geht es um ein Problem, das viele Eigentümer bereits heute spüren: Strom ist deutlich teurer als Gas – nicht nur im Arbeitspreis, sondern auch durch höhere Steuern.
Warum die EU jetzt handelt
Laut einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie wird Strom in den meisten EU-Mitgliedstaaten höher besteuert als Gas. Im Durchschnitt ist Strom für Unternehmen fast dreimal so teuer und für Haushalte etwa zweieinhalbmal so teuer. Diese Preisverzerrung macht den Wechsel von Gas zu elektrischen Heizsystemen wirtschaftlich unattraktiv – obwohl Wärmepumpen und elektrische Lösungen technisch ausgereift sind.
Der Elektifizierungsplan (COM(2026) 595) will diese Schieflage korrigieren. Die Kommission nennt konkret das Ziel, das Strom-Gas-Preisverhältnis für Haushalte bis 2030 auf maximal 2,5 und für Industrie auf maximal 2,0 zu senken.
Was der Plan für Gebäude bedeutet
Die Kommission verfolgt mehrere Hebel gleichzeitig. Steuerreformen sollen sicherstellen, dass Strom nicht mehr belastet wird als fossile Brennstoffe. Der Ausbau intelligenter Messsysteme soll beschleunigt werden, damit Verbraucher ihren Energieverbrauch besser steuern können. Zusätzlich will die EU Wärmepumpen stärker in die Nachfrageflexibilität einbinden – also in Programme, die den Stromverbrauch an die Verfügbarkeit von Ökostrom anpassen.
Ein zentrales Element ist die EU-Abwärme-Initiative: Bis 2050 soll Abwärmerückgewinnung 11 Prozent des europäischen Wärmebedarfs decken. Das betrifft vor allem Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien, die heute noch Abwärme aus Lüftung, Kühlung oder Technikräumen ungenutzt ableiten.
Was Eigentümer jetzt prüfen sollten
Der Plan ist ein politisches Signal, keine sofortige Gesetzesänderung. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben noch in nationales Recht umsetzen. Aber die Richtung ist klar: Die EU will elektrische Heizsysteme wirtschaftlich wettbewerbsfähiger machen.
Für Eigentümer, die eine Gasheizung ersetzen wollen, bedeutet das: Die langfristige Perspektive für Wärmepumpen verbessert sich. Wer heute noch zögert, sollte den Zeitpunkt der Umsetzung in Deutschland im Blick behalten. Die Förderung über den Klimafonds bleibt vorläufig erhalten, auch wenn sie gekürzt wird – dazu gibt es einen separaten Artikel.
Sie sollten vor allem drei Punkte prüfen: Wie hoch ist Ihr aktuelles Strom-Gas-Preisverhältnis? Passt Ihre Elektroanlage für eine Wärmepumpe? Und welche steuerlichen Entwicklungen plant die Bundesregierung als Reaktion auf den EU-Plan?



































