Einbruch und Vandalismus: Deckung vergleichen, Sofortmaßnahmen, Kosten klären und melden

Eine Kostenartenmatrix ohne Deckungszusage. Im Mittelpunkt: Gebäude, Hausrat, Haftpflicht, Trocknung. Dazu kommen Deckung vergleichen, Sofortmaßnahmen, melden und dokumentieren.

Schlafzimmer nach einem Einbruch mit aufgerissenen Schubladen und Kleidung auf dem Boden
Schlafzimmer nach einem Einbruch mit aufgerissenen Schubladen und Kleidung auf dem BodenFoto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des BundesHonorarfrei für redaktionelle Berichterstattung

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 28 Absatz 2 VVG kann der Versicherer bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen liegt beim Versicherungsnehmer.
  • Die Seite behandelt nur die ersten sicheren Schritte nach dem Ereignis.
  • Ein eigener Abschnitt ordnet Kostenpositionen möglichen Verträgen zu.
  • Der Beitrag liefert einen Ablaufplan von der Meldung bis zur Schlussabrechnung.
  • Die Seite konzentriert sich nur auf beweissichere Dokumentation.

Dieser Ratgeber führt zusammen, was bei Einbruch und Vandalismus nacheinander ansteht: Deckung vergleichen, Sofortmaßnahmen, Kosten klären, melden und dokumentieren.

Deckung vergleichen

Rechtsstand: 15. August 2026. Nach einem Einbruch liegen oft drei Vorgänge parallel: einer beim Gebäudeversicherer, einer beim Hausratversicherer und – seltener, aber folgenreich – einer bei einer Haftpflichtversicherung. Wer alle drei mit denselben Unterlagen und derselben Formulierung bedient, produziert Widersprüche in der eigenen Akte. Dieser Vergleich trennt die Prüfpfade. Er sagt nicht voraus, ob ein konkreter Vertrag leistet; das ergibt sich aus Schein und Bedingungen.

Warum der unbekannte Täter der Normalfall ist

Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts weist für 2025 insgesamt 82.920 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl aus. Gegenüber 2024 mit 78.436 Fällen ist das ein Anstieg um 4.484 Fälle oder 5,7 Prozent. Aufgeklärt wurden 11.672 Fälle – bezogen auf die erfassten Fälle rund 14 Prozent. Gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 mit 87.145 Fällen liegt das Niveau weiterhin um 4,8 Prozent niedriger. Hinzu kommt ein erhebliches Dunkelfeld: Nach dem bundesweiten Viktimisierungssurvey SKiD 2024 wurden nur etwa 57 Prozent der Wohnungseinbruchdiebstähle polizeilich bekannt.

Diese Zahlen sind kein Stimmungsbild, sondern die Grundlage für zwei praktische Schlüsse. Erstens: In rund sechs von sieben Fällen bleibt der Täter unbekannt. Ein Regress gegen ihn ist damit die Ausnahme, und die eigene Vertragslage entscheidet über das Ergebnis. Zweitens: Die Beweislage entsteht ausschließlich aus dem, was Sie und die Polizei am Tatort dokumentieren. Nachträglich lässt sich eine fehlende Aufnahme des Aufbruchspurenbildes nicht ersetzen. Wie diese Aufnahme aussehen sollte, führt Einbruch und Vandalismus dokumentieren aus.

Gebäude, Hausrat, Haftpflicht: drei völlig verschiedene Ausgangsfragen

Eine Wohngebäudeversicherung bezieht sich auf das im Vertrag bezeichnete Gebäude und seine Bestandteile. Nach einem gewaltsam geöffneten Fenster können Rahmen, Verglasung, Tür, festes Schloss, Wand oder Einbaukörper betroffen sein. Ob ein Element zum Gebäude gehört und ob Einbruchdiebstahl oder Vandalismus mitversichert ist, ergibt sich aus Schein und Bedingungen. Ein sichtbarer Schaden an der Hauswand ist ein Meldeanlass, keine Leistungszusage.

Die Hausratversicherung betrachtet bewegliche Sachen des versicherten Haushalts: Möbel, Kleidung, Werkzeug, lose aufgestellte Geräte. Entscheidend sind Eigentum, versicherter Haushalt, Ereignis und vereinbarter Umfang. Dass sich eine Sache in einer Wohnung befindet, macht sie nicht zum Hausrat des Eigentümers oder Vermieters. Bewohnen mehrere Personen das Objekt, brauchen sie getrennte Akten und eigene Nachweise.

Die Haftpflichtversicherung folgt einer völlig anderen Logik. Nach § 100 VVG ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die ein Dritter aufgrund seiner Verantwortlichkeit geltend macht – und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Sie ist damit kein Auffangvertrag für den Schaden am eigenen Haus. Sie greift erst, wenn jemand anderes eine Forderung gegen Sie erhebt, etwa weil eine defekte Türanlage fremden Schaden ermöglicht haben soll. Melden Sie eine solche Forderung ohne Schuldanerkenntnis; die Prüfung der Verantwortlichkeit ist gerade die vertraglich geschuldete Leistung.

Zuordnungsmatrix nach Sache und Eigentum

Situation Gebäudeversicherung Hausratversicherung Haftpflichtversicherung
Aufgebrochene Hauseingangstür Bauteil, versicherte Gefahr und Bedingungen prüfen regelmäßig nicht der Ansatzpunkt nur bei Forderung eines Dritten
Entwendeter Laptop des Bewohners keine bewegliche Gebäudesache Haushalt, Eigentum und Wert prüfen nicht ohne Anspruch gegen den Bewohner
Farbschmiererei auf festem Putz Gebäudeteil und Vandalismusumfang prüfen lose Sachen getrennt erfassen kein eigener Sachschutz
Beschädigte Tasche eines Besuchers nicht automatisch Gebäudeschaden nicht Hausrat des Gastgebers Forderung und Verantwortlichkeit prüfen
Zerbrochenes Fenster im Gemeinschaftsflur Eigentum und zuständige Gemeinschaft prüfen private Sachen getrennt Forderung nur bei Haftungsgrund
Gestohlener Schlüssel zur Schließanlage Schließanlage als Gebäudebestandteil prüfen Schlüssel als bewegliche Sache prüfen bei Anspruch der WEG oder des Vermieters prüfen

Die Tabelle grenzt Tatsachen ab, nicht den Leistungsumfang. Ein fest eingebauter Gegenstand kann bei Mietverhältnis, Leasing oder besonderer Vertragsdefinition anders zuzuordnen sein. Deshalb gehören Eigentumsnachweis, Einbauart, Nutzung und Bedingungswortlaut in dieselbe Prüfung.

Die Obliegenheiten, an denen die Leistung tatsächlich scheitert

Der häufigste Streit dreht sich nicht um die Frage, ob ein Einbruch versichert ist, sondern um das Verhalten davor und danach. Drei Normen bestimmen den Rahmen.

§ 81 VVG betrifft die Herbeiführung des Versicherungsfalls: Bei vorsätzlicher Herbeiführung besteht keine Leistungspflicht. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Es geht also nicht um alles oder nichts, sondern um eine Quote.

§ 28 VVG betrifft vertragliche Obliegenheiten – etwa die Pflicht, Fenster und Türen bei Verlassen der Wohnung zu verschließen, oder die Anzeige- und Stehlgutlistenpflicht nach dem Schaden. Bei vorsätzlicher Verletzung kann Leistungsfreiheit eintreten, bei grober Fahrlässigkeit eine anteilige Kürzung. Entscheidend ist die Beweislastverteilung: Nach § 28 Absatz 2 VVG trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. Absatz 3 rettet die Leistung, soweit die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang der Leistungspflicht ursächlich war – dieser Kausalitätsgegenbeweis ist bei arglistiger Verletzung ausgeschlossen.

§ 82 VVG verpflichtet Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls, nach Möglichkeit für Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und – soweit zumutbar – Weisungen des Versicherers einzuholen und zu befolgen. Auch hier gilt: Vorsatz führt zur Leistungsfreiheit, grobe Fahrlässigkeit zur quotalen Kürzung, und der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit.

Praktisch bedeutet das eine klare Reihenfolge am Schadentag: Zuerst Polizei und Meldung, dann die zumutbare Notsicherung der offenen Öffnung, dann – vor der endgültigen Instandsetzung – die Weisung des Versicherers einholen. Wer die Tür sofort komplett erneuern lässt, erfüllt seine Minderungsobliegenheit nicht besser, sondern vernichtet die Befundlage. Welche Schritte in den ersten Stunden sinnvoll sind, ordnet Einbruch und Vandalismus: Sofortmaßnahmen sichern ein.

Einbruchdiebstahl und bloße Beschädigung nicht gleichsetzen

Einbruchdiebstahl, versuchter Einbruch, Vandalismus und ein Schaden ohne erkennbare Tatspur können in den Bedingungen unterschiedlich beschrieben sein. Notieren Sie, was tatsächlich sichtbar ist: beschädigter Rahmen, fehlender Gegenstand, geöffnete Tür, Farbauftrag, polizeilicher Vorgang. Vermeiden Sie in der Meldung die Aussage, ein bestimmter Vorgang sei „versichert“, nur weil er umgangssprachlich wie ein Einbruch wirkt.

Polizei, Sachverständige und Fachbetriebe beantworten dabei verschiedene Fragen. Die Polizei dokumentiert ein mögliches Delikt, ein Glasereibetrieb den Schaden am Element, ein IT-Fachbetrieb gegebenenfalls den Zustand eines Geräts. Keine dieser Aussagen ersetzt die Bedingungsprüfung. Umgekehrt ist ein Regulierungsbericht des Versicherers keine Aussage über strafrechtliche Schuld. Führen Sie die Unterlagen mit Datum und Quelle, statt eine Erklärung aus einer anderen Akte zu übernehmen.

Eigentümer, Mieter und WEG sauber zuordnen

Im Mietverhältnis betrifft die Hausratversicherung des Mieters seine beweglichen Sachen, während der Vermieter Gebäudeteile absichert. Der Mieter meldet Schäden am Gebäude unverzüglich, darf aber ohne Abstimmung nicht die gesamte Haustür erneuern lassen, sofern keine akute Notsicherung erforderlich ist. Der Vermieter nimmt bewegliche Sachen des Mieters nicht in seine Gebäudeakte auf.

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsflächen anhand Teilungserklärung, Beschlüssen und Verwaltung zu prüfen. Klären Sie früh, wer die Meldung abgibt, wer Zugang ermöglicht und wer Notmaßnahmen beauftragen darf. Dass ein Bewohner die erste Beobachtung meldet, entscheidet weder über Kostenverteilung noch über Vertretungsmacht. Persönliche Hausratansprüche einzelner Bewohner laufen daneben.

Mehrere Verträge parallel führen, aber nicht doppelt abrechnen

Ein Ereignis kann mehrere berechtigte Meldungen auslösen. Beschreiben Sie überall denselben Zeitpunkt und Ort, reichen Sie aber keine Rechnungsposition mehrfach zur Erstattung ein. Trennen Sie Gesamtauftrag, Gebäudeteil, persönliche Sachen und mögliche Mehrkosten nachvollziehbar. Bei einer Reinigung nach Vandalismus gehört die Wandfläche in die Gebäudeakte und die beschädigte Jacke in die Hausratakte.

Dokumentieren Sie, welcher Ansprechpartner welche Sache behandelt, und lesen Sie jede Freigabe nur für den ausdrücklich genannten Umfang. Eine telefonische Zusage zur Türreparatur deckt nicht automatisch die Erneuerung der gesamten Schließanlage. Welche Police welche Position tragen kann, trennt Einbruch und Vandalismus: Kosten klären.

Wann Sie die Eigenprüfung beenden sollten

Primär sind Versicherungsschein, Nachträge und vollständige Bedingungen jeder betroffenen Police; bei einer Haftpflichtforderung kommen Anspruchsschreiben und eigene Stellungnahme hinzu. Bei streitiger Ursache, mehreren Eigentümern, gewerblich genutzten Räumen, erheblichen Schlüssel- oder Schließanlagenkosten, Personenschaden, Regress oder einem Vorwurf grober Fahrlässigkeit sollten Versicherungsfachleute und gegebenenfalls Rechtsberatung den konkreten Vertrags- und Tatsachenstand bewerten. Die Quotenfrage nach §§ 28 und 81 VVG ist keine Verhandlungssache am Telefon, sondern eine Bewertung, die sich auf den dokumentierten Sachverhalt stützt – und den legen Sie in den ersten Stunden nach der Entdeckung an. Den weiteren Ablauf der Regulierung beschreibt Einbruch und Vandalismus melden.

Sofortmaßnahmen

Rechtsstand: 13. August 2026. Nach einem Einbruch oder mutmaßlichem Vandalismus ist die erste Aufgabe, Menschen zu schützen und das Objekt gegen weitere Schäden zu sichern. Erst danach folgen Meldung, Dokumentation und Reparatur. Dieser Ratgeber behandelt nur die ersten sicheren Schritte. Er entscheidet weder, ob ein Versicherungsfall vorliegt, noch wer für den Schaden verantwortlich ist oder welche Kosten übernommen werden.

Gefahr erkennen und Polizei einschalten

Betreten Sie ein Haus oder eine Wohnung nicht weiter, wenn Sie den Täter noch im Gebäude vermuten, Einbruchsspuren gerade entdecken oder eine Person bedroht sein könnte. Entfernen Sie sich an einen sicheren Ort und verständigen Sie den Notruf. Warten Sie bei sichtbarer Gefahr auf die Polizei. Suchen Sie nicht selbst Keller, Dachboden, Gartenhaus oder Nebengebäude ab und berühren Sie keine Werkzeuge, Fenstergriffe oder Gegenstände, nur um herauszufinden, was passiert ist.

Ist die Polizei bereits vor Ort, folgen Sie ihren Anweisungen zu Zugang, Absperrung und Spurensicherung. Notieren Sie Vorgangsnummer, Dienststelle und den Zeitpunkt der Aufnahme, soweit diese Angaben mitgeteilt werden. Eine Strafanzeige dokumentiert den Vorgang, entscheidet aber nicht über den Versicherungsschutz. Umgekehrt ersetzt eine Schadennummer keine polizeiliche Aufnahme, wenn eine Straftat im Raum steht. Bei Verletzungen oder einem medizinischen Risiko hat die medizinische Versorgung Vorrang vor jeder Sachschadenakte.

Bei einem beschädigten, aber leerstehenden Gebäude informieren Sie eine erreichbare Vertrauensperson nicht als Ersatz für die Polizei, sondern damit niemand unvorbereitet den Gefahrenbereich betritt. In einer vermieteten Wohnung braucht der Vermieter oder die Verwaltung eine kurze Tatsacheninformation; persönliche Gegenstände der Mieter bleiben davon getrennt. Betrifft der Schaden Gemeinschaftseigentum, etwa Haustür, Treppenhaus, Kellerzugang oder Tiefgarage, ist zusätzlich die WEG-Verwaltung zu benachrichtigen.

Zugang und Wetterschutz nur vorläufig sichern

Eine eingeschlagene Scheibe, aufgebrochene Tür oder offen stehende Garage kann Diebstahl, Regen und Kälte nach sich ziehen. Wenn die Polizei die Spurensicherung abgeschlossen oder eine sofortige Sicherung erlaubt hat, beauftragen Sie einen geeigneten Schlüsseldienst, Glasereibetrieb oder Sicherungsdienst. Vereinbaren Sie ausdrücklich eine Notmaßnahme: Öffnung verschließen, Zugang gegen unbefugtes Betreten sichern, scharfe Kanten schützen und bei Bedarf provisorisch gegen Witterung abdichten. Ein Austausch des gesamten Elements, eine neue Schließanlage oder eine Modernisierung sind andere Entscheidungen.

Bitten Sie den Betrieb um eine nachvollziehbare Dokumentation mit Uhrzeit, Ausgangslage, verrichteter Arbeit, Material und Fotos vor sowie nach der Sicherung. Bewahren Sie Auftrag und Rechnung auf. § 82 VVG verlangt bei einem Versicherungsfall nach Möglichkeit, Schaden abzuwenden oder zu mindern, und zumutbare Weisungen einzuholen oder zu befolgen. § 83 VVG kann gebotene Aufwendungen betreffen. Daraus folgt aber keine Erlaubnis, Spuren zu beseitigen, sich in Gefahr zu bringen oder beliebige Umbauten als Notdienst abzurechnen.

Sind Schlüssel, Zugangskarten, Fernbedienungen oder Ausweisdokumente entwendet worden, halten Sie fest, welche Zugänge betroffen sein könnten. Sprechen Sie bei einer Schließanlage mit Eigentümer, Verwaltung oder Sicherheitsfachbetrieb ab, welche Sperrung oder Umcodierung wirklich dringend ist. Verändern Sie nicht vorschnell sämtliche Schlösser, wenn eine Polizei- oder Versichererfrage noch offen ist; notwendige Sicherung bleibt davon unberührt und wird begründet dokumentiert.

Das Schadenbild bewahren statt aufräumen

Nach Freigabe reichen zunächst Übersichten: Zugang, beschädigte Tür oder Fenster, betroffener Raum und sichtbar durchwühlte Bereiche. Fotografieren Sie von weit nach nah und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Blickrichtung. Beschreiben Sie Tatsachen wie „Scheibe im Küchenfenster beschädigt“ oder „Schranktüren geöffnet“. Eine vermutete Täterschaft, ein Wert oder ein technischer Defekt gehört nicht als Gewissheit in die Erstnotiz.

Räumen Sie erst auf, nachdem Polizei und gegebenenfalls Spurensicherung dies zulassen. Nehmen Sie zerbrochenes Glas oder eine beschädigte Verriegelung nur weg, wenn Verletzungsgefahr besteht oder die Sicherung es erfordert; fotografieren Sie den Zustand vorher, soweit gefahrlos. Wer verdächtige Gegenstände, Einbruchswerkzeug oder fremde Spuren findet, fasst sie nicht an. Bei Vandalismus mit Farbe, Flüssigkeiten, Feuerlöschern oder unbekannten Stoffen beurteilt ein Fachbetrieb, ob Reinigung, Absperrung oder Entsorgung erforderlich ist.

Listen Sie vermisste Dinge getrennt von sichtbar beschädigten Dingen. Für eine erste Liste genügen Bezeichnung, Eigentümer, letzter bekannter Ort und Status „vermisst“, „beschädigt“ oder „noch ungeprüft“. Ein fehlendes Gerät wird nicht durch eine geschätzte Anschaffungssumme ersetzt. Kaufbeleg, Seriennummer, Foto, Bedienungsanleitung oder Kontoauszug können später ergänzen, was die Sache und ihren Besitz belegt.

Rollen und Beauftragung im Objekt klären

In einem Eigenheim kann dieselbe Person Versicherungsnehmer, Eigentümer und Bewohner sein. In einer Mietwohnung sind diese Rollen oft verteilt: Der Mieter sichert seine beweglichen Sachen und informiert den Vermieter über Gebäudeschäden; der Vermieter organisiert die Gebäudesicherung. In einer WEG kann der Bewohner den Schaden melden, aber nicht ohne Weiteres über Haustür, gemeinschaftliche Schlösser oder Kosten der Gemeinschaft entscheiden. Notieren Sie deshalb zu jeder Sofortmaßnahme, wer sie veranlasst hat und wessen Bereich sie schützt.

Beauftragen Sie nur das, was nicht warten kann. Eine Verkleidung auszubauen, einen Raum neu zu gestalten oder eine umfassende Alarmanlage einzubauen sind keine automatischen Sofortmaßnahmen. Wenn ein Handwerker eine weitergehende Arbeit empfiehlt, lassen Sie Anlass, Dringlichkeit und Preis getrennt schreiben. Holen Sie für aufschiebbare Arbeiten eine Weisung des zuständigen Eigentümers, der Verwaltung oder des Versicherers ein. Die Wahl eines Betriebs und die vertragliche Zahlungspflicht bleiben unabhängig davon bestehen, ob später jemand Kosten anerkennt.

Die erste Nachricht knapp und ohne Schuldanerkenntnis senden

Sobald Polizei und Sicherung organisiert sind, informieren Sie den Versicherer über den vereinbarten Kanal. Nennen Sie Vertragsnummer, Adresse, Ereigniszeit, polizeiliche Vorgangsnummer, sichtbare Schäden und zwingende Notmaßnahmen. Schreiben Sie nicht, der Versicherer werde zahlen, und erkennen Sie gegenüber Nachbarn, Besuchern oder Betrieben keine Verantwortung an. Eine mögliche Haftungsfrage ist von der Sicherung des eigenen Objekts zu trennen.

Fragen Sie konkret, ob eine Besichtigung vorgesehen ist, welche Fotos oder Nachweise zuerst benötigt werden und wie weitergehende Arbeiten abgestimmt werden sollen. Eine Eingangsbestätigung ist nur der Nachweis, dass die Meldung angekommen ist. Halten Sie Telefonate mit Datum, Name, Kernaussage und nächstem Schritt fest. Dringende Notsicherung darf nicht an einer langen Warteschleife scheitern; bei jeder nicht aufschiebbaren Maßnahme müssen Anlass und Umfang später nachvollziehbar bleiben.

Grenzen der Sofortmaßnahmen und Beratung

Die aktuelle Erstprüfung beginnt beim Versicherungsschein, Nachträgen und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Für die Schadenminderung sind insbesondere §§ 82 und 83 VVG die gesetzliche Grundlage; die konkrete Deckung, Selbstbehalte und Meldewege stehen jedoch im Vertrag. Bei Verletzten, Täterverdacht, erheblicher Zerstörung, gefährlichen Stoffen, Streit über Zugang oder Kosten, mehreren Eigentümern oder einer unklaren Weisung benötigen Sie zeitnah Polizei, Fachbetrieb sowie qualifizierte Versicherungs- und gegebenenfalls Rechtsberatung.

Kosten klären

Rechtsstand: 13. August 2026. Nach Einbruch oder Vandalismus entstehen oft Kosten für Glas, Schlösser, Reinigung, entwendete Sachen und vorübergehende Sicherung. Dass eine Rechnung plausibel ist, beantwortet noch nicht, welcher Vertrag sie behandelt. Dieser Ratgeber sortiert Kostenpositionen für die Akte. Er gibt keine Deckungszusage und ersetzt nicht die Vertragsprüfung.

Zuerst die Kostenfrage von der Täterfrage trennen

Eine strafrechtliche Ermittlung kann noch offen sein, obwohl ein Fenster sofort gesichert werden muss. Umgekehrt beweist ein Polizeivorgang nicht, dass jede später behauptete Position aus dem Ereignis stammt. Führen Sie deshalb zwei getrennte Linien: Was ist am Objekt oder an einer Sache sichtbar passiert, und welche Ausgaben werden deswegen veranlasst? Die Frage nach einem Täter, Regress oder einer Haftung anderer Personen wird nicht mit der ersten Handwerkerrechnung beantwortet.

Ordnen Sie jede Ausgabe einer Sache, einem Ort und einem Zweck zu. Ein Notverschluss an der Terrassentür schützt das Gebäude. Ein beschädigter Laptop ist eine bewegliche Sache. Eine neue Kameraanlage kann teilweise Sicherheit erhöhen, geht aber möglicherweise über die Wiederherstellung hinaus. Wenn eine Rechnung mehrere Zwecke enthält, bitten Sie um getrennte Positionen. Eine Endsumme ohne Raum, Bauteil oder Leistung erschwert die spätere Zuordnung und lässt den Eigenanteil unsichtbar werden.

Kostenartenmatrix ohne Leistungsversprechen

Kostenposition Mögliche erste Akte Vor Einordnung klären
Notverschluss, provisorische Verglasung Gebäude oder gemieteter Gebäudeteil Dringlichkeit, Auftrag, Selbstbehalt
Türblatt, Fenster, festes Schloss Gebäudeversicherung Eigentum, Einbauart, Bedingungswerk
Möbel, Kleidung, lose Geräte Hausratversicherung Eigentümer, Haushalt, Wertnachweise
Reinigung nach Farbschaden Gebäude oder Hausrat betroffene Oberfläche und Ursache
Verlust von Schlüssel oder Karte Vertraglich getrennte Position Anzahl, Zugang, notwendige Sicherung
Sache eines Nachbarn oder Besuchers mögliche Haftpflichtakte Forderung, Verantwortlichkeit, Vertrag

Die Matrix zeigt nur eine sinnvolle erste Zuordnung. Eine fest eingebaute Küche oder ein gemieteter Router kann je nach Vertrag und Eigentum anders einzuordnen sein. Bei Vandalismus an einem Fahrzeug, einer Mietgarage oder einem Gemeinschaftsbereich ist die Objektbezeichnung allein ebenfalls zu wenig. Lesen Sie Police und Bedingungen, bevor Sie eine Rechnung einer Sparte zusagen oder eine Kostenforderung weiterreichen.

Notmaßnahme, Wiederherstellung und Verbesserung getrennt rechnen

Sicherung ist zeitkritisch: Loch in der Scheibe schließen, Tür wieder verschließbar machen, gefährliches Glas entfernen. Wiederherstellung stellt anschließend den nutzbaren Zustand her. Eine Verbesserung schafft dagegen einen zusätzlichen Wert, etwa hochwertigere Beschläge, ein anderes Türelement, smarte Zutrittskontrolle oder eine umfangreiche Alarmanlage. Diese drei Ebenen können in einem Bauablauf vorkommen, sollten aber im Angebot und auf der Rechnung getrennte Zeilen erhalten.

§ 82 VVG betrifft die Abwendung und Minderung des Schadens und zumutbare Weisungen. Nach § 83 VVG können gebotene Aufwendungen ersatzfähig sein, auch wenn sie erfolglos bleiben. Das Gesetz ersetzt nicht die konkrete Versicherungsbedingung und macht aus einer gewünschten Sicherheitsverbesserung keine automatisch erstattungsfähige Position. Halten Sie daher beim Notdienst den Anlass fest und fragen Sie vor planbaren Arbeiten, ob der Versicherer oder Eigentümer eine Besichtigung, ein Angebot oder eine Weisung verlangt.

Hausrat nicht mit dem Gebäudeschaden vermischen

Bei entwendeten oder beschädigten Sachen beginnt die Kostenliste nicht mit einer Gesamtschätzung. Erfassen Sie Gegenstand, Eigentümer, Fundort, Alter, vorhandenen Beleg und Status. Bewohner eines vermieteten Hauses, Untermieter oder Gäste können eigene Gegenstände und eigene Versicherungsverhältnisse haben. Der Eigentümer des Hauses darf deren Hausrat nicht als Teil einer Gebäuderechnung aufführen; umgekehrt ersetzt ein Hausratvorgang nicht den Schaden an Fenster, Tür oder Wand.

Für Wertfragen speichern Sie Kaufbeleg, Foto, Seriennummer, Garantieunterlage, Kontoauszug oder eine nachvollziehbare ältere Inventarliste. Fehlt ein Beleg, wird die Lücke notiert, nicht durch eine neue Rechnung oder eine nachträgliche Erinnerung geschlossen. Bei beschädigter Elektronik kann ein Prüfbericht helfen, Ursache, Reparaturfähigkeit und wirtschaftlichen Zustand zu unterscheiden. Entsorgen Sie die Sache nicht, bevor Dokumentation und gegebenenfalls Abstimmung erfolgt sind, sofern keine Gefahr davon ausgeht.

Selbstbehalt, Untergrenzen und Zahlungen je Vertrag führen

Ein Selbstbehalt gehört zu einem konkreten Vertrag und nicht pauschal zu allen Ereigniskosten. Notieren Sie ihn daher neben der möglichen Sparte und dem Stand der Prüfung. Eine Teilzahlung kann sich nur auf eine einzelne Rechnung, einen vorläufigen Betrag oder eine klar eingegrenzte Leistung beziehen. Sie beweist nicht, dass alle späteren Positionen derselben Akte anerkannt sind. Ebenso wenig ist eine Rechnung schon bezahlt, weil sie beim Versicherer eingereicht wurde.

Führen Sie eine Tabelle mit Angebot oder Rechnung, beauftragender Person, Zahlungstermin, möglicher Akte, offener Frage und bereits geleistetem Betrag. Rechnen Sie erwartete Erstattung nicht als verfügbare Reserve, solange eine Leistungsentscheidung oder Zahlung fehlt. Bei Mietobjekten ist zusätzlich zu klären, wer vertraglich den Handwerker beauftragt und bezahlt; Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter ist nicht automatisch eine Versicherungsfrage.

Abgelehnte Positionen gezielt klären

Wird eine Position nicht berücksichtigt, bitten Sie um die konkrete Begründung: Geht es um die Ursache, den Gegenstand, fehlenden Nachweis, Selbstbehalt, eine Begrenzung oder eine als Verbesserung eingeordnete Leistung? Antworten Sie mit der passenden Rechnung, dem Foto oder der Nachfrage. Verschieben Sie die gleiche Position nicht einfach in eine andere Schadenakte. Eine Haftpflichtmeldung kann sinnvoll sein, wenn jemand Forderungen gegen Sie erhebt, sie ersetzt aber nicht die Prüfung der eigenen Sachversicherung.

Kostenprüfung braucht Vertrags- und Fachberatung

Entscheidend sind Versicherungsschein, Nachträge, vollständige Bedingungen, Rechnungen und die Schadenkommunikation. §§ 82 und 83 VVG helfen bei der Einordnung notwendiger Schadenminderung, entscheiden aber nicht über die Deckung jeder Kostenzeile. Bei hohen Summen, mehreren Verträgen, gemischtem Eigentum, einer Schließanlagenfrage, Personenschäden, möglichem Regress oder einer unverständlichen Kürzung sollte eine qualifizierte Versicherungs- und gegebenenfalls Rechtsberatung die vollständige Kostenakte prüfen.

Melden

Rechtsstand: 13. August 2026. Die Regulierung nach Einbruch oder Vandalismus ist kein einzelnes Formular, sondern eine Folge von Meldung, Nachweisen, Rückfragen und getrennten Entscheidungen zu einzelnen Positionen. Diese Anleitung führt vom ersten Kontakt bis zur Schlussakte. Sie setzt keine Fristen und keine Leistung fest; maßgeblich bleiben Vertrag, Bedingungen und das jeweilige Schreiben.

Nach Sicherung die Schadenanzeige erstellen

Melden Sie den Vorgang, sobald Polizei und notwendige Notsicherung organisiert sind, über den im Vertrag vorgesehenen Kanal. Die erste Anzeige soll knapp und belastbar sein: Vertragsnummer, Schadenadresse, Entdeckungszeit oder Zeitfenster, polizeilicher Vorgang soweit vorhanden, sichtbare Gebäudeschäden, vermisste oder beschädigte Sachen und bereits veranlasste Notmaßnahme. Fügen Sie nur Unterlagen bei, die Sie zuordnen können, etwa Übersichtsaufnahmen und die Notdienstrechnung.

Beschreiben Sie keine endgültige Ursache oder Schuld, wenn sie nicht belegt ist. „Wohnzimmerfenster beschädigt und Schrank geöffnet vorgefunden“ ist eine Beobachtung. „Nachbar hat den Einbruch verursacht“ ist keine geeignete Schadenanzeige ohne belastbare Grundlage. Speichern Sie die gesendete Fassung, Versandzeit und Schaden- oder Vorgangsnummer. Eine Eingangsbestätigung beweist Zugang, nicht die Anerkennung einer Gefahr oder Kostenposition.

Notmaßnahmen und Weisungen transparent nachhalten

Fragen Sie nach der Meldung, ob eine Besichtigung geplant ist, welche Unterlagen zuerst gebraucht werden und ob eine Weisung für weitere Arbeiten besteht. § 82 VVG verlangt nach Möglichkeit Schadenabwendung und -minderung sowie das Einholen oder Befolgen zumutbarer Weisungen; § 83 VVG kann gebotene Aufwendungen betreffen. Diese Regeln bedeuten nicht, dass eine notwendige Sicherung bis zur Antwort warten muss oder dass jede Reparatur freigegeben ist.

Hatte die zerstörte Scheibe, die aufgebrochene Tür oder ein offener Zugang keine Wartezeit, dokumentieren Sie Anlass, Uhrzeit, beauftragten Betrieb und Ergebnis. Trennen Sie den Notverschluss von späterem Austausch, einer Schließanlagenentscheidung oder einer freiwilligen Sicherheitsverbesserung. Wenn der Versicherer eine mündliche Auskunft gibt, notieren Sie Name, Datum, Inhalt und verbleibende offene Frage. Eine telefonische Aussage wird nicht durch eigene Deutung erweitert.

Die Akte für die Besichtigung vorbereiten

Legen Sie eine kurze Chronologie mit Entdeckung, Polizei, Sicherung, Meldung und jedem Folgeschritt an. Ergänzen Sie Übersichtsfotos, Liste der vermissten und beschädigten Sachen, Polizeivorgang, Notdienstunterlagen und offene Punkte. Trennen Sie Gebäude, Hausrat, Gemeinschaftseigentum und Sachen Dritter. Bei einem Mietobjekt oder einer WEG bestimmen Sie vor dem Termin, wer Zugang ermöglicht, wer für welchen Bereich spricht und wer eigene Unterlagen mitbringt.

Bitten Sie bei der Besichtigung um ein Protokoll oder schreiben Sie selbst auf, welche Räume besichtigt, welche Unterlagen genannt und welche weiteren Schritte besprochen wurden. Ein Termin ist keine Freigabe für jeden Ausbau. Zeigen Sie auch Schäden, die erst nach der Erstaufnahme sichtbar wurden, aber kennzeichnen Sie sie mit Entdeckungszeitpunkt. Ein Gutachter oder Handwerker kann eine fachliche Frage prüfen; seine Aussage wird mit Bericht und Fragestellung in die Akte aufgenommen.

Angebote nach Zweck und Sache gliedern

Fordern Sie Angebote mit klaren Positionen an: Notsicherung, Austausch eines Bauteils, Reparatur, Reinigung, Entsorgung, Schließanlage und freiwillige Verbesserung. Bauteil, Ort, Menge, Material und Arbeitsleistung sollten erkennbar sein. Werden Hausrat und Gebäudeteile gleichzeitig behandelt, müssen sie getrennt erscheinen. So lässt sich eine Rückfrage beantworten, ohne später eine Gesamtsumme nach Erinnerungen aufzuteilen.

Vergleichen Sie bei planbaren Arbeiten Leistungsumfang, Sicherungsniveau, Folgeschäden, Garantie und Termin, nicht nur den Endpreis. Eine Zustimmung zu einer provisorischen Türreparatur ist nicht automatisch die Zustimmung zu einem hochwertigeren Türelement oder einer Alarmtechnik. Lassen Sie Mehrwünsche separat ausweisen. Wer den Betrieb beauftragt, kann eine eigene Zahlungspflicht eingehen; eine erwartete Erstattung ist keine Auftragsfreigabe.

Rückfragen mit genauer Version beantworten

Beantworten Sie nur die gestellte Frage und verweisen Sie auf die passende Anlage. Wenn ein Kaufbeleg fehlt, schreiben Sie, dass er gesucht wird, statt Wert oder Besitz zu behaupten. Muss eine frühere Angabe korrigiert werden, erläutern Sie, was sich geändert hat und warum. Überschreiben Sie eine Gegenstandsliste nicht still. Eine Versionsliste mit Datum, Empfänger, Anlage, Inhalt und offenem Punkt verhindert später widersprüchliche Aktenstände.

Fristen stehen im konkreten Schreiben oder Vertrag. Übernehmen Sie keine vermeintliche Standardfrist aus einem anderen Schadenfall. Wenn ein Polizeibericht, Fachgutachten oder Angebot nicht rechtzeitig vorliegt, informieren Sie den Versicherer vor Ablauf und bitten Sie gegebenenfalls um Klarstellung oder Verlängerung. Eine offene Ursache wird nicht durch eine schnelle, aber unbelegte Erklärung ersetzt. Bei mehreren Policen führen Sie die Kommunikation getrennt, auch wenn derselbe Ereigniszeitpunkt in allen Meldungen vorkommt.

Teilentscheidungen und Schlussabrechnung prüfen

Vergleichen Sie jede Entscheidung mit Ihrer Positionsliste: Welche Sache oder Arbeit wurde behandelt, welcher Betrag, Selbstbehalt oder Nachweis wird genannt, was bleibt offen? Eine Teilzahlung kann eine einzelne Notmaßnahme betreffen und sagt nichts über Ersatz für Hausrat, Schließanlage oder spätere Wiederherstellung. Fragen Sie bei einer Kürzung nach der betroffenen Position und der vertraglichen Begründung. Reichen Sie dieselbe Rechnung nicht als identische Position in mehreren Akten ein.

Vor dem Abschluss erstellen Sie eine Schlussübersicht: Schadennummern, versicherte Bereiche, beschiedene Positionen, Zahlungen, Selbstbehalte, eigene Ausgaben, offene Rechnungen und getrennte Vorgänge wie Polizei, Regress oder Forderungen Dritter. Bewahren Sie Bedingungen, Korrespondenz, Fotos, Angebote, Rechnungen und Zahlungsbelege zusammen auf. Eine geschlossene Sachakte beendet nicht automatisch eine Strafanzeige, mögliche Ansprüche gegen einen Dritten oder Gewährleistung des Handwerksbetriebs.

Regulierungsabschluss und individuelle Beratung

Maßgeblich sind Versicherungsschein, Nachträge, Bedingungen, Versichererschreiben und die dokumentierte Tatsachenakte. §§ 82 und 83 VVG betreffen die Schadenminderung und mögliche Aufwendungen, nicht die Zusage einer Sanierung. Bei hohen Schadensummen, verweigerter Besichtigung, unklarer Frist, mehreren Eigentümern oder Verträgen, einer möglichen Haftpflichtforderung, Regress oder einer rechtlich nicht nachvollziehbaren Ablehnung sollten Sie frühzeitig qualifizierte Versicherungs- und gegebenenfalls Rechtsberatung einschalten.

Dokumentieren

Rechtsstand: 13. August 2026. Ein guter Schadennachweis nach Einbruch oder Vandalismus hält fest, was wann und wo sichtbar war, ohne aus Beobachtungen eine Täter- oder Deckungsentscheidung zu machen. Er schützt Originale, erklärt spätere Veränderungen und ordnet Unterlagen den richtigen Sachen zu. Diese Anleitung ersetzt weder die Spurensicherung der Polizei noch ein technisches Gutachten.

Vor jeder Aufnahme Freigabe und Eigenschutz klären

Bei frischen Einbruchsspuren, unbekannten Personen im Haus oder verletzungsgefährlichem Glas verständigen Sie zuerst Polizei oder Notruf. Gehen Sie nicht in Räume, nur um Fotos für eine Versicherung zu machen. Die Polizei kann Bereiche absperren oder auf eine Spurensicherung hinweisen. Notieren Sie die Vorgangsnummer und die Anweisung, wenn sie mitgeteilt wird. Eine fehlende Innenaufnahme ist erklärbar, wenn der Zugang aus Sicherheits- oder Ermittlungsgründen nicht möglich war.

Erst nach Freigabe fotografieren Sie ruhig und systematisch. Beginnen Sie mit Außenansicht, Zugang und Raumzusammenhang. Danach folgen Gesamtansichten und einzelne beschädigte Bauteile oder Gegenstände. Halten Sie für jedes Bild Datum, Uhrzeit oder Zeitfenster, Ort und Blickrichtung fest. Bei einer zerschlagenen Scheibe zeigt ein Foto mit Fenster, Raum und Außenbezug mehr als eine Nahaufnahme einzelner Splitter.

Tatsachen, Aussagen und Fachbefunde auseinanderhalten

Die Chronologie unterscheidet drei Ebenen. Eigene Beobachtung lautet etwa: „Fenster im Arbeitszimmer offen, Rahmen beschädigt.“ Eine fremde Aussage wird mit Quelle notiert: „Polizei nahm Anzeige unter Vorgangsnummer auf.“ Ein Fachbefund verweist auf den Bericht: „Glaserei beschreibt den Austauschgrund im Angebot.“ Schreiben Sie nicht, ein Nachbar oder ein bestimmter Täter habe den Schaden verursacht, solange dafür keine belastbare Grundlage vorliegt.

Diese Trennung ist auch bei Vandalismus wichtig. Farbe an einer Fassade, ein beschädigter Briefkasten oder eine aufgebrochene Tür können sichtbar sein; Zeitpunkt, Täter und Ursache können offen bleiben. Wenn Sie den Zustand erst Stunden später entdecken, notieren Sie den Entdeckungszeitpunkt und den letzten sicheren Zeitpunkt, soweit bekannt. Erfinden Sie keine genaue Uhrzeit. Eine ehrliche Unsicherheit macht die Akte belastbarer als eine später nicht erklärbare Präzisierung.

Die Bilddateien als Originale sichern

Bewahren Sie Originalfotos und -videos mit Metadaten auf. Erstellen Sie für Versand oder Übersicht Kopien mit verständlichen Dateinamen wie Datum, Ort und laufender Nummer; bearbeiten Sie die Originale nicht. Wenn Sie Bereiche markieren oder Bilder zusammenstellen, kennzeichnen Sie die Datei als Bearbeitung. Speichern Sie die Sammlung auf einem zweiten sicheren Medium oder in einem geschützten Speicher, damit ein defektes Handy nicht die gesamte Erstaufnahme vernichtet.

Videos sind nützlich, wenn sie kurz und orientierend bleiben. Gehen Sie von der Eingangssituation zum Detail, nennen Sie in einer begleitenden Notiz Start und Ende und vermeiden Sie hektische Schwenks. Nehmen Sie Personen, Ausweise, Nachbarwohnungen oder Kennzeichen nur auf, soweit sie für den Schadenbezug nötig sind. Eine vollständige Sammlung bleibt bei Ihnen; der Versicherer erhält zunächst die klare Auswahl, die eine konkrete Frage beantwortet.

Gegenstände und Bauteile getrennt protokollieren

Akteneintrag Mindestangabe Offene Frage
Gebäudeschaden Bauteil, Raum, Fotoverweis, sichtbarer Befund Eigentum und Vertragszuordnung
Vermisste Sache Bezeichnung, Eigentümer, letzter Ort, Status Wert- oder Besitznachweis
Beschädigter Hausrat Gegenstand, Fundort, Zustand, Bild Reparatur oder Ersatz offen
Notmaßnahme Anlass, Auftrag, Zeit, Leistung, Rechnung weitere Arbeit erforderlich?
Polizeidokument Dienststelle, Vorgangsnummer, Datum Inhalt nur aus Unterlage übernehmen

Für einen vermissten Gegenstand genügt zu Beginn eine sachliche Liste. Ergänzen Sie Kaufbeleg, Seriennummer, Foto, Anleitung oder Kontoauszug als separate Anlage. Ein fehlender Beleg wird nicht durch eine nachträglich aufgeschriebene Schätzung ersetzt. Bei beschädigter Elektronik können Sie sichtbare Defekte dokumentieren; eine technische Ursache oder die Frage, ob Reparatur möglich ist, bleibt Sache eines geeigneten Fachbetriebs.

Veränderungen durch Sicherung nachvollziehbar machen

Vor Notverschluss, Glasreinigung, Schlosswechsel oder Entsorgung fotografieren Sie den Zustand, sofern dies sicher und polizeilich zulässig ist. Danach halten Sie die Maßnahme mit Auftrag, Rechnung und Foto fest. So ist später nachvollziehbar, warum Glasscherben fehlen, ein Türblatt ausgebaut wurde oder ein Zugang anders aussieht. Ein Notdienstprotokoll sollte Anlass, Zeit, ausgeführte Arbeit und Empfehlung enthalten.

§ 82 VVG betrifft die Abwendung und Minderung eines Schadens; § 83 VVG kann gebotene Aufwendungen erfassen. Die Vorschriften sind keine Aufforderung, Beweise für eine umfassende Sanierung zu entfernen. Bei unbekannten Flüssigkeiten, scharfen Gegenständen, zerstörten Elektroinstallationen oder einer sicherheitsrelevanten Tür entscheidet ein Fachbetrieb über die nötige Maßnahme. Bewahren Sie entfernte Teile nur, wenn dies sicher und mit den Anweisungen vereinbar ist.

Eine Versandakte mit Versionsstand erstellen

Schicken Sie nicht unstrukturiert sämtliche Dateien. Eine erste Versandakte enthält kurze Zeitachse, Polizeivorgang soweit vorhanden, Übersichtsfotos, Liste beschädigter oder vermisster Sachen und Belege für Notmaßnahmen. Jede E-Mail oder jeder Portal-Upload erhält Datum, Empfänger, Dateiliste und Anlass. Neue Informationen werden ergänzt, nicht in alten Listen unsichtbar überschrieben. Wird ein Gegenstand wiedergefunden oder ein Wertnachweis nachgereicht, dokumentieren Sie das als neuen Stand.

Vor dem Versand prüfen Sie die Zuordnung: jedes Foto zu Ort oder Sache, jede Rechnung zu einer Leistung, jeder Bericht zu einer Quelle. Kennzeichnen Sie offene Felder klar. So kann der Versicherer gezielt nachfragen, statt eine Vermutung aus einer Lücke abzuleiten.

Dokumentation ersetzt keine Ermittlungs- oder Fachprüfung

Für die Akte sind Polizeivorgang, Versicherungsschein, Bedingungen, Versichererschreiben, Originaldateien sowie Rechnungen und Fachberichte maßgeblich. §§ 82 und 83 VVG betreffen Schadenminderung und Aufwendungen, nicht die Ermittlung eines Täters oder die technische Begutachtung. Bei Personenschaden, schweren Sachschäden, Streit über Vorschäden, Datenträgern mit sensiblen Informationen, einer unklaren Entsorgung oder Regress sollten Sie Polizei, Fachbetrieb und qualifizierte Versicherungs- beziehungsweise Rechtsberatung einbeziehen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. § 28 VVG — Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
  2. § 81 VVG — Herbeiführung des Versicherungsfalles
  3. § 82 VVG — Abwendung und Minderung des Schadens
  4. § 100 VVG — Leistung des Versicherers in der Haftpflichtversicherung
  5. BKA — Polizeiliche Kriminalstatistik 2025
  6. Versicherungsvertragsgesetz – aktueller Gesetzestext
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